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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Jägerschaft

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  • Mittagstein
    antwortet
    Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
    Im Übrigen ist das vielleicht DAS Beispiel schlechthin für einen sehr positiven Effekt der Jagd. Diese Tierart gäbe es ohne Jagd hierzulande wohl kaum mehr.
    Dass dieses Argument Unfug ist siehst du spätestens daran wenn du dir 2 Fragen beantwortest:

    a) Seit wievielen Jahrtausenden existiert das Auerhuhn als Spezies?
    b) Seit wievielen Jahren gibt es die Jagd in der heutigen Form?

    Oder deutlicher: Die Differenz zwischen a und b ist die (lange) Zeitspanne in der die Art sehr gut ohne die Jagd existieren konnte.

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  • radwanderer
    antwortet
    Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
    Wenn man es nicht ohnehin schon wusste ist dein Post eine schöne Bestätigung dafür wie man Leute, die offensichtlich überhaupt keine Ahnung von der Materie haben sich dennoch anmaßen Urteile zu fällen und einfach mal pauschal etwas, das man nicht versteht zu verurteilen. Irgendwie eh ganz dem Zeitgeist entsprechend. Was man nicht versteht verabscheut man einfach mal.
    Ich muss weder im Nationalpark Kalkalpen einen Luchs*, noch im Tiroler Oetztal einen Steinadler geschossen** haben, um den von Dir blumig heruntergespielten Interessenskonflikt in Teilen der oesterreichischen Jaegerschaft zwischen "Hege" und Abschuss pervers zu finden.

    Aber: Leuten anderer Meinung vorzuwerfen nix zu kapieren war immer schon Tradition!

    Lieber Jagdexperte, eines habe ich aber tatsaechlich nicht verstanden: Das Hauskatzerl hat - dank Whiskas, Sheba, Kitekat - alles was es zum Leben braucht. Und trotzdem sitzt es nun halt einmal gerne im Garten unterm Vogelhaus.

    Darf man sich die Freude am hobbymaessigen Abschiessen von Tieren (Pacht ohne Fleischertrag, bezahlte Wochenendjagd, Grosswildjagd im fernen Afrika) so vorstellen? Ist es eine Art Trieberfuellung? Ich will das ehrlich wissen, ich habe diesen Trieb/Instinkt nicht in mir.

    * https://ooe.orf.at/news/stories/2740424/
    ** https://tirol.orf.at/news/stories/2537478/

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  • w56
    antwortet
    Zitat von radwanderer Beitrag anzeigen

    Wenn man es nicht ohnehin schon wuesste, ist Dein Post noch einmal eine schoene Bestaetigung, wie manche Jaeger ticken koennen. Ich frage mich warum es bei manchen Leuten das offensichtlich ueber den Arterhalt gestellte Beduerfnis gibt, Tiere in Ausuebung eines Hobbys abzuschiessen. Leute, die Vernunft und Demut gegenueber unserer schoenen Natur fuer moralisch fragwuerdigen Freizeitspass aufgeben.

    Sag mal, teile Dein hochkaraetiges Wissen ueber die Jagd mit mir, ist das wie bei einem Hauskatzerl, das ab und zu einfach seinen Instinkt ausleben muss?

    Antwort von Fritz_Phantom (Posting #1266)
    "Wenn man es nicht ohnehin schon wusste ist dein Post eine schöne Bestätigung dafür wie man Leute, die offensichtlich überhaupt keine Ahnung von der Materie haben sich dennoch anmaßen Urteile zu fällen und einfach mal pauschal etwas, das man nicht versteht zu verurteilen. Irgendwie eh ganz dem Zeitgeist entsprechend. Was man nicht versteht verabscheut man einfach mal."
    Ende Posting #1266


    /Ironie on

    Lieber Radwanderer;

    Du hast leider weder die Schöpfungsgeschichte noch die Evolution richtig verstanden ....

    1. Mose 1:1 : Am Anfang schuf Gott Himmel und Erde

    2. Danach kam dann irgendwann der Jäger und erledigte die Revierpflege, damit sich der Auerhahn überhaupt erst entwickeln konnte ......

    3. Nachdem sich der Auerhahn durch die mit unsäglichen Mühen erfolgte Revierpflege derart entwickelt - man kann ja fast schon von einer Überpopulation sprechen - ist doch der Wunsch nach dem Abknallen nur allzu verständlich

    /Ironie off

    Mit fröhlichem Halali

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  • Fritz_Phantom
    antwortet
    Wenn man es nicht ohnehin schon wusste ist dein Post eine schöne Bestätigung dafür wie man Leute, die offensichtlich überhaupt keine Ahnung von der Materie haben sich dennoch anmaßen Urteile zu fällen und einfach mal pauschal etwas, das man nicht versteht zu verurteilen. Irgendwie eh ganz dem Zeitgeist entsprechend. Was man nicht versteht verabscheut man einfach mal.

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  • radwanderer
    antwortet
    Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
    Soooo streng ist Auerwild gar nicht geschützt. Ab einer gewissen Population im Revier darf man das schon schießen. Im Übrigen ist das vielleicht DAS Beispiel schlechthin für einen sehr positiven Effekt der Jagd. Diese Tierart gäbe es ohne Jagd hierzulande wohl kaum mehr. Die Standortansprüche sind nämlich äußerst hoch und es bedarf einiges an Revierpflege, dass sich diese edlen Tiere überhaupt halten können. Dass man bei so viel Aufwand auch zumindest einmal gerne mal ein Tier schießen möchte halte ich da für mehr als verständlich.
    Wenn man es nicht ohnehin schon wuesste, ist Dein Post noch einmal eine schoene Bestaetigung, wie manche Jaeger ticken koennen. Ich frage mich warum es bei manchen Leuten das offensichtlich ueber den Arterhalt gestellte Beduerfnis gibt, Tiere in Ausuebung eines Hobbys abzuschiessen. Leute, die Vernunft und Demut gegenueber unserer schoenen Natur fuer moralisch fragwuerdigen Freizeitspass aufgeben.

    Sag mal, teile Dein hochkaraetiges Wissen ueber die Jagd mit mir, ist das wie bei einem Hauskatzerl, das ab und zu einfach seinen Instinkt ausleben muss?

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  • Fritz_Phantom
    antwortet
    Soooo streng ist Auerwild gar nicht geschützt. Ab einer gewissen Population im Revier darf man das schon schießen. Im Übrigen ist das vielleicht DAS Beispiel schlechthin für einen sehr positiven Effekt der Jagd. Diese Tierart gäbe es ohne Jagd hierzulande wohl kaum mehr. Die Standortansprüche sind nämlich äußerst hoch und es bedarf einiges an Revierpflege, dass sich diese edlen Tiere überhaupt halten können. Dass man bei so viel Aufwand auch zumindest einmal gerne mal ein Tier schießen möchte halte ich da für mehr als verständlich.

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  • pablito
    antwortet
    Das erinnert mich an einen Vortrag im Bretsteintal, wo ein passionierter Jäger mir erzählte, daß zwar die Auerhähne streng geschützt seien, aber es zum allergrößten Glück eines Jägers gehöre, einmal in seinem Leben einen Auerhahn zu schießen, denn wenn er dies nicht darf, wäre er sehr unglücklich!

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  • michinger
    antwortet
    Zitat von diag Beitrag anzeigen
    "...ginge deren Interesse am Erhalt der Tiere verloren"
    naja, das sagt eh alles.... - und zeigt deren Interessen.


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  • diag
    antwortet
    Kleine Zeitung, Mittwoch 7. November 2018

    unter dem Titel "Jagd auf Fasane sorgt erneut für Aufregung" liest man u.a. Folgendes:

    "Bei der Landesjägerschaft verteidigt man die Praxis, Fasane im selben Jahr auszuwildern und zu bejagen. Würde man den Jägern diese Möglichkeit nehmen, ginge deren Interesse am Erhalt der Tiere verloren: "Dann gibt es bei uns überhaupt keine Fasane mehr und mit ihnen verschwinden auch Dutzende andere Tierarten, die von den lebensraumverbessernden Maßnahmen der Jäger mitprofitieren", heißt es in einer Stellungnahme. [..] "
    Zuletzt geändert von diag; 08.11.2018, 01:16. Grund: &lt;br&gt; eingefuegt :)

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  • Mittagstein
    antwortet
    https://noe.orf.at/news/stories/2942566/

    "Wegen zahlreicher vergifteter und in Fallen verendeter Tiere im Weinviertel sind zwei Jagdaufseher verurteilt worden.
    [...]
    Die beiden Jagdaufseher müssen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht Geldstrafen zahlen, und ihnen wurde die Jagdaufsicht entzogen."

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  • climby
    antwortet
    Auch bei uns Bayern wollte mich heute ein Ich-weiß-nicht-was (ausgegeben hat er sich als irgendwas von den Forsten) über die Illegalität einer Biwaknacht (ohne Zelt) belehren und verzichtete gnadenhalber auf eine Anzeige. Die Rechtslage sieht wohl anders aus.

    Viele Liebe Grüße von climby

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  • tauernfuchs
    antwortet
    Na endlich!

    So ein Urteil lässt doch Hoffnung aufkeimen, dass sich selbst einflussreiche Personen nicht alles erlauben können. Man darf nun gespannt sein, welche Folgen das für MM tatsächlich hat.

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  • w56
    antwortet
    Zitat von w56 Beitrag anzeigen
    Interessantes Urteil
    Die entsprechende Reaktion darauf

    Das Landesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil zur Maßnahmenbeschwerde nun rechtskräftig folgendes über Maximilian Mayr-Melnhof festgestellt: Mayr-Meln...

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  • w56
    antwortet
    Interessantes Urteil

    Unglaublich, dass ich es auf meine alten Tage noch erleben soll, dass sich in Salzburg ein Richter getraut, Mayr-Melnhof der Gewalttat und Falschaussage zu...

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  • w56
    antwortet
    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen

    Falsch!

    StVO, § 15. Überholen.
    (1) Außer in den Fällen der Abs. 2 und 2a darf der Lenker eines Fahrzeuges nur links überholen.
    (2) Rechts sind zu überholen:
    a) Fahrzeuge, deren Lenker die Absicht anzeigen, nach links einzubiegen oder zum linken Fahrbahnrand zuzufahren und die Fahrzeuge links eingeordnet haben,
    b) Schienenfahrzeuge, wenn der Abstand zwischen ihnen und dem rechten Fahrbahnrand genügend groß ist; auf Einbahnstraßen dürfen Schienenfahrzeuge auch in diesem Fall links überholt werden.
    (2a) Fahrzeuge des Straßendienstes, die bei einer Arbeitsfahrt einen anderen als den rechten Fahrstreifen benützen, dürfen rechts überholt werden, sofern nicht noch genügend Platz vorhanden ist, um links zu überholen, und sich aus Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt.



    Irgendwie beunruhigend, welche Unkenntis elementarer Fahrregeln hier auftaucht.......
    Sorry - bin sehr schlechter Autofahrer .......

    Hier sollte jedoch korrekterweise auch §7 / Absatz 3a zitiert werden:

    (3a) "Im Ortsgebiet darf der Lenker eines Kraftfahrzeuges auf Straßen mit mindestens zwei durch Leit- oder Sperrlinien gekennzeichneten Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung den Fahrstreifen frei wählen."

    Genau auf diese Situation hat sich das "Überholen" bezogen - im Juristendeutsch vielleicht als "sich entlang bewegen unter Berücksichtigung eines identen Richtungvektors mit einem STVO-konformen Normalabstand zueinander" zu verstehen. Etwas abstrakter formuliert: y = k1.x + d1 bzw. y = k2 .x + d2, mit k1=k2 und d1 .ne. d2 und (abs(d2-d1)= STVO-konform)

    Wenn jetzt jemand mit 30km/h auf der linken Spur fährt, werd ich klarerweise mit 30km/h am rechten Fahrstreifen möglichst knapp versetzt fahren, damit sich ein Rückstau bildet .....

    Die Einschränkung: Ortsgebiet, mehrspurig, markiert, nur KFZ wurde aus Platzgründen weggelassen - weil's ja eh' klar ist. Sorry für den fehlenden juristischen Purismus - aber warum wurde wohl das Rechtsfahrgebot in diesem Fall vom Gesetzgeber aufgehoben - weil's gelebte Praxis schon 20 Jahre vorher war - genau so wie in einigen Gebieten toleriert wird eine Forststrasse zu befahren, in anderen ist's ein "Verbrechen" ..... die Analogie zum Forstgesetz ist wohl gegeben.

    Würde empfehlen in Wien mal Wiental/Triesterstrasse/Erherzog-Karl Strasse/Gürtel oder Ring zu fahren ......
    Zuletzt geändert von w56; 24.05.2018, 14:14.

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