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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Jägerschaft

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  • AW: Jägerschaft

    Zitat von xxxxx Beitrag anzeigen
    zu milde!
    "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

    Kommentar


    • AW: Jägerschaft

      Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
      zu milde!
      Absolut!

      Selbst wenn die "Entschuldigung" wahr sein sollte, wer (als Jäger!) eine Elster mit einem Adler verwechselt, dem gehört aufgrund seiner mangelhaften Kenntnisse der Tierwelt der Jagdschein weggenommen.
      Alleine, dass er mit dem toten Tier zur Präparatorin geht, lässt die Sache sehr verdächtig erscheinen.

      Das ist genau so ein Jäger, der das Bild in der Öffentlichkeit prägt...
      Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

      Kommentar


      • AW: Jägerschaft

        Zitat von Roland P Beitrag anzeigen
        Alleine, dass er mit dem toten Tier zur Präparatorin geht, lässt die Sache sehr verdächtig erscheinen.
        Meines Erachtens ein klares Indiz dafür, dass es kein Versehen war...

        Kommentar


        • Warum wird so jemanden nicht die Jagdlizenz entzogen? 3000 Euro Strafe? Lächerlich!

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          • AW: Jägerschaft

            @ Fritz Phantom und stoffi.cf: Eine Geldstrafe wird nach Tagessätzen bemessen deren Höhe vom Einkommen und allfälligen Sorgepflichten des Angeklagten abhängt. Ohne diese Parameter und die Strafzumessungsgruende - z.B. Unbescholtenheit - zu kennen kann man nicht seriös beurteilen ob die Strafe lächerlich ist.
            Die Jagdberechtigung kann nur die BH und nicht das Gericht einziehen.
            Weinviertelradler

            Kommentar


            • AW: Jägerschaft

              Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
              Die Jagdberechtigung kann nur die BH und nicht das Gericht einziehen.
              Heißt das, dass jetzt aufgrund der Verurteilung, die BH die Jagdberechtigung noch entziehen könnte?
              Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

              Kommentar


              • AW: Jägerschaft

                Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
                Die Jagdberechtigung kann nur die BH und nicht das Gericht einziehen.
                Das ist mir durchaus bekannt. Wie ich hier schon mehrmals anmerkte habe ich selbst die Jagdprüfung und da lernt man natürlich auch viel Rechtliches.

                @Roland: So weit ich weiß ist das grundsätzlich unabhängig von einander, bzw. muss der Jagdverband selbst entscheiden inwieweit das ein Vergehen darstellt. Da der Jagdschein bislang nicht eingezogen wurde, fürchte ich fast, dass da nichts mehr kommt - ich lasse mich aber gerne positiv überraschen.
                Zuletzt geändert von Fritz_Phantom; 25.01.2015, 20:49.
                "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

                Kommentar


                • AW: Jägerschaft

                  a wo, das er den Jagdflieger zur Mumifizierung gebracht hat war doch ok

                  das mit der Elster war wohl Jägerlatein, versteht halt nicht jeder,
                  auch ein Fall für´s Antiquariat
                  Zuletzt geändert von auon; 26.01.2015, 01:27.
                  so weit woar i no nie

                  Kommentar


                  • AW: Jägerschaft

                    Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
                    @Roland: So weit ich weiß ist das grundsätzlich unabhängig von einander, bzw. muss der Jagdverband selbst entscheiden inwieweit das ein Vergehen darstellt. Da der Jagdschein bislang nicht eingezogen wurde, fürchte ich fast, dass da nichts mehr kommt - ich lasse mich aber gerne positiv überraschen.
                    Hmm...ich dachte, dass BH, bzw. Jagdverband vielleicht erst mal eine Verurteilung abwarten, bevor sie weitere Schritte setzen.
                    Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

                    Kommentar


                    • AW: Jägerschaft

                      Die BH wird in diesem Fall die Jagdberechtigung jedenfalls kassieren und (@ Phantom Fritz) was irgendein Jagdverband dazu sagt ist herzlich egal. Die Position des Jägers ist denkbar schlecht. Sowohl ein absichtlicher Abschuss als auch die behauptete Verwechslung mit einer Elster zeichnen den Schützen als unzuverlässig aus. Immerhin hatte der Typ eine scharfe Waffe in der Hand. Womit könnte so jemand wohl einen Schwammerlsucher oder Radler verwechseln und wie schafft er seine Beute nachher zum Präparator ?
                      Weinviertelradler

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                      • AW: Jägerschaft

                        Ob vielleicht schon einer einen ausgetopften Mountainbiker in seiner Jagdstube hat?
                        Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

                        Kommentar


                        • AW: Jägerschaft

                          http://www.jagderleben.de/luxemburg-verbietet-fuchsjagd

                          Oh nein, die armen Luxemburger. Jetzt müssen sie sich alle vor afrikanischer Schweinepest, Fuchsbandwurm, Tollwut und was weiß ich was denen noch einfällt fürchten. Sofern sie nicht vorher von den Füchsen aufgefressen werden versteht sich. Das wird eine richtige Katastrophe.

                          Kommentar


                          • AW: Jägerschaft

                            Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
                            Die BH wird in diesem Fall die Jagdberechtigung jedenfalls kassieren und (@ Phantom Fritz) was irgendein Jagdverband dazu sagt ist herzlich egal. Die Position des Jägers ist denkbar schlecht. Sowohl ein absichtlicher Abschuss als auch die behauptete Verwechslung mit einer Elster zeichnen den Schützen als unzuverlässig aus. Immerhin hatte der Typ eine scharfe Waffe in der Hand. Womit könnte so jemand wohl einen Schwammerlsucher oder Radler verwechseln und wie schafft er seine Beute nachher zum Präparator ?
                            Aha, man weiß also schon, dass die BH die Jagdkarte kassieren wird? Nur am Rande bemerkt, sie ist dafür gar nicht zuständig. Und was irgendein Jagdverband dazu sagt ist nicht herzlich egal. Der Entzug der Jagdkarte obliegt nämlich einzig und allein dem jeweiligen Jagdverband des entsprechenden Bundeslandes (der bis auf Vorarlberg im Übrigen auch selbst eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist). Die BH könnte lediglich ein Waffenverbot aussprechen, für das es aber keinen Anlass gibt.


                            @firngleiter

                            Keine Ahnung, aber davon offensichtlich recht viel.....

                            P.S: Dies ändert natürlich nichts daran, dass ihm tatsächlich die Jagdkarte entzogen gehört...

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                            • AW: Jägerschaft

                              Zitat von Reddo Beitrag anzeigen
                              Aha, man weiß also schon, dass die BH die Jagdkarte kassieren wird? Nur am Rande bemerkt, sie ist dafür gar nicht zuständig. Und was irgendein Jagdverband dazu sagt ist nicht herzlich egal. Der Entzug der Jagdkarte obliegt nämlich einzig und allein dem jeweiligen Jagdverband des entsprechenden Bundeslandes (der bis auf Vorarlberg im Übrigen auch selbst eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist). Die BH könnte lediglich ein Waffenverbot aussprechen, für das es aber keinen Anlass gibt.
                              Am Beispiel des Burgenländischen Jagdgesetzes, da die Tat ja dort geschah:

                              Gemäß § 64 (7) : Die Bezirksverwaltungsbehörde hat eine Jagdkarte auszustellen, wenn die Voraussetzungen des Abs. 3 vorliegen....

                              Bezirksverwaltungsbehörde ist die zuständige Bezirkshauptmannschaft.

                              § 68 Entziehung der Jagdkarte: Wenn Umstände, derentwegen die Ausstellung einer Jagdkarte zu verweigern ist, erst nach Ausstellung der Karte eintreten oder der Behörde bekannt werden, hat die Ausstellungsbehörde die Karte zu entziehen. Für die Dauer des Entzuges ist § 67 sinngemäß anzuwenden. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Jagdkartenabgabe besteht nicht.

                              Für die Ausstellung und den Entzug der Jagdkarte ist somit ausschließlich die BH zuständig.

                              ZB in NÖ ist es genau so.

                              Damit ist auf Grund der bestehenden Rechtslage eindeutig bewiesen, dass Deine Aussage falsch ist.

                              Und jetzt bin ich gespannt, womit Du diese Aussage.....

                              Zitat von Reddo Beitrag anzeigen
                              @firngleiter
                              Keine Ahnung, aber davon offensichtlich recht viel.....
                              ...begründen möchtest, denn Firngleiter hatte ja völlig Recht.
                              Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                              • AW: Jägerschaft

                                Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                                Am Beispiel des Burgenländischen Jagdgesetzes, da die Tat ja dort geschah:

                                Gemäß § 64 (7) : Die Bezirksverwaltungsbehörde hat eine Jagdkarte auszustellen, wenn die Voraussetzungen des Abs. 3 vorliegen....

                                Bezirksverwaltungsbehörde ist die zuständige Bezirkshauptmannschaft.

                                § 68 Entziehung der Jagdkarte: Wenn Umstände, derentwegen die Ausstellung einer Jagdkarte zu verweigern ist, erst nach Ausstellung der Karte eintreten oder der Behörde bekannt werden, hat die Ausstellungsbehörde die Karte zu entziehen. Für die Dauer des Entzuges ist § 67 sinngemäß anzuwenden. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Jagdkartenabgabe besteht nicht.

                                Für die Ausstellung und den Entzug der Jagdkarte ist somit ausschließlich die BH zuständig.

                                ZB in NÖ ist es genau so.

                                Damit ist auf Grund der bestehenden Rechtslage eindeutig bewiesen, dass Deine Aussage falsch ist.

                                Und jetzt bin ich gespannt, womit Du diese Aussage.....



                                ...begründen möchtest, denn Firngleiter hatte ja völlig Recht.
                                Stimmt hast völlig Recht, mea culpa! Hatte das Burgenland überlesen und bin von der Salzburger Rechtslage ausgegangen....ein Grund mehr für die Verwaltungsreform!

                                @firngleiter
                                Sorry , in diesem Fall war ich der Ahnungslose...

                                Kommentar

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