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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen
Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!
1) Registrierung
Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.
2) Hausrecht
Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.
3) Haftung
Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.
4) Umgangston
Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.
5) Thementreue
Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.
6) Verboten ist/sind:
- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;
7) Moderation:
Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.
Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.
Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.
Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.
8) Profil/Signatur
Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.
9) Werbung
Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.
10) Gemeinschaftstouren/Bazar
Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.
11) Regelwidriges Verhalten
User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.
Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.
12) Information
Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.
13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen
Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
1) Registrierung
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Jägerschaft
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Wer sich zu dem Thema einlesen möchte:
https://landforstbetriebe.at/service...-beschilderung"Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)
https://www.instagram.com/grandcapucin38/
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Danke an dieser Stelle für das verlinkte PDF-Dokument. Das werde ich in der nächsten Zeit mal durchlesen und mit meinem Büchlein vergleichen
Ein strittiger Punkt ist mir schon aufgefallen - könnte mir da bitte jemand zu einer Klarstellung verhelfen?
Laut dem Dokument bedarfen Forststraßen keiner Kennzeichnung, um als solche zu gelten. Auch wenn keine Fahrverbotstafel vorhanden ist, darf eine Forststraße ohne ausdrückliche Zustimmung des Grundeigentümers bzw Wegehalters nicht befahren werden.
In der Forstlichen Kennzeichnungsverordnung, §1 (2) steht aber folgendes: "Soll die Unzulässigkeit des Befahrens einer Forststraße gekennzeichnet werden, so erfüllt die Verwendung einer Tafel mit einem Mindestdurchmesser von 40 cm (Abbildung 4 der Anlage) das Erfordernis der Erkennbarkeit einer Sperre im Sinne des § 174 Abs. 4 lit. b des Gesetzes."
Nun, meiner Meinung nach ist der Gesetzestext der FKV eindeutig. Ich darf erst dann eine Straße mit Auto/Fahrrad nicht mehr befahren, wenn ich über das "Forststraßen-Schild" stolpere.
Wie seht ihr das?
Danke bereits im Voraus für eure Interpretationen.
Alpine Vereine benötigen in den nächsten 5 Jahren 95 Millionen Euro zur Erhaltung ihrer Infrastruktur - bitte Petition unterstützen!
My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte
Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist - denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)
Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)
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Da es in unserer so fortschrittlichen und zivilisierten Welt (in Österreich) angeblich keinen Platz mehr für große Beutegreifer wie den Bären oder den Wolf gibt, wäre es doch nur logisch auch den Bestand der potentiellen Beutetiere wie Rehe, Gämsen und Hirsche drastisch zu reduzieren und damit auch die Notwendigkeit für eine große Anzahl an Grünröcken.
Das würde zumindest wieder näher Richtung natürliches Gleichgewicht führen."And the People bowed and prayed
to the neon god they made."
Simon&Garfunkel "The sound of silence"
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Ich wollte heute die alte Bahnstation von Scharfling am Mondsee besichtigen (ehemalige Salzkammergutlokalbahn - SKGLB - welche 1957 eingestellt wurde).
Am alten Aufstiegsweg zur Haltestelle traf ich zuerst dieses Schild:
P1010566.JPG
Danke für die Warnung vor Steinschlag, dachte ich mir.
Dann kam dieses:
P1010568.JPG
worüber ich nur lachen konnte.
Das nächste Schild folgte auf dem Fuß:
P1010571.JPG
und schlussendlich, bei der Ischlerbahntrasse angekommen, noch dies:
P1010575.JPG
Da wunderte mich gar nichts mehr
Partout wollte ich es mir natürlich nicht nehmen lassen, das zugemauerte Portal des Scharflingtunnels zu inspizieren:
P1010577.JPG
Natürlich liegt diesem Erdkeller auch noch ein Schild "Unbefugten Betreten Verboten" bei.
Hineingeschaut habe ich dann aber nicht mehr
Zum Schluss noch das Foto, wo sich die Bahnstation Scharfling früher befand:
P1010581.JPG
Interessant. Einen dermaßen (Verbots)Schilderwald hab selbst ich noch nie gesehen!
Es ist außerdem wirklich eine Frechheit, dass versucht wird, den Pöbel von der historischen Trasse der Ischlerbahn fernzuhalten Gehts noch?
Mir sind die Schilder ja wurscht, wenn mich jemand aufhält, weiß ich dass die Schilder nicht rechtsgültig sind.
Aufgehalten hat mich eh keiner
Darum mein Appell: Lasst euch nicht von diversen Verbotsschildern irritieren! Die meisten dieser Art beruhen auf keiner gesetzlichen Grundlage !!!
Außerdem: Jeder Eisenbahnliebhaber bzw. jeder, der historische Relikte liebt, sollte jedenfalls einmal in seinem Leben die alte Bahnstation von Scharfling besuchen!Alpine Vereine benötigen in den nächsten 5 Jahren 95 Millionen Euro zur Erhaltung ihrer Infrastruktur - bitte Petition unterstützen!
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Ich finde es nach wie vor nicht nachvollziehbar, warum es offenbar absolut keine Konsequenzen hat, wenn man mit ungültigen Schildern versucht legale Aktivitäten einzuschränken."Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)
https://www.instagram.com/grandcapucin38/
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Zitat von placeboi Beitrag anzeigenIch finde es nach wie vor nicht nachvollziehbar, warum es offenbar absolut keine Konsequenzen hat, wenn man mit ungültigen Schildern versucht legale Aktivitäten einzuschränken.
Evtl. sollte man noch die BH Vöcklabruck anschreiben, dass sie gemäß Paragraf 35 Absatz 1 Zeile 1 eine Zulässigkeitsprüfung von Amts wegen durchführt. Der Ausgang der Prüfung sollte klar sein, und wenn die Tafeln dann immer noch nicht verschwinden, dann liegt eine Übertretung laut Paragraf 174 Absatz 1 Buchstabe b Zeile 8 vor - ebenfalls 3630 Euro oder 2 Wochen Gefängnis. Alpine Vereine benötigen in den nächsten 5 Jahren 95 Millionen Euro zur Erhaltung ihrer Infrastruktur - bitte Petition unterstützen!
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Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
Hmmm, laut Forstgesetz ist das Sperren.....sogar mit bis zu 3630 Euro Strafe oder bis zu 2 Wochen Gefängnis bestraft! Eigentlich sollte man Anzeige erstatten...
....Der Ausgang der Prüfung sollte klar sein, und wenn die Tafeln dann immer noch nicht verschwinden, dann liegt eine Übertretung....ebenfalls 3630 Euro oder 2 Wochen Gefängnis. .
BH.JPG
LG Helwin
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Heute aus dem Kurier:
https://kurier.at/chronik/oesterreic...aben/401370239
Jäger soll in Salzburg einen Spaziergänger attackiert haben
Pärchen spazierte mit Hund an der Leine am Hochstand vorbei. Nach verbalem Streit soll Weidmann den Spaziergänger gewürgt haben.
Im Salzburger Flachgau soll ein Jäger einen Mann, der mit einer Frau und seinem Hand am Sonntagabend auf einem Waldweg an einem Jägerstand vorbeispaziert war, attackiert und verletzt haben. Laut einer Aussendung des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) habe der Jäger den Passanten am Hals gewürgt. Im Spital sei eine Kehlkopfschwellung festgestellt worden. Gegen den Jäger wird nun wegen schwerer Nötigung und Körperverletzung ermittelt, sagte ein Polizei-Sprecher auf APA-Anfrage.
Zu dem Zwischenfall kam es gegen 19.00 Uhr südlich des sogenannten "Autobahnsees" in Wals-Siezenheim. Der VGT berichtete, dass sich der Jäger durch das Pärchen, das den Hund an der Leine geführt habe, gestört gefühlt habe. Die beiden würden dort schon seit vielen Jahren spazieren gehen.
Verbaler Konflikt
Als das Paar am Sonntag an dem Jägerstand vorbeikamen, entstand zunächst ein verbaler Konflikt. Der Jäger habe vom Hochstand herunter geschrien "schleichts euch". Das Pärchen betonte, dass es das Recht hätte, dort zu spazieren. Daraufhin sei der Jäger heruntergeklettert, habe den Mann gewürgt und gegen einen Baum gedrückt. Die Frau sei schreiend "in Todesangst" in Richtung Auto geflohen, das in der Nähe geparkt war, so der VGT.
Nachdem der Jäger vom Spaziergänger abgelassen habe, verständigte das Opfer per Notruf die Polizei, hieß es in der Aussendung des VGT. Der Jäger und dessen Begleiter seien rasch zu einem Auto gegangen. Der attackierte Spaziergänger habe ihnen gegenüber erklärt, dass eine Flucht zwecklos wäre, er habe die Autonummer fotografiert. Laut den Tierschützern habe daraufhin der Jäger dem Mann gedroht, er werde ihn "erschlagen" und dabei seinen Feldstecher gehoben.
Mittlerweile war die Polizei eingetroffen, die den Streit schlichten konnte. "Die Kollegen sind eingeschritten", erklärte der Polizei-Sprecher am Montag gegenüber der APA. Der Spaziergänger habe zunächst gegenüber den Beamten erklärt, er benötige keine ärztliche Betreuung. Dem VGT zufolge begab sich der Mann nach der Befragung durch die Polizisten ins Landeskrankenhaus. Dort sei er wegen einer Prellung des Kehlkopfs über Nacht stationär aufgenommen worden. Er habe über starke Schmerzen beim Schlucken geklagt.
Der genaue Hergang der Auseinandersetzung wird jetzt erhoben. "Die Ermittlungen laufen", sagte der Polizei-Sprecher. Alle Beteiligten werden einvernommen. Der Jäger soll gesagt haben, es tue ihm leid, der verbale Streit sei etwas eskaliert.
"Unfassbar wie Jägerschaft mit Mitmenschen umgeht"
Der Obmann des VGT, Martin Balluch, reagierte empört. "Es ist wieder einmal unfassbar, wie die Jägerschaft mit ihren Mitmenschen umgeht." Völlig unbeteiligte Personen würden attackiert. Balluch kritisierte, dass die Polizei die aufgebrachte Spaziergängerin mit den Worten beruhigt habe, dass der Jäger seine Drohungen "nur" im Affekt ausgestoßen habe und sie beruhigt nach Hause gehen könne. "Der Mann trägt eine tödliche Schusswaffe und verliert offensichtlich bei der leisesten Störung die Kontrolle über sich selbst."
Die Polizei hätte den Mann festnehmen und auf eine Alkoholisierung überprüfen müssen, kritisierte Balluch. "Dieser Mensch sollte sofort seinen Jagdschein verlieren und ein Waffenverbot bekommen." Eine Waffe sei in dem Fall aber nicht Gegenstand der Amtshandlung und des Sachverhaltes gewesen, sagte dazu der Polizeisprecher. "Es wurde kein Waffenverbot ausgesprochen."
Ein etwas älterer Fall:
https://kurier.at/chronik/niederoest...rems/400985453
Wildtiere vergiftet: Schuldspruch für Jäger in Krems
Der 70-jährige Waldviertler Jäger soll mit Gift versetzte Köder ausgelegt haben. Tierschutzorganisationen begrüßen das Urteil.
Ein 70-Jähriger ist am Mittwoch am Landesgericht Krems zu sechs Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt worden, weil er in Waidhofen a. d. Thaya mehrere Tiere vergiftet haben soll. Der Waldviertler soll dazu mit dem Insektizid Carbofuran versetzte Köder ausgelegt haben. Das Urteil gegen den Jäger ist nicht rechtskräftig.
Die dem Pensionisten angelasteten Taten sollen alle im Jahr 2019 gewesen sein. So soll der Mann in der ersten Jahreshälfte einen Seeadler, einen Mäusebussard, einen Steinmarder sowie einen Fuchs umgebracht haben. Weiters wurde dem 70-Jährigen die Tötung von zwei Steinmardern und einem Uhu im August vergangenen Jahres vorgeworfen.
Kadaver sichergestellt
Mehrere Kadaver waren in einer Tiefkühltruhe des 70-Jährigen sichergestellt worden. Der Angeklagte bestritt am ersten Prozesstag am 15. Juni jedoch, die Tiere vergiftet zu haben. "Es wäre lebensfremd, dass jemand, der Tiere vergiftet, diese in der eigenen Tiefkühltruhe aufbewahrt", sagte der Verteidiger dazu.
Dass eine Dose mit Carbofuran beim Jäger entdeckt worden war, erklärte der Waldviertler damit, dass er das Insektizid zuvor von einem Bekannten zur Bekämpfung von Nacktschnecken im Garten bekommen habe. "Diese Behauptung ist durch nichts bestätigt worden", betonte die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag.
Ebenfalls auf die Kappe des Beschuldigten geht Gerichtsangaben zufolge eine tote Amsel. Der Vogel soll in eine vom Angeklagten aufgestellte Gitterfalle geraten sein, die vom 70-Jährigen jedoch nicht - wie vorgesehen - täglich kontrolliert worden sein soll.
Die Amsel verendete daraufhin in der Falle. Dass er den Gegenstand nicht täglich begutachtet habe, bestritt der Waldviertler am Mittwoch. Er will den Vogel in der Falle übersehen haben. Dass er damals nicht ordnungsgemäß hingeschaut habe, sei "ein kleiner Fehler" gewesen, befand der Beschuldigte. "Dieser kleine Fehler bringt sie jetzt hier her", entgegnete die Richterin.
Thematisiert wurden im Rahmen der Einzelrichterverhandlung auch angebliche Giftkäufe, die der Beschuldigte immer wieder in Ungarn getätigt haben soll. Die Zeugenaussagen dazu verliefen allerdings wenig ergiebig. "I was überhaupt nix", sagte etwa ein 63-jähriger Jagdkollege aus. Ein weiterer Mann gab zu Protokoll, dass Gift bei gemeinsam durchgeführten Jagdfahrten nach Ungarn nie ein Thema gewesen sei.
"Ich habe überhaupt keine Zweifel, dass es so war wie im Strafantrag angeführt ist", sagte die Richterin im Rahmen der Urteilsbegründung. Schwerwiegend sei gewesen, dass das Carbofuran und die Tiere beim 70-Jährigen gefunden worden waren. Vor allem die unbedingte Geldstrafe sei ein Signal in spezial- und generalpräventiver Hinsicht zugleich: "Das war immer schon so, das haben wir immer schon so gemacht geht heute nicht mehr." Der Verteidiger des Beschuldigten erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
Der Schuldspruch ist von WWF und BirdLife begrüßt worden. Das nicht rechtskräftige Urteil sei ein "deutliches Signal und ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen die illegale Verfolgung von Greifvögeln und anderen Wildtieren".
Vergiftungen seien kein Kavaliersdelikt, sondern eine konsequent zu verfolgende Straftat, betonten Christina Wolf-Petre, Artenschutzexpertin des WWF Österreich, und Johannes Hohenegger, Greifvogelexperte von BridLife Österreich, in einer Aussendung. Zur besseren Verfolgung von verbotenen Vergiftungen oder Abschüssen müssten den ermittelnden Behörden in Zukunft mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, appellierten die Organisationen in Richtung Politik. "Denn bisher bleiben die meisten Täter unentdeckt oder fallen die Strafen oft zu gering aus, um abschreckend zu wirken.Zuletzt geändert von Jgaordhelagenornres; 04.05.2021, 17:40.Alpine Vereine benötigen in den nächsten 5 Jahren 95 Millionen Euro zur Erhaltung ihrer Infrastruktur - bitte Petition unterstützen!
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Hier eine aktuelle persönliche Begebenheit: https://www.gipfeltreffen.at/forum/g...43#post2480943
Der Jäger wollte mir verbieten, eine für MTBs freigegebene Forststraße zu befahren.Alpine Vereine benötigen in den nächsten 5 Jahren 95 Millionen Euro zur Erhaltung ihrer Infrastruktur - bitte Petition unterstützen!
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Ich schon wieder
Bericht von heute aus den Salzburger Nachrichten, 11. Juni 2021:
Brütendes Adlerweibchen angeschossen
In der Nähe von Tulln (Niederösterreich) wurde ein brütendes Kaiseradlerweibchen mit einem Schrotgewehr angeschossen. Der Vogel wurde von neun Kugeln getroffen, sein Zustand sei aber stabil, berichtete die Vogelschutzorganisation BirdLife am Donnerstag. Das in den Tullnerfelder Donauauen brütende Weibchen musste zwei fünf Wochen alte Jungtiere im Horst zurücklassen. Der verletzte Greifvogel war von Passanten geborgen und in der von Vier Pfoten geführten Eulen- und Greifvogelstation Haringsee (Bezirk Gänserndorf) erstversorgt worden. Es ist unklar, ob der Adler wieder ausgewildert werden kann. In Österreich gebe es einen "fragilen Bestand von rund 30 brütenden Kaiseradlerpaaren". BirdLife erstattete Anzeige wegen vorsätzlicher Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestands (§181f Strafgesetzbuch).
Antwort: Vereinzelte wenige Privatpersonen, ansonsten nur - die Jägerschaft!
Ist das wieder einer der viel zitierten "Einzelfälle"?
Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Privatperson einfach mal mit einem Schrotgewehr in der Gegend herumballert.Alpine Vereine benötigen in den nächsten 5 Jahren 95 Millionen Euro zur Erhaltung ihrer Infrastruktur - bitte Petition unterstützen!
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Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigenI
Frage: Welche Personengruppe in Österreich besitzt Gewehre, konkretisiert Schrotgewehre?
Antwort: Vereinzelte wenige Privatpersonen, ansonsten nur - die Jägerschaft!.
Nicht jedes Schrotkorn muss zwingend von einem Jäger kommen
Liebe Grüße
Willi
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Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigenLaut dem Dokument bedarfen Forststraßen keiner Kennzeichnung, um als solche zu gelten. Auch wenn keine Fahrverbotstafel vorhanden ist, darf eine Forststraße ohne ausdrückliche Zustimmung des Grundeigentümers bzw Wegehalters nicht befahren werden.
Ist jede in den Wald führende Schotterstraße eine Forststraße mit automatischem Fahrverbot?
Ganz offensichtlich nein - es gibt hier in der Umgebung solche Straßen welche zu entlegenen Häusern oder einfach den Berg rauf führen, und selbstverständlich legal, sogar mit PKWs, zu befahren sind. (Eine Fahrverbotstafel findet man dann meistens nachdem man bereits einige km entlanggefahren ist.)
Gibt es auch asphaltierte Forststraßen?
Schranken am Anfang: ein Indiz für eine Forststraße, oder irgendeine Art von Privatstraße. Ein Befahren mit PKWs steht dann - auch bei offenem Schranken - wohl eh nicht zur Debatte, mit dem Rad ginge es aber. Andererseits gibt es auch Schranken an öffentlichen Straßen, welche nur bei Lawinengefahr geschlossen werden.
Hat das Vorhandensein eines (offenen) Schrankens in diesem Zusammenhang irgendeine rechtliche Bewandtnis?
Schotterstraßen die durch Wiesen, Felder oder Gelände oberhalb der Baumgrenze führen: offenbar keine Forststraße da kein Forst.
Führt eine solche Straße aber auch durch ein Stück Wald, ist es dann wiederum eine und daher Fahrverbot?
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