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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

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Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

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  • #91
    AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

    Zitat von GrazerHans Beitrag anzeigen
    Auf Wanderwegen ruf ich, sobald ich in Rufweite bin ein herzhaftes "Grüß Gott" oder "Griaß Eich", damit hab ich bisher noch nie negative Reaktionen geerntet, selbst von Leuten nicht, von denen mans am ehesten vermuten würde (Der pivo nennts die "Rotkarierten").
    Mach ich auch so - funktioniert blendend! Statt Grüß Gott heißts bei mir halt "servus"
    Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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    • #92
      AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

      Zitat von HansS Beitrag anzeigen
      Ich war am Samstag mit dem Bike auf der Rax.(Straße rauf, Schlangenweg runter)
      Es war mir gegenüber keiner unfreundlich, ich habe in keiner Weise(eh schon wissen die Hinterradblockade) angewendet.
      Ich bin in angemessenem Tempo an -zig Wanderern vorbei, wobei jeder ohne Hektik ausgewichen ist, ja manche sind wirklich Richtung Böschung geflüchtet, wobei ich denen mit einem Lächeln und einem lauten Danke signalisiert habe das so etwas nicht notwendig ist.
      Wo es aber möglich war, (Höhe Waxrieglhaus bis Peiner Gscheid) haben wir es auch richtig tuschen gelassen in angemessenem Abstand und ohne Gefährdung zu den Wanderern.
      Da kann ich mir schon vorstellen, das einige, obwohl keine Gefährdung, geschimpft haben.
      Aber man gönnt sich ja sonst auch alles
      Ich war am Sonntag Nacktläufer im Stephansdom (Kreuzgang entlang zum Altar, zurück unter der Kanzel).
      Es war mir gegenüber keiner unfreundlich, ich habe in keiner Weise(eh schon wissen die Hinterteilgeräusche) angewendet.
      Ich bin in angemessenem Tempo an -zig Betenden vorbei, wobei jeder ohne Hektik ausgewichen ist, ja manche sind wirklich Richtung Beichtstuhl geflüchtet,
      wobei ich denen mit einem Lächeln und einem lauten Danke ("Vergelt's Gott") signalisiert habe das so etwas nicht notwendig ist.
      Wo es aber möglich war, (Höhe Kanzel bis Haupttor) haben wir es auch richtig tuschen gelassen in angemessenem Abstand und ohne Gefährdung zu den Betenden.
      Da kann ich mir schon vorstellen, das einige, obwohl keine Gefährdung, geschimpft haben.
      Aber man gönnt sich ja sonst auch alles
      Jeder Naturliebhaber sollte mindestens einmal in seinem Leben das wunderschöne Sattental besuchen, Sommer oder Winter, immer eine Reise wert.

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      • #93
        AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz ( überhaupt ) . . .

        Und ich reiner Tor hab` diesen Veranstaltern bisher (blind) vertraut,
        die Wiener Regenbogenparade bewege sich nur auf der Ringstraße und damit weit (genug) um die Pummerin herum :
        http://www.google.at/imgres?q=regenb...r:10,s:0,i:115

        Doch dann lese ich das :

        Zitat von eualex.m
        Ich war am Sonntag Nacktläufer im Stephansdom !
        Ihr könnt Euch vorstellen, was ich ab sofort vom sogenannten VERTRAUENSGRUNDSATZ halte : Nämlich das :

        Einen erfreulichen Aspekt hatte diese verspätete Faschings-Veranstaltung jedoch aber schon :

        Zusammenstöße mit (Mountain-)Bikern wurden keine gemeldet : http://www.google.at/search?q=regenb...w=1280&bih=584

        Zitat von sula
        Ich kann mir gar nicht erklären, warum das Thema immer so hochkocht.

        Da muss noch was anderes dahinterstecken ! ?
        ............................ Da fragst Du noch ?

        Die Antwort ist doch wohl klar : Eine zutiefst bike-verachtende Clique !

        bikefeindlich f.jpg

        Anders ist das Aufstellen dieser Tafel doch gar nicht erklärbar !
        Zuletzt geändert von Willy; 17.06.2013, 16:33.
        TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

        Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

        Kommentar


        • #94
          AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

          Kinder sind nun mal das schwächste Glied auf der Strasse oder am Waldweg usw.
          Die hier beschriebenen Schwierigkeiten mit MTB sind doch die Ausnahme. Doch diese sind meistens heftig. Nur weil dieser mit einem MTB unterwegs ist, glaubt diese Handverlesene Schar, sie haben Narrenfreiheit.
          Ein Staatsanwalt hat einmal in einer Verhandlung erklärt, weiche nicht aus, lasse dich anfahren. Dann fährt dieser MTB niemals mehr. Da ihm sein handeln sehr sehr teuer kommt.

          Doch das kann auch nicht Sinn der Sache sein. Rücksicht ist besser als Vorsicht, dieser Satz mögen sich die MTB, die sich nicht Regeln halten wollen merken. Miteinander die Natur genießen, als wiederum einen Teil davon auszuschließen.

          "Da brauchen wir nicht schon wieder ein Gesetz oder eine Reglementierung."
          Zuletzt geändert von xandl12; 18.06.2013, 07:26.
          Je wissender der Mensch um so mehr muss er verzeihen!

          Toleranz bedeutet,
          die Fehler der Anderen entschuldigen.

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          • #95
            AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

            Zitat von xandl12 Beitrag anzeigen
            Ein Staatsanwalt hat einmal in einer Verhandlung erklärt, weiche nicht aus, lasse dich anfahren. Dann fährt dieser MTB niemals mehr. Da ihm sein handeln sehr sehr teuer kommt.
            ist es echt schon einmal vorgekommen, das ein mountainbiker quasi absichtlich in einen wanderer hineingefahren ist? und was heißt anfahren lassen ? ich soll quasi absichtlich schmerzen und event. leichte bis schwere verletzungen zufügen (lassen) - was ist denn das bitte für eine logik? manchmal frag´ich mich echt wie krank das menschliche gehirn ist !
            Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
            ein Mensch (E. Kästner)

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            • #96
              AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

              Zitat von sammy Beitrag anzeigen
              ...Aber vieleicht is da der Unterschied zw. D & A auch da größer als gedacht
              Ko scho sa!

              Bin öfter im Siebengebirge unterwegs und behaupte jetzt mal, dass da einiges los ist. Unmittelbar "vor der Tür" sind Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis mit ca. 500.000 Einwohnern und Köln mit fast 1 Mio ist auch nur 20 km weit weg. Klar, dass das mit MTBs, für die es kein Fahrverbot gibt (!), nur geht, wenn alle sich aufeinander einstellen, Fußgänger also nicht zu 5. nebeneinander gehen und Radler sich zurückhalten. Klingeln führt dazu, dass das Bremsen nur eingeschränkt möglich ist, weil ich dazu umgreifen muss. Auf dem RR ist es noch blöder, denn da muss ich mit der Hand ganz weg vom Bremsgriff. Rufe ich aber, kommt entweder "Hamm Sie keine Klingel?" oder - ganz witzig - "Teures Rad und kein Geld mehr für ne Klingel", ha haa. Deshalb klingele ich wenn problemlos möglich und wenn's nicht klappt rufe ich vorher ggfls. "klingelingeling", hinterher natürlich "Danke". Das klappt eigentlich recht gut so, von den depperten 5 %, die es unweigerlich bei jeder Gruppe gibt mal abgesehen. Übrigens hab ich an allen Rädern ne leicht abnehmbare Klingel, sogar am Wettkampfrad. Schließlich will ich ja antworten "Klingel hab ich, aber Du brauchst'n Hörgerät" und klingel dabei natürlich noch mal zur Bestätigung.
              Wenn wir's mal gehen lassen wollen, bleibt nur, früh aufzustehen und morgens zu fahren. Spätestens zu Mittag bin ich dann zum Mittagsschlaferl und anschließendem Kaffee zu Hause. Hat auch was.
              Ich meine im Übrigen, dass es fast ausschließlich an den "depperten 5%" liegt. Hier gibt's reichlich Radwege, die für Fußgänger und Radler freigegeben sind bzw. die Radler (eigentlich) nutzen müssen. Da sind - in D von Gesetzes wegen - beide zu Rücksichtnahme verpflichtet. Für's Training ist das blöd, denn mit > 30 mit dem RR/Tria-Rad geht da nix auf dem Fuß-/Radweg (deshalb steht ja auch das "eigentlich" oben), andererseits können die Radler natürlich auch erwarten, dass die Fußgänger einen Streifen zum passieren frei lassen. Klar geht das bei Kindern nicht auf der Rheinpromenade. Wer da Sonntags nachmittags fährt, ist eh ein "Wappler" (war ein neues Wort für mich). Es gibt aber Strecken, da meine ich, dass Kinder sich durchaus auch an gegenseitige Rücksichtnahme gewöhnen können. Trotzdem natürlich klar, dass ich da runterbremse, schon weil die Eltern ja wenigstens ne Chance haben müssen, tätig zu werden.

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              • #97
                AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                Zitat von lado Beitrag anzeigen
                .. was ist denn das bitte für eine logik? manchmal frag´ich mich echt wie krank das menschliche gehirn ist !
                Es gibt Fragen, auf die will ich die Antwort gar nicht wissen
                Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                • #98
                  AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                  Nicht mal Einstein wusste die Antwort:
                  "2 Dinge sind unendlich: Der Weltraum und die menschliche Dummheit. Beim Weltraum bin ich mir da aber nicht so sicher."

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                  • #99
                    AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                    Hallo

                    Es ist immer das selbe wenn ich im Auto sitzt sind immer die Radfahrer die schlimmen sitz ich am Rad die Autofahrer und die Wanderer springen wie die Hendln umher wenn ich mich mit dem MTB nähere!
                    Das ein Radfahrer bergab schnell, für einen bergaufgehenden Wanderer wirkt ,heißt noch nicht das der sein Rad nicht unter Kontrolle hat! Bitte gegenseitige Anerkennung und die normalen Regeln befolgen z.b. rechts gehen, seine Sinne einschalten,
                    Kinder auf gefahren aufmerksam machen, Platz machen. Nicht jetzt komm ich mit was auch immer du unterwegs bist! Die Weld wird leider immer kleiner!
                    Grüße Voada
                    Bin übrigens Bergwanderer, Bergsteiger, Kletterer, Skifahrer, Skitourer, MTB, Radfahrer, Autofahrer und Kajakfahrer

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                    • AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                      gestern waren wir mit dem rr unterwegs. um uns die 10km bergauf zu uns in den graben zu ersparen (wohnen in einer rr-sackgasse), sind wir mit dem auto ins haupttal gefahren.


                      ich, im auto, als zwei rradler nebeneinander den graben mit armseligen 30 rauskaffeefuhren: "miassn de wappler mitn geriatrietempo nebnanand fahren?"

                      4 stunden später, als wir dann die letzten paar kilometer zum auto ausrollten (nebeneinander), mit flotten 20, als uns ein autofahrer zart angehupt hat: "hearst, du xxxxx, rutsch ma in buckl owe!"


                      der mensch ist ja bekanntlich flexibel.
                      mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                      bürstelt wird nur flüssiges

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                      • AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                        Es geht ja noch viel besser:
                        Inzwischen bleiben Fußgänger/Wanderer auch gerne mal im Weg stehen, wenn mal als schnellerer/Läufer an ihnen vorbei will:
                        auch, wenn man sich bei den 4, die einen kleinen Schritt zur Seite machen, schon bedankt hat, bleibt der 5te stehen und schaut einen "herausfordernd" an.

                        Ich versteh das ganze nicht. Weder, wieso das zum Problem werden muss, noch wieso manche (unabhängig welcher Partei zugehörig) unbedingt die Konfrontation suchen.

                        Wenn ich mich für meinen Teil fair verhalte und niemanden verschrecke oder behindere, dann kann mir die Suderei doch gelinde gesagt am A**** ...

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                        • AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                          Zitat von wofftan Beitrag anzeigen
                          Es geht ja noch viel besser:
                          Inzwischen bleiben Fußgänger/Wanderer auch gerne mal im Weg stehen, wenn mal als schnellerer/Läufer an ihnen vorbei will:
                          auch, wenn man sich bei den 4, die einen kleinen Schritt zur Seite machen, schon bedankt hat, bleibt der 5te stehen und schaut einen "herausfordernd" an.
                          So schnell gehen darf man auch nicht, da kann man doch nicht mehr die Landschaft genießen.
                          "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

                          https://www.instagram.com/grandcapucin38/

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                          • AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                            Hallo!

                            Zum nachlesen:
                            http://www.lebensministerium.at/fors...renimwald.html

                            http://www.bljv.at/infoblaetter/info...ahren_wald.htm

                            http://www.umwelt.naturfreunde.at/Be.../detail/33324/

                            LG, Wolfgang

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                            • AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                              richtig.
                              hier sieht man - mehr oder weniger laienhaft zusammengefasst - wieder mal die in europa und wahrscheinlich weltweit einzigartige rechtslage in österreich.

                              drum mach ich als mountainbiker stets anderswo urlaub. von mir aus lieber in mali oder wo auch immer. aber niemals in österreich.
                              mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                              bürstelt wird nur flüssiges

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                              • AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                                Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                                hier sieht man - mehr oder weniger laienhaft zusammengefasst - wieder mal die in europa und wahrscheinlich weltweit einzigartige rechtslage in österreich.
                                Also ich finde Formulierungen wie "... handelt es sich um nichtöffentliche Straßen mit öffentlichem Verkehr ..." schon super, da kommt man echt zum Philosophieren
                                Jeder Naturliebhaber sollte mindestens einmal in seinem Leben das wunderschöne Sattental besuchen, Sommer oder Winter, immer eine Reise wert.

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