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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Unterberg - Tourengeherkarten

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  • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

    Zitat von Harald Braun Beitrag anzeigen
    Es reut mich jetzt schon sehr, dass ich zu diesem Thema (das vielleicht doch einige interessiert) eine sachliche Information publizierte,
    wenn im Anschluss daran nur weiter geblödelt wird.

    Manchmal habe ich wirklich den Eindruck, manche/n plagt die Langweile, und es wird nicht Information gesucht, sondern nur Zeitvertreib angestrebt?
    Ganz so abwegig ist Dein Eindruck nicht, Harald!
    Manche Kommentare haben einen relativ niedrigen Informationsgehalt, der Anteil an darin enthaltener Provokation ist dafür oft umso höher...
    Wie so oft hilft auch hier: "Don´t feed the troll"
    Zuletzt geändert von Roland P; 15.03.2015, 09:46.
    Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

    Kommentar


    • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

      Zitat von Harald Braun Beitrag anzeigen
      Es reut mich jetzt schon sehr, dass ich zu diesem Thema (das vielleicht doch einige interessiert) eine sachliche Information publizierte,
      wenn im Anschluss daran nur weiter geblödelt wird.

      Manchmal habe ich wirklich den Eindruck, manche/n plagt die Langweile, und es wird nicht Information gesucht, sondern nur Zeitvertreib angestrebt?
      Mein Gott, bei einem 32 Seiten langen Gesudere wegen 5 Euro wird doch auch das eine oder andere Blödelposting verkraftbar sein. Sei nicht so spaßbefreit.

      Apropos...

      Zitat von Harald Braun Beitrag anzeigen
      Wie uns der freundliche Herr sagte, hätten 95 % aller Skitourengeherinnen dafür Verständnis.
      Und wie sieht's mit den Skitourengehern aus?

      Kommentar


      • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

        Zitat von maxrax Beitrag anzeigen

        Apropos...


        Und wie sieht's mit den Skitourengehern aus?

        Na, das ist doch klar:
        die "Geher" sind in den "Geherinnen" inkludiert!

        Bin ja nicht von gestern - im korrekten Neologismus (also auf Deutsch: im Neusprech) versuche ich mich sowieso unentwegt............

        Kommentar


        • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

          Zitat von Harald Braun Beitrag anzeigen
          Bin ja nicht von gestern - im korrekten Neologismus (also auf Deutsch: im Neusprech) versuche ich mich sowieso unentwegt............
          Das Binnen-I ist mittlerweile auch von gestern, heutzutage soll man * oder _ benutzen.

          Nicht, dass ich irgendetwas davon verwenden würde, ich bleibe beim Generischem Maskulinum.
          "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

          https://www.instagram.com/grandcapucin38/

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          • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

            Zitat von placeboi Beitrag anzeigen

            ich bleibe beim Generischem Maskulinum.

            Bitte um Weiterbildung:
            Wie spreche ich das korrekt aus?

            Kommentar


            • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

              Zitat von Harald Braun Beitrag anzeigen
              Bitte um Weiterbildung:
              Wie spreche ich das korrekt aus?
              "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

              https://www.instagram.com/grandcapucin38/

              Kommentar


              • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

                Zitat von Mittagstein Beitrag anzeigen
                Dann wäre wenn jemand Eintrittskarten fürs Kino, Konzert, Freibad usw. kontrolliert es dann auch Amtsanmaßung...?
                Das kommt darauf an. In Deine Wohnung, Gasthaus, Kinosaal, Vereinslokal etc. kannst Du hineinlassen wen Du willst, und kannst natürlich auch Eintrittskaren kontrollieren. Genauso ist es mit der Benützung Deines Skilifts. Beim Betreten eines freien Stückes Natur schaut das aber uU anders aus, insb. dann wenn es wie mit § 33 ForstG & Co dafür eine eindeutige Rechtsgrundlage gibt.

                Eintrittsgelder zB in einen öffentlichen Stadtpark zu verlangen wird nicht möglich sein, selbst wenn Du ihn im Winter mühsam vom Schnee räumst und in einem Eck davon, erlaubterweise, ein Ringelspiel betreibst. Beim Wald ist es dasselbe, den darf bekanntlich auch jedermann zu Erholungszwecken frei betreten, und dasselbe gilt für ersessene Wegrechte, Wanderwege udgl.

                Wenn mich also jemand in freier Wildbahn ohne Rechtsgrundlage zur Ausweisleistung auffordert ist höfliches Schweigen die beste Reaktion, mit der er rechnen kann.

                Zitat von Harald Braun Beitrag anzeigen
                Ich hatte übrigens bei meinem letzten Besuch eines Konzertes auch eine Eintrittskarte beim Eingang vorweisen müssen
                Äpfel vs. Birnen. Noch einmal: Für das Benutzen des Skilifts: unproblematisch. Für das Schneeschuhwandern in der freien Natur: sehr problematisch.
                Zuletzt geändert von ingmar; 16.03.2015, 09:12.
                Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                Kommentar


                • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

                  Besten Dank für die sachliche Erklärung.
                  Es wäre zu hoffen, dass deine Darstellung mit sehr hohem Informationsgehalt auch von einigen Skeptikern verstanden wird.

                  Kommentar


                  • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

                    Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                    Das kommt darauf an.
                    Noch einmal: Für das Benutzen des Skilifts: unproblematisch. Für das Schneeschuhwandern in der freien Natur: sehr problematisch.
                    Danke für den fachlich fundierten Hinweis. Ich war (wie manche anderen auch) etwas vom Thema-Pfad abgewichen.
                    Also: Nutzungsentgelt für Parkplätze ist legal,
                    Nutzungsentgelt für Aufstieg und Abfahrt auf Skipisten ist fraglich (jedenfalls noch nicht ausjudiziert),
                    das erinnert irgendwie mich an einen "Beitrag zur Erhaltung des Naturparks Hohe Wand" (oder so ähnlich...genaue Formulierung ist mir entfallen),
                    der an der Mautstelle an der Straße auf die Hohe Wand kassiert wird, also zusätzlich zur Straßenmaut!
                    Könnte ich mit plausiblem Rechtsargument die Zahlung der "Naturpark-Gebühr" Rechtsargument verweigern und nur auf Entrichtung des Straßenbenutzungsentgeltes bestehen?
                    Ich möchte sowieso nur im Gasthaus Almfrieden oder sonst irgendwo ein Essen geniessen.
                    Könnte man mir die Auffahrt verweigern?

                    Gut meine Frage ist theoretisch zu verstehen, denn ich entgehe seit vielen jahren der geschilderten Problematik, indem ich einfach an Wochenenden die Hohe Wand nur zu Fuß besuche,
                    aber grundsätzlich?
                    Zuletzt geändert von Harald Braun; 16.03.2015, 10:20.

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                    • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

                      Zitat von Harald Braun Beitrag anzeigen
                      Also: Nutzungsentgelt für Parkplätze ist legal,...
                      Ja, solange pro PKW bezahlt wird.

                      Dzt. zahlt man aber pro Person (Tourengeher) im PKW
                      Dh. ein PKW mit einem Tourengeher = 5,-
                      ein PKW mit 4 Tourengeher = 20,-

                      Womit wir wieder beim Eintrittsgeld in den Wald wären ...

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                      • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

                        Wie läuft eigentlich dann das Spektakel ab wenn in einem Auto zB 2 Tourengeher und 2 Liftfahrer oder 2 Schifahrer & 1 Schneeschuhgeher hinkommen? Wird dann hier zwischen Alpinbindung/Schi und Tourenbindung/Schuh unterschieden?
                        Muss jeder eine Quittung für den Parkplatz vorweisen können? Dann sollte man für jeder Insasse eines Autos eine Rechnung bekommen für den Falle einer Kontrolle.

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                        • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

                          Hallo ingmar,

                          vielen Dank für deine Erläuterung - sehe ich genauso. (Dass ich eine Gebühr für Schitourengeher - und erst Recht für Schneeschuhgeher - für ungerechtfertigt und auch rechtlich problematisch halte, hatte ich auch schon im Thread geschrieben.)
                          Eine "Amtsanmaßung" sehe ich darin allerdings nicht - diese wäre nach meinem Verständnis zB wenn sich jemand als Amtsperson ausgibt, oder etwa Fahrzeuge und Führerscheine kontrollieren möchte.

                          Mein Einwand war nur eine Reaktion auf das vorangegengene Posting, wo in Bezug auf die Einhebung der Gebühr geschrieben wurde:
                          Kontrollrechte haben meiner Meinung nach nur Polizisten oder beeidete Forstaufsichtsorgene. Wenn mich wer Privater kontrollieren will, würde ich das als Amtsanmaßung sehen.
                          @ ro_:
                          Ich hoffe ja dass nächsten Winter ein Einsehen einkehrt, und ein solches Dilemma mit den "Eintrittskarten" erst gar nicht mehr auftritt...

                          PS:
                          https://www.regionalfunding.at/projekte/66
                          Nach Ablauf der Frist sind nun 46% des geplanten Betrags erreicht worden. Mit diesem Prozentsatz haben die Projektwerber entweder die Wahl der Rückzahlung oder Verwendung - in eine Investition zur Modernisierung des Schigebiets :-), oder in Drehkreuze für Touren/Schneeschuhgeher... :-(

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                          • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

                            Zitat von Harald Braun Beitrag anzeigen
                            Könnte ich mit plausiblem Rechtsargument die Zahlung der "Naturpark-Gebühr" Rechtsargument verweigern und nur auf Entrichtung des Straßenbenutzungsentgeltes bestehen?
                            Mautgebühren sind idR unproblematisch, und auch Naturparks etc. dürfen ein Eintrittsgeld verlangen. Geregelt ist das in § 34 Forstgesetz, wonach eine dauerhafte Sperre (=Ausnahme vom freien Betretungsrecht) ua für Waldflächen zulässig ist, die "der Besichtigung von Tieren oder Pflanzen, wie Tiergärten oder Alpengärten, oder besonderen Erholungseinrichtungen, ohne Rücksicht auf eine Eintrittsgebühr gewidmet sind".
                            Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                            • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

                              Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                              Mautgebühren sind idR unproblematisch, und auch Naturparks etc. dürfen ein Eintrittsgeld verlangen. Geregelt ist das in § 34 Forstgesetz, wonach eine dauerhafte Sperre (=Ausnahme vom freien Betretungsrecht) ua für Waldflächen zulässig ist, die "der Besichtigung von Tieren oder Pflanzen, wie Tiergärten oder Alpengärten, oder besonderen Erholungseinrichtungen, ohne Rücksicht auf eine Eintrittsgebühr gewidmet sind".
                              Die gleiche Diskussion hatte ich einmal in einem Dezember, als ich mit dem Motorrad bei eisigem Nebel raufgefahren bin (oben hatte es +13°).
                              Der "freundliche" Herr am Schranken wollte gleich den Eintritt in den Naturpark mit kassieren.
                              Auf meinen Frage, ob ich so ausschaue als ob ich in den Streichelzoo gehen würde, murmelte er "die ganze Hohe Wand ist Naturpark" und ließ mich ohne "Eintrittsgeld" rauffahren. Ich habe dann nicht nachgefragt wie sie das beim Wandern handhaben und bin raufgefahren.

                              LG Andi

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                              • AW: Unterberg - Tourengeherkarten

                                Zitat von Harald Braun Beitrag anzeigen
                                Nutzt nix!
                                Inkasso erfolgt durch eine befugte Person (Miteigentümer, wie er erläuterte)
                                genau dort, wo die Skitourengeher die Piste betreten, also beim Parkplatz Nr. 1,
                                und die Abfahrenden werden ebendort kontrolliert (jedenfalls war es am 22. Februar 2015 so).
                                Wie uns der freundliche Herr sagte, hätten 95 % aller Skitourengeherinnen dafür Verständnis.
                                Also - alles klar jetzt?
                                wir sind über das ramsental/bettelmannkreuz gegangen (dort verstelle ich bekennender wappler und looser auch keinem schifahrer den parkplatz) und 30 m vor dem parkplatz stand ein auto mit einem kassierer. beim runterfahren usw hat keiner kontrolliert, ist auch nur schwer möglich wie mir scheint, da ich dort glaube ich keine ausweispflicht oder kartenpflicht benötige. für die eine unterbergtour wars mir heuer egal bzw. sehe ich es als unterstützungsbeitrag . rechtlich wundert es mich allerdings schon, dass sie es bis dato noch durchziehen konnten.
                                Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
                                ein Mensch (E. Kästner)

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