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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

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Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Jägerschaft

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  • AW: Jägerschaft

    Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
    Naja, wenn man das so ließt, könnte man ja meinen, dass der Luchs abgeschossen wurde WEIL er in einem Nationalpark war und nicht trotz.
    ....
    wenn man ließt , mag sein, wenn man liest, in den Gedanken der Jäger, die F und L nicht unterscheiden können, vielleicht auch.

    im Sept. 2016 war der Stand laut
    http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Luchs-getoetet-Strafe-fuer-Jaeger-bestaetigt;art4,2356358:
    so:

    Luchs getötet: Strafe für Jäger bestätigt
    LINZ. Nach dem Abschuss zweier Luchse aus dem Nationalpark Kalkalpen geht das juristisches Pingpong um den Schadenersatz weiter.Bereits in drei Verfahren wurde der in erster Instanz zugesprochene Betrag von der zweiten Instanz gekippt, zuletzt am Montag vom Oberlandesgericht (OLG) Linz. Die Strafe gegen einen Jäger, der ein Tier getötet hat, wurde hingegen bestätigt.

    Der 65-Jährige hatte im Sommer 11.160 Euro Geldstrafe ausgefasst, dabei bleibt es auch nach seiner Berufung. Ein Tierpräparator, der ihn gedeckt hatte und wegen Falschaussage zu 4.320 Euro verurteilt worden war, muss nun nur mehr 2.520 Euro zahlen, allerdings nur weil das OLG einen niedrigeren Tagsatz als Basis für die Strafbemessung heranzieht. Die Frau des Jägers, die ebenfalls einen Luchs geschossen hat, war bereits in einem früheren Verfahren rechtskräftig zu drei Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 1.920 Euro verdonnert worden.

    Was dem Fall des Jägers und dem seiner Frau gemein ist, ist die unterschiedliche Sichtweise der Instanzen zur Frage, ob Schadenersatz zu zahlen ist. Alle zwei Schützen waren in ihren Strafprozessen zu 12.101 Euro Schadenersatz verurteilt worden, bei beiden hob das OLG dies aber wieder auf und verwies den Nationalpark mit seinen Forderungen auf den Zivilrechtsweg. Gegen die Frau wurde er bereits beschritten - mit dem selben Ergebnis: In erster Instanz wurde Schadenersatz zugesprochen, in zweiter wieder aberkannt, weil es sich um ein Wildtier handle und kein unmittelbarer Vermögensschaden entstanden sei.

    Die Anwältin des Nationalparks, Claudia Oberlindober, sieht das naturgemäß anders: "Da kann man gleich sagen, der Nationalpark ist ein großer öffentlicher Zoo", der immer wieder Luchse aussetze, die dann von den Jägern geschossen werden. Denen käme das "deutlich billiger als eine Reise nach Kasachstan". Dennoch verwies das OLG das Schutzgebiet unter Verweis auf die anderen Urteile auf den Zivilrechtsweg.
    Im Zivilverfahren gegen die Frau will der Nationalpark nun Revision einlegen. Gegen den Mann könnte wohl Klage eingereicht, dann aber das Verfahren unterbrochen werden, bis die Höchstrichter entschieden haben.

    Der Nationalpark betreibt ein Wiederansiedlungsprogramm für Luchse. In den vergangenen Jahren sind immer wieder männliche Tiere verschwunden, was dem Projekt schwer zusetzt. Gerüchte von illegalen Abschüssen machten die Runde. Ein Kadaver wurde in der Tiefkühltruhe des verurteilten Präparators gefunden, von den anderen - auch jenem, der dem 65-Jährigen zugeordnet wird - fehlt vorerst jede Spur.


    Die Sichtweise der 2. Instanz ist bei besonderen Gelegenheiten vielleicht auch für Mountainbiker brauchbar.

    Kommentar


    • AW: Jägerschaft

      Und wieder ein angsoffener Jäger !

      http://www.bild.de/regional/muenchen...7734.bild.html


      "Betrunkener Jäger schießt kleinen Hund tot / Mit Fuchs verwechselt"

      05.01.2017 - 16:36 Uhr
      Neustadt (Bayern) – Trunkenheit am Steuer - und an der Waffe!
      Einem 29-jährigen Jäger ist in angetrunkenem Zustand eine verheerende Verwechslung unterlaufen. Der Mann ging am Montag offenbar davon aus, einen Fuchs im Visier zu haben und drückte ab.
      Statt dem Wildtier schoss der Jäger aber einen elf Monate jungen Mischlingshund über den Haufen!


      Als der geschockte Hundebesitzer (38) den Jäger danach zur Rede stellen wollte, eskalierte die Lage und die beiden wurden handgreiflich. Die Polizei rückte an, stellte die Jagdwaffe sicher und veranlasste eine Blutentnahme. Ergebnis: Der Jäger sei „nicht unerheblich alkoholisiert“ gewesen, wie die Polizei mitteilte.

      Neben seinem Jagdschein und seiner Waffe muss der 29-Jährige vermutlich auch den Führerschein abgeben - er war mit dem Auto zur Jagd gefahren."


      1) Nicht unerheblich alkoholisiert --> kann man durchaus als 'angsoffen' bezeichnen
      2) Fuchs mit Hund verwechselt - kommt irgendwie bekannt vor ("Luchs mit Fuchs verwechselt")
      3) "Luchs mit Fuchs" reimt sich irgendwie besser als "Fuchs mit Hund"
      4) Ich denke, dass hoffentlich Konsens darüber besteht, dass wir weder einen angsoffenen Autofahrer noch einen angsoffenen Jäger wollen !

      Wie schon öfters gesagt

      1) Sind ja so lieb und wichtig unsere Heger und Pfleger
      2) Sind klarerweise gegen ein Alkoholverbot bei der Jagd
      3) Offensichtlich angsoffen mit dem Auto gefahren
      4) Offensichtlich angsoffen mit einer Waffe hantiert und einen Schuß abgegegen
      5) Klarerweise gut getroffen bei so viel "Zielwasser"
      6) Keine Sorge - nur ein Einzelfall !

      In diesem Sinne ein freundliches "Waidmann angsoffen"
      Zuletzt geändert von w56; 06.01.2017, 08:31.

      Kommentar


      • AW: Jägerschaft

        Zitat von Wegerlsucher Beitrag anzeigen
        Darüber brauchen wir in keiner Form diskutieren. Das war sch...... ist aber das gleiche Problem wie besoffene Autofahrer, Eltern die Kinder Prügeln, ........ in jedem Bereich wirst du Menschen finden die sich nicht normal benehmen oder sich an Gesetze oder Vorschriften halten
        Naja, nur bei den Jägern gehört es halt zumindest in gewissen Kreisen sozusagen zur Kultur das man bei der Jagd trinkt. Ich persönlich finde es ja unerklärlich, dass Alkohol nicht gesetzlich verboten ist wenn man mit geladener Waffe unterwegs ist, aber offenbar ist halt die Lobby einfach zu groß. Ansätze gab es ja schon genug, wurden aber immer schnell abgewunken und im Keim erstickt.

        Kommentar


        • AW: Jägerschaft

          Ja, das ist wirklich verwunderlich...besonders deshalb, weil man dann ja auch wieder irgendwie vom Jagdgelände wegkommen will/muss. Und das passiert eben dann meistens mit dem Auto...aber merkwürdigerweise sind mir noch keine Verkehrskontrollen nach Treibjagden, oder ähnlichen "Jagdveranstaltungen" aufgefallen...
          Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

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          • AW: Jägerschaft

            Zitat von Roland P Beitrag anzeigen
            ...merkwürdigerweise sind mir noch keine Verkehrskontrollen nach Treibjagden, oder ähnlichen "Jagdveranstaltungen" aufgefallen...
            Als Zyniker mit Hang zu Satire stelle ich fest: Ein traditionell getötetes Tier zählt mehr als ein potentiell erlegter Mensch.
            "And the People bowed and prayed
            to the neon god they made."


            Simon&Garfunkel "The sound of silence"

            Kommentar


            • AW: Jägerschaft

              Zitat von w56 Beitrag anzeigen

              2) Sind klarerweise gegen ein Alkoholverbot bei der Jagd
              Offensichtlich gibt es ein derartiges doch bereits, sonst würde er ja auch nicht dafür bestraft werden, oder?
              "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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              • AW: Jägerschaft

                Ist auch eigentlich verboten http://www.ljv.at/Unfverh.pdf
                Aber was nützt es im Straßenverkehr ist es ja auch eigentlich verboten.
                Bei der Jagd sieht man es laut letzten Urteilen sogar strenger STVO 0.5 Promille bei der Jagd siehe Urteile vom Vorjahr alles über 0.0 ist alkoholisiert.
                Liebe Grüße
                Willi

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                • AW: Jägerschaft

                  V.a. ist das ein Beispiel aus Deutschland/Bayern. Gegen berechtigte Kritik (und dafür gibt es genügend Angriffspunkte) habe ich absolut nichts, aber so ein sinnloses Gebashe dient allenfalls der Frustentladung (sofern man an das Kochtopfprinzip glaubt) aber ist einer gesunden Diskussion sicher nicht dienlich.
                  "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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                  • AW: Jägerschaft

                    Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
                    Offensichtlich gibt es ein derartiges [Alkoholverbot bei der Jagd, Anm.] doch bereits, sonst würde er ja auch nicht dafür bestraft werden, oder?
                    Nein, gibt es prinzipiell nicht. Nur wenn etwas passiert ist, kann im Rahmen der allgemeinen Strafgesetze (Gefährdung) reagiert werden, und die Behörde kann die waffenrechtliche Zuverlässigkeit überprüfen. Sollte aber, wie in 99% der Fälle nichts passieren, gibt es auch keine rechtliche Handhabe.

                    Man stelle sich das im Straßenverkehr vor: keine Alkoholkontrollen, nicht einmal ein Verbot des Alkoholkonsums, solange nichts passiert ...

                    Persönlich halte ich den Schusswaffengebrauch bzw. das Führen eine Feuerwaffe für mindestens genauso gefährlich wie das Lenken einens Kfz, zumindest 0.5 vT wären also hier wie dort angezeigt.
                    Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                    • AW: Jägerschaft

                      Zitat von smotron Beitrag anzeigen
                      .... bei den Jägern gehört es halt zumindest in gewissen Kreisen sozusagen zur Kultur das man bei der Jagd trinkt. Ich persönlich finde es ja unerklärlich, dass Alkohol nicht gesetzlich verboten ist wenn man mit geladener Waffe unterwegs ist, aber offenbar ist halt die Lobby einfach zu groß.....
                      Jagd und Saufen gehört in Österreich untrennbar zusammen. Da wird der Jagdtag traditionel schon mit ein paar Stamperln Schnaps begonnen.
                      La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
                      [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

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                      • AW: Jägerschaft

                        Du musst es ja offensichtlich wissen. Du bist anscheinend schon bei vielen Jagten eingeladen gewesen wo man es notwendig hätte sich schon am Morgen mit Schnaps zu besaufen.
                        Ich kenne jemanden der Einen kennt der gehört hat............
                        Liebe Grüße
                        Willi

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                        • AW: Jägerschaft

                          Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                          Nein, gibt es prinzipiell nicht. Nur wenn etwas passiert ist, kann im Rahmen der allgemeinen Strafgesetze (Gefährdung) reagiert werden, und die Behörde kann die waffenrechtliche Zuverlässigkeit überprüfen. Sollte aber, wie in 99% der Fälle nichts passieren, gibt es auch keine rechtliche Handhabe.

                          Man stelle sich das im Straßenverkehr vor: keine Alkoholkontrollen, nicht einmal ein Verbot des Alkoholkonsums, solange nichts passiert ...
                          Na, eh. Pfeifen wir doch auf den Rechtsgrundsatz, dass man nur für eine begangene Tat belangt werden kann und strafen ordentlich präventiv...
                          "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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                          • AW: Jägerschaft

                            Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
                            .... Rechtsgrundsatz, dass man nur für eine begangene Tat belangt werden kann ......

                            Wie Paul Feyerabend vielleicht sagen würde, eine Tat kann auch gut sein, wie Schweinebraten, daher ist ein Schweinebraten nicht grundsätzlich zu bestrafen, sondern nur wenn das Rezept falsch war.
                            Zuletzt geändert von kokos; 07.01.2017, 18:32.

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                            • AW: Jägerschaft

                              Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
                              Na, eh. Pfeifen wir doch auf den Rechtsgrundsatz, dass man nur für eine begangene Tat belangt werden kann und strafen ordentlich präventiv...
                              Also dieser Vergleich passt jetzt nicht ganz. Beim alkoholisierten Autofahren wird man auch bestraft wenn man keinen Unfall baut. Darum geht es; eben das es bei der Jagd nicht prinzipiell verboten ist (von selbst auferlegten Regeln der Jägerschaft mal abgesehen).

                              Kommentar


                              • AW: Jägerschaft

                                Mir ist schon klar worum es geht. Dennoch verstößt das gegen einen Rechtsgrundsatz. Ich bin auch bei Autofahrern oder Radfahrern der Meinung dass es falsch ist, bin mir aber ebenso bewusst, dass ich mit dieser Ansicht keine Mehrheitsmeinung vertrete.
                                "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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