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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

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12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

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Tageskarte für Schitourengeher - Gemeindealpe

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  • #31
    AW: Tageskarte für Schitourengeher - Gemeindealpe

    Hallo Leute!

    Schaut ein jeder versucht soviel wie möglich zu kassieren. In den letzten Jahren ist Schitouren gehen ein Modesport geworden und die Zahl der Tourengeher hat sich vervielfacht. Na was steht da an? Klar abzukassieren. Wie schon von AndyL angesprochen geht es nicht um die paar Euros sondern meiner Meinung nach um die schiefe Optik. Es wird nur kassiert!!!
    Ich persönlich brauche keine Höhenauswertung den dafür gibt es Karten, ich brauch keine flachgebügelte Pisten den im Tiefschnee ist es herlich zu fahren, usw...

    Das einzige was ich verstehe und vielleicht hängt es auch damit zusammen, dass Tourengeher bei der Abfahrt in schon präparierten Pisten reinfahren und sich keine Gedanken darüber machen wie die Piste nächsten Tag dann aussieht. Muß man auch wirklich reinfahren??? Mit der Gefahr in gespannte Seile rein zu fahren kann auf der Gemeindealpe "fast" nicht sein, denn die Tourengeher werden um ca 16.30 Uhr vom Terzerhaus ins Tal geschickt.

    Also wäre wirklich Interessant was ein Verantwortlicher persönlich zum Einhaben des Geldbetrages sagt!!!

    In diesem Sinne
    LG Wandersmann

    Kommentar


    • #32
      Tageskarte für Schitourengeher - Gemeindealpe

      Heuer Eintritt auf der Gemeindealpe für Schitourengeher ....pffffffffff tztztztzt

      Info von dort:
      Erlebnis am Berg

      Skitouren gehen


      Unser Berg ist DER Geheimtipp für Tourengeher. Mehrere Touren und Varianten mit über 800 Höhenmetern führen vom Tal bis auf den Gipfel der Gemeindealpe. Das Spektrum reicht von flachem, mäßigem Gelände im Wald bis zu sehr steilen Anstiegen im freien Gelände (kaum Lawinengefahr).

      Alle Wege führen zum Terzerhaus und von dort flach nach Norden zum nahen Gipfelkreuz. Vom Gipfelkreuz genießt man bei entsprechender Witterung ein traumhaftes Panaorama mit Blick auf Ötscher, Hochschwab und ins Gesäuse. Und ein Einkehrschwung im Terzerhaus lohnt sich bei jedem Wetter.

      Tageskarte für Tourengeher: € 4,50
      Saisonkarte: € 49,00

      inklusive:

      eigener Zugangsbereich
      zwei ausgeschilderte Aufstiegsrouten
      LVS-Checkpoint
      Skiline-Höhenmeterstatistik
      Lawinenwarnstufenanzeige
      Pisten- und Parkplatzbenützung

      http://www.gemeindealpe.at/erlebnis-...itouren-gehen/

      was meint ihr dazu .... und wo zahlt man noch ???
      Zuletzt geändert von Bassist; 27.11.2013, 14:15. Grund: Titel korrigiert
      Wer in das Geheimnis der Liebe eintritt, wird sprachlos.
      Mit dem Geheimnis der Berge ist es genauso.
      Das Abenteuer der Liebe und das der Berge haben vieles gemeinsam

      Kommentar


      • #33
        Tageskarte für Schitourengeher - Gemeindealpe

        Ganz einfach: rechtlich nicht gedeckt -> ignorieren!
        Meine ausführliche Meinung zu solchen Praktiken möchte ich hier nicht detailliert ausführen.

        Wo noch: Losenheim hats mal probiert... ist aber offenbar wieder davon abgekommen.
        Zuletzt geändert von Bassist; 27.11.2013, 14:16. Grund: Titel korrigiert
        carpe diem!
        www.instagram.com/bildervondraussen/

        Kommentar


        • #34
          der haken am ignorieren könnte sein, dass die liftbetreiber versuchen, es über die parkplätze zu erzwingen... rechtlich gehts ja eh nur über den umweg einer parkgebühr...noch... ich hoff nur, dass das freie wegrecht unangetastet bleibt und niemand auf blöde ideen kommt...

          Kommentar


          • #35
            AW: Tageskarte für Schitourengeher - Gemeindealpe

            Verfolge dieses Thema sehr interessiert. Hatte nämlich gestern am Nachmittag mit der GL der Präbichl Lift GmbH ein sehr interessantes und "positives" Gespräch. Grund dafür war ein E-Mail von mir an die GL dieser Gesellschaft zum Thema "Tourengeher über Skipisten!". Wurde letztendlich eingeladen, Ideen, Anregungen bis März 2014 unterbreiten, für eine eventuelle Umsetzung im Winter 2014/2015.
            Ich möchte nun dieses Thema nicht unbedingt alleine angehen und suche aus diesem Grund Unterstützung. Interessierte sollten mir eine Nachricht übermitteln, dazu benötige ich Tel.Nr. und E-Mail Adr. und ich melde mich dann. Auch ein direktes E-Mail an mich ist natürlich möglich. (Adr: [email protected] ).
            Ziel dieser Aktion sollte sein, " eine Basis mit geeigneter Infrastruktur zu schaffen, dass für alle Beteiligten eine Win-win Situation letztendlich gesichert ist.
            Die Ansätze auf der Gemeindealm könnten z.B. schon helfen.

            Kommentar


            • #36
              AW: Tageskarte für Schitourengeher - Gemeindealpe

              bin gespannt wies wird heuer wenn die ersten ohne zahlen raufgehn
              Wer in das Geheimnis der Liebe eintritt, wird sprachlos.
              Mit dem Geheimnis der Berge ist es genauso.
              Das Abenteuer der Liebe und das der Berge haben vieles gemeinsam

              Kommentar


              • #37
                AW: Tageskarte für Schitourengeher - Gemeindealpe

                Interessaante Antwort der Gemeindealpe:

                Lieber Herr AndyL,
                in Wien, Niederösterreich und Tirol gibt es KEINE gesetzliche Wegefreiheit. Dafür gibt es jedoch ein Forstgesetz und laut §33 ForstG "...ist ein Abfahren im Wald unzulässig...", sodass die Tourengeher spätestens dann, wenn sie abfahren wollen, die Pisten benützen müssen. Pisten sind aber SPORTLICH GEWIDMETE FLÄCHEN, für deren Benutzung ein Ticket wohl benötigt wird (Pistensicherheit,...).


                Die ganze Konversation ist hier zu finden: http://www.bergfex.at/gemeindealpe/k...gID=1000089595

                Würd mich interessieren ob einer unserer rechtsgelehrten User das bestätigen kann!
                Zuletzt geändert von AndyL; 09.12.2013, 18:38.

                Kommentar


                • #38
                  AW: Tageskarte für Schitourengeher - Gemeindealpe

                  Und scheinbar haben sie doch recht:

                  § 33.Forstgesetz NÖ/ Arten der Benützung: Absatz (3)

                  1) Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des § 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten.
                  (2) Zu Erholungszwecken gemäß Abs. 1 dürfen nicht benützt werden:

                  a)

                  Waldflächen, für die die Behörde ein Betretungsverbot aus den Gründen des § 28 Abs. 3 lit. d, § 41 Abs. 2 oder § 44 Abs. 7 verfügt hat,
                  b)

                  Waldflächen mit forstbetrieblichen Einrichtungen, wie Forstgärten und Saatkämpe, Holzlager- und Holzausformungsplätze, Material- und Gerätelagerplätze, Gebäude, Betriebsstätten von Bringungsanlagen, ausgenommen Forststraßen, einschließlich ihres Gefährdungsbereiches,
                  c)

                  Wiederbewaldungsflächen sowie Neubewaldungsflächen, diese unbeschadet des § 4 Abs. 1, solange deren Bewuchs eine Höhe von drei Metern noch nicht erreicht hat.
                  (3) Eine über Abs. 1 hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig. Das Abfahren mit Schiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet. Schilanglaufen ohne Loipen ist unter Anwendung der nötigen Vorsicht gestattet; eine darüber hinausgehende Benützung des Waldes, wie das Anlegen und die Benützung von Loipen, ist jedoch nur mit Zustimmung des Waldeigentümers gestattet. Eine Zustimmung kann auf bestimmte Benützungsarten oder -zeiten eingeschränkt werden. Sie gilt als erteilt, wenn die Zulässigkeit der Benützung und deren Umfang im Sinne des § 34 Abs. 10 ersichtlich gemacht wurde.
                  (4) Soweit es die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Wälder zuläßt, hat der Erhalter der Forststraße deren Befahren durch Fahrzeuge im Rettungseinsatz oder zur Versorgung von über die Forststraße erreichbaren Schutzhütten zu dulden; einer Ersichtlichmachung im Sinne des § 34 Abs. 10 bedarf es nicht. Ist die Forststraße abgesperrt, so ist zwischen dem Erhalter der Forststraße und der für den Rettungseinsatz zuständigen Stelle eine für den Erhalter der Forststraße zumutbare Vereinbarung über die Zugänglichmachung der Forststraße zu treffen. Der Erhalter der Forststraße hat gegenüber dem Inhaber der Schutzhütte Anspruch auf eine dem Umfang der Benützung der Forststraße entsprechende Entschädigung für vermögensrechtliche Nachteile. Die Bestimmungen des § 14 Abs. 1 dritter bis sechster Satz sind sinngemäß anzuwenden.
                  (5) Durch die Benutzung des Waldes zu Erholungszwecken tritt eine Ersitzung (§§ 1452 ff. ABGB) nicht ein.
                  (6) Die Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen des Abs. 3 darf von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes wahrgenommen werden.

                  Dann ist natürlich einer Pistenmaut Tür und Tor geöffnet!!!

                  Kommentar


                  • #39
                    AW: Tageskarte für Schitourengeher - Gemeindealpe

                    Wir sprechen hier nur vom "Wald"!!?? Der Hochalmbereich bzw. die "Ödfläche" über der Baumgrenze wird da nicht behandelt?

                    Kommentar


                    • #40
                      AW: Tageskarte für Schitourengeher - Gemeindealpe

                      Zitat von AndyL Beitrag anzeigen
                      In Wien, Niederösterreich und Tirol gibt es KEINE gesetzliche Wegefreiheit.
                      Jein. Es gibt, anderes als in manchen anderen Bundesländern, dort keine ausdrücklichen landesgesetzlichen Regelungen über die Wegefreiheit im Bergland. Das betrifft aber eh nur das alpine Ödland, dh jenseits der Baumgrenze.

                      ... laut §33 ForstG "...ist ein Abfahren im Wald unzulässig..."
                      Das ist in dieser Form unrichtig. Richtig ist, dass das "Abfahren mit Schiern im Wald ... im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet" ist. Das gilt aber nur dann, wenn diese Aufstiegshilfen auch benutzt werden! Der Gesetzgeber wollte dem Variantenfahren einen Riegel vorschieben und verhindern, dass man mit dem Lift hinauf, und dann im Wald neben der Piste hinunterfährt. Wer den Lift aber nicht benutzt, kann fahren wo er will. Das gilt jedenfalls dann, wenn man sich min. 30 Minuten von der Bergstation wegbewegt. Ab einem Abstand von 500 von der Piste / dem Lift kann man ebenfalls nicht mehr vom "Nahbereich" einer Aufstiegshilfe sprechen. Leider ergibt sich das nur aus den Gesetzesmaterialien (Ausschussbereicht, erläuternde Bemerkungen) und nicht in dieser Deutlichkeit aus dem Gesetz selbst.

                      ... sodass die Tourengeher spätestens dann, wenn sie abfahren wollen, die Pisten benützen müssen.
                      Das gilt nur dann, wenn man dieses Verbot absolut sieht. Aber selbst wenn ein solcher gesetzlicher Zwang zur Benutzung einer Piste bestehen sollte ...

                      Pisten sind aber SPORTLICH GEWIDMETE FLÄCHEN, für deren Benutzung ein Ticket wohl benötigt wird (Pistensicherheit,...).
                      ... bedeutet das noch keineswegs, dass man diese nur mit Einwilligung des Lift(!)betreibers benutzen darf.

                      Dann ist natürlich einer Pistenmaut Tür und Tor geöffnet!!!
                      Aber geh. Gerade in NÖ gibt aus auch noch § 14 Tourismusgesetz, der ein Wegrecht sogar ausdrücklich einräumt:

                      (1) Privatwege, die für den Tourismus unentbehrlich sind oder seiner Förderung besonders dienen, insbesondere Wege und Steige zur Verbindung der Talorte mit den Höhen-, Pass- und Verbindungswegen, Zugangswege zu Schutzhütten und sonstigen Touristenunterkünften, Stationen der Bergbahnen, Aussichtspunkten und Naturschönheiten (Wasserfälle, Höhlen, Seen und dergleichen) sowie die Aussichtspunkte und Naturschönheiten selbst müssen, soweit nicht überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen, dem Verkehr gegen eine der Verminderung des Verkehrswertes angemessene Entschädigung aufgrund eines Bescheides geöffnet werden.
                      Zuletzt geändert von ingmar; 09.12.2013, 18:36.
                      Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                      Kommentar


                      • #41
                        AW: Tageskarte für Schitourengeher - Gemeindealpe

                        Auf Deutsch gesagt ingmar, nix bezahlen?

                        Tom

                        Kommentar


                        • #42
                          AW: Tageskarte für Schitourengeher - Gemeindealpe

                          Ich bin kein Pistengeher, aber nein, ich würde a) dort nicht parken und b) nichts bezahlen.
                          Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                          Kommentar


                          • #43
                            AW: Tageskarte für Schitourengeher - Gemeindealpe

                            Danke Dir.

                            Parken ist bei mir eh immer so eine Sache.

                            Wir sind meistens mit dem Wohnmobil unterwegs und das wird selten gerne gesehen.

                            Tom
                            Zuletzt geändert von mossoma; 10.12.2013, 17:12.

                            Kommentar


                            • #44
                              AW: Tageskarte für Schitourengeher - Gemeindealpe

                              Wohnmobil im Winter - NICE
                              Hoff mit Standheizung
                              Wer in das Geheimnis der Liebe eintritt, wird sprachlos.
                              Mit dem Geheimnis der Berge ist es genauso.
                              Das Abenteuer der Liebe und das der Berge haben vieles gemeinsam

                              Kommentar


                              • #45
                                AW: Tageskarte für Schitourengeher - Gemeindealpe

                                Heizung, Badezimmer, Küche, Schlafzimmer....ein Wohnmobil halt und kein Campingbus

                                Um beim Thema zu bleiben, viel rauch um Nix, da hier anscheinend keiner eine Meinung zu den deppaten Abzocken der Liftbetreiber hat.

                                Kasberg, Wurzeralm und wer weiß wo noch.

                                Tom

                                Kommentar

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