Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Wegefreiheit für Mountainbiker

Einklappen
Das ist ein wichtiges Thema.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Die Kollegen in Leoben arbeiten noch an der richtigen Route für die Trutzpartie!
    Wichtig ist ja, wie von auon erwähnt, nicht die gemachte Strecke, sondern dass wir schöne Bilder für die Medien bekommen!
    Es wird als gemütlich werden...
    Zuletzt geändert von AndiPS; 04.04.2017, 16:30.
    legal biken - auch in Österreich:
    800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
    mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
    Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
    www.upmove.eu/legalbiken

    Kommentar


    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

      bissl schieben war nie schlecht
      aha3.jpg

      das Kabinett möchte ich auf jeden Fall sehen
      wo die sich eingebunkert haben

      ich schiebs bis oben
      oder gibt es einen Zielschluß, a ja genau ich hab ja noch nicht auf Sommerzeit umgestellt


      ich würde mir so ein Gewand mieten und hervorspringen
      Zuletzt geändert von auon; 04.04.2017, 16:03.
      so weit woar i no nie

      Kommentar


      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

        Mountainbikeschieben auf die Mugl über die Schmollhube
        kommenden Samstag 10:00 - 13:00
        Treffpunkt Hauptplatz Leoben, Pestsäule
        https://www.facebook.com/events/1397630576946937/

        legal biken - auch in Österreich:
        800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
        mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
        Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
        www.upmove.eu/legalbiken

        Kommentar


        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

          Zitat von radwanderer Beitrag anzeigen
          Aus meiner Sicht waere eine Light-Version in Erwaegung zu ziehen, .]
          es sind alle die ein Fahrrad haben recht herzlich zum Klingelkonzert bei der Pestseule um 10 Uhr eingeladen oder?
          es kommen Leuten aus aller Herren Länder

          schnapp dein Fahrrad und fahr hin Oma
          Zuletzt geändert von auon; 04.04.2017, 18:03.
          so weit woar i no nie

          Kommentar


          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

            Zitat von auon Beitrag anzeigen
            es sind alle die ein Fahrrad haben recht herzlich zum Klingelkonzert bei der Pestseule um 10 Uhr eingeladen oder?
            es kommen Leuten aus aller Herren Länder
            Das sehe ich jetzt auch so und versuche es auch so weiterzuerzaehlen.

            Kommentar


            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

              Der Organisator der Trutzpartie am kommenden Samstag, 10:00 Uhr, Leobner Hauptplatz, Patrik Kutschi zum Vorfall vom 1.April:

              Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter!

              Ich möchte gerne noch ein paar Gedanken zur rechtlichen Situation in Zusammenhang mit Martin's Erfahrung vom 1. April los werden.

              Martin hat dadurch, dass er mit seinem Fahrrad auf einer privaten Forststraße unterwegs war eine Verwaltungsübertretung nach dem Forstgesetz begangen. Also ein Delikt, wie es etwa auch das Überziehen der Parkzeit in einer Kurzparkzone darstellt. Dafür droht ihm nun eine Verwaltungsstrafe, gleichermaßen wie es bei einer Übertretung der Kurzparkzonenüberwachungsverordnung der Fall wäre.
              Eine Forststraße ist jedoch eine "nicht öffentliche Straße" während sich Kurzparkzone auf öffentlichen Straßen befinden. Dennoch hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass das Befahren einer Forststraße (und somit von Privateigentum) ohne Genehmigung des Eigentümers bzw. des Wegeerhalters als Verwaltungsübertretung geahndet werden kann. Das Forstgesetz überlässt es daher faktisch einer Privatperson, nämlich dem Eigentümer des Waldes bzw. dem Erhalter der Forststraße, ob über einen Radfahrer, der ohne seine Zustimmung seinen Forstweg befährt, eine öffentlich-rechtliche Verwaltungsstrafe verhängt werden soll [!].
              Eine solch skurrile Gesetzeslage gibt es nicht allzu oft in der österreichischen Rechtsordnung.

              Das Forstgesetz räumt den Waldeigentümern aber noch eine weitere, in der Rechtsordnung einzigartige, Besonderheit ein.
              Martin droht neben seiner Verwaltungsstrafe in der Höhe von bis zu € 3630,00 (ein Strafzettel in der Kurzparkzone ist erheblich günstiger) auch eine Besitzstörungsklage.
              Dies deshalb, weil er ja ohne Zustimmung des Waldeigentümers (der Leobner Real Gemeinschaft) dessen Privatstraße befahren hatte. Wie Martin geschildert hat, wurde er ja gezwungen anzuhalten und sich auszuweisen. Nachdem er jedoch keinen Lichtbildausweis mit sich führte, war das Forstaufsichtsorgan dazu berechtigt Martin festzuhalten und die Polizei zur Feststellung seiner Identität bei zu ziehen. Damit ist der Waldeigentümer, der ja das Forstorgan mit der Durchführung der Kontrolle beauftragt hat, dank der Unterstützung der öffentlichen Sicherheitsorgane, auch gleich im Besitz aller Daten die zu Einreichung einer Besitzstörungsklage benötigt werden.

              Nur zum Vergleich: wenn sie stolzer Besitzer eines Hauses sind und sich jemand mit seinem PKW in Ihre Hauseinfahrt stellt, so dass Sie am Wegfahren mit Ihrem eigenen Fahrzeug gehindert sind, wird es ihnen nicht ganz so leicht gemacht. Wenn Sie die Polizei um Hilfe rufen, so werden Sie lediglich zur Antwort bekommen, dass ein polizeiliches Einschreiten auf Privatgrund nicht möglich ist und Sie den Zivilrechtsweg bestreiten mögen. Natürlich habe ich bei einem PKW ein polizeiliches Kennzeichen, mit dem ich mir weiterhelfen kann. Aber auch mit dem Kennzeichen ist es nicht ganz so einfach für eine Privatperson den Zulassungsbesitzer ausfindig zu machen. Zudem gibt es zahlreiche andere Ausprägungen einer Besitzstörung auf privatem Grund, wo dem Eigentümer oder Besitzer ebenso kein polizeiliches Kennzeichen zur Verfügung steht. Aber auch hier gibt es keine Einbindung der Hoheitsverwaltung privatrechtliche Angelegenheiten. So müssen Sie etwa eine unliebsame unbekannte Person, die auf ihrem Grundstück ungefragt Sperrmüll ablagert, (gegebenenfalls unter Beiziehung eines Privatdetektiven) selbst ausforschen. Verwaltungsstrafe droht ihr auch keine.
              Es ist nahe liegend, dass diese in Österreich bestehende einzigartige Rechtslage auf eine starke Lobby der Waldeigentümer zurückzuführen ist.
              In unseren Nachbarländern ist das Befahren von Forststraßen und Forstwegen gesetzlich erlaubt. Auch dort kann nach wie vor eine Forstbewirtschaftung und eine Jagd ausgeübt werden. Skurrilitäten wie Verwaltungsstrafen auf Wunsch von Privatpersonen oder öffentlich rechtliche Unterstützung für eine private Klagsführung sind dort gar nicht von Nöten. Das Radfahren auf Forststraßen und Forstwegen ist ja erlaubt. Genau das und nichts Anderes wollen auch wir im österreichischen Forstgesetz festgehalten haben.

              Dazu ist es notwendig durch Veranstaltungen wie die "Trutzpartie" am 8. April Aufmerksamkeit zu erregen. Wenn ihr also Zeit und Lust habt kommt bitte unbedingt vorbei. Treffpunkt ist am Hauptplatz um 10:00 Uhr.

              Patrik Kutschi
              Zuletzt geändert von AndiPS; 05.04.2017, 15:14.
              legal biken - auch in Österreich:
              800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
              mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
              Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
              www.upmove.eu/legalbiken

              Kommentar


              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                In der Einladung steht u.a. " die Abfahrt nach Niklasdorf ist legal...". Vorsicht, ab dem Schutzhaus bis zum Sender auf der Forststraße ist" Fahrverbot!!!!". Man sollte also entweder schieben oder den Wanderweg benützen.

                Kommentar


                • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                  Es gibt eine Zusammenfassung der Ereignisse und einige logistische Tipps auf der upmove Seite:
                  https://www.upmove-mtb.eu/anhaltung-...84d16e828.html

                  Die Schieberei wird sehr gekürzt stattfinden.
                  Es geht ja in erster Line um den symbolischen Protest.
                  Es wir direkt von Leoben über Maßenburg und Pambichlerwarte zum Schranken. Dort Schieben wir hinauf, jeder so weit er will.
                  Wir treffen uns dann zum Ausklang wieder bei der Pambichlerwarte (Einkehrmöglichkeit).
                  http://maps.kompass.de/?expanded=fal...480163574&z=15
                  Ist also auch für größere Kinder (ca 10 Jahre geeignet)

                  Der genaue Ablauf wird beim Start noch bekannt gegeben.

                  @widdel84: bist dabei?
                  Zuletzt geändert von AndiPS; 05.04.2017, 16:22.
                  legal biken - auch in Österreich:
                  800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                  mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                  Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                  www.upmove.eu/legalbiken

                  Kommentar


                  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                    natürlich!!!!

                    Kommentar


                    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                      Zitat von widdel48 Beitrag anzeigen
                      natürlich!!!!
                      gfrei mi!
                      legal biken - auch in Österreich:
                      800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                      mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                      Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                      www.upmove.eu/legalbiken

                      Kommentar


                      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                        Zitat von widdel48 Beitrag anzeigen
                        In der Einladung steht u.a. " die Abfahrt nach Niklasdorf ist legal...". Vorsicht, ab dem Schutzhaus bis zum Sender auf der Forststraße ist" Fahrverbot!!!!". Man sollte also entweder schieben oder den Wanderweg benützen.
                        Hat sich zwar schon eruebrigt, weil die Organisatoren die Route anders festgelegt haben, aber meines Wissens (war voriges Jahr zweimal oben) gilt das nur fuer einzelne hundert Meter auf der Forststrasse. Also bei weitem nicht der gesamten Strecke zwischen Sender und Schutzhuette!?

                        Aber was weiss ich, der Puls ist in diesem Streckensegment bei mir ja schon in beunruhigenden Hoehen...

                        Kommentar


                        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                          #Trutzpartie am kommenden Samstag, 10:00 Hauptplatz Leoben
                          #UPDATE
                          Informationen zum Ablauf und für Parklpätze

                          Nachdem es bereits einige Anfragen zum zeitlichen Aufwand und zum Schwierigkeitsgradgegeben hat:
                          Der Abschnitt im „Schiebemodus“ auf der Forststraße vom Gasthof Pampichlerwarte bis zum Almgasthof Schmollhube bestreitet natürlich jeder soweit er möchte.
                          Es geht ausschließlich um die Symbolik an der Fahrverbotstafel.
                          Möglicherweise wird ja auch diese Forststraße kurzfristig zum befristeten forstlichen Sperrgebiet erklärt.
                          Dann endet die Aktion ohnehin ab dem Fahrverbot. Auch gut.
                          Jedenfalls treffen wir bei der Pambichlerwarte wir wieder alle zusammen.
                          Wer Lust und Laune hat nimmt am gemütlichen Ausklang teil.
                          Die ganze Aktion ist absolut nicht beschwerlich und auch auf alle Fälle kindertauglich.
                          Sie wird auch ganz leicht im geplanten Zeitrahmen (10:0-13:00 Uhr) Platz finden.
                          Jedes Bike und jeder Biker ist wichtig!

                          Hier eine Übersicht über die Parkmöglichkeiten im Bereich der Leobner Innenstadt.

                          Ideal, weil ganz in der Nähe ist der Feuerwehr Parkplatz (1) sowie die Gösser Straße (3).
                          Aber auch am Parkplatz in der Südbahnstraße (2) Sind am Samstagvormittag immer ausreichend Parkplätze verfügbar.
                          Es handelt sich hierbei um grüne Parkzonen, in denen eine Gebühr von 0,30 € pro angefangener halben Stunde zu entrichten ist. Die Gebührenpflicht endet am Samstag mit 12:00 Uhr.
                          Es entstehen somit maximal Kosten in der Höhe von 1,50 € bei einer Parkzeit ab 09:30 Uhr.

                          legal biken - auch in Österreich:
                          800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                          mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                          Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                          www.upmove.eu/legalbiken

                          Kommentar


                          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                            #legalbiken #Respekt #FairPlay #Steiermark
                            #Trutzpartie #UPDATE #WICHTIG

                            Herr Zweytick, Jagdpächter des Reviers entlang der offiziellen Strecke auf die Mugel vom Niklasdorfer Graben, möchte folgendes gerne bekanntgeben:

                            Liebe Radler-Kollegen,

                            das Miteinander auf der offiziellen Strecke "Niklasdorfer Graben - Mugel" funktioniert (bis auf die Regel bestätigende Ausnahmen) klaglos.

                            Ich hoffe dass dies so bleibt, und bitte daher weiterhin auf gegenseitige Rücksichtnahme.

                            Ich möchte klar stellen, dass die Trutzpartie in keinem Zusammenhang mit der offizielle Strecke "Niklasdorfer Graben - Mugel" steht.

                            Mit freundlichem Gruß
                            und im sicheren Vertrauen auf weiteres respektvolles Miteinander
                            Heimo Zweytick


                            Wir sagen Herrn Zweytick einen herzlichen Dank für dieses Statement und sind sicher, dass es hier auch in Zukunft ein respektvolles und konstruktives Miteinander geben wird!
                            Zuletzt geändert von AndiPS; 06.04.2017, 16:29.
                            legal biken - auch in Österreich:
                            800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                            mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                            Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                            www.upmove.eu/legalbiken

                            Kommentar


                            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                              Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
                              #legalbiken #Respekt #FairPlay #Steiermark
                              #Trutzpartie #UPDATE #WICHTIG


                              das Miteinander auf der offiziellen Strecke "Niklasdorfer Graben - Mugel" funktioniert (bis auf die Regel bestätigende Ausnahmen) klaglos.

                              Freut mich, dass Herr Zweytick auf Grund von "Ausnahmen, die die Regel bestaetigen" nicht gleich ein sperren der Strecke in den Raum stellt, sondern das Zusammenleben als "funktionierend" bezeichnet.

                              Herr Augustin von der Realgemeinschaft sieht das ja anscheinend diametral anders: Die Radler gefaehrden oder fahren quer durch den Wald. Das entspricht beides nicht meiner MTB Alltagserfahrung.

                              Einen kleinen Haken hat die Geschichte mit der Mugelauffahrt schon: Die Oeffnungszeit der Strecke (9h-16h, soweit ich mich erinnere) ist schon sehr knapp bemessen. Werktags gibts fuer einen arbeitenden Menschen keine Chance, im Sommer ist man der Mittagshitze ausgesetzt.

                              Kommentar


                              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                                #legalbiken #NICHT in der #Steiermark
                                #Trutzpartie
                                #Medienecho

                                Ankündigung der Trutzpartie in der Kleinen Zeitung
                                http://www.kleinezeitung.at/steierma...er-wollen-mehr
                                (Hinweis: es wird nur kurz geschoben, nicht wie fälschlicherweise im Artikel angeführt bis zum Mugel-Gipfel)

                                Interessant und viellseitig interpretierbar finden wir diese Passage:
                                "...
                                Vonseiten der Leobner Realgemeinschaft, die Eigentümer sind, blickt man der Veranstaltung gelassen entgegen. „Solange die Räder geschoben werden, kein Problem. Der Protest sollte sich hingegen nicht gegen Eigentümer oder Pächter richten, sondern gegen den Gesetzgeber“, stellt Michael Augustin, Rechtsberater der Eigentümergemeinschaft fest. Man sei schon seit zwei Jahren in Verhandlungen mit der Stadt und dem Tourismusverband und um eine gütliche Lösung bemüht. Bis dato gebe es dazu aber keine Ergebnisse.
                                ..."

                                Wir sehen uns am Samstag, um 10:00 am Leobner Hauptplatz!
                                legal biken - auch in Österreich:
                                800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                                mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                                Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                                www.upmove.eu/legalbiken

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X