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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

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  • #16
    AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

    Danke @ leichti, deinen Feststellung war sehr wichtig für mich!

    Mit Gutmenschen sind alle gemeint die hier ihre Scheinheiligkeit raushängen lassen!
    www.alpin-welt.at

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    • #17
      AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

      Othmar, was haben die Mountainbiker jetzt eigentlich falsch gemacht? Das ist für mich nach deiner Schilderung nicht klar.
      "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

      https://www.instagram.com/grandcapucin38/

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      • #18
        AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

        @placeboi: Sie sind um die Kurve gefahren!
        www.alpin-welt.at

        Kommentar


        • #19
          AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

          Ganz gleich ob ich auf einer "erlaubten" oder "unerlaubten" Forststraße mit meinem Radl fahre, gilt für mich der eiserne Grundsatz:

          Der Wanderer hat absoluten Vorrang!

          Und selbst wenn eine Gruppe ratschend, trödelnd in Fünferreihen dahergeht, dann bremse ich halt einmal auf Null zusammen, steig eventuell sogar ab, was ist denn bitte dabei, was gibts denn in den Bergen zu versäumen?
          Mit dieser Verhaltensweise habe ich auch nie Probleme mit Wanderern (ausgenommen ein paar sture "Rechtsbeharrer" - ja die mag ich auch nicht).
          Wir bräuchten all diese sinnlosen Verbote nicht, würden sich alle so verhalten.
          Ein wenig Hirn einschalten und ein wenig Menschenfreundlichkeit, Rücksichtnahme - schon passts....

          LG

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          • #20
            AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

            Griass Di placeboi

            Zitat von placeboi Beitrag anzeigen
            Othmar, was haben die Mountainbiker jetzt eigentlich falsch gemacht? Das ist für mich nach deiner Schilderung nicht klar.
            Dieses hier zum Beispiel:

            ".......insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft,"

            Sie sind nicht langsamer geworden, im Gegensatz zu den beiden Autos. Und sie haben sich über die Wanderer mokiert. Ja stimmt schon man kann auch auf der rechten Seite gehen, was aber im Video auch nicht immer der Fall ist. Man kann auch die Kinder 7 Stunden lang mit Handschellen an sich binden, wäre es natürlich für die Eltern um vieles leichter. Aber Wanderer könnten auch vorauschauender Gehen und gleich in das Gebüsch hüpfen, mit den Kinder an der Handeschelle.

            Am besten wäre aber, dass die MTBler sich dem FairPlay Gebot, welches im ganzen Wienerwald ausgehängt ist auch daran halten. Eben: Verminderung der Fahrtgeschwindigkeit, Bremsbereitschaft usw.

            LG Othmar
            Zuletzt geändert von Othmar1964; 12.06.2013, 00:38.
            Brasilien: 1995, 1998, 2000, 2003, 2005, 2008, 2011, 2015, 2016 . . . .

            make love, peace and fun... und hauts eich endlich a richtige musik eini....

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            • #21
              AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

              Zitat von traillight Beitrag anzeigen
              Wenn du diese Strasse unter die StVO stellst dann musst du dich gleich selbst an der Nase nehmen, weil so wie das auf dem Bild aussieht habt ihr die Strase gepachtet nicht die MTBler!

              Dann gehörst du auch zu den Teilnehmern und must dich auch so verhalten wie du es von den anderen foderst und dazu gehört gleich am Anfang schon mal das man auf der rechten Seite geht, oder gehst du auf der Strasse auch in der Mitte oder links?


              Ich möcht mich gar nicht in eure Diskussion einmischen - aber wenn wir von der (Freiland)Straße reden - sollte der Fußgänger nicht links gehen!

              Zumindest ich bin damit über Jahrzehnte gut gefahren, äh gegangen.
              It's hard to fly like an eagle when you work with turkeys.

              Norbert

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              • #22
                AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                Zitat von Othmar1964 Beitrag anzeigen
                ..... kamen uns einige Mountainbiker entgegen, gezählt 7. .....
                Hallo Othmar, als eingefleischter Langzeitmountainbiker, fühl ich mich natürlich angesprochen.

                Aber erst einmal: Gratulation zum 6fach-Opa, in dir muss a Kraft steck'n!

                Für die 7 Trotteln möcht ich mich entschuldigen. Allerdings, wer an einem Sonntag am Anninger herumbozt ist sowieso ein Wappler. Es gibt 1000 Gegenden, wo man auch an starken Ausflugstagen kaum jemand trifft. Das ist ja der Vorteil beim biken, daß man gschwind einmal weit weg von Überall ist!

                (C)Ecki 2013Kilirunde_0472_Ndarakw-Kamwanga.jpg
                Priscus Mtui

                LGE

                PS: Noch ein Beispiel für stressfreies biken:
                http://www.gipfeltreffen.at/showthre...l=1#post804850
                Zuletzt geändert von Ecki; 12.06.2013, 08:08.
                take only pictures
                leave only tracks

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                • #23
                  AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                  Zitat von Willy Beitrag anzeigen
                  Natürlich bin ganz Deiner Meinung und stehe voll auf Deiner Seite, Othmar !
                  Es ist doch eine arge Zumutung, wenn man sich - vor allem in Bezug auf mitwandernde Kinder - auf dem Anninger vor sowas fürchten muss :
                  http://www.youtube.com/watch?v=YF1V9p2i7yA
                  Zitat von chfrey Beitrag anzeigen
                  Schon wieder so ein Teletubbie Selbstdarsteller - zum Glück keine Wanderer oder Kinder zu Schaden gekommen, der war wirklich schnell unterwegs der Wahnsinnige...


                  Also ich sehe 0,0 Fehlleistung des Radlers bei der Abfahrt !!

                  Kein einziger Fußgänger muss da irgendwo auf die Seite springen
                  Kein entgegenkommender (zickzack fahrender) Mtb-ler wird in irgendeiner Form bedrängt.
                  Bei allen 2er bis 4er Gruppen die nebeneinander auf dem Weg gehen verzögert er deutlich
                  Selbst die mitten im Weg stehende Dame (Min. 3.51) bekommt keinen verbalen Hinweis ( ich drücks mal freundlich aus) für Ihr extrem mitdenkenden Verhalten.

                  Unterm Stich is das Video ja ein klassischer Lehrfilm darüber wie man sich auf einem hochfrequentiertem Weg als MTBler zu verhalten hat!!
                  Zuletzt geändert von sammy; 12.06.2013, 08:00.
                  Bilder gibt`s da *klick*

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                  • #24
                    AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                    Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
                    Und selbst wenn eine Gruppe ratschend, trödelnd in Fünferreihen dahergeht, dann bremse ich halt einmal auf Null zusammen
                    Das kann leider absolut nicht geduldet werden. Schon alleine aus dem einfachen Grund, dass es dann überall so gehandhabt wird. Zum Beispiel in der Stadt auf einem Radweg. Und dann erklärst du mir, wie du mit dem Rad von A nach B kommen willst.
                    Zuletzt geändert von LampisBerge; 12.06.2013, 15:19.
                    lampi
                    ________________________________________
                    Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                      ich hab da auf meinem rahmen eingeritzt:

                      pensionisten |||
                      kleinkinder, freilaufend ||
                      kleinkinder, im wagerl |||
                      hunde ||||
                      etc...

                      dort, wo ich am liebsten fahre, ist man mit bike langsamer als zu fuss... bergauf sowieso und bergab auch.
                      Zuletzt geändert von pivo; 12.06.2013, 12:27.
                      mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                      bürstelt wird nur flüssiges

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                      • #26
                        AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                        ich hab da auf meinem rahmen eingeritzt:

                        jäger |||
                        wiener, freilaufend ||
                        kletterer, ausm cac |||
                        hunde ||||
                        etc...

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                        • #27
                          AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                          Zitat von traillight Beitrag anzeigen
                          Zum Glück wohn ich im Zilletal und nicht bei euch Gutmenschen, bei uns gibts keine Probleme, der eine passt auf den anderen auf und umgekecht., alle haben ihren Spass und fertig.
                          Was heut´ schon ein Glück ist!

                          Genau um das Aufpassen geht es hier ja. Als Radler ärgere ich mich auch, wenn mir, trotz Temporeduktion demonstrativ kein Platz gemacht wird. Als Vater zweier Kinder krieg ich aber einen dicken Hals, wenn ein MTBler an uns vorbeiknallt. Dort wo sich Radfahrer und Fußgänger (egal welchen Alters) den Raum teilen, wird ohne beiderseitige Rücksichtnahme nichts gehen. Wer im Fall der Fälle im Recht ist, erscheint mir absolut zweitrangig. Ich möchte beim Gehen einfach nicht abgeschossen werden und mit dem Rad niemand über den Haufen führen.
                          Weinviertelradler

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                          • #28
                            AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                            Zitat von sammy Beitrag anzeigen
                            Selbst die mitten im Weg stehende Dame (Min. 3.51) bekommt keinen verbalen Hinweis ( ich drücks mal freundlich aus) für Ihr extrem mitdenkenden Verhalten.
                            Die Forststraße ist Teil des Waldes, die kann dort gehen und stehen wo sie will.
                            Ob ein Radler dort überhaupt fahren darf wär aber erst zu klären: hat die Fahrverbotstafel dort den Zusatz "ausgenommen Fahrrad"? Falls nein erübrigt sich jede Diskussion.

                            Weil's zum Thema passt:

                            Wegen des Wasser- und Landschaftsschutzes auf der Raxalpe sind durch die Stadt Wien (MA 49) KEINE Mountainbikes mehr erlaubt, und werden somit auch nicht mit der Rax-Seilbahn transportiert.

                            Quelle: http://www.raxalpe.com/de/menu_main/tarife-fahrplan
                            Jeder Naturliebhaber sollte mindestens einmal in seinem Leben das wunderschöne Sattental besuchen, Sommer oder Winter, immer eine Reise wert.

                            Kommentar


                            • #29
                              AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                              Zitat von alex.m Beitrag anzeigen
                              Ob ein Radler dort überhaupt fahren darf wär aber erst zu klären: hat die Fahrverbotstafel dort den Zusatz "ausgenommen Fahrrad"? Falls nein erübrigt sich jede Diskussion.
                              Das ist falsch. Ist eine Forststraße durch die Tafel Allgemeines Fahrverbot gekennzeichnet so braucht es keine zusätzliche Tafel. Das Fahren mit dem Rad ist dann automatisch verboten - schieben aber ausdrücklich erlaubt.(STVO §52).
                              Im gegenteiligen Fall, also dort wo Radfahren auf Forststraßen erlaubt ist sind zusätzliche Beschilderungen als Ergänzung zur Tafel Allgemeines Fahrverbot notwendig.
                              lampi
                              ________________________________________
                              Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

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                              • #30
                                AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                                Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
                                Das ist falsch. Ist eine Forststraße durch die Tafel Allgemeines Fahrverbot gekennzeichnet so braucht es keine zusätzliche Tafel. Das Fahren mit dem Rad ist dann automatisch verboten - schieben aber ausdrücklich erlaubt.(STVO §52).
                                Im gegenteiligen Fall, also dort wo Radfahren auf Forststraßen erlaubt ist sind zusätzliche Beschilderungen als Ergänzung zur Tafel Allgemeines Fahrverbot notwendig.
                                Was soll da jetzt falsch sein? Ich hab genau das geschrieben was du schreibst.
                                Jeder Naturliebhaber sollte mindestens einmal in seinem Leben das wunderschöne Sattental besuchen, Sommer oder Winter, immer eine Reise wert.

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