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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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11) Regelwidriges Verhalten

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Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
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- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

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Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

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  • Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

    Hallo Miteinander,

    der Vollmond und das Bedürfnis nach körperlicher Betätigung trieben mich gestern Abend zum Stuhleck, um mal wieder ein Nachtskitour zu machen. Geplanter Startpunkt war der hinterste Parkplatz (P4 glaube ich). Ich parkte mich gegen 20h ein (am nahezu leeren Parkplatz, verdächtig ...) und war gerade dabei in meine Schuhe zu schlüpfen als schon der Kontrolldienst der Liftgesellschaft erschien und mich darauf aufmerksam machte, das ab 17.00 das Halten/Parken verboten ist und das Aufsteigen über die Piste auch. Zugleich wurde mir ein Bußgeld von EUR 75,00 verordnet. Die Dame war durchaus freundlich und verständnisvoll im Ton, aber hart in der Sache. Ob das Bußgeld tatsächlich exekutiert wird, bleibt abzuwarten. Eine Verwarnung für Ersttäter sollte es doch auch mal tun. Sie meinte sie hätte Verständnis für uns Tourengeher, müsse aber die Vorschriften exekutieren und sie hätte heute schon einige andere Tourengeher ebenfalls verwiesen und aber heuer werde auch gestraft. Ich wollte keinen Ärger und eine sinnlose Diskussion und bin dann auf den Semmering und 2x auf den Hirschenkogel, hab halt am Liechtensteinhaus konsumiert. Die Romantik auf der Flutlichtpiste ist enden wollend und a bissl kurz ist es auch (außer man geht noch öfter hintereinander rauf) - aber besser als nichts!

    Diskutiert wurde das Thema schon ausführlich denke ich, wollte euch nur ein Update zur aktuellen Lage (zumindest bei Vollmond) geben.

    LG

    Flo

  • #2
    AW: Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

    Stuhleck kann sich das erlauben ! Es hat sowieso viel zu viele Besucher ! Es wundert mich, dass das Schigebiet trotzt saftigen Liftpreise so überlaufen ist.

    Kommentar


    • #3
      75 euro sind aber schon heftig...

      Kommentar


      • #4
        AW: Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

        Die Sperrung am Stuhleck besteht schon länger. Aber 75 Euro sind wirklich ein wenig übertrieben, da stimme ich dir zu.

        Ich habe vor einiger Zeit mal bei dem Liftbetreiber bezüglich Sperren angefragt und folgende Info bekommen:
        "Unsere Pisten sind von 17.00h bis 8.30h gesperrt, ausgenommen Nachtpiste.
        Das Benützen der Pisten in der Zeit von 8.30h bis 17.00h durch Tourengeher wird von uns „geduldet“.
        Die Nachtpiste E ist leider nur 750m lang und daher, denken wir, für Turnskigeher nicht geeignet."


        Nur als Tip: Wer eine Nachtskitour am Stuhleck gehen will, kann auch vom Pfaffensattel zum Alois-Günther-Haus aufsteigen. Der neue Wirt Roland Hummer freut sich sicherlich über Gäste und man betritt so die Pisten des Skigebiets Stuhleck nicht:
        http://www.nachtskitouren.de/touren/stuhleck.php

        Kommentar


        • #5
          AW: Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

          Die Probleme mit der Betriebsleitung am Stuhleck sind eh bekannt.
          Und, dass vieles was gemacht oder angedroht wird illegal ist auch.....

          Beispiel:
          Die Parkplätze sind nur für Liftgäste!
          Die Parkplätze sind von 8:00 - 17:00 Uhr geöffnet,
          ausgenommen für Gäste der Nachtpiste!
          Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt!

          http://www.stuhleck.com/html/D/parkplaetze.asp?pass=x

          Was viele nicht wissen: Das Abschleppen eines Autos von einem Privatparkplatz ist meistens unzulässig

          http://www.wienerzeitung.at/nachrich...zur-Klage.html

          Was gerade am Stuhleck der Grund für die überzogene Hetze gegen die Skitourengeher ist weiss ich auch nicht.
          Die immer wieder vorgeschobenen "Sicherheitsbedenken" können es sicherlich nicht sein.
          Zuletzt geändert von bergsteirer; 17.01.2014, 16:42.
          La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
          [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

          Kommentar


          • #6
            AW: Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

            Also das ist wirklich überzogen! Kann mich noch gut an eine Gemeinderatssitzung vor ein paar Jahren erinnern,
            als der Liftbetreiber gerne ein Tourengehverbot durchsetzen wollte. Ging damals nicht durch, da sonst die Gemeinde dafür zu sorgen hätte.
            Die Liftgesellschaft setzt da mehr auf Abschreckung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn nicht einbezahlt wird, Probleme entstehen.
            Die Dame kenne ich (Leider) hatte als einheimischer auch schon Probleme mit dieser Furie.....

            Kommentar


            • #7
              AW: Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

              Ein Kontrolldienst kann so ein Bußgeld einfach verordnen und kassieren?
              Lg. helmut55

              Kommentar


              • #8
                AW: Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

                Darf man ein Fahrzeug abschleppen lassen?

                Wird ein KfZ ohne Einverständnis des Berechtigten bzw. ohne Auftrag einer Behörde von seinem Standort abgeschleppt, begeht derjenige, der diese Entfernung durchführt oder veranlasst, selbst eine Besitzstörung. In diesem Fall stellt das Abschleppen eine rechtswidrige Handlung dar. Abschleppen lassen ist in Österreich nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, z.B. falls staatliche Hilfe zu spät käme und wenn dabei die Grenzen der Selbsthilfe beachtet werden, wobei die diesbezügliche Beweislast auf Seiten der Person gibt, die die Abschleppung veranlasst. Abschleppen lassen ist demnach in der Regel unerlaubt und damit rechtswidrig, wenngleich sich die Rechtsprechung bislang kaum mit der diesbezüglichen Problematik zu beschäftigen hatte, da die meisten Lenker die Abschleppkosten (zu Unrecht) zahlen.

                Quelle: www.falschparker.com

                Kommentar


                • #9
                  AW: Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

                  Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
                  Die Probleme mit der Betriebsleitung am Stuhleck sind eh bekannt.
                  Und, dass vieles was gemacht oder angedroht wird illegal ist auch.....

                  Beispiel:
                  Die Parkplätze sind nur für Liftgäste!
                  Die Parkplätze sind von 8:00 - 17:00 Uhr geöffnet,
                  ausgenommen für Gäste der Nachtpiste!
                  Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt!

                  http://www.stuhleck.com/html/D/parkplaetze.asp?pass=x

                  Was viele nicht wissen: Das Abschleppen eines Autos von einem Privatparkplatz ist meistens unzulässig

                  http://www.wienerzeitung.at/nachrich...zur-Klage.html

                  Was gerade am Stuhleck der Grund für die überzogene Hetze gegen die Skitourengeher ist weiss ich auch nicht.
                  Die immer wieder vorgeschobenen "Sicherheitsbedenken" können es sicherlich nicht sein.
                  Zitat von Sepp Tirltop Beitrag anzeigen
                  Darf man ein Fahrzeug abschleppen lassen?

                  Wird ein KfZ ohne Einverständnis des Berechtigten bzw. ohne Auftrag einer Behörde von seinem Standort abgeschleppt, begeht derjenige, der diese Entfernung durchführt oder veranlasst, selbst eine Besitzstörung. In diesem Fall stellt das Abschleppen eine rechtswidrige Handlung dar. Abschleppen lassen ist in Österreich nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, z.B. falls staatliche Hilfe zu spät käme und wenn dabei die Grenzen der Selbsthilfe beachtet werden, wobei die diesbezügliche Beweislast auf Seiten der Person gibt, die die Abschleppung veranlasst. Abschleppen lassen ist demnach in der Regel unerlaubt und damit rechtswidrig, wenngleich sich die Rechtsprechung bislang kaum mit der diesbezüglichen Problematik zu beschäftigen hatte, da die meisten Lenker die Abschleppkosten (zu Unrecht) zahlen.

                  Quelle: www.falschparker.com

                  Und was ändert das - sollte es sich herausstellen, dass abschleppen etwas problematisch ist. Dann gibt es halt Besitzstörungsklagen.

                  Kostet auch 250 Euro - Aufwand für den Anwalt - Null.
                  It's hard to fly like an eagle when you work with turkeys.

                  Norbert

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

                    Soll das heißen, dass die nach 17:00 Uhr beim leeren und nicht abgesperrten Parkplatz auf "Kundschaft" warten und kassieren wollen, gleich nachdem du den Motor abgestellt hast?

                    So nicht

                    Bußgeld im Sinne eines Strafzettels, wie man ihn vom Falschparken in der Stadt kennt, dürfen die nicht ausstellen.
                    Meist wird auf Privatgrund mit Besitzstörungsklage gedroht und die 75€ sind dazu da, dass es nicht soweit kommt und vor Gericht landet.
                    Für viele Anwälte sind diese Droh-Gebühren tägliches Geschäft, wie man auch den Medien immer wieder entnehmen kann.
                    Ohne die genauen Umstände zu kennen, würde ich persönlich vom Bezahlen abraten.
                    "Bergsteigen ist mehr als Sport.
                    Es ist eine Leidenschaft." Hermann Buhl

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                    • #11
                      AW: Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

                      Zitat von Sepp Tirltop Beitrag anzeigen
                      Darf man ein Fahrzeug abschleppen lassen?

                      Wird ein KfZ ohne Einverständnis des Berechtigten bzw. ohne Auftrag einer Behörde von seinem Standort abgeschleppt, begeht derjenige, der diese Entfernung durchführt oder veranlasst, selbst eine Besitzstörung. In diesem Fall stellt das Abschleppen eine rechtswidrige Handlung dar. Abschleppen lassen ist in Österreich nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, z.B. falls staatliche Hilfe zu spät käme und wenn dabei die Grenzen der Selbsthilfe beachtet werden, wobei die diesbezügliche Beweislast auf Seiten der Person gibt, die die Abschleppung veranlasst. Abschleppen lassen ist demnach in der Regel unerlaubt und damit rechtswidrig, wenngleich sich die Rechtsprechung bislang kaum mit der diesbezüglichen Problematik zu beschäftigen hatte, da die meisten Lenker die Abschleppkosten (zu Unrecht) zahlen.
                      Was die Firma Tomann einmal nicht daran gehindert hat, mich mal ein halbes Jahr lang mit Inkassobüros zu bombardieren, was mir noch jahrelang ohne mein Wissen und völlig widerrechtlich einen schwarzen Punkt bei den Kreditschutzdienstleistern beschert hat. Obwohl Tomann längst eingelenkt hatte.

                      Obwohl mein Auto zu dem Zeitpunkt schon verkauft war und nur noch nicht umgemeldet, das nebenbei.
                      Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

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                      • #12
                        AW: Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

                        Hallo zusammen,

                        im Grunde ist doch einfach bedenklich und erschütterlich, dass AUSSCHLIESSLICH der wirtschaftliche Faktor und das Geld im Vordergrund steht und es kein nebeneinander auskommen mehr gibt. Dass in unseren Breiten die Liftbetreiber etwas unterbelichtet sind steht ausser Diskussion denn zB in der DachsteinTauern Region zahlst du als Tourengeher einfach wenn du eine Piste benützt, was auch fair ist.
                        Ich denke dass hier über kurz od lang sowieso nur unseren östlichen od nördlichen Nachbarn hier sein werden denn in Zeiten SocialMedialPlattformen kann man solche Dinge und deren ehrlich peinlichen Verhalten perfekt a la Pyramiden Lauffeuer verteilen - wobei DAS - längst bekannt ist. Naja - a bissl weiter fahren und unser Geld einfach anderswo investieren aber dafür mit gutem Gewissen !!

                        In diesem Sinn,
                        Schönes Wochenende und uns allen hoffentlich bald ein paar Flocken Schnee, damit wir den hellen Liftbetreibern in unseren Breiten nicht länger "zur Last" fallen oder ihren Deckungsbeitrag durch Strafen mitfinanzieren!

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                        • #13
                          AW: Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

                          Na servus! Also das mit Pistentourengeher keine freude haben is ma bekannt, seh ich auch ein wenn jemand zickzack die piste aufsteigt bei vollem betrieb! aber in der nacht wo ich keinen behindere ! 75 Euro kassieren ! Na prack

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                          • #14
                            AW: Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

                            Zitat von Flo Beitrag anzeigen
                            Zugleich wurde mir ein Bußgeld von EUR 75,00 verordnet.
                            Mich würde interessieren was Dir die Dame in die Hand gedrückt hat.

                            lG Martin
                            Weinviertelradler

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                            • #15
                              AW: Nachtskitour Stuhleck 17.01.2014 - VERSUCH

                              wer so an notstand hat, dass es unbedingt der kuahberg da sein muss:

                              vom pfaffensattel rauf, owi ins liftgebiet pledern, evtl notdurft verrichten (art/konsistenz und größe bleibt jedem selber überlassen) , wiederauffellen, oben einkehren, runter.

                              für begegnungen mit evtl aufsichtspersonal empfehle ich eine gscheide lampe (lupine oder magicshine) und dem organ kurz in die augen zu sehen - die damit gewonnene zeit reicht locker, um die hintere seite des berges wieder zu erreichen.
                              mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                              bürstelt wird nur flüssiges

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