Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

    Eins noch:
    Wenn die bösen Raser auf 2 Rädern so schlimm sind, wie manche Wanderer es empfinden, dann frag' ich mich doch, wieso in Ö das Problem nicht wie anderswo durch BikeParks "kanalisiert" wird.
    Funktioniert in der Schweiz, Deutschland, Slowenien,... Nur hier legt man den Freeridern, Trailfahrern (oder wie auch immer man sie nennen mag) stets buchstäblich Äste in den Weg...

    Kommentar


    • AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

      Zitat von pivo Beitrag anzeigen
      richtig.
      hier sieht man - mehr oder weniger laienhaft zusammengefasst - wieder mal die in europa und wahrscheinlich weltweit einzigartige rechtslage in österreich.
      Mal ehrlich: Wundert`s Dich?

      Zitat von pivo Beitrag anzeigen
      drum mach ich als mountainbiker stets anderswo urlaub. von mir aus lieber in mali oder wo auch immer. aber niemals in österreich.
      Ich nicht. Ich fahr da. Hab noch keinen unüberwindlichen Schranken gefunden
      Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

      Kommentar


      • AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

        Zitat von wofftan Beitrag anzeigen
        Eins noch:
        Wenn die bösen Raser auf 2 Rädern so schlimm sind, wie manche Wanderer es empfinden, dann frag' ich mich doch, wieso in Ö das Problem nicht wie anderswo durch BikeParks "kanalisiert" wird.
        Funktioniert in der Schweiz, Deutschland, Slowenien,... Nur hier legt man den Freeridern, Trailfahrern (oder wie auch immer man sie nennen mag) stets buchstäblich Äste in den Weg...
        ich will aber nicht kanalisiert werden.
        ich will nur draussen sein, mal mit bike, mal ohne bike.
        und gelobe feierlich, niemanden dabei zu verstören, geschweige denn übern haufen zu fahren.

        nix gegen bikeparks, aber in den o.a. ländern gibts bikeparks UND man darf auch ausserhalb davon fahren UND das ganze wird nicht so eng gesehen. keine frage, in gewissen gebieten (hot spots) gibts auch in D/F/I/SLO/CH immer wieder reibereien, aber das legt sich dort. eine speziell in agro-jagdlichen (im giebelkreuzsektor) und automobilen kreisen anzutreffende, gewisse feindesligkeit gegenüber radfahrern ist aber meiner ansicht nach ein spezifisch österreichisches phänomen.
        Zuletzt geändert von pivo; 18.06.2013, 17:14.
        mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

        bürstelt wird nur flüssiges

        Kommentar


        • AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

          So war's auch nicht gemeint (Zwangskanalisierung ist sicher keiner meiner Wünsche).

          Aber hier in Ö herrscht ja eben beides vor:
          Generelle Radler-Feindlichkeit UND Mangel an entsprechenden Ausweichmöglichkeiten.
          ...was das ganze Theater eben nur schlimmer macht.
          Und gerade in der Schweiz sind Wanderer um Welten entspannter, grüssen freundlich, sind interessiert usw.

          Kommentar


          • AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

            Zitat von wofftan Beitrag anzeigen
            Und gerade in der Schweiz sind Wanderer um Welten entspannter, grüssen freundlich, sind interessiert usw.
            Das sind aber die Österreicher die dort grad Urlaub machen!

            LGE
            take only pictures
            leave only tracks

            Kommentar


            • AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

              Zitat von pivo Beitrag anzeigen
              ...nix gegen bikeparks, aber in den o.a. ländern gibts bikeparks UND man darf auch ausserhalb davon fahren UND das ganze wird nicht so eng gesehen. keine frage, in gewissen gebieten (hot spots) gibts auch in D/F/I/SLO/CH immer wieder reibereien, aber das legt sich dort. eine speziell in agro-jagdlichen (im giebelkreuzsektor) und automobilen kreisen anzutreffende, gewisse feindesligkeit gegenüber radfahrern ist aber meiner ansicht nach ein spezifisch österreichisches phänomen.
              Die "jecken 5%" gibt's hier auch, sowohl bei Jägern, von denen es hier vermutlich nicht so viele gibt, als auch bei den Autofahrern. Vor allem letzteres kriege ich als RR-Fahrer am laufenden Band mit. Gilt natürlich auch für Fußgänger bzw. Wanderer, aber in allen Gruppen eben nur für einen kleinen Teil, der den Betroffenen aber besonders auffällt. Ich glaub aber auch, dass eine Trennung nicht viel bringt. Im Gegenteil, weil sich eine Gruppe im Recht fühlt (und ggfls. auch ist) setzt sie ihren Standpunkt durch, ohne den eigenen Kopf zu bemühen.

              Kommentar


              • AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                Zitat von wofftan Beitrag anzeigen
                Eins noch:
                Funktioniert in der Schweiz, Deutschland, Slowenien,...
                Zumindest in Deutschland funktioniert es nicht - jedenfalls nicht in Ecken, wo sehr viele Leute unterwegs sind. Wenn Du mal in MTB-Foren liest (ich kenn diese Ecken nur aus den Medien, da es mich da nicht hinzieht), dann stellst Du fest, daß z.B. im Taunus rund um Frankfurt regelrechter Krieg herrscht. Ich denke, rund um Wien ist die Problemlage ähnlich.

                Ich fahr z.B. am Wochenende bestimmte Wege mit dem MTB nicht, weil da so viele Wanderer unterwegs sind. Ich tue mich da aber auch leicht, es gibt genügend Ausweichmöglichkeiten.

                Kommentar


                • AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                  Zitat von Bernhard G. Beitrag anzeigen
                  , daß z.B. im Taunus rund um Frankfurt regelrechter Krieg herrscht. Ich denke, rund um Wien ist die Problemlage ähnlich.
                  Gott sei Dank nicht! Ein paar bestimmte stadtnahe Wanderwege im Wienerwald sind bei entsprechedem Wetter und zu bestimmten Zeiten von Spaziergängern überlaufen - das weiß man, dort fahren dann nur mehr die "Spezialisten". Aber es gibt auf den gleichen Hügeln auch Routen, die den Radlern alleine gehören. Und ab der nächsten "Hügelkette" in stadtauswärtiger Richtung ist sowieso kaum mehr was los, das ist für einfache Spaziergänge zu weit.
                  Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

                  Kommentar


                  • AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                    Zitat von Bernhard G. Beitrag anzeigen
                    Zumindest in Deutschland funktioniert es nicht - jedenfalls nicht in Ecken, wo sehr viele Leute unterwegs sind. Wenn Du mal in MTB-Foren liest (ich kenn diese Ecken nur aus den Medien, da es mich da nicht hinzieht), dann stellst Du fest, daß z.B. im Taunus rund um Frankfurt regelrechter Krieg herrscht. Ich denke, rund um Wien ist die Problemlage ähnlich.

                    Ich fahr z.B. am Wochenende bestimmte Wege mit dem MTB nicht, weil da so viele Wanderer unterwegs sind. Ich tue mich da aber auch leicht, es gibt genügend Ausweichmöglichkeiten.
                    Ok, dann nehm' ich das zurück - da war mein Fokus falsch, ich kenne nur gewisse Gegenden im Süden, wo es besser funktioniert.

                    Letzteres ist eh die sinnvollste Alternative, mit dem Bike lassen sich (evtl mit minimalem "Mehraufwand") eh genug Strecken finden, auf denen niemand bis sehr wenige unterwegs sind....

                    Kommentar


                    • AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                      Zitat von Bernhard G. Beitrag anzeigen
                      Ich fahr z.B. am Wochenende bestimmte Wege mit dem MTB nicht, weil da so viele Wanderer unterwegs sind. Ich tue mich da aber auch leicht, es gibt genügend Ausweichmöglichkeiten.
                      die gibst im wienerwald aber auch zur genüge - zugegeben fährt eigentlich nur ein "psycho" zur hauptwanderzeit solche stark frequentierte strecken . wobei ich gestehen muss - ich bin die anningersforststrasse noch nie zu fuß gegangen - ist in meinen augen eigentlich noch psychotischer!
                      Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
                      ein Mensch (E. Kästner)

                      Kommentar


                      • AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                        Zitat von lado Beitrag anzeigen
                        ich bin die anningersforststrasse noch nie zu fuß gegangen - ist in meinen augen eigentlich noch psychotischer!
                        Ich Lauf die Strecke gern, ich glaub du willst Streit!
                        Allerdings auch nicht am Wochenende.

                        Ich beobachte die ganze Diskussion hier schon einige Zeit.

                        Es gibt rücksichtslose Radler, rücksichtslose Wanderer. Wenn die aufeinander prallen gibts leider Unverständnis und Probleme. Das Problem wird sich aber auch mit Regeln und Gesetzen nicht lösen lassen.
                        Und es gibt auch rücksichtslose Eltern, die der Meinung sind, dass die Kinder überall herumrennen dürfen ohne darauf zu achten was um sie herum so passiert und geschieht. Auch dann kommt es zu Konflikten und zu Unfällen. Leider sind dann oft die Kinder die Leidtragenden. Gleiches gilt auch für Hundehalter.
                        Wenn ich mit meinen Kindern unterwegs bin, dann sollte ich fähig sein Gefahren (egal ob ich mich auf einer öffentlichen Strasse, oder auf irgend einem Wanderweg befinde) im Vorhinein zu erkennen und daraus meine Schlüsse ziehen. Die anderen Deppen am Radl, im Auto usw. kann ich kaum beeinflussen, die lernen auch nichts daraus wenn ich sie anschrei oder ihnen Steine hinterherwerfe. Aber meinen Kindern kann ich durchaus beibringen wie sie diesen Gefahren im Vorhinein weitgehend ausweichen. Konsequenz kann dann auch sein, sich einen anderen Weg zu suchen oder halte auch einmal im Gänsemarsch zu gehen (das kann sogar lustig sein)!

                        Wenn ich mit dem Radl unterwegs bin habe ich auszuweichen und auf Wanderer (egal ob Erwachsene oder Kinder) Rücksicht zu nehmen. Auch zu meinem eigenen Schutz. Ich hab schon genug Bretzen mit dem Radl gerissen, eigentlich immer weil ich zu übermütig und unvorsichtig war.
                        Was hilft mir der Vertrauensgrundsatz und irgend ein Gesetz, wenn ich wegen einem plötzlich vor mich hinspringenden Wanderer, den Lenker verreisse und ich mit vollem Gschäft in den Wald abflieg und ich meinen Schädel der Form der nächsten Buche anpasse?

                        Also ein bisserl Vernunft auf beiden Seiten und eine große Portion Rücksichtnahme und das Problem gibt es eigentlich gar nicht!

                        Grüße,
                        Plessberger
                        Alle meine Beiträge im Tourenforum

                        Kommentar


                        • AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                          Zitat von plessberger Beitrag anzeigen
                          Ich Lauf die Strecke gern,
                          Rücksicht
                          laufen ist nicht zu fuss gehen - aber wenn ich so überlege ... nicht mal da kann ich mich jetzt erinnern sie in der letzten zeit gelaufen zu sein. wozu gibts die ehem. rodelbahn? natürlich auch fürs bike ideal

                          mit rücksicht wäre alles kein problem, aber alleine das wort wird schon als schwäche und einschränkung angesehen (siehe dazuz.b. auch das thema gipfelkreuzklettern), sodass gleich eine verteidigungspostion eingenommen wird . zum glück oder leider ist es vollkommen wurscht was wir hier diskutieren, weil in den letzten zwanzig jahren seit dem ich bike ( mit pausen) hat sich so wenig in meinen augen geändert - schon gar nicht zum positiven, dass meine hoffnung diesbezgl. gegen nullgesunken ist. ich nehme halt mehr oder weniger sinnlose diskussionen in kauf, welche sich meist auf ein "ja , natürlich hr. förster!" beschränken.
                          Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
                          ein Mensch (E. Kästner)

                          Kommentar


                          • AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                            mmh, komische Erläuterung.
                            Zitat von traillight Beitrag anzeigen
                            Wenn du diese Strasse unter die StVO stellst dann musst du dich gleich selbst an der Nase nehmen, weil so wie das auf dem Bild aussieht habt ihr die Strase gepachtet nicht die MTBler!

                            Dann gehörst du auch zu den Teilnehmern und must dich auch so verhalten wie du es von den anderen foderst und dazu gehört gleich am Anfang schon mal das man auf der rechten Seite geht, oder gehst du auf der Strasse auch in der Mitte oder links?

                            Verstehe einfach dieses genörgel nicht, ein Weg wo man mit dem Rad fahren darf ist halt ein Weg wo man mit dem Rad fahren darf und aus, dann kannst du halt keine Jause mitten auf dem Weg machen.

                            Ihr wollt immer alle das man mit dem MTB nicht auf Wanderwegen fährt, wenn man aber auf den Forststrasse fährt wos erlaubt ist dann wär euch auch noch am liebsten man steigt ab und schiebt an euch vorbei.

                            Fährt man auf der Strasse gibts auch wieder ein gejammer, euch kann mans einfach nicht recht machen solange ihr tun und lassen könnt was ihr wollt.

                            Mir geht dieses gejammere jedenfalls extrem auf die Nerven!!!!

                            Zum Glück wohn ich im Zilletal und nicht bei euch Gutmenschen, bei uns gibts keine Probleme, der eine passt auf den anderen auf und umgekecht., alle haben ihren Spass und fertig.

                            Kommentar


                            • AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                              Zitat von wofftan Beitrag anzeigen
                              Und gerade in der Schweiz sind Wanderer um Welten entspannter, grüssen freundlich, sind interessiert usw.
                              Als jemand der sehr viel sowohl in der Schweiz (alle Alpenregionen) als auch in Österreich (überwiegend Nordtirol und Vorarlberg) unterwegs war, kann ich keinen großen Unterschied bestätigen.
                              "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

                              https://www.instagram.com/grandcapucin38/

                              Kommentar


                              • AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                                Irgendwo unter diesen vielen Beiträgen stand was von: "...die haben ja gar nicht mal eine Klingel..."

                                Hab ich auch nicht.
                                Und zwar aus dem einfachen Grund, dass eine Klingel meistens signalisiert "Platz da, jetzt komm ich!" Und genau DAS will ich nicht vermitteln.
                                Ein freundliches "Griaßeich", oder "Hallo" kann gar nicht falsch interpretiert werden.
                                Als ich mit dem MTB letztens am Wechsel einer Gruppe von Wanderern Platz machte und sie an mir vorbei gingen, bedankten sie sich, wir wechselten ein paar Worte und alles war paletti...
                                Wenn ich am Berg nicht die Zeit habe, ein paar Minuten zu warten, dann bin ich eh am falschen Platz...schliesslich fahr ich keinen Marathon und keinen Downhill, sondern ich will einfach nur friedlich die Landschaft geniessen.
                                Klar fühlt es sich gut an eine abschüssige Forststraße ordentlich runter zu brettern, aber auf stark frequentierten Wanderwegen hat hohes Tempo nix verloren.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X