Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #31
    AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

    Zitat von alex.m Beitrag anzeigen
    Was soll da jetzt falsch sein? Ich hab genau das geschrieben was du schreibst.
    Hoppla, hab deinen Beitrag wohl zu schnell überflogen und folgendes gelesen:

    Zitat von alex.m Beitrag anzeigen
    Ob ein Radler dort überhaupt fahren darf wär aber erst zu klären: hat die Fahrverbotstafel dort den Zusatz "gilt auch für Fahrräder"? Falls nein erübrigt sich jede Diskussion.
    Zuletzt geändert von LampisBerge; 12.06.2013, 14:04.
    lampi
    ________________________________________
    Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

    Kommentar


    • #32
      AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

      Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
      Ganz gleich ob ich auf einer "erlaubten" oder "unerlaubten" Forststraße mit meinem Radl fahre, gilt für mich der eiserne Grundsatz:

      Der Wanderer hat absoluten Vorrang!

      Und selbst wenn eine Gruppe ratschend, trödelnd in Fünferreihen dahergeht, dann bremse ich halt einmal auf Null zusammen, steig eventuell sogar ab, was ist denn bitte dabei, was gibts denn in den Bergen zu versäumen?
      Mit dieser Verhaltensweise habe ich auch nie Probleme mit Wanderern (ausgenommen ein paar sture "Rechtsbeharrer" - ja die mag ich auch nicht).
      Wir bräuchten all diese sinnlosen Verbote nicht, würden sich alle so verhalten.
      Ein wenig Hirn einschalten und ein wenig Menschenfreundlichkeit, Rücksichtnahme - schon passts....

      LG
      Bin Hundertprozentig deiner Meinung.
      Und hab auch nie Probleme mit den Wanderern, auch dort nicht, wo manchmal etwas mehr unterwegs sind, wie beispielsweise am Schöckl oder im Südsteirischen Weinland wenns Sturm gibt.
      Sicherlich verliere ich dadurch manchmal wertvolle Sekunden beim Bergabbrettern, das wurmt mich natürlich, sodass ich dann oft abends nicht einschlafen kann, wegen der vermurksten Tour.

      LG Hans
      Nach uns die Sintflut.

      Kommentar


      • #33
        AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

        Zitat von GrazerHans Beitrag anzeigen
        Bin Hundertprozentig deiner Meinung.
        Und hab auch nie Probleme mit den Wanderern, auch dort nicht, wo manchmal etwas mehr unterwegs sind, wie beispielsweise am Schöckl oder im Südsteirischen Weinland wenns Sturm gibt.
        Sicherlich verliere ich dadurch manchmal wertvolle Sekunden beim Bergabbrettern, das wurmt mich natürlich, sodass ich dann oft abends nicht einschlafen kann, wegen der vermurksten Tour.

        LG Hans
        Spielverderber!

        lass doch die Spezialisten sich ihre Paragraphen um die Ohren hauen.
        Gibt eh so wenig zu lachen im Forum.
        Kaklakariada

        Kommentar


        • #34
          AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

          Es ist völlig irrelevant ob die StVO gilt oder nicht.
          So zu fahren, dass man keine anderen erschrickt / einschüchtert und freundlich bleiben gebietet der Anstand.

          Kommentar


          • #35
            AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

            Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
            Das kann leider absolut nicht geduldet werden. Schon alleine aus dem einfachen Grund, dass es dann überall so gehandhabt wird. Zum Beispiel in der Stadt auf einem Radweg. Und dann erklärst du mir, wie du mit dem Rad von A nach B kommen willst.
            Ein offizieller Radweg ist eine öffentliche Verkehrsfläche, dort muß ein Fußgeher aufpassen.
            Zum Unterschied zu einer nachträglich für Radfahrer freigegebenen Forststraße, an deren Beginn meistens sogar eine Tafel angebracht ist, die auf das Gebot der Rücksichtnahme auf Fußgänger ausdrücklich hinweist.

            Kommentar


            • #36
              AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

              Zitat von alex.m Beitrag anzeigen
              Die Forststraße ist Teil des Waldes, die kann dort gehen und stehen wo sie will.
              Da hast Du vollkommen recht !

              Aber "MUSS" ich immer alles machen was ich auch darf ???

              Ich hab mir vor ca.15 Minuten ein sehr freundliches "Entschuldige" eingefangen als mir eine Gruppe ratschender Damen entgegen kam und (die) eine davon stangerlgrad "in mich hinein" gelaufen ist ...

              Und weil sie so nett war bekam Sie ein nicht minder freundlichen Lächerl von mir zurück!

              Des is halt immer des selbe mit dem Schall und dem Wald
              Bilder gibt`s da *klick*

              Kommentar


              • #37
                AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
                Ein offizieller Radweg ist eine öffentliche Verkehrsfläche, dort muß ein Fußgeher aufpassen.
                Zum Unterschied zu einer nachträglich für Radfahrer freigegebenen Forststraße, an deren Beginn meistens sogar eine Tafel angebracht ist, die auf das Gebot der Rücksichtnahme auf Fußgänger ausdrücklich hinweist.
                griass di

                das steht ja auch so im Vertrauensgrundsatz drinnen, dass ich zum Fussgänger Vertrauen haben muss, dass er nichts falsches macht. Aber bei Kinder bzw. Kleinkinder gilt dieser nicht mehr. Es kam mir so vor, wie ich oben schon geschrieben habe, dass sie auf mein "vorsicht Radfahrer", glaubten es sei eh alles paletti und man kann weiter die Geschwindigkeit hochschrauben. Und Kinder, ja man kann aufpassen, aber in einer Gegend wo eigentlich das Gefahrenpotential auf fast null heruntergedreht ist ???

                LG Othmar
                Zuletzt geändert von Othmar1964; 12.06.2013, 23:19.
                Brasilien: 1995, 1998, 2000, 2003, 2005, 2008, 2011, 2015, 2016 . . . .

                make love, peace and fun... und hauts eich endlich a richtige musik eini....

                Kommentar


                • #38
                  AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                  Zitat von traillight Beitrag anzeigen
                  ... oder gehst du auf der Strasse auch in der Mitte oder links?
                  In der Regel links, ja. Spielt hier aber keine Rolle, weil eine Forstraße gerade keine Straße mit öffentlichem Verkehr ist, dh die StVO gilt nicht. Gemäß dem ForstG ist eine Forstraße "eine für den Verkehr von Kraftfahrzeugen oder Fuhrwerken bestimmte nichtöffentliche Straße" (§ 59 Abs. 2 ForstG). Die StVO gilt aber nur für Straßen mit öffentlichem Verkehr (§ 1 Abs. 1 StVO), und ergo nicht im Wald.

                  Ihr wollt immer alle das man mit dem MTB nicht auf Wanderwegen fährt ...
                  Stimmt.

                  ... wenn man aber auf den Forststrasse fährt wos erlaubt ist
                  Wie bitte? Auch auf Forstraßen ist das MTB-Fahren in aller Regel verboten, sogar im Zillertal.
                  Zuletzt geändert von ingmar; 12.06.2013, 22:47.
                  Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                  Kommentar


                  • #39
                    AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                    Ihr könnt euch gar nicht vorstellen, wie egal es mir als Fußgänger ist, ob ein Mountainbiker auf der Fahrstraße, auf der ich ihn treffe, fahren darf oder nicht.
                    "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

                    https://www.instagram.com/grandcapucin38/

                    Kommentar


                    • #40
                      AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                      anscheinend gibts in österreich nix, was den durchnittsbürger so aufregt wie radlfahrer:

                      1. radler in der stadt: asozialer, der sich kein auto leisten kann, studentengsindel oder ökododl (wo wir wieder beim beginn sind), die sich allesamt an keine regeln halten
                      2. radler außerhalb des ortsgebietes: hat auf der straßen nix verloren, die gehört den autos ganz allein, denn es bereitet unerträglich schmerzen, eventuell mal bremsen, schalten und wieder gasgeben zu müssen. und erst die drehbewegung zur betätigung des lenkrades. also wieder asozialer, der "zsammgschoben ghert" (öfters schon gehört, v.a. in wirtshäusern, die man mit rr-gwand betritt)
                      3. radler auf forststraße/wanderweg: sowieso verboten, und das regt natürlich noch mehr auf.

                      der österreicher ist nur dann glücklich, wenn er irgendwas zum rumgranteln und nörgeln hat. auch wenns ihm nix angeht. scheint angeboren zu sein. sozusagen naturwutbürger.
                      darum liebe ich dieses land und seine gwamperten spießbürger so!
                      Zuletzt geändert von pivo; 13.06.2013, 09:21.
                      mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                      bürstelt wird nur flüssiges

                      Kommentar


                      • #41
                        AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                        Zitat von alex.m Beitrag anzeigen
                        Ob ein Radler dort überhaupt fahren darf wär aber erst zu klären: hat die Fahrverbotstafel dort den Zusatz "ausgenommen Fahrrad"?
                        ja, dort darf mann und frau mit dem mtb fahren
                        Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
                        ein Mensch (E. Kästner)

                        Kommentar


                        • #42
                          AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                          Hallo Ingmar,

                          Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                          Gemäß dem ForstG ist eine Forstraße "eine für den Verkehr von Kraftfahrzeugen oder Fuhrwerken bestimmte nichtöffentliche Straße" (§ 59 Abs. 2 ForstG). Die StVO gilt aber nur für Straßen mit öffentlichem Verkehr (§ 1 Abs. 1 StVO), und ergo nicht im Wald.
                          Was ist mit dem von mir schon weiter oben zitierten (§ 1 Abs. 2 StVO)?

                          Zitat von STVO
                          (2) Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen.
                          Ist im ForstG ausdrücklich verfügt, dass die STVO nicht gilt? (Die Begriffe "STVO" oder "Straßenverkehrsordnung" lassen sich im ForstG zumindest nicht finden)

                          Danke schon im voraus für die Aufklärung!
                          Gert
                          Kommt mit, ich zeig' Euch wo's schön ist!

                          Kommentar


                          • #43
                            AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                            Hallo Leut!

                            Hab mir diese Diskussion nun durchgelesen und möchte auch meinen Senf dazu geben.

                            @ FlolmSchnee: Es ist nicht egal ob es eine öffentliche oder NICHTöffentliche Straße ist. Von der rechtlichen Seite aus betrachtet ist da ein gewaltiger Unterschied! Rechtsanwälte sind da heiß drauf!!!
                            Grundsätzlich stimme ich dir aber zu, dass ein gewisser Anstand von Personen auch gezeigt werden soll (wenn er den gelehrnt hat den Anstand)

                            In der STVO steht ganz genau unter §3 oder §4 welche Straßen öffentlich oder nichtöffentlich sind.
                            Hab ich mal lernen dürfen und soweit ich mich erinnere stand da, dass "alle Straßen (Straßen wohlgemerkt und keine Forstwege) die nicht expliziet als Privatstraßen titlierd sind öffentliche Straßen sind und von Jedermann/frau ohne Einschränkungen benutzt werden dürfen"

                            Hoffe das ich auch ein wenig zu diesem Thema was beitragen konnte.
                            LG Wandersmann

                            Kommentar


                            • #44
                              AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                              Zitat von Wandersmann Beitrag anzeigen
                              In der STVO steht ganz genau unter §3 oder §4 welche Straßen öffentlich oder nichtöffentlich sind.
                              Falsch. Weder §3 noch §4 nehmen dazu irgendwie Stellung.

                              Zitat von STVO
                              § 3. Vertrauensgrundsatz.
                              ...
                              § 4. Verkehrsunfälle.
                              ...
                              Kann man vor solch einem Statement nicht wenigstens einen prüfenden Blick in das entsprechende Gesetz werfen? Ich hab mit Jus ja wirklich überhaupt nix am Hut, aber nachschauen kann ich.

                              LG
                              Gert
                              Kommt mit, ich zeig' Euch wo's schön ist!

                              Kommentar


                              • #45
                                AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                                Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                                anscheinend gibts in österreich nix, was den durchnittsbürger so aufregt wie radlfahrer:

                                1. radler in der stadt: asozialer, der sich kein auto leisten kann, studentengsindel oder ökododl (wo wir wieder beim beginn sind), die sich allesamt an keine regeln halten
                                2. radler außerhalb des ortsgebietes: hat auf der straßen nix verloren, die gehört den autos ganz allein, denn es bereitet unerträglich schmerzen, eventuell mal bremsen, schalten und wieder gasgeben zu müssen. und erst die drehbewegung zur betätigung des lenkrades. also wieder asozialer, der "zsammgschoben ghert" (öfters schon gehört, v.a. in wirtshäusern, die man mit rr-gwand betritt)
                                3. radler auf forststraße/wanderweg: sowieso verboten, und das regt natürlich noch mehr auf.

                                der österreicher ist nur dann glücklich, wenn er irgendwas zum rumgranteln und nörgeln hat. auch wenns ihm nix angeht. scheint angeboren zu sein. sozusagen naturwutbürger.
                                darum liebe ich dieses land und seine gwamperten spießbürger so!
                                Ich geb Dir völlig Recht.

                                Selbst fahre ich in und um Wien mit dem Rennrad, dem MTB, dem Roller, dem Auto oder geh einfach zu Fuß. Je nach dem. Und was erlebe ich da ununterbrochen? Eine Gruppe Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger, die nix anderes zu tun haben, als sämtliche "Vorurteile" nach bestem Wissen und Gewissen zu untermauern.
                                Ist man mit dem Rad in der Stadt unterwegs, wird man laufend aus Unachtsamkeit und leider auch sehr sehr oft vorsätzlich von Autofahrern gefährdet. Das montierte Kennzeichen mit der damit verbundenen Zuordenbarkeit des "Täters" ist oft der einzige Schutz vor absichtlich "zammgschobn" werden. Manchmal hat man das Glück und die Fahrer/In - Auto-Kombination weist schon auf das zu erwartende Verhalten hin: Die Nobeltusse im Q7, dessen Ausmaße ihr so fremd sind wie der Monatsbezug eines Arbeiters, der Supermacho im gepimpten 3er, der den Unterschied zwischen Straßenverkehr und Ego-Shooter-Spiel nicht kennt, der Greis nach dem dritten Schlagl im dakotabeigen Polo, der nix mehr um sich mitbekommt, die Supermutti im Sharan, die gleichzeitig ihrer superputzigen Franziska (laut Aufschrift auf der Heckscheibe) das Flascherl gibt, während sie mit der Freundin am Telefon über das Brautkleid irgendeiner Prinzessin von und zu Koksanien diskutiert.

                                Die Radler haben kein Kennzeichen - ergo ist die einzige Hemmung der eigene Lebenserhaltungstrieb. Rote Ampeln jucken nicht mal Hausfrauen mit Kind am Packlträger. Am Ringradweg dienen auf Zebrastreifen querende Fußgänger als Zielobjekt, Straßenquerungen werden mit einem 30er "überflogen". Auf z.B einem Donaukanalweg (für Radfahrer und Fußgänger frei) kleschen "Supersportler" auf der carbonbefelgten Zeitfahrmaschine liegend mit einem 40er und 10 cm Seitenabstand an herumtapsenden Kleinkindern vorbei.
                                Viele Fußgänger scheißen sich auch genau nix und finden es noch lustig, andere Verkehrsteilnehmer zu behindern.

                                Und weil das alles noch nicht reicht, gibt`s immer mehr "Spezialisten", die es lustig finden, den Blendschutz von Ampeln zu fladern und/oder Ampeln so zu verdrehen, dass sie in eine andere Richtung weisen. Wär ja super, wenn sich dann jemand dersteßt.

                                Dabei wärs so einfach. Ein bissi Rücksicht und Mitdenken, egal ob man mit dem Rad, dem Auto oder auf den Sohlen unterwegs ist oder sonstwas tut - da tät den Nörglern aller Fraktionen schnell die Luft ausgehen. So geschätzte 80 % benehmen sich eh weitgehend vernünftig, der Rest allerdings macht einer Mehrheit das Leben oft unnötig schwerer. Leider.
                                Genau dieser Gruppe, die - unabhängig von der Wahl des Fortbewegungsmittels oder der sonstigen momentanen Lebensituation - den Eindruck hinterläßt, ihren Mitmenschen alles Mögliche zu Fleiß oder aus unnötiger Rücksichtslosigkeit anzutun, sollte unsere Intoleranz gelten. Und nicht generell Radfahrern, Autofahrern oder sonstigen Gruppen, die sich irgendjemand gerade bemüßigt fühlt anschütten zu müssen.

                                LG Michael
                                Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X