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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Polizeiliche Ermittlungen bei AV-Sektion Großarl-Hüttschlag wegen Gemeingefährdung (Schitour Leobner)

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  • #76
    AW: Polizeiliche Ermittlungen bei AV-Sektion Großarl-Hüttschlag wegen Gemeingefährdung (Schitour Leobner)

    Vom Karlgraben(Schlangenweg) könntest an jedem Schönwettertag ähnliche Fotos vom Waxriegelhaus aus machen

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    • #77
      AW: Polizeiliche Ermittlungen bei AV-Sektion Großarl-Hüttschlag wegen Gemeingefährdung (Schitour Leobner)

      piz lagrev, CH:



      is nix bsonders. business as usual auf beliebten schibergen.
      mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

      bürstelt wird nur flüssiges

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      • #78
        AW: Polizeiliche Ermittlungen bei AV-Sektion Großarl-Hüttschlag wegen Gemeingefährdung (Schitour Leobner)

        Zitat von MarcusW Beitrag anzeigen
        Nun, ermittelt wird die Antwort auf die Frage, ob eine "fahrlässige Gemeingefährdung" vorlag oder nicht.......

        M
        najo, wenn man da jetzt in allen fällen wo da was in den bergen ohne folgen schiefgelaufen ist zum ermitteln anfangt müssen sie viele zusätzliche alpinpolizisten anstellen.....

        ...immerhin bin ich da selber nicht ganz unschuldig, wenn ich da im pulk mitlaufe, die freiheit ein anders ziel zu wählen oder umzukehren ist mir ja immerhin geblieben.
        .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

        Kommentar


        • #79
          ich find die ermittlungen auch schwer überzogen... aber es ist halt ein offizialdelikt und wenns die polizei mitgekriegt hat (anzeige o. "hinweis" auf den sodamin bericht), kann/darf sie das nicht ignorieren (und ermitteln ist ja nicht zwingend gleich strafverhandlung)...
          man muss sich halt mittlerweile dreimal überlegen, ob und was man online veröffentlicht...

          Kommentar


          • #80
            AW: Polizeiliche Ermittlungen bei AV-Sektion Großarl-Hüttschlag wegen Gemeingefährdung (Schitour Leobner)

            Ich rechne mit einer Verurteilung der Tourenführer zu 5 Jahren Bruchharsch bedingt!
            ...a Tog ohne Bier is wia a Tog ohne Wein....
            google online Album

            Paul

            Kommentar


            • #81
              AW: Polizeiliche Ermittlungen bei AV-Sektion Großarl-Hüttschlag wegen Gemeingefährdung (Schitour Leobner)

              Zitat von paulchen Beitrag anzeigen
              Ich rechne mit einer Verurteilung der Tourenführer zu 5 Jahren Bruchharsch bedingt!


              hoffentlich kriegens kein Firnverbot
              so weit woar i no nie

              Kommentar


              • #82
                AW: Polizeiliche Ermittlungen bei AV-Sektion Großarl-Hüttschlag wegen Gemeingefährdung (Schitour Leobner)

                ich bin für fritschi als fussfessel!
                mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                bürstelt wird nur flüssiges

                Kommentar


                • #83
                  AW: Polizeiliche Ermittlungen bei AV-Sektion Großarl-Hüttschlag wegen Gemeingefährdung (Schitour Leobner)

                  Zitat von Steirerspur Beitrag anzeigen
                  ...man muss sich halt mittlerweile dreimal überlegen, ob und was man online veröffentlicht...
                  Ein Lawinenabgang, bei dem möglicherweise Menschen gefährdet worden sind, der wird so oder so nicht "geheim" bleiben.

                  Und wenn ein solcher Abgang einen menschlichen Auslöser hat, dann stellt sich auch (zumindest) die Frage nach einer allfälligen Fahrlässigkeit.

                  Ich persönlich würde z.B. ganz gerne auch in Zukunft gelegentlich im Winter den Schlangenweg betreten und am Fadenweg unterwegs sein können - und das ist nur dann möglich, wenn ich mit einigermaßen hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass niemand bewusst in Kauf nimmt, mir eine Wechte vom Predigstuhl oder ein Schneebrett aus den Fadenwänden "herunterzulassen". Und ich vermute, die allermeisten anderen Benutzer solcher Aufstiege werden das ähnlich sehen.

                  "Geheimhaltung" ist dabei wohl kein Thema.

                  LG,
                  M

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                  • #84
                    AW: Polizeiliche Ermittlungen bei AV-Sektion Großarl-Hüttschlag wegen Gemeingefährdung (Schitour Leobner)

                    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                    ich bin für fritschi als fussfessel!
                    made my day

                    Kommentar


                    • #85
                      AW: Polizeiliche Ermittlungen bei AV-Sektion Großarl-Hüttschlag wegen Gemeingefährdung (Schitour Leobner)

                      Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                      ich bin für fritschi als fussfessel!
                      Harte Strafe - aber ob der Schwere des Deliktes durchaus angemessen.

                      Wird gegen die Bewährungsauflagen verstoßen, erfolgt die unbedingte Verurteilung auf ein Jahr Pistengehen (vorzugsweise am Unterberg).
                      It's hard to fly like an eagle when you work with turkeys.

                      Norbert

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                      • #86
                        AW: Polizeiliche Ermittlungen bei AV-Sektion Großarl-Hüttschlag wegen Gemeingefährdung (Schitour Leobner)

                        Zitat von feiN Beitrag anzeigen
                        Wird gegen die Bewährungsauflagen verstoßen, erfolgt die unbedingte Verurteilung auf ein Jahr Pistengehen (vorzugsweise am Unterberg).
                        boah, ich würde als diversion die mithilfe bei der parkraumbewirtschaftung am stuhleck erwägen...
                        mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                        bürstelt wird nur flüssiges

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                        • #87
                          AW: Polizeiliche Ermittlungen bei AV-Sektion Großarl-Hüttschlag wegen Gemeingefährdung (Schitour Leobner)

                          Die Höchststrafe wäre wohl 3 Jahre Schneeschuhe unbedingt, und 1 jahr Pistenskifahren auf Bewährung.

                          Am wichtigsten bei dieser Angelegenheit ist wohl, dass darüber geredet wird und Lehren daraus gezogen werden. Vl. denkt dann auch der eine oder andere Lemming nach, doch Entlastungsabstände einzuhalten oder der gegebenen Aufstiegsspur nicht gedankenlos zu folgen.
                          Bierinduziertes Brainstorming
                          setxkbmap -option ctrl:nocaps

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                          • #88
                            AW: Polizeiliche Ermittlungen bei AV-Sektion Großarl-Hüttschlag wegen Gemeingefährdung (Schitour Leobner)

                            Zitat von karl steinscheisser Beitrag anzeigen
                            Die Höchststrafe wäre wohl 3 Jahre Schneeschuhe unbedingt, ...
                            geht deswegen nicht.
                            mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                            bürstelt wird nur flüssiges

                            Kommentar


                            • #89
                              AW: Polizeiliche Ermittlungen bei AV-Sektion Großarl-Hüttschlag wegen Gemeingefährdung (Schitour Leobner)

                              Zitat von karl steinscheisser Beitrag anzeigen
                              Die Höchststrafe wäre wohl 3 Jahre Schneeschuhe unbedingt, und 1 jahr Pistenskifahren auf Bewährung.

                              Am wichtigsten bei dieser Angelegenheit ist wohl, dass darüber geredet wird und Lehren daraus gezogen werden. Vl. denkt dann auch der eine oder andere Lemming nach, doch Entlastungsabstände einzuhalten oder der gegebenen Aufstiegsspur nicht gedankenlos zu folgen.

                              ob es ein schneller Aufstieg war kann ich nicht beurteilen, in jedem Fall wundert mich das niemand aus der Spur wich, wär ich dabei, wär ich gewichen zu langsam oder zu schnell, hätt ich eine Kehre verlängert
                              so weit woar i no nie

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                              • #90
                                AW: Polizeiliche Ermittlungen bei AV-Sektion Großarl-Hüttschlag wegen Gemeingefährdung (Schitour Leobner)

                                Zitat von ThomasN Beitrag anzeigen
                                Die Gruppe war groß, keine Frage, aber die Aufstiegsroute war gut und überlegt gewählt, der erkennbar nicht ganz unkritische Hang wurde im Aufstieg weitgehend gemieden und man hielt sich links im flacheren, mit Latschen durchsetzten Bereich. Wenn Herr Sodamin schreibt, die Gruppe wäre in einem 35-40 Grad steilen Hang gewesen, so ist das Schlicht und einfach falsch! Weiter oben, wo dann später die Abrißkkante war, weist der Hang zwar diese Neigung auf, aber im Bereich der Aufstiegsspur ist der Hang nicht steiler als 30 Grad.
                                Vielleicht solltet ihr in Österreich einmal rüber zum Munter schauen, dann würdet ihr hier vorsichtiger argumentieren. Bei LWS 3 muss zumindest in der Schweiz zur Beurteilung der Situation der gesamte Hang und nicht nur der direkte Bereich um die Spur herum mit in die Betrachtung einbezogen werden. Da interessiert es recht wenig ob sich ein Skifahrer in einem 30° Stück befindet wenn sich im gleichen Hang weiter oben ein steilerer Aufschwung findet - was hier der Fall ist.

                                Ob jetzt ein baumdurchsetzter Bereich sicherer ist als ein freier Hang kann gerne diskutiert werden, aber zumindest laut Lehrmeinung sind baum- und felsdurchsetzte Bereiche potentielle Schwachbereiche die man meiden sollte und die dünnere Schneedecke erlaubt es zudem, ältere und eventuell schwächere Schneeschichten zu stören.

                                Ob jetzt eine Lawine mit 20m Breite, 40m Länge und 50cm Anrisstiefe als "harmloser Rutsch" dargestellt werden kann (so steht es jedenfalls im Beitrag) wage ich zumindest zu bezweifeln. testweise können wir da ja mal 20 Freiwillige die dieser Meinung sind in einen Hang reintreiben und sehen wer sich da was bricht. Aber auch da scheint es wohl Unterschiede hüben/drüben zu geben in Punkto "was ist denn nun gefährlich".

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