Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

RECHT AUF GARANTIE ? - Bergschuhe Crispi Mont Blanc

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #16
    AW: RECHT AUF GARANTIE ? - Bergschuhe Crispi Mont Blanc

    ist doch immer wieder interessant beide seiten zu hören
    ...a Tog ohne Bier is wia a Tog ohne Wein....
    google online Album

    Paul

    Kommentar


    • #17
      AW: RECHT AUF GARANTIE ? - Bergschuhe Crispi Mont Blanc

      Gleicher Gedanke hier...

      Kommentar


      • #18
        AW: RECHT AUF GARANTIE ? - Bergschuhe Crispi Mont Blanc

        Hallo Schöngeist!

        Laut Aussage des Vertreters von Crispi wäre es nicht möglich gewesen, eine "Wiederherstellung der Schuhe in einen Zustand der in allen Sicherheitsbelangen einem Neuen entspricht"
        zu bringen bzw dieses SCHWARZ AUF WEISS zu garantieren.
        Er hätte es nicht garantiert und war sicher, dass auch der Schuhmacher dies nicht garantieren kann.


        Dass der billigere Preis etwas mit der Qualität zu tun hat habe ich nie behauptet, ganz im Gegenteil kann ich nochmal betonen,
        dass ich noch nie als Kunde bei Schwanda Probleme hatte.


        Die ähnlichen Reaktionen vieler Mitglieder hier im Forum zeigen mir aber schon, dass ich bzw meine Mutter mit der Vorgangsweise nicht falsch
        gelegen sind und die Reaktion schon irgendwie angemessen war.



        LG
        bergmaxl

        Kommentar


        • #19
          AW: RECHT AUF GARANTIE ? - Bergschuhe Crispi Mont Blanc

          Zitat von Schöngeist Beitrag anzeigen
          Nachdem ich die nächsten Fotos erhalten hatte, worauf klar der Einriss an der Sohle zu sehen war, wandte ich mich sofort an die Firma IBEX.
          Die erklärten mir, dass sie leider keinen Schuh in der Größe lagernd hätten, die Sohle aber sofort tauschen und den durch äußere Einflüsse beschädigten Geröllschutz reparieren lassen würden.
          Naja...ich kann jetzt nur für mich sprechen...aber mit einer Reparatur eines 350€ - Schuhs nach einmaligem Gebrauch wäre ich auch nicht einverstanden. Entweder I krieg neue Potschn oder I bekomm mei Geld zurück.

          Ich hatte mal ein ähnliches Problem mit Hallenfußballschuhen. Da löste sich nach ca. 2 Monaten Gebrauch vorne die Sohle. Als ich den Händler kontaktierte und er das Modell nicht lagernd hatte, bot er mir an, sofort ein neues Paar zu bestellen und die alten für den zwischenzeitlichen Gebrauch bei einem Schuster zu kleben. So etwas ist für mich Kundenservice.

          Kommentar


          • #20
            AW: RECHT AUF GARANTIE ? - Bergschuhe Crispi Mont Blanc

            Zitat von Bergmaxl93 Beitrag anzeigen
            Die ähnlichen Reaktionen vieler Mitglieder hier im Forum zeigen mir aber schon, dass ich bzw meine Mutter mit der Vorgangsweise nicht falsch
            gelegen sind und die Reaktion schon irgendwie angemessen war.
            Mit allem Nachdruck auf einer Refundierung bestehen sicher, aber mit Klage drohen, ich weiß nicht...
            Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

            Kommentar


            • #21
              AW: RECHT AUF GARANTIE ? - Bergschuhe Crispi Mont Blanc

              Also bergmaxl nix für ungut aber erstens hat Oskar das grad eh geschrieben wie es is und zweitens das mit der Klage is ja wohl wirklich übertrieben...
              LG
              Sebastian

              samma uns ehrlich - das Leben is herrlich!

              Tourenfotos

              Kommentar


              • #22
                AW: RECHT AUF GARANTIE ? - Bergschuhe Crispi Mont Blanc

                Es wird nicht immer alles so verstanden wie es gemeint war.
                Ich habe nicht persönlich mit dem Herrn von Schwanda telefoniert, war aber dabei
                und es wurde gesagt dass, falls mit den geklebten oder neu besohlten Schuhen noch
                ein derartiger Fehler auftritt, sich der Hersteller bzw der Verkäufer verantworten muss.
                Es wurde wie gesagt nicht garantiert, dass der Schuh nach der Reparatur einem neuen
                entspricht (siehe mein Post weiter oben).
                Das könnte als Drohung aufgenommen worden sein, ist aber keine Klage Drohung.



                Wie gesagt, Bergsport Schwanda hat sich ja um eine Lösung bemüht, nur ist reparieren
                in diesem Preisbereich und nach einmaligem Gebrauch keine zufriedenstellende Lösung bei einem
                Schuh der einem das Leben kosten kann.



                EDIT : Wirklich übertrieben finde ich, dass es nur auf so einem Weg möglich ist eine Refundierung
                zu erreichen! Geht es doch um einen 7000er Hochgebirgsschuh, der nach einem Spaziergang
                auf den Schneeberg auseinanderfällt...
                Zuletzt geändert von Bergmaxl93; 30.07.2013, 15:09.

                Kommentar


                • #23
                  AW: RECHT AUF GARANTIE ? - Bergschuhe Crispi Mont Blanc

                  Zitat von Bergmaxl93 Beitrag anzeigen
                  CRISPI MONT BLANC, Bergstiefel die laut Hersteller und Verkäufer locker für bis zu 7000m reichen sollen.
                  Ich hab den Schuh seit 3 Jahren, vermutlich vom selben Händler. Auf 7000ern war ich damit leider noch nicht, aber auf einigen 6000ern und natürlich die üblichen 5000er. Der Letzte vor zwei Wochen.
                  Ich bin mit dem Schuh superextrem zufrieden und wer meinen Artikel über den Scarpa Triolet in diesem Forum kennt, wird wissen, dass ich diesbezüglich sicher sehr haglich bin!

                  LGE PS: Hab erst jetzt weiter unten weitergelesen: es war derselbe Händler!
                  Zuletzt geändert von Ecki; 30.07.2013, 17:43.
                  take only pictures
                  leave only tracks

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: RECHT AUF GARANTIE ? - Bergschuhe Crispi Mont Blanc

                    Wie kommt man als Käufer eines 450€ Bergschuhs in einem Fachgeschäft eigentlich dazu sich so einen Mist gefallen lassen zu müssen
                    Zitat von Schöngeist Beitrag anzeigen
                    Das Modell Crispi Mont Blanc wurde um 350 Euro abverkauft......


                    @bergmaxl Sorry aber mit 20 Jahren die Mama vorschicken ist schon ein wenig peinlich.

                    Frage an die Juristen: Ist Abverkaufsware nicht generell vom Umtausch ausgeschlossen?

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: RECHT AUF GARANTIE ? - Bergschuhe Crispi Mont Blanc

                      Zitat von osale Beitrag anzeigen


                      @bergmaxl Sorry aber mit 20 Jahren die Mama vorschicken ist schon ein wenig peinlich.

                      Frage an die Juristen: Ist Abverkaufsware nicht generell vom Umtausch ausgeschlossen?
                      umtausch ist nicht gewährleistung

                      unabhängig davon wie das ganze wirklich abgelaufen ist ... ich wäre auch sauer , wenn so was passiert , ob er jetzt 350 oder 450 kostet ist da schon nebensächlich, zumal die herstellung solcher sachen ja meist in ländern stattfindet, wo soziale strukturen, entlohnung , arbeitsbedingungen usw eher mau sind.
                      Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
                      ein Mensch (E. Kästner)

                      Kommentar


                      • #26
                        AW: RECHT AUF GARANTIE ? - Bergschuhe Crispi Mont Blanc

                        Zitat von osale Beitrag anzeigen
                        Ist Abverkaufsware nicht generell vom Umtausch ausgeschlossen?
                        Nein. Es gibt überhaupt kein Recht auf Umtausch (zB wegen Nichtgefallen, oder weil man es sich anders überlegt hat). Kauf ist Kauf, da ist man auf die Kulanz des Händlers angewiesen: außer, natürlich, die gekaufte Sache hat einen Mangel, dann gibt es Gewährleistung, die aber auch auf verbilligte, Abverkaufs- und ähnliche Ware.

                        Beim Verkauf an Konsumenten kann man die Gewährleistung bei Neuware auch nicht ausschließen.
                        Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                        Kommentar


                        • #27
                          AW: RECHT AUF GARANTIE ? - Bergschuhe Crispi Mont Blanc

                          Zitat von lado Beitrag anzeigen
                          zumal die herstellung solcher sachen ja meist in ländern stattfindet, wo soziale strukturen, entlohnung , arbeitsbedingungen usw eher mau sind.
                          Da muss ich aber jetzt eine Lanze für die Italiener brechen, die die ordentlichen Bergschuhe meines Wissens nach alle noch in Italien herstellen. Haben eh genug Zeit und Leute.
                          Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

                          Kommentar


                          • #28
                            AW: RECHT AUF GARANTIE ? - Bergschuhe Crispi Mont Blanc

                            Zitat von osale Beitrag anzeigen

                            @bergmaxl Sorry aber mit 20 Jahren die Mama vorschicken ist schon ein wenig peinlich.?
                            Nein! Erfahrungsgemäß läßt man sich mit 20 noch so einiges gefallen, was man später nicht mehr tut - gerade wenn man zur leider immer rareren Sorte der Wohlerzogenen gehört. Man nennt das Lebenserfahrung. Die bekommt man nicht automatisch, nur weil man vom Gesetz mit 18 für volljährig erklärt wird.

                            Frage an die Juristen: Ist Abverkaufsware nicht generell vom Umtausch ausgeschlossen?
                            Gibt es in Österreich ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Umtausch? In Deutschland nicht, dort ist das eine freiwillige Händlerleistung! Umtausch heißt, daß man ein gekauftes Produkt gegen ein anderes tauscht, weil einem dieses besser gefällt. z.B. die blaue Hose gegen eine grüne. Hier handelt es sich aber nicht um einen Umtausch einer an sich einwandfreien Ware, sondern um ein mangelhaftes Produkt. Das ist was vollkommen anderes. Auch Abverkauftsware muß mängelfrei sein - außer sie ist wegen kleiner Mängel, z.B. Lagerspuren, verbilligt und diese Mängel wurden auch explizit beim Verkauf genannt.

                            Hier handelt es sich nicht um einen Umtausch, sondern um eine Reklamation eines offensichtlich mangelhaften Produkts. Da gibt es verschiedene Rechte, die man als Verbraucher hat, je nach Situation. DIe Rechte wurden bereits in früheren Beiträgen genannt.

                            Kommentar


                            • #29
                              AW: RECHT AUF GARANTIE ? - Bergschuhe Crispi Mont Blanc

                              Zitat von Bernhard G. Beitrag anzeigen
                              Nein! Erfahrungsgemäß läßt man sich mit 20 noch so einiges gefallen, was man später nicht mehr tut - gerade wenn man zur leider immer rareren Sorte der Wohlerzogenen gehört. Man nennt das Lebenserfahrung. Die bekommt man nicht automatisch, nur weil man vom Gesetz mit 18 für volljährig erklärt wird.


                              Wenn ich - auch als Erwachsene - einen Schuh kaufe, der 450,- Euro wert ist/war und nun als Restposten/Einzelstück usw. günstiger abverkauft wird, erwarte ich mir trotzdem die hochwertige Qualität des teuren Schuhes! Und bei einem derartigen Mangel nach dem ersten Tragen einen Umtausch oder mein Geld zurück. Mit einer Reparatur hätte ich mich auch nicht abgefunden.
                              Ich frage mich, ob einem "gstandenen Mann", der dementsprechend forsch und fordernd auftritt, das gleiche passiert wäre, wie dem jungen Bergmaxl...
                              Ich verstehe aber diese Geschäftstaktik überhaupt nicht, die meisten Geschäfte in denen ich einkaufe, nehmen (auch fehlerlose!) Ware anstandslos zurück, meist steht die Umtauschfrist sogar am Kassabon und immer öfter gibt es statt Gutscheinen das Geld zurück.
                              Und dort kauf ich auch gern ein !
                              Hab mir im Vorjahr im Abverkauf einen neuen (teuren) Garmontschuh gekauft und da ich nicht ganz sicher war, ob er wirklich nicht drückt (hab ein unfallbedingtes kaputtes Sprunggelenk) wurde mir versichert, ich könnte den Schuh zu Hause in Ruhe ausprobieren und wieder gegen Erstattung des Kaufpreises in bar zurückbringen, falls es Probleme gäbe! Das nenn ich Kundendienst!
                              Und alle anderen Diskussionen find ich hier deshalb ziemlich nutzlos...
                              Artis
                              PS: Mein Schuh passt übrigens super und hat die ersten langen Bergwanderungen auch gut überstanden, - trotz "Billigabverkauf"

                              Kommentar


                              • #30
                                AW: RECHT AUF GARANTIE ? - Bergschuhe Crispi Mont Blanc

                                Zitat von Artis Beitrag anzeigen
                                ... erwarte ich mir trotzdem die hochwertige Qualität des teuren Schuhes!
                                Das steht ja gar nicht zur Debatte. Ich glaube, dass in diesem Fall, ohne Schuldzuweisungen, die Kommunikation einfach etwas blöd gelaufen ist. Das kommt vor, aber es scheint soweit ein glückliches Ende genommen zu haben. Für symptomatisch halte ich die geschilderten Erfahrungen jedenfalls nicht.

                                ... die meisten Geschäfte in denen ich einkaufe, nehmen (auch fehlerlose!) Ware anstandslos zurück, meist steht die Umtauschfrist sogar am Kassabon und immer öfter gibt es statt Gutscheinen das Geld zurück. Und dort kauf ich auch gern ein !
                                Natürlich lässt sich ein Umtausch- oder Rückverkaufsrecht vereinbaren, und natürlich kann das ein verkaufsfördernder Faktor sein. Um eine andere Branche zu nehmen: IKEA zB kauft originalverpackte Ware anstandslos zurück. Es ist schon öfter vorgekommen, dass ich etwas "auf gut Glück" mitgenommen habe, meist passt's eh, und wenn nicht ist es kein Problem. Bei der Konkurrenz gibt's zT bestenfalls eine Gutschrift, da überlegt man es sich zweimal ...
                                Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X