Kurzer pragmatischer Ansatz :es gibt geltende Rechtslagen und es gibt die Exekutive und die Gerichte bzw. Verwaltung. Wenn jemand rechtswidrig handelt werden diese tätig. Das ist ihre Aufgabe und dafür zahlen alle Steuern. Alle anderen sind NICHT die Exekutive, sonst wäre es kein Rechtsstaat sondern ein failed state mit allen grausigen Konsequenzen. Eigentlich alles klar und kein Grund zur Aufregung. Ich bemerke allerdings schon verwundert, dass sich die Jägerschaft öfters irrtümlich für die Exekutive hält als sagen wir mal Radfahrer. Hab ich noch kaum beobachtet ,dass ein Radler einen Jäger aufhält, seine Waffenbesitzkarte und Jagdschein verlangt, ihn auf Alkohol kontrolliert und ihm dann eine Moralpredigt ohne rechtliche Grundlage hält . Wäre aber durchaus mal als Abwechslung vielleicht unterhaltsam. Hihihi
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Suchhilfen im Forum Gipfeltreffen
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen
Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!
1) Registrierung
Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.
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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.
3) Haftung
Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.
4) Umgangston
Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.
5) Thementreue
Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.
6) Verboten ist/sind:
- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;
7) Moderation:
Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.
Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.
Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.
Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.
8) Profil/Signatur
Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.
9) Werbung
Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.
10) Gemeinschaftstouren/Bazar
Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.
11) Regelwidriges Verhalten
User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.
Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.
12) Information
Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.
13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen
Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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2) Hausrecht
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11) Regelwidriges Verhalten
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Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.
12) Information
Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
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13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen
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Jägerschaft
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Zitat von Gamsi Beitrag anzeigen
Irgendwann wird eine österr. Bundesregierung die Eier besitzen, diesen (europäisch einzigartigen) Rechtsirrtum aus den Gesetzbüchern zu tilgen. Ich hoffe noch bevor ich Opa bin.
Als Beispiel: STVO
a) Rechts überholen war lange Zeit verboten, wurde aber durchaus praktiziert. Die Änderung der STVO wurde nach etwa 20 Jahren 'gelebter Praxis' durchgeführt.
b) Hochgestellte Bremsleuchten mussten extra (und aufwendig) typisiert werden - gibts heute überhaupt noch Autos ohne Bremsleuchte oberhalb der Heckscheibe ? Es dauerte ebenfalls an die 20 Jahre .....
@Gamsi: Wennst schon Kinder hast, wirst wahrscheinlich zuerst Opa ! Die Freigabe der Forststrassen wird kommen, die Frage ist nur mehr "Wann ?"
Vielleicht könnten die vielen Kleinwaldbesitzer endlich verstehen, dass sie bloß mit falschen Argumenten (=Haftungsfrage) von wenigen Großgrundbesitzern instrumentalisiert werden .....Zuletzt geändert von w56; 23.05.2018, 14:31.
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Das Wort Opa von Gamsi gefällt mir!! Jetzt bin ich 70 und schon lange Opa. Mit MB kurve ich schon an die 30 Jahre herum, kann mich gar nicht mehr erinnern wie alt mein Scott Boulder ist, steht noch immer im 1a Zustand im Keller. Hatte damals schon die Hoffnung auf Einsicht der Verantwortlichen, vor allem wenn man miterlebt wie unsere bewaldeten Berge von zahllosen "Forststraßen" durchpflügt werden. Dazu kommen noch die heftigen Spuren der großen Forstschlepper quer durch den Wald. Aber leider hat sich nicht viel verändert. Die Bundesforste, aber leider nicht mit Besitz in meiner Nähe, haben einiges gelockert, aber sonst, Schweigen im Walde! Und so drehe ich die meiste Zeit meine Runden und kenne inzwischen schon jeden Stein bzw. Baum und denk mir dabei "Hauptsache in der Natur" und sch...... auf die Politik!
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Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
Frage: Wie sind sonstige Straßen zu definieren? Der Vorfall hat sich auf einer Bundesstraße ereignet. Die würde ich nicht unter sonstige Straßen einordnen.
Was es auf keinen Fall gibt, ist ein "jederzeit-Überhol-Recht-wurscht-obs-grad-geht" von Autofahrern gegenüber Radfahrern.
Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigenMeine Meinung ist: Um diese reichlich komplizierte Situation zu verstehen, sollte man sich mit beiden Parteien (Mountainbiker und Jäger) zusammensetzen und beide Standpunkte diskutieren.
Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont
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Zitat von w56 Beitrag anzeigen
Als Beispiel: STVO
a) Rechts überholen war lange Zeit verboten, wurde aber durchaus praktiziert. Die Änderung der STVO wurde nach etwa 20 Jahren 'gelebter Praxis' durchgeführt.
StVO, § 15. Überholen.
(1) Außer in den Fällen der Abs. 2 und 2a darf der Lenker eines Fahrzeuges nur links überholen.
(2) Rechts sind zu überholen:
a) Fahrzeuge, deren Lenker die Absicht anzeigen, nach links einzubiegen oder zum linken Fahrbahnrand zuzufahren und die Fahrzeuge links eingeordnet haben,
b) Schienenfahrzeuge, wenn der Abstand zwischen ihnen und dem rechten Fahrbahnrand genügend groß ist; auf Einbahnstraßen dürfen Schienenfahrzeuge auch in diesem Fall links überholt werden.
(2a) Fahrzeuge des Straßendienstes, die bei einer Arbeitsfahrt einen anderen als den rechten Fahrstreifen benützen, dürfen rechts überholt werden, sofern nicht noch genügend Platz vorhanden ist, um links zu überholen, und sich aus Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt.
Irgendwie beunruhigend, welche Unkenntis elementarer Fahrregeln hier auftaucht.......Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont
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Neue Informationen zum brisanten Thema in den OÖN:
http://www.nachrichten.at/oberoester...h;art4,2904798Alpine Vereine benötigen in den nächsten 5 Jahren 95 Millionen Euro zur Erhaltung ihrer Infrastruktur - bitte Petition unterstützen!
My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte
Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist - denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)
Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)
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Dass eine potentiell tödliche Falle hier immer als "Selbstjustiz" bezeichnet wird befremdet mich auch etwas. . Als ob die Justiz Würgeschlingen gegen Verwaltungsübertretungen einsetzen würde .. Ich denke dass der Fall durchaus juristisch noch nicht ganz durch ist ... Wenn das Ding echt in Kopfhöhe gespannt war.. Ist ein Mordversuch nicht so weit her. .Es gab einen Fall, da hat ein Fischer Taucher mit Steinen beworfen. .Ein Steinwurf von einer Autobahnbrücke endete in Deutschland mit 12 Jahren Haft..
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Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigenEs ist auch nicht okay, dass man auf Radfahrer schießt, oder Drähte oder ähnliches spannt. Das ist die eine Seite. Doch es ist auch nicht okay, dass Mountainbiker auf Straßen fahren, wo sie nicht fahren dürfen!
Manche würden es auch als Chuzpe bezeichnen...
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Zitat von Mittagstein Beitrag anzeigenDas ist aber eine sehr seltsame Gleichstellung von absolut nicht gegeneinder aufrechenbaren oder vergleichbaren Sachverhalten.
Manche würden es auch als Chuzpe bezeichnen...
LGZuletzt geändert von Jgaordhelagenornres; 24.05.2018, 14:33.Alpine Vereine benötigen in den nächsten 5 Jahren 95 Millionen Euro zur Erhaltung ihrer Infrastruktur - bitte Petition unterstützen!
My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte
Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist - denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)
Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)
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Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
Falsch!
StVO, § 15. Überholen.
(1) Außer in den Fällen der Abs. 2 und 2a darf der Lenker eines Fahrzeuges nur links überholen.
(2) Rechts sind zu überholen:
a) Fahrzeuge, deren Lenker die Absicht anzeigen, nach links einzubiegen oder zum linken Fahrbahnrand zuzufahren und die Fahrzeuge links eingeordnet haben,
b) Schienenfahrzeuge, wenn der Abstand zwischen ihnen und dem rechten Fahrbahnrand genügend groß ist; auf Einbahnstraßen dürfen Schienenfahrzeuge auch in diesem Fall links überholt werden.
(2a) Fahrzeuge des Straßendienstes, die bei einer Arbeitsfahrt einen anderen als den rechten Fahrstreifen benützen, dürfen rechts überholt werden, sofern nicht noch genügend Platz vorhanden ist, um links zu überholen, und sich aus Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt.
Irgendwie beunruhigend, welche Unkenntis elementarer Fahrregeln hier auftaucht.......
Hier sollte jedoch korrekterweise auch §7 / Absatz 3a zitiert werden:
(3a) "Im Ortsgebiet darf der Lenker eines Kraftfahrzeuges auf Straßen mit mindestens zwei durch Leit- oder Sperrlinien gekennzeichneten Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung den Fahrstreifen frei wählen."
Genau auf diese Situation hat sich das "Überholen" bezogen - im Juristendeutsch vielleicht als "sich entlang bewegen unter Berücksichtigung eines identen Richtungvektors mit einem STVO-konformen Normalabstand zueinander" zu verstehen. Etwas abstrakter formuliert: y = k1.x + d1 bzw. y = k2 .x + d2, mit k1=k2 und d1 .ne. d2 und (abs(d2-d1)= STVO-konform)
Wenn jetzt jemand mit 30km/h auf der linken Spur fährt, werd ich klarerweise mit 30km/h am rechten Fahrstreifen möglichst knapp versetzt fahren, damit sich ein Rückstau bildet .....
Die Einschränkung: Ortsgebiet, mehrspurig, markiert, nur KFZ wurde aus Platzgründen weggelassen - weil's ja eh' klar ist. Sorry für den fehlenden juristischen Purismus - aber warum wurde wohl das Rechtsfahrgebot in diesem Fall vom Gesetzgeber aufgehoben - weil's gelebte Praxis schon 20 Jahre vorher war - genau so wie in einigen Gebieten toleriert wird eine Forststrasse zu befahren, in anderen ist's ein "Verbrechen" ..... die Analogie zum Forstgesetz ist wohl gegeben.
Würde empfehlen in Wien mal Wiental/Triesterstrasse/Erherzog-Karl Strasse/Gürtel oder Ring zu fahren ......Zuletzt geändert von w56; 24.05.2018, 15:14.
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Interessantes Urteil
Unglaublich, dass ich es auf meine alten Tage noch erleben soll, dass sich in Salzburg ein Richter getraut, Mayr-Melnhof der Gewalttat und Falschaussage zu...
Kommentar
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Das Landesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil zur Maßnahmenbeschwerde nun rechtskräftig folgendes über Maximilian Mayr-Melnhof festgestellt: Mayr-Meln...
Kommentar
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Auch bei uns Bayern wollte mich heute ein Ich-weiß-nicht-was (ausgegeben hat er sich als irgendwas von den Forsten) über die Illegalität einer Biwaknacht (ohne Zelt) belehren und verzichtete gnadenhalber auf eine Anzeige. Die Rechtslage sieht wohl anders aus.
Viele Liebe Grüße von climbyMeine Nachbarn hören Metal, ob sie wollen oder nicht
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https://noe.orf.at/news/stories/2942566/
"Wegen zahlreicher vergifteter und in Fallen verendeter Tiere im Weinviertel sind zwei Jagdaufseher verurteilt worden.
[...]
Die beiden Jagdaufseher müssen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht Geldstrafen zahlen, und ihnen wurde die Jagdaufsicht entzogen."
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