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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Jägerschaft

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  • AW: Jägerschaft

    @Fritz: Es verstößt nicht gegen einen Rechtsgrundsatz. Eine begangene Tat ist nicht erst ausschließlich durch den menschenschädigenden "Erfolg" begangen. Die potentielle Gefährdung anderer reicht vollkommen als Tat aus.

    Wird damit wirklich präventiv gestraft? Find ich nicht. Weil, wenn der Sepp volltrunken von der Polizei ausm Auto gekletzelt wird und seinen Führerschein verliert, nicht dafür bestraft wird, dass er jemanden mit seinem Suzuki erlegt hat/in Zukunft erlegen könnte. Er wird dafür bestraft, dass er wissentlich andere gefährdet hat bzw. die Gefährdung anderer aktiv in Kauf genommen hat. Das hat er, egal ob er "erfolgreich" war oder nicht, bereits gemacht.

    Ohne dich da missionieren zu wollen (naja, ein bisserl schon): Ich bin froh, dass es so ist. Ein Auto mit hinnigen Bremsen will keiner von uns auf der Straße, also darfst nur mit intakten fahren. Ein Fahrer, dessen Aufmerksamkeit beeinträchtigt ist, is nix anderes als eine hinnige/unzuverlässige Bremse. Also soll er auch net fahren dürfen.
    Ein Jäger tät wohl nie mit einer unzuverlässigen Waffe schießen. Mit wackeligem Abzug, schlecht eingestelltem Visier etc... nix anderes wird aber getan; mit dem kleinen Unterschied, dass die zuverlässige Waffe dann von einem kognitiv beeinträchtigen Jäger geschossen wird. Effekt ähnlich.

    Oder, ein wenig polemischer ausgedrückt: Ein Chirurg, der mir alkoholisiert den Blinddarm rausschnippelt, ist nicht ok und der Rechtsstaat sollte da durchaus eingreifen. Auch, wenn die OP eigentlich komplikationslos war.

    Kommentar


    • AW: Jägerschaft

      Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
      Na, eh. Pfeifen wir doch auf den Rechtsgrundsatz, dass man nur für eine begangene Tat belangt werden kann und strafen ordentlich präventiv...
      Geh bitte ... Du gibst Dir schon recht ordentlich Mühe, andere Diskussionsteilnehmer misszuverstehen ... natürlich verlange ich nicht, den Grundsatz nulla poena sine lege (keine Strafe ohne Gesetze) zu verletzten: im Gegenteil, ich fordere de lege ferenda (also auf Basis erst noch zu beschließender Gesetze) ein entsprechendes Verbot, einschließlich entsprechender Kontrollen und Sanktionen, mit anderen Worten: eine Gesetzesänderung und insofern Annäherung an die im Straßenverkehr schon lange geltenden Grundsätze.

      Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
      Dennoch verstößt das gegen einen Rechtsgrundsatz.
      Nein. Momentan gibt es kein entsprechendes Verbot, aber wenn es dereinst eines geben sollte, kann man auch bei dessen Verletzung bestraft werden. Keinerlei Verstoß gegen welche Rechtsgrundsätze auch immer.

      Ich bin auch bei Autofahrern oder Radfahrern der Meinung dass es falsch ist ...
      ... ihnen das alkoholisierte Lenken eines Fahrzeuges zu verbieten? Das ist, soweit ersichtlich, äh, eine ... Mindermeinung. Freundlich gesprochen.

      Zitat von urbazi Beitrag anzeigen
      Eine begangene Tat ist nicht erst ausschließlich durch den menschenschädigenden "Erfolg" begangen. Die potentielle Gefährdung anderer reicht vollkommen als Tat aus.
      Wie man zB sehr schön an § 89 StGB ("Gefährdung der körperlichen Sicherheit") sehen kann ...
      Zuletzt geändert von ingmar; 08.01.2017, 13:05.
      Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

      Kommentar


      • AW: Jägerschaft

        Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
        G... ihnen das alkoholisierte Lenken eines Fahrzeuges zu verbieten? Das ist, soweit ersichtlich, äh, eine ... Mindermeinung. Freundlich gesprochen.
        Seit seinem Outing zum Verbotsgesetz wundert mich auch seine Meinung zu Alkohol am Steuer oder an der Waffe nicht im Geringsten


        Gott sei Dank ist andernorts das Rechtsempfinden noch in Ordnung:

        Quelle:ORF


        Schadenersatz für geschossenen Luchs

        Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Fall eines abgeschossenen Luchses dem Nationalpark Kalkalpen recht gegeben. Die wegen des illegalen Abschusses beschuldigte Jägerin muss dem Nationalpark Schadenersatz leisten.

        12.100 Euro muss die Jägerin an den Nationalpark zahlen und auch die Verfahrenskosten tragen. Das habe der OGH entschieden, sagte Nationalpark-Direktor Erich Mayerhofer. Die Entscheidung des OGH sei wegwesend für alle Artenschutzprojekte in Österreich.
        Alle männlichen Luchse verschwunden

        Der Weg zu diesem Urteil war lang. Nachdem im Nationalpark Kalkalpen sämtliche männlichen Luchse verschwunden waren, wurde vor knapp zwei Jahren eines der Tiere in der Tiefkühltruhe eines Präparators entdeckt. Die Spur führte zu einer Jägerin und ihrem Mann, ebenfalls ein Jäger. Beiden wurde vor dem Bezirksgericht Steyr der Prozess gemacht, der Nationalpark für seine Schadenersatzansprüche jedoch auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

        Vom Bezirksgericht Steyr wurde dem Nationalpark ein Anrecht auf Schadenersatz zuerkannt. Die Jägerin ging aber in Berufung, und das Landesgericht Steyr als Berufungsgericht wies das Schadenersatzbegehren des Nationalparks ab. Die Begründung war, dass für den Abschuss eines wilden Tieres kein Schadenersatz beansprucht werden könne. Der Nationalpark wandte sich darauf an die oberste Instanz, den OGH, und bekam nun recht. Ein Nationalpark habe die Aufgabe, artengeschützte Tiere zu schützen und deren Bestand zu sichern, so der OGH.

        Im Nationalpark fehlen allerdings weiterhin die männlichen Luchse, weshalb das Wiederansiedelungsprojekt der hierzulande ursprünglich heimischen Luchse gefährdet ist. Die Schweiz sei zwar weiterhin bereit, von ihrem Wildbestand einen männlichen Luchs zur Verfügung zu stellen, so Mayrhofer, allerdings nur, wenn sichergestellt sei, dass die Tiere nicht wieder illegal abgeschossen werden. Man wolle demnächst mit den Schweizern verhandeln und sei zuversichtlich, die Eidgenossen überzeugen zu können.

        Unterdessen könnte nun ein Luchsweibchen, ebenfalls aus der Schweiz, verschwunden sein. Von Kora gibt es seit Längerem kein Lebenszeichen mehr.
        Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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        • AW: Jägerschaft

          Nur so nebenbei: http://ooe.orf.at/news/stories/2818965/

          @Fritz Phantom: Es entspricht dem, etwa in § 1 StGB normierten Gesetzlichkeitsprinzip, dass es eben keine Strafe ohne entsprechende Gesetzesverletzung gibt. Bestraft werden nur Taten, die ausdrücklich durch das Gesetz mit Strafe bedroht sind. Wenn also der Gesetzgeber entsprechende Straftatbestände festlegt, wird, wer dagegegen verstößt keinesfalls präventiv bestraft. Deiner Argumentation folgend wären sonst z.B. ja alkoholisierte, rasende, unter Drogeneinfluss stehende, telefonierende, ohne Licht fahrende, mit Sommerreifen auf Schneefahrbahn rutschende usw. Autofahrer straffrei, solange nur nichts passiert. Die von Dir zitierten Jagdregeln sind hingegen nur Empfehlungen. Fährt man also mit aller Vorsicht aber mit zu viel Alkohol im Blut Auto, macht man sich strafbar, geht man im selben Zustand mit einer Waffe auf die Jagd hingegen nicht.
          Weinviertelradler

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          • AW: Jägerschaft

            Ja, du hast meinen Punkt verstanden, wenn auch mit einem Extrembeispiel auf die Spitze getrieben. Mündige Menschen sollen selbst entscheiden können wozu sie fähig sind und wozu nicht. Sollte es daneben gehen, sind sie auch entsprechend zu bestrafen, keine Frage. Doch von Präventivstrafen halte ich nichts. Der Gesetzgeber/ der Staat ist, mE, nicht dazu da erwachsene Menschen zu bemuttern. Dass die überwiegende Mehrheit immer nur das schlechteste im Menschen sieht und sich einen Nanny Staat wünscht, der sie bemuttert und beherrscht ist mir aber natürlich bewusst.
            Und die Argumentation "es ist Gesetz, weil es im Gesetz so steht" ist ziemlich seicht. Vielleicht hast du mich aber auch, zumindest in dem Punkt, nicht richtig verstanden. Ich meinte nicht präventiv strafen, bevor das Gesetz überhaupt besteht, sondern präventiv strafen im Sinne von eine Strafe aussprechen, bevor überhaupt jemand zu Schaden gekommen ist. Auch dafür gibt's irgendeinen lateinischen Rechtsgrundsatz, der mir aber leider entfallen ist.
            Zuletzt geändert von Fritz_Phantom; 10.01.2017, 17:12.
            "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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            • AW: Jägerschaft

              Darf ich zur kurzen erhohlung ob der ganzen rechtsmaterie einen kleinen Film zur Unterhaltung beitragen? Facebook haelt mich nämlich seit kurzem für einen heimischen Jaeger und empfiehlt mir daher Filme von strammen jaegerinnen. Ich sag nur: sehenswert, echt http://jagdundnatur.tv/episode/Gamsbrunft_Folge1

              but i see direct lines

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              • AW: Jägerschaft

                Hab mal kurz reingeklickt... also wenn man die unverhohlene Freude am töten wehrloser Tiere in den Augen der Teilnehmer (auch weiblicher...) sieht, muss ich mich wirklich dem Zitat von Theodor Heuss anschliessen...

                Bin selbst kein Vegetarier und sehe das töten von Tieren als notwendiges Übel an. Aber wenn sie diesen Akt als erfreulichen Selbstzweck empfinden, dann ist schon zu verstehen warum bei diesen Menschen vieles verkehrt läuft...
                carpe diem!
                www.instagram.com/bildervondraussen/

                Kommentar


                • AW: Jägerschaft

                  Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
                  Mündige Menschen sollen selbst entscheiden können wozu sie fähig sind und wozu nicht. Sollte es daneben gehen, sind sie auch entsprechend zu bestrafen, keine Frage. Doch von Präventivstrafen halte ich nichts. Der Gesetzgeber/ der Staat ist, mE, nicht dazu da erwachsene Menschen zu bemuttern.
                  Der Argumentation könnte ich sogar folgen wenn es um Fälle geht wo der mündige Bürger nur sich selbst gefährdet, oder allenfalls Sachschaden entsteht.
                  Im von dir selbst ins Spiel gebrachten Thema Alkohol im Straßenverkehr geht es jedoch darum Schaden (Tod, Verletzung, Invalidität) von unbeteiligten Dritten soweit als möglich zu verhindern. Und für dieses Ziel sind Strafen "wenn es daneben geht" (wie passend zum Thema *g*) nur EIN mögliches Mittel - zusätzliche Kontrollen im Vorfeld auf Einhaltung der Bestimmungen jedoch das bessere und wirksamere, im Vergleich zu nachträglichen Gerichtsverfahren welche an der Sache dann ohnehin nichts mehr ändern können.

                  Dasselbe kann auch auf das Thema Jagd und Alkohol angewendet werden...
                  Zuletzt geändert von Mittagstein; 11.01.2017, 08:59.

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                  • AW: Jägerschaft

                    Zitat von Gamsi Beitrag anzeigen
                    Hab mal kurz reingeklickt... also wenn man die unverhohlene Freude am töten wehrloser Tiere in den Augen der Teilnehmer (auch weiblicher...) sieht, muss ich mich wirklich dem Zitat von Theodor Heuss anschliessen...

                    Bin selbst kein Vegetarier und sehe das töten von Tieren als notwendiges Übel an. Aber wenn sie diesen Akt als erfreulichen Selbstzweck empfinden, dann ist schon zu verstehen warum bei diesen Menschen vieles verkehrt läuft...
                    Im Vorspann wird schon nach 30 Sekunden angestossen, hoffentlich alkoholfrei, Prost!

                    Nach 8 Minuten hab ich abgedreht. Grund: Ein paar Jaeger gehen zu Fuss. Das kenn ich aus der Praxis nicht.

                    Brutal aufgebrezeltes Video, die Waffenshow fehlt auch nicht (geil), ist denn bei der Jagdspassgesellschaft viel Geld zu holen?

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                    • AW: Jägerschaft

                      Zitat von radwanderer Beitrag anzeigen
                      Grund: Ein paar Jaeger gehen zu Fuss. Das kenn ich aus der Praxis nicht.
                      Das gibt es schon auch. Ich habe beispielsweise einmal eine Gruppe Jäger an einer Stelle getroffen, zu der man 1000Hm über kleine Steige aufsteigen muss. Allerdings stehen Hochstände schon auffallend oft in direkter Nähe zu Fahrstraßen.
                      "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

                      https://www.instagram.com/grandcapucin38/

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                      • AW: Jägerschaft

                        Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
                        Mündige Menschen sollen selbst entscheiden können wozu sie fähig sind und wozu nicht. Sollte es daneben gehen, sind sie auch entsprechend zu bestrafen, keine Frage.
                        Wie schon gesagt wurde, sind gewisse Dinge mit Strafen nicht mehr zu beseitigen. Wenn strenge Alkoholkontrollen und entsprechende Strafen Unfälle mit Toten und Verletzten verhindern können haben sie ihren Zweck erfüllt. Ließe man den besoffenen Autofahrer, Piloten oder Jäger weitertun bis es kracht drohen uU unbedingte Freiheitsstrafen. Wenn man auf harte Strafen steht ist dieser Zugang nachvollziehbar. Nicht aber für Hinterbliebene ihrer Opfer oder vielleicht dauerhaft Verletzte. Leben und Gesundheit kannst Du mit keinem Schmerzengeld der Welt kaufen.
                        Weinviertelradler

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                        • AW: Jägerschaft

                          Interessanter Lesestoff zum Thema "Ausweisleistung"

                          http://www.martinballuch.com/staatsa...dorff-pouilly/

                          Man kann nur im Sinne der Wegefreiheit hoffen, dass sich zum Vorfall in Donnersbachwald ein ebenso ambitionierter Staatsanwalt findet ....

                          http://www.martinballuch.com/categor.../wegefreiheit/

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                          • AW: Jägerschaft

                            Zitat von w56 Beitrag anzeigen
                            Interessanter Lesestoff zum Thema "Ausweisleistung"

                            http://www.martinballuch.com/staatsa...dorff-pouilly/

                            Man kann nur im Sinne der Wegefreiheit hoffen, dass sich zum Vorfall in Donnersbachwald ein ebenso ambitionierter Staatsanwalt findet ....

                            http://www.martinballuch.com/categor.../wegefreiheit/
                            Sehr seriöse Quellen führst du hier an. Internetseiten von Personen welchen richterlich bescheinigt wird mit “grenzwertigen Mitteln“ zu arbeiten und “Halbwahrheiten“ zu verbreiten fallen wohl unter die Kategorie “Fake News“.

                            http://www.salzburg.com/nachrichten/...wiesen-232825/

                            Kommentar


                            • AW: Jägerschaft

                              Zitat von Reddo Beitrag anzeigen
                              Sehr seriöse Quellen führst du hier an. Internetseiten von Personen welchen richterlich bescheinigt wird mit “grenzwertigen Mitteln“ zu arbeiten und “Halbwahrheiten“ zu verbreiten fallen wohl unter die Kategorie “Fake News“.

                              http://www.salzburg.com/nachrichten/...wiesen-232825/

                              Ich empfehle einfach in meinem link http://www.martinballuch.com/staatsa...dorff-pouilly/ den Abschnitt nach den Worten "Die Staatsanwaltschaft Wien legt zur Last" sinnerfassend zu lesen ...... ich gehe davon aus, dass Du das Schreiben der Staatsanwaltschaft Wien als durchaus seriös einschätzen wirst ...... oder ist dieses Schreiben der Kategorie "Fake News" zuzurechnen ?

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                              • AW: Jägerschaft

                                Zitat von Reddo Beitrag anzeigen
                                Sehr seriöse Quellen führst du hier an. Internetseiten von Personen welchen richterlich bescheinigt wird mit “grenzwertigen Mitteln“ zu arbeiten und “Halbwahrheiten“ zu verbreiten fallen wohl unter die Kategorie “Fake News“.
                                ...und du hast gegen die Anklageschrift des Staatsanwaltes sicher "alternative Fakten" zu bieten!
                                Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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