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Jägerschaft

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  • ingmar
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von Wegerlsucher Beitrag anzeigen
    Wenn du eine einzige Stelle in einem Gesetz oder Verordnung benennen kannst wo das steht dann bitte mach es.
    Hier werden immer wieder sehr viele Halbwahrheiten und Märchen zum Thema Jagd und Waffen verbreitet von Personen die ihr Wissen offensichtlich aus der Tageszeitung haben.
    In Österreich müssen (anders als in Deutschland) Munition und Waffen nicht getrennt gelagert werden. Es gibt auch keine Vorschriften darüber, welchen Ladezustand die Waffe innerhalb des Behältnisses zu haben hat.

    Wenn man die Waffe aber transportiert (etwa zum Schießstand oder zum Büchsenmacher) muss das ungeladen erfolgen, ansonsten ist es ein "Führen", wozu man (für Faustfeuerwaffen) bekanntlich einen Waffenpass benötigt. Eine Jagdkarte berechtigt nach § 35 Abs. 2 Z. 2 WaffG aber allgemein zum Führen von Jagdwaffen der Kategorien C oder D.
    Zuletzt geändert von ingmar; 10.11.2016, 18:46.

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  • martinfueloep
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von Wegerlsucher Beitrag anzeigen
    Wenn du eine einzige Stelle in einem Gesetz oder Verordnung benennen kannst wo das steht dann bitte mach es.
    Hier werden immer wieder sehr viele Halbwahrheiten und Märchen zum Thema Jagd und Waffen verbreitet von Personen die ihr Wissen offensichtlich aus der Tageszeitung haben.
    Ich hatte die Info von einem Jäger, aber OK, ich hab grad im Gesetzestext nachgelesen: sie müssen nur sicher verwahrt werden. Getrennt voneinander ist nur auf das Entladen zu beziehen.

    Meine Grundaussage bleibt aber die gleiche: soweit ich informiert bin, dürfen Jäger ausschließlich im Revier eine geladene Waffe führen.
    Wie wahrscheinlich es ist, dass sich der Kandidat aus obiger Meldung daran gehalten hat und die Waffe nur für die Verwahrung wieder geladen hat, kann sich jeder selbst überlegen.

    @ Fritz Phantom: wenn du auf mein Posting Bezug nimmst, bitte ich um eine etwas genauere Ausführung. So kann ich keinen Zusammenhang finden...

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  • Fritz_Phantom
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Also ist die Logik, dass wenn ein Gesetz nicht eingeführt wird erst gar nicht dagegen verstoßen werden kann, oder wie?

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  • w56
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von Wegerlsucher Beitrag anzeigen
    .........
    Hier werden immer wieder sehr viele Halbwahrheiten und Märchen zum Thema Jagd und Waffen verbreitet von Personen die ihr Wissen offensichtlich aus der Tageszeitung haben.
    Eine Presseaussendung der LPD-NÖ zum "Angsoffenen von Moosbrunn" gibts ja leider nicht ..... dafür gibts halt Zeitungen, die offensichtlich (noch) nicht von der Jägerschaft unterwandert sind und über solche Vorfälle berichten.

    Ein fröhliches "Waidmanns unter den Teppich kehr"

    PS: Was ist der Unterschied zwischen der Mafia und der Jägerschaft ? Die Mafia heißt auch "Ehrenwerte Gesellschaft" /ironie off

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  • Wegerlsucher
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von martinfueloep Beitrag anzeigen
    - Munition und Waffe sind getrennt zu lagern
    Wenn du eine einzige Stelle in einem Gesetz oder Verordnung benennen kannst wo das steht dann bitte mach es.
    Hier werden immer wieder sehr viele Halbwahrheiten und Märchen zum Thema Jagd und Waffen verbreitet von Personen die ihr Wissen offensichtlich aus der Tageszeitung haben.

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  • martinfueloep
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Wenn man das aktuelle Bestreben eines Teils der Jägerschaft, auch zu Faustfeuerwaffen freien Zugang zu haben, unter dem Einfluss des obigen Artikels betrachtet, darf einem schon mulmig werden:
    - außerhalb des Reviers darf das Gewehr nur entladen transportiert/aufbewahrt werden
    - Munition und Waffe sind getrennt zu lagern

    Bei der Forderung zum Zugang zu Faustfeuerwaffen wird der fordernde Teil nicht müde zu betonen, dass es ausschließlich um das Tragen im Revier geht. Wenn man jetzt aber 1 und 1 zusammenzählt, entstehen da durchaus spannende und mMn vermeidenswerte Szenarien...

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  • w56
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Ausschnitt aus http://burgenland.orf.at/news/stories/2807922/

    Jäger schoss Frau in den Fuß

    Ein 69-jähriger Jäger soll in Deutschkreutz (Bezirk Oberpullendorf) einer Bekannten in den Fuß geschossen haben. Der Mann soll einem 75-Jährigen sowie dessen Bekannten die Handhabung seines Jagdgewehres erklärt haben.

    Der Mann wollte das Gewehr erklären, dabei löste sich ein Schuss aus der geladenen Waffe, bestätigte die Polizei am Mittwoch. Der Schuss soll sich gelöst haben als der 69-Jährige mit der Frau allein in der Küche war. Die Jagdpatrone soll die Frau in eine Zehe des rechten Fußes getroffen haben, sie wurde ins Krankenhaus gebracht.

    ..... Ende des Ausschnitts von http://burgenland.orf.at/news/stories/2807922/

    Fakten:

    Der Jägermeister, angeblich im Besitz einer gültigen Jagdkarte, eines Waffenpasses und einer Waffenbesitzkarte, zeigt einer Bekannten sein Jagdgewehr.

    Der Heger und Pfleger nimmt seine Vorführung sehr ernst und trifft eine Zehe der Dame - wahrscheinlich ein Scharfschütze - immerhin auf wenige Meter eine Zehe getroffen ...

    Welche Fragen drängen sich hier auf:

    Welches Verantwortungsgefühl wohnt einem Heger und Pfleger inne, wenn selbiger in der Küche eine Vorführung in Anwesenheit von zwei weiteren Personen mit einer geladenen Waffe vornimmt.

    Dieser Personenkreis der Heger und Pfleger soll noch zusätzlich eine Pistole führen dürfen - dies bei einem dermaßen ausgeprägten Verantwortungsgefühl

    Der Herr Jägermeister hat ja offensichtlich die "Grüne Matura" (=Jagdschein, siehe Vorarlberger Jagdzeitung) - ist dafür Verantwortungslosigkeit und ein durchaus als simplifiziert zu bezeichnender Intellekt unabdingbare Voraussetzung ? Wird wahrscheinlich vom Jagdverband mit einer Verwarnung - möglicherweise mit einer sogar "strengen" Verwarnung - geahndet werden ...... ich wäre überrascht, wenn der Entzug des Jagdscheins zustande käme.

    Der Dame wünsche ich baldige Besserung, dem "Scharfschützen" den Entzug aller waffenrechtlichen Dokumente und des Jagdscheins !

    Ein besinnliches "Waidmanns Opfer"

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  • ingmar
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Das heißt, dass Du Deinen Wald etc. bejagen lassen musst, ja, so wie es die Landesjagdgesetze vorsehen.

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  • auon
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    willkommen
    Zuletzt geändert von auon; 05.11.2016, 10:36.

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  • ro_
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
    Heißt das, dass man als Grundbesitzer Leute mit Waffe in den Wald gehen bzw. mit dem SUV fahren lassen muss oder geht es nur um das Regulieren der Menge an Wild?

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  • climber4c
    antwortet
    Zumindest ist jetzt schon mal von oberster Stelle festgestellt worden, dass es bei uns viel zu viel Wild gibt. Ist doch auch nicht schlecht, vielleicht kann man das noch nutzen, so wie der Gürtler immer seinen alten Kuhfall hervorzieht.

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  • ingmar
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
    Wohin die Tendenz in Europa geht ist absehbar:
    http://zwangsbejagung-ade.de/
    Aber nicht in Österreich:

    http://diepresse.com/home/panorama/o...icht-verbieten

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  • w56
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Luchs-Wilderin wird Jagdkarte 30 Monate entzogen

    WEYER, LINZ. Jene Jägerin, die illegal einen Luchs des Wiederansiedelungsprojektes des Nationalpark Kalkalpen abgeschossen hat, verliert die Jagdkarte nun doch "nur" auf 30 Monate.

    Der Artikel: http://www.nachrichten.at/oberoester...;art68,2253761

    Zitat: "Das Verwaltungsgericht bescheinigte der Jägerin ein "Persönlichkeitsbild, das an sich die jagdliche Verlässlichkeit jedenfalls ausschließt"."

    Zitat: "Ingrid Rosa W. legte ein Geständnis ab, dass sie den Luchs geschossen habe – aus einem Versehen: Sie habe die Raubkatze für einen Fuchs gehalten. Die Jagdkarte hat die Waidfrau trotz ihrer Sehschwäche noch immer." ( aus http://www.nachrichten.at/oberoester...;art68,1996311


    Fassen wir also zusammen:

    1) Die Dame namens Ingrid Rosa W. verwechselt aufgrund einer Sehschwäche einen Luchs mit einem Fuchs
    2) Das Verwaltungsgericht bescheinigte der Jägerin ein "Persönlichkeitsbild, das an sich die jagdliche Verlässlichkeit jedenfalls ausschließt"

    Sehschwäche und ein Persönlichkeitsbild, das jagdliche Verlässlichkeit ausschließt ....... sehen wir's doch positiv, die Dame ist das lebende Beispiel für die Notwendigkeit von

    a) Jährlicher Sehtest für Jäger
    b) Psychologischer Test vor der Jagdausbildung, ob ein Persönlichkeitsbild mit ausreichender jagdlicher Verlässlichkeit gegeben ist

    Danke Ingrid Rosa W: ! In diesem Sinne ein fröhliches "Waidfraus Verlässlichkeit"
    Zuletzt geändert von w56; 29.10.2016, 19:48.

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  • radwanderer
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von Wegerlsucher Beitrag anzeigen
    Bevor schon wieder einmal über ALLE Jäger geurteilt wird würde ich den Befürwortern der Jagdfreien Gebiete einmal raten sich den Begriff Wildfolge zu Gemüte zu führen. Weiters was ist mit in solchen Gebieten wenn es durch z.B Straßenverkehr zu verwundetem Wild kommt. Wer unternimmt die Suche und den eventuell notwendigen Fangschuss?
    Typisches Bild im Wald: Futterkrippe - Jagdstand. Futterkrippe - Jagdstand.

    Natuerliche Feinde (wie der Luchs) werden systematisch tot geschossen. Die Verantwortlichen machen weiter. Oder ist zumindest ein Bezirksjaegermeister in der Region Nationalpark Kalkalpen zurueck getreten? Meiner Meinung nach ist bei so einer Geschichte der Landesjaegermeister faellig!

    Die Nachsuche kann auch von freiwilligen Polizisten oder von Berufsjaegern durchgefuehrt werden. Die Kosten muss der Schuldige (Haftpflichtversicherung) tragen. Was ist das denn fuer eine absurde Idee, dass irgend ein Freiwilliger aus irgend einem Spassverein solche Arbeiten machen soll und damit die Existenz seines Spassvereins rechtfertigt?

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  • HansS
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    In der Steiermark ist gerade zu einem Urteil gekommen: Das Schächten von Schafen ist deswegen verboten, weil das geschlachtete Tier nach dem Messerstich noch ca. 30 sec. lebt.
    Der jenige, der so etwas gemacht hat wurde verurteilt, wegen Tierquälerei.
    Die logische Folge: Jeder Jäger der das Wild bei der Jagd nur anschießt, ist wegen Tierquälerei zu verurteilen.
    Zuletzt geändert von HansS; 26.10.2016, 19:56.

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