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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Jägerschaft

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  • AW: Jägerschaft

    Zitat von Reddo Beitrag anzeigen
    Ja ja die Auto Korrektur, mea culpa! Gejagt wird im Übrigen auch auf Wiesen und Wasserflächen, dass die vom ForstG umfasst sind wäre mir neu....aber wie gesagt es gibt immer Exotenmeinungen :-) und dass ich bei der BH das Ruhen der Jagd beantragen muss versteht sich von selbst.....aber du hast recht, lassen wir's...
    eeeeee
    Zuletzt geändert von Reddo; 19.01.2016, 23:10.

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    • AW: Jägerschaft

      Zitat von Reddo Beitrag anzeigen
      Rein objektiv betrachtet sind beides schwere Eingriffe ins Eigentumsrecht und wenn ich das ganze ohne ideologische Brille betrachte ist es mir gleich ob jemand meinen Grund mit einem Gewehr oder einem Messer zum Schwammerlsuchen betritt. Die Entnahme von Schwammerl muss ich auch dulden (rein rechtlich ist da kein Unterschied zum Wild)
      Und was die Duldung von Reviereinrichtung betrifft, da sind die Anforderungen sehr hoch dass das behördlich gegen den Willen des Grundeigentümers durchgesetzt wird. Und letztendlich steht es auch jedem Grundeigentümer frei seinen Grund einzufrieren - dann ruht die Jagd :-)
      Hm, wenn man Schwammerlsuchen wirklich mit der in Österreich gängigen Jagd gleichsetzen will, müsste man aber schon ein bisschen genauer werden:
      dann müsste man als Waldeigentümer dulden, dass jemand Glashäuser und Keller (=Wildfütterungen) und auch Stadel/Garagen für die Ernte-Vorbereitungen (≈Hochstände) errichtet, um großflächig Schwammerl anzubauen. Damit die Schwammerl gut wachsen können, rodet der gemeine Schwammerlbrocker dann auch Teile des Waldes und sorgt dafür, dass ja nix anderes als die von ihm gewünschten Schwammerlsorten dort wachsen.

      Das sollte mal ein Schwammerlsucher probieren...

      Kommentar


      • AW: Jägerschaft

        Zitat von martinfueloep Beitrag anzeigen
        Hm, wenn man Schwammerlsuchen wirklich mit der in Österreich gängigen Jagd gleichsetzen will, müsste man aber schon ein bisschen genauer werden:
        dann müsste man als Waldeigentümer dulden, dass jemand Glashäuser und Keller (=Wildfütterungen) und auch Stadel/Garagen für die Ernte-Vorbereitungen (≈Hochstände) errichtet, um großflächig Schwammerl anzubauen. Damit die Schwammerl gut wachsen können, rodet der gemeine Schwammerlbrocker dann auch Teile des Waldes und sorgt dafür, dass ja nix anderes als die von ihm gewünschten Schwammerlsorten dort wachsen.

        Das sollte mal ein Schwammerlsucher probieren...
        Was du dabei übersiehst ist, dass diese Form der Jagd in den meisten Fällen im Einvernehmen mit dem Grundeigentümer geschieht bzw vom Grundeigentümer selbst so praktiziert wird....

        Kommentar


        • AW: Jägerschaft

          Zitat "Reddo" vom Posting #777
          "Und letztendlich steht es auch jedem Grundeigentümer frei seinen Grund einzufrieren - dann ruht die Jagd :-)"

          Weil die Freistellung von der Jagd so einfach ist, ist der Antrag inzwischen von der BH übers Landesverwaltungsgericht bis zum Verfassungsgerichtshof gegangen .... die Grünröcke schreiben ihre Gesetze offensichtlich selber - siehe letzte Jagdgesetznovelle in NÖ !

          Offensichtlich kann eine Minderheit von 1,5% der Bevölkerung den restlichen 98,5% Gesetze aufzwingen - gelebte Demokratie halt a la AT !

          Zum Einfrieren von Grund: Empfehle Bohrungen und in diese dann flüssigen Stickstoff einfüllen - hat allerdings in Fukushima nicht wirklich geklappt ...... ironie off !
          Zuletzt geändert von w56; 19.01.2016, 23:50.

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          • AW: Jägerschaft

            Zitat von martinfueloep Beitrag anzeigen
            Hm, wenn man Schwammerlsuchen wirklich mit der in Österreich gängigen Jagd gleichsetzen will, müsste man aber schon ein bisschen genauer werden:
            dann müsste man als Waldeigentümer dulden, dass jemand Glashäuser und Keller (=Wildfütterungen) und auch Stadel/Garagen für die Ernte-Vorbereitungen (≈Hochstände) errichtet, um großflächig Schwammerl anzubauen. Damit die Schwammerl gut wachsen können, rodet der gemeine Schwammerlbrocker dann auch Teile des Waldes und sorgt dafür, dass ja nix anderes als die von ihm gewünschten Schwammerlsorten dort wachsen.

            Das sollte mal ein Schwammerlsucher probieren...
            Was du dabei übersiehst ist, dass diese Form der Jagd in den meisten Fällen im Einvernehmen mit dem Grundeigentümer geschieht bzw vom Grundeigentümer selbst so praktiziert wird....und es geht nicht darum, was ein Grundeigentümer auf seinem Grund erlaubt bzw selbst tut, sondern um das was er im Zweifelsfall gegen seinen Willen erdulden muss....

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            • AW: Jägerschaft

              Zitat von Reddo Beitrag anzeigen
              Was du dabei übersiehst ist, dass diese Form der Jagd in den meisten Fällen im Einvernehmen mit dem Grundeigentümer geschieht bzw vom Grundeigentümer selbst so praktiziert wird....
              und was, wenn der Grundbesitzer damit nicht einverstanden ist?

              Zitat von Reddo Beitrag anzeigen
              und es geht nicht darum, was ein Grundeigentümer auf seinem Grund erlaubt bzw selbst tut, sondern um das was er im Zweifelsfall gegen seinen Willen erdulden muss....
              Genau das will ich damit sagen. Der Grundeigentümer muss zur Zeit die Jagd (samt vorangehender Zucht gewünschter und Dezimierung unerwünschter Wildtiere) erdulden - egal, wie sein Willen aussieht.

              Kommentar


              • AW: Jägerschaft

                Zitat von w56 Beitrag anzeigen
                Zitat "Reddo" vom Posting #777
                "Und letztendlich steht es auch jedem Grundeigentümer frei seinen Grund einzufrieren - dann ruht die Jagd :-)"

                Weil die Freistellung von der Jagd so einfach ist, ist der Antrag inzwischen von der BH übers Landesverwaltungsgericht bis zum Verfassungsgerichtshof gegangen .... die Grünröcke schreiben ihre Gesetze offensichtlich selber - siehe letzte Jagdgesetznovelle in NÖ !

                Offensichtlich kann eine Minderheit von 1,5% der Bevölkerung den restlichen 98,5% Gesetze aufzwingen - gelebte Demokratie halt a la AT !

                Zum Einfrieren von Grund: Empfehle Bohrungen und in diese dann flüssigen Stickstoff einfüllen - hat allerdings in Fukushima nicht wirklich geklappt ...... ironie off !
                In besagtem Fall in Kärnten geht es um eine Freistellung von einer Dienstbarkeit aus ethischen Gründen was ungleich schwerer zu beantworten ist als das Ruhen der Jagd bei eingefriedetem Grund.....man könnte vor diesem Hintergrund ja auch diskutieren ob es einem amischen möglich sein sollte die Dienstbarkeit des Leitungsrechts von seinem Grund löschen zu lassen, da er Elekrizität aus ethischen Gründen ablehnt, was zugegebenermaßen die Diskussion ins Lächerliche ziehen würde.....

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                • AW: Jägerschaft

                  Zitat von Reddo Beitrag anzeigen
                  ... was zugegebenermaßen die Diskussion ins Lächerliche ziehen würde.....
                  Stimmt - ähnlich wie die Gleichsetzung von Jagd mit Radfahren.

                  Kommentar


                  • AW: Jägerschaft

                    Zitat von Reddo Beitrag anzeigen
                    Rein objektiv betrachtet sind beides schwere Eingriffe ins Eigentumsrecht und wenn ich das ganze ohne ideologische Brille betrachte ist es mir gleich ob jemand meinen Grund mit einem Gewehr oder einem Messer zum Schwammerlsuchen betritt. Die Entnahme von Schwammerl muss ich auch dulden (rein rechtlich ist da kein Unterschied zum Wild)
                    Und was die Duldung von Reviereinrichtung betrifft, da sind die Anforderungen sehr hoch dass das behördlich gegen den Willen des Grundeigentümers durchgesetzt wird. Und letztendlich steht es auch jedem Grundeigentümer frei seinen Grund einzufrieren - dann ruht die Jagd :-)
                    Ja Radfahren über eine Forststaße ist ein erheblicher Eingriff ins Eigentumsrecht... Da frage ich mich mal wieder warum eigentlich Einzelpersonen Eigentumsrecht an Wald, Flur und Forstwegen haben können. Das ist doch an sich schon ein Unding. Ein Platz fürs Eigenheim ok, der Rest sollte der Gemeinde gehören.

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                    • AW: Jägerschaft

                      Zitat von hikr Beitrag anzeigen
                      Ja Radfahren über eine Forststaße ist ein erheblicher Eingriff ins Eigentumsrecht... Da frage ich mich mal wieder warum eigentlich Einzelpersonen Eigentumsrecht an Wald, Flur und Forstwegen haben können. Das ist doch an sich schon ein Unding. Ein Platz fürs Eigenheim ok, der Rest sollte der Gemeinde gehören.
                      Die Diskussion über die Kollektivierung von Land- und Forstwirtschaftlichen Nutzflächen ist an sich durchaus zulässig, wird sie doch anderen Orts mehr oder weniger erfolgreich praktiziert (zB China), würde allerdings die hierzulande geltende Rechtsordnungen und das darauf basierende Wirtschaftssystem komplett auf den Kopf stellen...aber Rechtsordnungen sind nunmal keine Naturgesetze...

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                      • AW: Jägerschaft

                        tja, das thema schon wieder.

                        ein bisserl was spricht schon für kollektivierung. erfahrungsgemäß führt die aber wieder zum selben problem zurück, bzw schaut das endprodukt dann so aus:

                        es gehört zwar allen alles, aber die bonzen picken sich die rosinen raus.
                        nix anders als in anderen systemen.

                        das problem ist eben immer der mensch, da kann das system noch so gut sein.
                        mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                        bürstelt wird nur flüssiges

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                        • AW: Jägerschaft

                          Zitat von Reddo Beitrag anzeigen
                          Die Diskussion über die Kollektivierung von Land- und Forstwirtschaftlichen Nutzflächen ist an sich durchaus zulässig, wird sie doch anderen Orts mehr oder weniger erfolgreich praktiziert (zB China), würde allerdings die hierzulande geltende Rechtsordnungen und das darauf basierende Wirtschaftssystem komplett auf den Kopf stellen...aber Rechtsordnungen sind nunmal keine Naturgesetze...
                          In der Schweiz stehen 70 % der Waldfläche im öffentlichen Eigentum. In anderen europäischen Ländern sieht es ähnlich aus.

                          Obendrein tät mich eine nähere Erläuterung des von dir genannten Zusammenhanges von Waldeigentum und Wirtschaftssystem interessieren, vielleicht gleich am Beispiel China und Schweiz.....
                          Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                          • AW: Jägerschaft

                            Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                            In der Schweiz stehen 70 % der Waldfläche im öffentlichen Eigentum. In anderen europäischen Ländern sieht es ähnlich aus.

                            Obendrein tät mich eine nähere Erläuterung des von dir genannten Zusammenhanges von Waldeigentum und Wirtschaftssystem interessieren, vielleicht gleich am Beispiel China und Schweiz.....
                            Keine Ahnung wie es in der Schweiz ist in China jedenfalls vergeben die Kollektive exclusive Nutzungsrechte ( meist auf 70 Jahre) was wiederum zu dem führt was pivo angesprochen hat. ...im Endeffekt ist es auch egal, Wirtschaftstreibende wollen vor allem eins: Rechtssicherheit (wie auch immer geartet)

                            Darüber hinaus bin ich aber natürlich auch der Meinung dass es ureigene hoheitliche Aufgaben des Staates gibt bei denen ökonomische Aspekte keine Rolle spielen....ob die Verwaltung des Waldes dazu gehört sei einmal dahingestellt und würde die Diskussion auch zu weit ins philosophische abgleiten lassen.....

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                            • AW: Jägerschaft

                              Zitat von Reddo Beitrag anzeigen
                              Rein objektiv betrachtet sind beides schwere Eingriffe ins Eigentumsrecht und wenn ich das ganze ohne ideologische Brille betrachte ist es mir gleich ob jemand meinen Grund mit einem Gewehr oder einem Messer zum Schwammerl suchen betritt...
                              Hmm...da muss ich doch meinen radfahrenden Jäger fragen, ob er ein Messer auch dabei hat, wenn er mit umgehängtem Gewehr das Rad am Hochsitz abstellt und dann Schwammerl suchen geht......

                              Aber die Nutzung von Gewehren mit jener von Fahrrädern gleich zu setzen...RESPEKT!
                              Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

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                              • AW: Jägerschaft

                                http://www.noen.at/nachrichten/lokal...rt2650,706062#

                                Zum Wolf mag man stehen, wie man will. Auffällig ist aber, dass sich die Jägerschaft sofort negativ dazu äussern muss...
                                Ist doch der Wolf ein "Nahrungskonkurrent" für die Jägerei...
                                Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

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