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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Jägerschaft

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  • AW: Jägerschaft

    Zitat von DonVitoCorleone Beitrag anzeigen
    Wenn der "Überwachte"...zwei mal wild in die Luft schießt,
    Immerhin zwei Treffer bei zwei Schüssen, einer allerdings ein Streifschuss. Also ned sooo schlecht :-)

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    • AW: Jägerschaft

      Zitat von feiN Beitrag anzeigen
      Dem Balluch und seinen Gesinnungstaliban sollte man auch nicht allzu viel Raum geben, die geben ja erst Ruhe, wenn alle zum Vegetarismus oder noch besser zum Veganismus bekehrt wurden.,
      Dein Vergleich ist absolut geschmacklos.
      Das Abknallen der Drohne ist nach § 125 StGB strafbar. Aber was kümmert´s so einen Waidmann; was sich bewegt wird erlegt.
      Weinviertelradler

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      • gatterjagd grauslich und verroht, keine frage.... kritik an der jägerei, völlig legitim
        aber ich gebs ehrlich zu: das abknallen der drohne amüsiert mich... ich bin gegen solche spitzelmethoden, egal welche seite sie anwendet ( bin somit auch kein freund der angebl. zweckentfremdeten wildkameras)

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        • AW: Jägerschaft

          Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
          Das Abknallen der Drohne ist nach § 125 StGB strafbar.
          Es gibt durchaus Stimmen in der Lehre, die das anders sehen. Auch wenn es gegen eine Verletzung der Privat- oder Intimsphäre keine echte Notwehr gibt, könnte das doch durchaus im Rahmen der erlaubten Selbsthilfe erlaubt sein. Zu den Rechten des Besitzes gehört nämlich auch das Recht, sich in seinem Besitz zu schützen, und in dem Fall, "dass richterliche Hilfe zu spät kommen würde, Gewalt mit angemessener Gewalt abzutreiben", § 344 ABGBG. Mir ist dazu noch keine Judikatur bekannt, aber ich halte diese Auffassung nicht für unvertretbar.
          Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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          • AW: Jägerschaft

            Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
            ...Gewalt mit angemessener Gewalt abzutreiben", § 344 ABGBG. Mir ist dazu noch keine Judikatur bekannt, aber ich halte diese Auffassung nicht für unvertretbar.
            Eine allenfalls zum Fotografieren geeignete Drohne als "Gewalt" zu bezeichnen, die den Einsatz einer per es tödlichen Waffe rechtfertigt, ist aber schon gar weit hergeholt.
            Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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            • AW: Jägerschaft

              Zitat von Steirerspur Beitrag anzeigen
              gatterjagd grauslich und verroht, keine frage.... kritik an der jägerei, völlig legitim
              aber ich gebs ehrlich zu: das abknallen der drohne amüsiert mich... ich bin gegen solche spitzelmethoden, egal welche seite sie anwendet ( bin somit auch kein freund der angebl. zweckentfremdeten wildkameras)
              Datenschutz ist auch mir extrem wichtig. Aber wer eine Waffe führt sollte sie _niemals_ ungerechtfertigt einsetzen. Wem das nicht klar ist: Entzug der Berechtigung zur Führung einer Waffe.

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              • AW: Jägerschaft

                Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                Eine allenfalls zum Fotografieren geeignete Drohne als "Gewalt" zu bezeichnen, die den Einsatz einer per es tödlichen Waffe rechtfertigt, ist aber schon gar weit hergeholt.
                "Tödlich" kann vieles sein, es kommt halt darauf an, wie man es verwendet. Eine Drohne zB mit einer Schrotflinte abzuschießen erscheint mir, unabhängig von der prinzipiellen Zulässigkeit, jedenfalls nicht automatisch exzessiv. Und, ich weiß dass Du es weißt, aber für die Mitlesenden hier: das ABGB aus dem Jahr 1811 befleißigt sich halt einer etwas anderen Sprache als wir sie täglich sprechen. Gewalt ist hier also jede ungesetzliche Verletzung eines fremden Rechtsgutes.

                Jäger (und ich bin weiß Gott keiner) sind immer so ein Aufreger-Thema, aber wie wehre ich mich wirklich gegen eine Kameradrohne, die zB Aufnahmen auf meinem Grundstück bzw in meinem Hinterhof macht? Natürlich kann ich den Pilot auf Unterlassung in Anspruch nehmen, Besitzstörung, usw. wenn ich ihn erwische, aber bis dahin? Wobei die Frage in einem Bergsteigerforum vielleicht zu weit geht ...
                Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                • AW: Jägerschaft

                  Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
                  Etwa auch hier: Es werden Personen ohne deren Wissen von einer Drohne aus gefilmt und dann raunzt er, dass die Drohne beschossen wurde..
                  In der Luft gelten derzeit die selben Regeln wie am Boden, wir sind nun mal nicht Nordkorea. Im Gegensatz zu einer Wildkamera sind Luftaufnahmen mit einem Modellflugzeug nicht als "heimlich" einzustufen. Diese sind für normale Menschen nicht zu überhören.

                  Schlussendlich muss man bei so einer grauslichen Aktion sogar aktiv mit Beobachtern rechnen, sowas lernt man bei der Jagdprüfung. Von daher würde es mich nicht wundern wenn diese Schüsse nicht sogar noch als Gemeingefährdung eingestuft werden.

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                  • Vielleicht doch keine gopro aufschnallen beim mtb fahren oder klettern. ☺

                    Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

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                    • AW: Jägerschaft

                      Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                      "Tödlich" kann vieles sein, es kommt halt darauf an, wie man es verwendet. Eine Drohne zB mit einer Schrotflinte abzuschießen erscheint mir, unabhängig von der prinzipiellen Zulässigkeit, jedenfalls nicht automatisch exzessiv. Und, ich weiß dass Du es weißt, aber für die Mitlesenden hier: das ABGB aus dem Jahr 1811 befleißigt sich halt einer etwas anderen Sprache als wir sie täglich sprechen. Gewalt ist hier also jede ungesetzliche Verletzung eines fremden Rechtsgutes.

                      Jäger (und ich bin weiß Gott keiner) sind immer so ein Aufreger-Thema, aber wie wehre ich mich wirklich gegen eine Kameradrohne, die zB Aufnahmen auf meinem Grundstück bzw in meinem Hinterhof macht? Natürlich kann ich den Pilot auf Unterlassung in Anspruch nehmen, Besitzstörung, usw. wenn ich ihn erwische, aber bis dahin? Wobei die Frage in einem Bergsteigerforum vielleicht zu weit geht ...
                      Ich gebe Ihnen recht, Ihre Sichtweise passt nicht in ein Bergsteigerforum, eher in ein Wildwestforum. Eigentlich unfassbar was Sie schreiben. Mit dem Zeigefinger Vernunft einfordern zu wollen - "Aufregerthema" - ist löblich, klingt in Ihrem Fall aber wie hohe Trollkunst.

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                      • AW: Jägerschaft

                        Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                        "Tödlich" kann vieles sein, es kommt halt darauf an, wie man es verwendet. Eine Drohne zB mit einer Schrotflinte abzuschießen erscheint mir, unabhängig von der prinzipiellen Zulässigkeit, jedenfalls nicht automatisch exzessiv. Und, ich weiß dass Du es weißt, aber für die Mitlesenden hier: das ABGB aus dem Jahr 1811 befleißigt sich halt einer etwas anderen Sprache als wir sie täglich sprechen. Gewalt ist hier also jede ungesetzliche Verletzung eines fremden Rechtsgutes.
                        Geh bitte.....würde man Deiner Interpretation des § 344 folgen, dürfte z.B. auch ein Grundeigentümer ein auf seinem Grund widerrechtlich parkendes Auto sprengen. Wir sind doch nicht im wilden Westen, auch wenn das ein paar Dunkelgrüne offenbar so sehen.
                        Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                        • AW: Jägerschaft

                          Stadt plant Abschüsse in Lainzer Tiergarten
                          http://wien.orf.at/news/stories/2747786/

                          Tiergarten Lainz: Jäger gegen Geburtenkontrolle
                          http://wien.orf.at/news/stories/2748218/
                          so weit woar i no nie

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                          • Jägerschaft

                            Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                            Geh bitte.....würde man Deiner Interpretation des § 344 folgen, dürfte z.B. auch ein Grundeigentümer ein auf seinem Grund widerrechtlich parkendes Auto sprengen. Wir sind doch nicht im wilden Westen, auch wenn das ein paar Dunkelgrüne offenbar so sehen.
                            parkendes auto kannst abschlepoen lassen, aber ich geh davon aus, dass du durchaus eine ahnung in diese richtung hattest... ich finds irgendwie mühselig, dass hier jedes argument, das ein wenig relativierend und nicht jäger-bashend ist, sofort torpediert wird...

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                            • AW: Jägerschaft

                              Zitat von Steirerspur Beitrag anzeigen
                              parkendes auto kannst abschlepoen lassen, aber ich geh davon aus, dass du durchaus eine ahnung in diese richtung hattest... ich finds irgendwie mühselig, dass hier jedes argument, das ein wenig relativierend und nicht jäger-bashend ist, sofort torpediert wird...
                              Jägerbashing betreiben Jene, die Menschen an- oder erschiessen, weil sie sie mangels ordentlicher Ansprache mit Wild verwechseln, die geschützte Tiere (div. Raubvögel, Luchse, Bären) vergiften oder abknallen, die Wildbestände künstlich hochhalten, obwohl dadurch erwiesener Maßen 2/3 (!!!) der heimischen Wälder in ihrem Zuwachs Mittel- bis hochgradig geschädigt sind, die auf MTBler schießen, sie mit Autos abdrängen oder sonstwie nötigen, die Alpinisten mit abstrusen Klagen drohen usw.. Die Kritik an den vorgenannten Umständen hat mit Bashing nichts zu tun.

                              Und jene Jäger, denen ein vernünftiger Wildbestand ein echtes Anliegen ist, die dafür viel Zeit aufwenden, bei denen sich der Respekt vor der Kreatur nicht auf das ins Maul Stecken des letzten Bissens beschränkt, die nie auf die Idee kämen, für ein mittleres Vermögen einen ihnen zugetriebenen halbzahmen Elefanten abzuknallen und nicht ständig grüne Unterwäsche tragen, die haben meinen Respekt.
                              Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                              • AW: Jägerschaft

                                Zitat von radwanderer Beitrag anzeigen
                                Eigentlich unfassbar was Sie schreiben. Mit dem Zeigefinger Vernunft einfordern zu wollen - "Aufregerthema" - ist löblich, klingt in Ihrem Fall aber wie hohe Trollkunst.
                                Entzückend. Nicht, dass ich mir auf die Dauer meiner Formumsitgliedschaft groß etwas einbilden würde, aber es sind doch etwas mehr als 10 Jahre: "Troll" wurde ich in dieser Zeit noch von niemand genannt, und schon gar nicht von Usern mit weniger als einer handvoll Postings.

                                Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                                Würde man Deiner Interpretation des § 344 folgen, dürfte z.B. auch ein Grundeigentümer ein auf seinem Grund widerrechtlich parkendes Auto sprengen.
                                Sprengen nicht, aber das vor meiner Einfahrt parkende Auto abschleppen sehr wohl; analog zur Notwehr wird man natürlich auch hier das gelindeste zum Erfolg führende Mittel zu verwenden haben, außerdem gibt es, anders als bei Notwehr, ein Verhältnismäßigkeitskorrelativ. Ich sage nur, dass ich es nicht für ausgeschlossen halte und die Stimmen im Schrifttum mit Interesse verfolge. Eine weitere Diskussion an dieser Stelle versage ich mir.
                                Zuletzt geändert von ingmar; 18.12.2015, 20:22.
                                Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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