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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Grundstücke am Berg?

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  • Grundstücke am Berg?

    Hallo liebe Bergfreunde,

    ich hab mal eine Frage bzgl. Immobilien. Habt ihr eine Ahnung wie man an ein Grundstück kommt im Bereich 1700m - 2500m?
    Gibts hierzu Ideen wo solche Grundstücke zum Kauf angeboten werden?
    Sollte in Tirol, Kärnten oder Salzburg sein.
    Ich finde hierzu im Netz leider nicht wirklich was.
    Vielleicht habt ihr eine Idee.

    Besten Dank
    Gruß Bahula

  • #2
    AW: Grundstücke am Berg?

    Darf ich neugerig sein und fragen wofür? Willst Yaks züchten?
    Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

    Kommentar


    • #3
      AW: Grundstücke am Berg?

      Hi,

      natürlich darf man fragen. Ist allerdings nur dazu gedacht einen Platz zum zurück ziehen zu schaffen.
      Sprich mit einer kleinen Berghütte.

      Lg Bahula

      Kommentar


      • #4
        Grundstücke am Berg?

        Tja, in den genannten Bundesländern hast Du auf dieser Höhe null Chancen für die Genehmigung einer neuen Hütte. Da bleibt Dir wohl nur, die Immobilienmärkte zu scannen. Oder Du schaust, ob Dir ein Bauer einen Pillen verkauft, in dem Du im Heu schläfst oder ihn illegal ausbaust...

        Kommentar


        • #5
          AW: Grundstücke am Berg?

          klar doch, jeder der will soll dort rauf sein eigenheim errichten dürfen ... vielleicht noch mit thujenhecken umzäunen und und und ...

          Kommentar


          • #6
            AW: Grundstücke am Berg?

            Gibt doch eh eine Menge zu kaufen, Herr Google hilft:
            http://immobilien.mitula.at/adsHome/...FfMgtAodvT0A9w

            Kommentar


            • #7
              AW: Grundstücke am Berg?

              Ich sollte mal wieder Euro Lotto spielen.....

              LG, Wolfgang

              Kommentar


              • #8
                AW: Grundstücke am Berg?

                Vorweg, spart euch die Ironie oder Postings ohne Informationsgehalt. Die braucht keiner.
                Liebe Leute, das war eine ganz normale Frage! Wenn es keine Möglichkeiten gibt oder man nicht kann/darf dann ist das auch eine Information die ich eben noch nicht hatte!!!
                Für jegliche Infos sag ich natürlich schon vorweg danke.

                @Florifix
                Den Link habe ich schon durch. Die meisten sind da zwischen 1300m-1600m. Aber Danke.

                Ich wollte eigentlich nur Möglichkeiten ausloten ob es im Bereich der Baumgrenze möglich ist etwas zu finden.

                Werden solche Immobilien sonst noch (event. offline) wo gelistet?

                Besten Dank
                Gruß Bahula

                Kommentar


                • #9
                  AW: Grundstücke am Berg?

                  Hallo Bahula,
                  nein, gelistet werden die sicherlich nirgendwo zentral. Aber ein Tipp wären vielleicht die Bundesforste, denen das halbe Land gehört: http://www.bundesforste-immobilien.at

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Grundstücke am Berg?

                    Zitat von Florifix Beitrag anzeigen
                    Hallo Bahula,
                    nein, gelistet werden die sicherlich nirgendwo zentral. Aber ein Tipp wären vielleicht die Bundesforste, denen das halbe Land gehört: http://www.bundesforste-immobilien.at
                    An die habe ich auch gleich gedacht, aber die haben halt über der Baumgrenze verständlicherweise nicht so viel.
                    Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Grundstücke am Berg?

                      Die Preise für solche Objekte sind ja laut den Inseraten recht üppig. Da braucht man viel Kleingeld....da war ja der Verkauf einer Bergspitze welcher vor einigen Jahren geplant war - lauter Ödland glaub ich, mit 140.000 EUR noch ein Schnäppchen

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Grundstücke am Berg?

                        Zitat von bluehouse3843 Beitrag anzeigen
                        Die Preise für solche Objekte sind ja laut den Inseraten recht üppig. Da braucht man viel Kleingeld....da war ja der Verkauf einer Bergspitze welcher vor einigen Jahren geplant war - lauter Ödland glaub ich, mit 140.000 EUR noch ein Schnäppchen
                        Wäre sicher gscheiter sich gleich einen ganzen Berg zu kaufen. Da könnte man dann Hütterl bauen soviel man will. Soferne es sich mit der Bauordnung verträgt.

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                        • #13
                          AW: Grundstücke am Berg?

                          Lieber Bahula, ich hoffe wirklich mit großer Inbrunst, dass aus deinem Vorhaben nix wird. Meiner Meinung nach sollte die Hochgebirgswelt Wildnis und Rückzugsraum für Mensch und Tier sein und bleiben, und nicht für erholungssuchende Immobilieninvestoren privatisiert und erschlossen werden. Wo eine Privathütte, da steht bald nie nächste, und die übernächste, und dann kommt eine Fahrstrasse usw. Es gibt halt leider viel zu viele Leute auf der Welt, die nicht mehr wissen wohin mit ihrem Geld, und durch Realisierung ihrer "Träume" beständig intakte Natur zerstören. Ich glaube, der ganz überwiegende Anteil von uns Bergsteigern dürfte das ähnlich sehen. Also, lass es bitte bleiben.
                          Gott schuf die Berge, der Mensch sucht die Wege.

                          Kommentar


                          • #14
                            +1 tumulus77

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Grundstücke am Berg?

                              Zitat von Bahula Beitrag anzeigen
                              Vorweg, spart euch die Ironie oder Postings ohne Informationsgehalt. Die braucht keiner.
                              ...
                              Gruß Bahula
                              verbaute berge braucht auch keiner!

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