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Jägerschaft

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  • AW: Jägerschaft

    Zitat von xxxxx Beitrag anzeigen
    zu milde!
    "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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    • AW: Jägerschaft

      Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
      zu milde!
      Absolut!

      Selbst wenn die "Entschuldigung" wahr sein sollte, wer (als Jäger!) eine Elster mit einem Adler verwechselt, dem gehört aufgrund seiner mangelhaften Kenntnisse der Tierwelt der Jagdschein weggenommen.
      Alleine, dass er mit dem toten Tier zur Präparatorin geht, lässt die Sache sehr verdächtig erscheinen.

      Das ist genau so ein Jäger, der das Bild in der Öffentlichkeit prägt...
      Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

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      • AW: Jägerschaft

        Zitat von Roland P Beitrag anzeigen
        Alleine, dass er mit dem toten Tier zur Präparatorin geht, lässt die Sache sehr verdächtig erscheinen.
        Meines Erachtens ein klares Indiz dafür, dass es kein Versehen war...

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        • Warum wird so jemanden nicht die Jagdlizenz entzogen? 3000 Euro Strafe? Lächerlich!

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          • AW: Jägerschaft

            @ Fritz Phantom und stoffi.cf: Eine Geldstrafe wird nach Tagessätzen bemessen deren Höhe vom Einkommen und allfälligen Sorgepflichten des Angeklagten abhängt. Ohne diese Parameter und die Strafzumessungsgruende - z.B. Unbescholtenheit - zu kennen kann man nicht seriös beurteilen ob die Strafe lächerlich ist.
            Die Jagdberechtigung kann nur die BH und nicht das Gericht einziehen.
            Weinviertelradler

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            • AW: Jägerschaft

              Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
              Die Jagdberechtigung kann nur die BH und nicht das Gericht einziehen.
              Heißt das, dass jetzt aufgrund der Verurteilung, die BH die Jagdberechtigung noch entziehen könnte?
              Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

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              • AW: Jägerschaft

                Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
                Die Jagdberechtigung kann nur die BH und nicht das Gericht einziehen.
                Das ist mir durchaus bekannt. Wie ich hier schon mehrmals anmerkte habe ich selbst die Jagdprüfung und da lernt man natürlich auch viel Rechtliches.

                @Roland: So weit ich weiß ist das grundsätzlich unabhängig von einander, bzw. muss der Jagdverband selbst entscheiden inwieweit das ein Vergehen darstellt. Da der Jagdschein bislang nicht eingezogen wurde, fürchte ich fast, dass da nichts mehr kommt - ich lasse mich aber gerne positiv überraschen.
                Zuletzt geändert von Fritz_Phantom; 25.01.2015, 19:49.
                "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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                • AW: Jägerschaft

                  a wo, das er den Jagdflieger zur Mumifizierung gebracht hat war doch ok

                  das mit der Elster war wohl Jägerlatein, versteht halt nicht jeder,
                  auch ein Fall für´s Antiquariat
                  Zuletzt geändert von auon; 26.01.2015, 00:27.
                  so weit woar i no nie

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                  • AW: Jägerschaft

                    Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
                    @Roland: So weit ich weiß ist das grundsätzlich unabhängig von einander, bzw. muss der Jagdverband selbst entscheiden inwieweit das ein Vergehen darstellt. Da der Jagdschein bislang nicht eingezogen wurde, fürchte ich fast, dass da nichts mehr kommt - ich lasse mich aber gerne positiv überraschen.
                    Hmm...ich dachte, dass BH, bzw. Jagdverband vielleicht erst mal eine Verurteilung abwarten, bevor sie weitere Schritte setzen.
                    Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

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                    • AW: Jägerschaft

                      Die BH wird in diesem Fall die Jagdberechtigung jedenfalls kassieren und (@ Phantom Fritz) was irgendein Jagdverband dazu sagt ist herzlich egal. Die Position des Jägers ist denkbar schlecht. Sowohl ein absichtlicher Abschuss als auch die behauptete Verwechslung mit einer Elster zeichnen den Schützen als unzuverlässig aus. Immerhin hatte der Typ eine scharfe Waffe in der Hand. Womit könnte so jemand wohl einen Schwammerlsucher oder Radler verwechseln und wie schafft er seine Beute nachher zum Präparator ?
                      Weinviertelradler

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                      • AW: Jägerschaft

                        Ob vielleicht schon einer einen ausgetopften Mountainbiker in seiner Jagdstube hat?
                        Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

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                        • AW: Jägerschaft

                          http://www.jagderleben.de/luxemburg-verbietet-fuchsjagd

                          Oh nein, die armen Luxemburger. Jetzt müssen sie sich alle vor afrikanischer Schweinepest, Fuchsbandwurm, Tollwut und was weiß ich was denen noch einfällt fürchten. Sofern sie nicht vorher von den Füchsen aufgefressen werden versteht sich. Das wird eine richtige Katastrophe.

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                          • AW: Jägerschaft

                            Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
                            Die BH wird in diesem Fall die Jagdberechtigung jedenfalls kassieren und (@ Phantom Fritz) was irgendein Jagdverband dazu sagt ist herzlich egal. Die Position des Jägers ist denkbar schlecht. Sowohl ein absichtlicher Abschuss als auch die behauptete Verwechslung mit einer Elster zeichnen den Schützen als unzuverlässig aus. Immerhin hatte der Typ eine scharfe Waffe in der Hand. Womit könnte so jemand wohl einen Schwammerlsucher oder Radler verwechseln und wie schafft er seine Beute nachher zum Präparator ?
                            Aha, man weiß also schon, dass die BH die Jagdkarte kassieren wird? Nur am Rande bemerkt, sie ist dafür gar nicht zuständig. Und was irgendein Jagdverband dazu sagt ist nicht herzlich egal. Der Entzug der Jagdkarte obliegt nämlich einzig und allein dem jeweiligen Jagdverband des entsprechenden Bundeslandes (der bis auf Vorarlberg im Übrigen auch selbst eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist). Die BH könnte lediglich ein Waffenverbot aussprechen, für das es aber keinen Anlass gibt.


                            @firngleiter

                            Keine Ahnung, aber davon offensichtlich recht viel.....

                            P.S: Dies ändert natürlich nichts daran, dass ihm tatsächlich die Jagdkarte entzogen gehört...

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                            • AW: Jägerschaft

                              Zitat von Reddo Beitrag anzeigen
                              Aha, man weiß also schon, dass die BH die Jagdkarte kassieren wird? Nur am Rande bemerkt, sie ist dafür gar nicht zuständig. Und was irgendein Jagdverband dazu sagt ist nicht herzlich egal. Der Entzug der Jagdkarte obliegt nämlich einzig und allein dem jeweiligen Jagdverband des entsprechenden Bundeslandes (der bis auf Vorarlberg im Übrigen auch selbst eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist). Die BH könnte lediglich ein Waffenverbot aussprechen, für das es aber keinen Anlass gibt.
                              Am Beispiel des Burgenländischen Jagdgesetzes, da die Tat ja dort geschah:

                              Gemäß § 64 (7) : Die Bezirksverwaltungsbehörde hat eine Jagdkarte auszustellen, wenn die Voraussetzungen des Abs. 3 vorliegen....

                              Bezirksverwaltungsbehörde ist die zuständige Bezirkshauptmannschaft.

                              § 68 Entziehung der Jagdkarte: Wenn Umstände, derentwegen die Ausstellung einer Jagdkarte zu verweigern ist, erst nach Ausstellung der Karte eintreten oder der Behörde bekannt werden, hat die Ausstellungsbehörde die Karte zu entziehen. Für die Dauer des Entzuges ist § 67 sinngemäß anzuwenden. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Jagdkartenabgabe besteht nicht.

                              Für die Ausstellung und den Entzug der Jagdkarte ist somit ausschließlich die BH zuständig.

                              ZB in NÖ ist es genau so.

                              Damit ist auf Grund der bestehenden Rechtslage eindeutig bewiesen, dass Deine Aussage falsch ist.

                              Und jetzt bin ich gespannt, womit Du diese Aussage.....

                              Zitat von Reddo Beitrag anzeigen
                              @firngleiter
                              Keine Ahnung, aber davon offensichtlich recht viel.....
                              ...begründen möchtest, denn Firngleiter hatte ja völlig Recht.
                              Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                              • AW: Jägerschaft

                                Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                                Am Beispiel des Burgenländischen Jagdgesetzes, da die Tat ja dort geschah:

                                Gemäß § 64 (7) : Die Bezirksverwaltungsbehörde hat eine Jagdkarte auszustellen, wenn die Voraussetzungen des Abs. 3 vorliegen....

                                Bezirksverwaltungsbehörde ist die zuständige Bezirkshauptmannschaft.

                                § 68 Entziehung der Jagdkarte: Wenn Umstände, derentwegen die Ausstellung einer Jagdkarte zu verweigern ist, erst nach Ausstellung der Karte eintreten oder der Behörde bekannt werden, hat die Ausstellungsbehörde die Karte zu entziehen. Für die Dauer des Entzuges ist § 67 sinngemäß anzuwenden. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Jagdkartenabgabe besteht nicht.

                                Für die Ausstellung und den Entzug der Jagdkarte ist somit ausschließlich die BH zuständig.

                                ZB in NÖ ist es genau so.

                                Damit ist auf Grund der bestehenden Rechtslage eindeutig bewiesen, dass Deine Aussage falsch ist.

                                Und jetzt bin ich gespannt, womit Du diese Aussage.....



                                ...begründen möchtest, denn Firngleiter hatte ja völlig Recht.
                                Stimmt hast völlig Recht, mea culpa! Hatte das Burgenland überlesen und bin von der Salzburger Rechtslage ausgegangen....ein Grund mehr für die Verwaltungsreform!

                                @firngleiter
                                Sorry , in diesem Fall war ich der Ahnungslose...

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