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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Jägerschaft

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  • radwanderer
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von ftw Beitrag anzeigen
    Jetzt gebt endlich die Waldwege für die Fahrradfahrer frei. Dann können die Jäger auch wieder in Ruhe saufen.

    Es sollte überhaupt rechtlich fixiert werden dass immer wenn sich ein Jäger und ein Freizeitsportler begenen, sie sich zusammen einen Jägermeister genehmigen müssen (wortlos, um das Wild nicht zu stören).

    Im Sinne der gesellschaflichen Verständigung sollte die Erbesenzählerei mit dem Alkohol beim Fahren und Schießen dort einfach zurückstehen.
    Nana, bei manchen Dingen macht es offensichtlich Sinn, wenn (frustrierte) Leute aufzeigen. Alkoholisiert eine Waffe zu fuehren ohne die Handhabe belangt/kontrolliert werden zu koennen: Geht gar nicht. Den Personen(k|g)reis erhoehen, der verdeckt eine Waffe fuehren kann/darf: Geht (fuer mich) gar nicht. Und zwar egal ob Wald, Steilgelaende oder Disco. Und eine jaegerische Waldpolizei (in der Steiermark wurde das beinahe Realitaet) geht schon ueberhaupt nicht.

    Also wenn es frustrierte Personengruppen braucht, die eine ueberrepraesentierte Kleingruppe im Rahmen halten muss: Kriecht raus aus Euren Loechern!

    Und in einer Demokratie wird hoffentlich immer alles in "gesellschaflicher Verständigung" laufen und manchmal oder sogar oft ist es auch "Erbesenzählerei".

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  • ftw
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Jetzt gebt endlich die Waldwege für die Fahrradfahrer frei. Dann können die Jäger auch wieder in Ruhe saufen.

    Es sollte überhaupt rechtlich fixiert werden dass immer wenn sich ein Jäger und ein Freizeitsportler begenen, sie sich zusammen einen Jägermeister genehmigen müssen (wortlos, um das Wild nicht zu stören).

    Im Sinne der gesellschaflichen Verständigung sollte die Erbesenzählerei mit dem Alkohol beim Fahren und Schießen dort einfach zurückstehen.
    Zuletzt geändert von ftw; 01.06.2016, 16:51.

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von Wegerlsucher Beitrag anzeigen
    Kannst du das mit irgend etwas belegen. Ich behaupte das stimmt nicht.
    Ist zwar von 2000 und 2001 aber es hat sich nicht viel verändert http://iwoe.at/wp-content/uploads/20...urnalisten.pdf
    Hast dir den verlinkten Schwachsinn überhaupt durchgelesen?

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  • Firngleiter
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Mein Beleg ist meine berufliche Erfahrung. Die Zahl der legalen Waffen in Österreich ist dabei völlig unerheblich. Die meisten Tötungsdelikte (ob versucht oder vollendet) geschehen in emotionalen Ausnahmesituationen. Wenn dann eine Schusswaffe verfügbar ist, wird sie zumeist auch eingesetzt. Die überwältigende Mehrheit dieser Schusswaffen sind dann legal im Besitz des Täters. Ich unterstelle ja nicht, dass jeder Waffenbesitzer zum Gewalttäter wird oder sich die Waffe in einer derartigen Absicht zulegt. Es ist ein bisserl wie mit der Redewendung "Gelegenheit macht Diebe."

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  • Wegerlsucher
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
    Ich habe mich nicht ganz präzise ausgedrückt. Wenn eine Schusswaffe im Spiel war, dann war sie zu 80-90% legal. Ich kann zwar nicht mit konkreten Zahlen aufwarten, aber Schusswaffen und der Rest an Einsatzmitteln halten sich ziemlich die Waage.
    Kannst du das mit irgend etwas belegen. Ich behaupte das stimmt nicht.
    Ist zwar von 2000 und 2001 aber es hat sich nicht viel verändert http://iwoe.at/wp-content/uploads/20...urnalisten.pdf
    Zuletzt geändert von Wegerlsucher; 01.06.2016, 14:51.

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  • Firngleiter
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Ich habe mich nicht ganz präzise ausgedrückt. Wenn eine Schusswaffe im Spiel war, dann war sie zu 80-90% legal. Ich kann zwar nicht mit konkreten Zahlen aufwarten, aber Schusswaffen und der Rest an Einsatzmitteln halten sich ziemlich die Waage.

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  • ingmar
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
    Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich Dir sagen, dass 80-90% aller Tötungsdelikte mit legalen Waffen verübt werden.
    Und wie viele sind davon Schusswaffen? Ein Messer ist auch eine legale Waffe, oder oftmals nicht einmal das (nämlich gar keine Waffe iS des WaffenG). Zahlen dazu würden mich interessieren.

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  • Bassist
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von Wegerlsucher Beitrag anzeigen
    Ist eine tragische Sache. Aber was ist mit den vielen die von alkoholisierten im Straßenverkehr verletzt werden. Man kann zu jeder Art von Verletzung oder Todesfall ein Beispiel finden. Das besagt aber NIE, dass man generell davon ausgehen muss, dass alle so sind.
    1) Das ist nicht tragisch, sondern absoluter Wahnsinn.
    2) Willst vielleicht Tote im Straßenverkehr mit Toten aus Jagdunfällen aufrechnen?

    Deiner Logik sowie der vom Phantomas nach müßte man sofort alle Alkoholverbote (z.B. beim Autofahren, diversen Berufen wie Ärzte, Polizei usw.) aufheben und Besoffene nur im Nachhinein zur Verantwortung ziehen, wenn etwas passiert ist.

    Und wenn die Jäger sowieso alle so brav sind und nur nüchtern jagen, warum wehren sie sich dann mit aller Macht gegen ein gesetzliches Alkoholverbot?

    Die Gschicht mit den Faustfeuerwaffen ist auch super. Das Fangschussargument ist schwach, den kann man mit dem Gewehr genau so ausführen. Nur ist da die Munition teurer. Die Gschicht mit der Nachsuche im Dickicht ist auch putzig. Zumeist heißt es bei den Jägern ertsmal zuwarten. Damit das waidwunde Tier nicht so weit flüchtet, sondern sich bald hinlegt und genug Zeit zum Ausbluten hat. Außerdem wird zuvor oft noch der eigene Hund von zu Hause geholt oder, falls der Betreffende keinen hat und/oder körperlich wegen seines Alters oder seiner mangelnden körperlichen Eignung nicht in der Lage ist, eine Nachsuche durchzuführen, ein Kollege (mit Hund) organisiert. Bis die dann das Tier gefunden haben, ist es oft längst verendet.

    Sehr interessant ist auch, dass sich für eine Petition der sich stets für eine Liberalisierung des Waffenrechtes einsetzenden "Heimatpartei", sofort ein Ministerialbeamter des LEBENSMINISTERIUMS - der sogar Jäger heißt - findet, um dieses Ansinnen zu unterstützen, obwohl sogar das Innenminsiterium weit distanzierter dazu steht. Übrigens das gleiche LEBENSMINISTERIUM, dass mit Radfahrern auf Forststaßen ein riesen Problem hat

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  • Firngleiter
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von Wegerlsucher Beitrag anzeigen
    Das ganze Geschwafel über die Waffen von Jägern, Polizisten, Bundesheer Angehörige, Sportschützen.........
    ist sowieso Schwachsinn. Fürchten muss man sich nicht vor den legalen Waffen sondern von dem Zeug, dass illegal von irgendwoher geheim verscherbelt wird.
    Es besteht sicher mehr Gefahr mit einem Jausenmesser, Stein oder Holzbrügel verletzt zu werden als mit einer LEGALEN Waffe.
    Das muss ich Dir widersprechen. Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich Dir sagen, dass 80-90% aller Tötungsdelikte mit legalen Waffen verübt werden. Sie sind für den Täter in einer zumeist emotionalen Ausnahmesituation einfach verfügbar.
    Zum von Dir erwähnten Schützen ist zu sagen, dass er lt. Medienberichten 0,46 Promille hatte, allerdings die Messung etwa 2,5 Stunden nach der Tat erfolgte. Bei einem Abbau von 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde kann man sich seine Beeinträchtigung bei Schussabgabe vorstellen. Unabhängig davon lautete schon damals die Empfehlung der Jagdverbände in zahlreichen Publikationen sich an 0,0 zu halten.

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  • placeboi
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von Wegerlsucher Beitrag anzeigen
    Das ist schon lange umgesetzt http://www.ljv.at/Unfverh.pdf
    Nein. Es handelt sich nicht um gesetzliche Maßnahmen.

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  • Wegerlsucher
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
    Immerhin ist das eindeutig verboten, und wird auch anlassunabhängig kontrolliert. Genau das wird ja für die Jäger auch gefordert, mehr nicht, sollte also nur die schwarzen Schafe betreffen.
    Das ist schon lange umgesetzt http://www.ljv.at/Unfverh.pdf
    Und so tragisch es ist der Schütze hatte unter 0.5 Promille.
    Aber wer meint gleichzeitig trinken und jagen zu wollen soll es bleiben lassen.

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  • Reddo
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
    Das höre ich zum ersten Mal. Aber dann soll man das halt auf eine rechtliche Grundlage stellen, weil genau die gibt das momentan nicht her.



    Das klingt sehr ominös. Darf ich eine Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht vorschlagen?
    Es ist auch ominös :-). Wenn man sich mal näher mit der Materie beschäftigt ist das ganze Thema vor allem aus rechtsstaatlicher Sicht hochinteressant...man glaubt gar nicht was alles möglich ist...zuerst wurden seitens der Verwaltungsbehörden Gesetze und Erlässe ignoriert (wohl auf ministeriale Weisung), dann hat der VwgH mit dieser Entscheidung Ra 2014/03/0051 gegen Gesetz und Runderlass quasi eine Gesetzesänderung im Verwaltungswege herbei geführt...und diesen Missstand belässt man nun bis zum Inkrafttreten der EU Feuerwaffenrichtlinie und saniert das Ganze dann durch eine umfassende Gesetzesänderung....

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  • ingmar
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von Wegerlsucher Beitrag anzeigen
    Ist eine tragische Sache. Aber was ist mit den vielen die von alkoholisierten im Straßenverkehr verletzt werden.
    Immerhin ist das eindeutig verboten, und wird auch anlassunabhängig kontrolliert. Genau das wird ja für die Jäger auch gefordert, mehr nicht, sollte also nur die schwarzen Schafe betreffen.

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  • Wegerlsucher
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    Erzählt das mal z.B. den Angehörigen jenes jungen Treibers, der vor ca. 2 jahren von einem volltrunkenen Jäger auf kurze Distanz von einem Jäger mit einer "legalen" Waffe erschossen wurde.
    Ist eine tragische Sache. Aber was ist mit den vielen die von alkoholisierten im Straßenverkehr verletzt werden. Man kann zu jeder Art von Verletzung oder Todesfall ein Beispiel finden. Das besagt aber NIE, dass man generell davon ausgehen muss, dass alle so sind.

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  • kokos
    antwortet
    AW: Jägerschaft

    Zitat von ftw Beitrag anzeigen
    ..... Folgendes wünsche ich mir zu Weihnachten:..
    zur Lösung der CO2 Problematik ? ... ich mach mir grad Sorgen

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