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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Unterberg - Tourengeherkarten

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  • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    Dafür, dass irgendjemand den Tiefschnee auf einer Wiese plattwalzt, obwohl mir der Tiefschnee viel lieber wär, zahl ich garantiert auch nix.
    Du sprichst mir aus der Seele.

    Für diejenigen wie mich, also für die, die dort immer nur vor Saisonbeginn hingefahren sind, in dem kurzen Zeitfenster zwischen dem Schneefall und dem bedauernswerten Auftauchen der Planierraupen, wird sich anscheinend nichts ändern. Denke nicht, dass sie auch außerhalb ihrer Öffnungszeiten kassieren werden.
    - Für mehr Höflichkeit im Internet -

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    • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

      Zitat von slunecka Beitrag anzeigen
      Ich glaube auf der Preisliste hat sich wieder ein wenig etwas geändert:
      no servus das ist vielleicht ein Chaotenhaufen. Mein Verdacht, dass die null Plan hatten und einfach mal auf gut Glück losgelegt haben, bestätigt sich immer mehr.
      - Für mehr Höflichkeit im Internet -

      Kommentar


      • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

        Zitat von MarcusW Beitrag anzeigen
        DAS genau ist noch lange nicht vor Gericht entschieden - Stichwort "Wegerecht"
        Das wird in diesem Fall auch nie entschieden werden.

        Und nicht Wegerecht mit Wegefreiheit verwechseln.

        Ausgenommen natürlich du hast eine im Grundbuch eingetragene persönlichen Dienstbarkeit hinsichtlich Wegerechte oder Schiabfahrtsrechte am Unterberg, das würde mich überraschen.

        Und auch bezüglich der Wegefreiheit wäre ich nicht uneingeschränkt optimistisch.
        Falls der die Piste wie der Lift als Betriebsstätte genehmigt ist hat der Betreiber natürlich Möglichkeiten eine Nutzung einzuschränken oder an Voraussetzungen zu binden. Die Piste ist eben kein Wald und die Regelung ihrer Benutzung obliegt dem Anlagenbetreiber. Auf der selben Grundlage wird die Betriebsordnung und Pistenordnung geregelt.
        Zuletzt geändert von bergsteirer; 01.12.2014, 19:33.
        La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
        [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

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        • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

          naja.
          auch die allgemeinheit kann ersitzen. und hat dann ein ein recht und nicht nur die freiheit. stichwort ortsüblicher weg.
          nur so gschwind eingeworfen am weg zwischen büro und folterkammer.
          mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

          bürstelt wird nur flüssiges

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          • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

            Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
            Ausgenommen natürlich du hast eine im Grundbuch eingetragene persönlichen Dienstbarkeit hinsichtlich Wegerechte oder Schiabfahrtsrechte am Unterberg, das würde mich überraschen.
            Es gibt auch, das mag manche überraschen, außerbücherliche Dienstbarkeiten, die also gerade (noch) nicht im Grundbuch eingetragen sind; und zwar auch zugunsten der Allgemeinheit. Etwas vereinfacht: Wo 30 Jahre ein Weg war, darf man auch weiterhin gehen.
            Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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            • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

              Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
              Und nicht Wegerecht mit Wegefreiheit verwechseln.
              Lieber eine Fred GENAU lesen, anstatt unangemessene Kommentare abzugeben: Das Thema Wegerecht (sic!) ist weiter oben bereits ausführlich diskutiert worden!


              Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
              Das wird in diesem Fall auch nie entschieden werden.
              Bist du Hellseher - oder was ("Betreiber") ???

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              • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

                da stellt sich die frage, warum zb die alpinen vereine oder gemeinden so untätig sind/waren (in vielen fällen ists ja eh schon zu spät dafür, leider) in bezug auf eine eventuelle servitutsklage bei seit jahrzehnten begangenen schitouren, die im laufe der zeit von pisten "überwuchert" wurden. stichwort stuhleck. oder schmitten. oder eben der u-berg.
                ein kotau vor der wirtschaft?
                mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                bürstelt wird nur flüssiges

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                • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

                  Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                  da stellt sich die frage, warum zb die alpinen vereine oder gemeinden so untätig sind/waren (in vielen fällen ists ja eh schon zu spät dafür, leider) in bezug auf eine eventuelle servitutsklage bei seit jahrzehnten begangenen schitouren, die im laufe der zeit von pisten "überwuchert" wurden. stichwort stuhleck. oder schmitten. oder eben der u-berg.
                  Man kann natürlich argumentieren, dass ein Wegrecht ersessen wurde und weiterhin besteht, und auch ausgeübt wird. Eine Eigentumsfreiheitsersitzung beginnt ja erst dann, wenn das Wegrecht aktiv bestritten wird (im Regelfall ein Zaun oä). Ansonsten erlischt die Dienstbarkeit zwar auch durch bloße Nichtausübung, aber ebenfalls erst nach 30 Jahren.

                  Eine Servitutsklage wäre von der Gemeinde "im Namen der Allgemeinheit" zu führen. Die Gemeinden sind aber eh ein bisschen aktiver, hätten zT auch noch andere Möglichkeiten (in NÖ etwa die zwangsweise Öffnung von touristisch bedeutsamen, echten Privatwegen für den Fremdeverkehr über Antrag an die BH), aber wirklich untätig bleibt mE vor allem der Alpenverein: die ewige Extremkonsens-nur-ja-net-irgendwo-anecken-Politik erweist sich vor allem gegenüber lobbying-erfahrenen und gut vernetzten Gruppen wie den Freizeit- und Trophäenjägern als ausgesprochen wirkungslos.
                  Zuletzt geändert von ingmar; 02.12.2014, 10:29.
                  Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                  • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

                    Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                    Eine Eigentumsfreiheitsersitzung beginnt ja erst dann, wenn das Wegrecht aktiv bestritten wird (im Regelfall ein Zaun oä).
                    das ist mir klar.
                    hmmmm, das "angebot" einer tourengeherkarte bzw das auftreten eines "organs", welches den besitz einer solchen kontrolliert, ist da zu wenig?
                    mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                    bürstelt wird nur flüssiges

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                    • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

                      Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                      da stellt sich die frage, warum zb die alpinen vereine oder gemeinden so untätig sind/waren
                      Die Frage stelle ich mir gar nicht mehr. Bloß nicht anecken. Trotz meiner Unzufriedenheit bleibe ich Mitglied, weil der Versicherungsschutz gut ist und ich hin und wieder auf einer AV-Hütte übernachte. So lange die alpinen Vereine durch Untätigkeit bei solchen Fragen keine Mitglieder verlieren, wird ihnen die Unzufriedenheit größerer Gruppen egal sein können.
                      "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

                      https://www.instagram.com/grandcapucin38/

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                      • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

                        Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                        da stellt sich die frage, warum zb die alpinen vereine oder gemeinden so untätig sind/waren (in vielen fällen ists ja eh schon zu spät dafür, leider) in bezug auf eine eventuelle servitutsklage bei seit jahrzehnten begangenen schitouren, die im laufe der zeit von pisten "überwuchert" wurden. stichwort stuhleck. oder schmitten. oder eben der u-berg.
                        ein kotau vor der wirtschaft?
                        Ohne diesen Kotau ausschließen zu wollen: Man kann doch sagen, dass die konkrete Thematik erst in allerjüngster Zeit so akut geworden ist.
                        Bis vor fünf Jahren oder so hat sich kaum ein "Betreiber" darüber beschwert, wenn am Rande einer Piste der eine oder andere Skitourengeher aufgestiegen ist - und am Ende seiner Tour auch wieder über die Piste abgefahren. In vielen Regionen ist das ja heute noch genau so üblich!
                        (Die Diskussion drehte sich bisher ja v.a. um Pistenabfahrten nach Betriebsschluss und die damit verbundenen Probleme...)

                        Die Frechheit, eine Tourengeher-Maut verlangen zu wollen wie am Unterberg, ist ernsthaft in dieser Form - glaub' ich - bisher noch gar nirgends versucht worden.

                        JETZT ist es also höchste Zeit, die Rechtslage - auch hinsichtlich eines nicht-grundbücherlichen Wegerechtes bei Wanderwegen und alten Skitourenrouten in einem Skigebiet, von denen es SEHR viele gibt - exemplarisch zu klären. Dazu wären alpinene Vereine natürlich ganz besonders berufen.

                        Meiner Meinung nach ist das „Wegerecht“ auf „traditionellen“ Skitouren-Routen in Skigebieten ganz ähnlich einzuschätzen, wie das Wegerecht bei markierten Wanderwegen, die durch Nicht-Forstgebiet führen. Bei markierten Wanderwegen steht das Wegerecht in den allermeisten Fällen außer Streit, auch wenn das Forstgesetz nicht anzuwenden ist.

                        LG,
                        M
                        Zuletzt geändert von MarcusW; 02.12.2014, 10:53.

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                        • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

                          Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                          da stellt sich die frage, warum zb die alpinen vereine oder gemeinden so untätig sind/waren (in vielen fällen ists ja eh schon zu spät dafür, leider) in bezug auf eine eventuelle servitutsklage bei seit jahrzehnten begangenen schitouren, die im laufe der zeit von pisten "überwuchert" wurden. stichwort stuhleck. oder schmitten. oder eben der u-berg.
                          ein kotau vor der wirtschaft?
                          Ja, wo kein Kläger, da kein Richter. Da gibts Schlimmeres.
                          Schitour auf die G., sinnvoll nur durch einen engen Graben zu erreichen, der vom Haupttal abzweigt. Sonst nur über weite und im Winter äußerst gefährliche Umwege über anspruchsvolle Scharten zu erreichen, schitechnisch wenig interessant.
                          Früher der Weg durch den Graben fast überlaufen, sowohl von Locals als auch Gästen, in mehreren alten Schitourenführern beschrieben.

                          Eines späten Herbstes ist der Graben plötzlich durch ein Wildgatter abgesperrt. Der Bürgermeister redet sich aufs Land und das Land auf die BH und die BH auf den Bürgermeister aus. In so einem Fall macht man sich das bei uns noch untereinander aus, einige lokale alpine Raufbolde rücken aus, der Schuldige wird im Wirtshaus "zufällig" angetroffen, und von seinen ehemaligen Schulkollegen laut und handgreiflich überredet, das Gatter wieder zu entfernen; Ohne Schmarren und blaue Flecken geht es dabei nicht ab.
                          Seither gibts neue Gräben zwischen verschiedenen Sippen, Drohungen und Gegendrohungen, aber keine offiziellen Klagen, sowas macht man sich ja lokal aus. Man begegnet sich auch wieder im Wirtshaus, aber außer eindeutigen Gesten passiert vorerst nichts.
                          Fast wie in Tirol.
                          Aber das Gatter steht immer noch, obwohl man inzwischen hört, auch die BH hätte nun interveniert - vielleicht kommts ja wieder weg. Die alpinen Raufbolde, die ich nur entfernt kenne (wie man sich halt so aus der Volksschule von früher kennt) harren der Dinge, die sich da heuer angeblich noch ändern sollen.
                          Zuletzt geändert von Metanoia; 02.12.2014, 11:30.
                          http://www.jeffloweclimber.com/jeff-...a-trailer.html

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                          • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

                            Zitat von MarcusW Beitrag anzeigen
                            Die Frechheit, eine Tourengeher-Maut verlangen zu wollen wie am Unterberg, ist ernsthaft in dieser Form - glaub' ich - bisher noch gar nirgends versucht worden.

                            LG,
                            M
                            Natürlich gibt's auch Maut für Tourengehen in anderen Skigebieten, siehe z.Bsp. hier:
                            http://www.gerlitzen.com/de/preise/winterwanderer.html

                            Allerdings haben wir zum Ausgleich gleich daneben den Dobratsch, wo weder das Aufsteigen noch das Abfahren etwas kostet und die schöne Abfahrt vom Zehnergipfel bis nach Heiligengeist (ehemalige Piste) sogar teilweise präpariert wird (bleibt aber noch genug Tiefschnee übrig So kanns also auch gehen und alle sind glücklich

                            LG Artis

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                            • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

                              Zitat von Artis Beitrag anzeigen
                              Natürlich gibt's auch Maut für Tourengehen in anderen Skigebieten, siehe z.Bsp. hier:
                              http://www.gerlitzen.com/de/preise/winterwanderer.html
                              Da ich selbst nie auf der Gerlitzen bin, kann ich nur fragen: WARUM LASST IHR EUCH DAS GEFALLEN???

                              Oder gab's dort etwa früher GAR KEINE Skirouten und/oder Wanderwege?

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                              • auf der wurzeralm ists ähnlich (tourengeherspur mit entgelt getarnt als parkgebühr pro person)... mördergschissn zum gehen, weil neben der piste in falllinie angelegt... da verzicht ich lieber ganz drauf!

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