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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
    Ausbildung zum "Jagd und Forstschutzorgan" vulgo "Forstsheriff".
    Gut, dass ich nun weiß wie meine Steuermittel verwendet werden...

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    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

      es wäre ja ganz witzig, wenn sich am 30.04.2015 zum termin ein paar oder auch mehr schwammerlsucher, abseits-der-wege-wanderer, radlträger, beerensammler, holz-im-erlaubten-ausmaß-klauber, wassernutzer, picknicker, naturfotografen, tierfreunde, freiluftpuderer und sonstiges "gesindel" einfinden würde, das einerseits die gottgegebene ungestörte ausübung der jagd unerträglich stört und andererseits fauna und flora dermaßen schädigt, dass in bälde eine komplette entwaldung und das aussterben v.a. trophäentragender tierarten in österreich zu erwarten ist.
      Zuletzt geändert von pivo; 23.09.2014, 12:28.
      mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

      bürstelt wird nur flüssiges

      Kommentar


      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

        Das ist unglaublich. Trockenübungen der Jäger um gezielt gegen Schwammerlsucher vorgehen zu können. Mehr Realsatire geht nicht. Nachdem ich neulich in Bayern ebenfalls mit einem "Problemlöser im Wald" zusammengestoßen bin - ein auf seinem Moped durch den Wald brausender Waldbesitzer, der uns Mountainbikern das Biken auf seinen Waldwegen verbieten wollte, habe ich noch mehr Verständnis für Euer Problem. Da kommt man sich echt verarscht vor. Gott sei Dank brauchte ich meinen Waldbeschützer nicht ernst nehmen.

        Mal eine Frage zu Eurer Situation: In Tirol ist Mountainbiken völlig normal, während es in Oberösterreich und der Steiermark fast kriminell zu sein scheint. Ist das nur mein persönlicher Eindruck oder gibt es da unterschiedliches Landesrecht?

        Auf jeden Fall wünsche ich Euren Aktionen viel Erfolg (auch in eigenem Interesse als Mountainbiker)

        Gruß Tom
        auffi wüll i

        Kommentar


        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

          Zitat von Klaus Kleber Beitrag anzeigen
          Mal eine Frage zu Eurer Situation: In Tirol ist Mountainbiken völlig normal, während es in Oberösterreich und der Steiermark fast kriminell zu sein scheint. Ist das nur mein persönlicher Eindruck oder gibt es da unterschiedliches Landesrecht?
          Das Radeln im Wald wird in Österreich von einem Bundesgesetz untersagt - ist also einheitlich geregelt. Nur sind regional in den Wäldern, wo die Waldsheriffs herumhirschen, die Äste mal höher - mal tiefer montiert
          Zuletzt geändert von Bassist; 23.09.2014, 14:32.
          Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

          Kommentar


          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

            Zitat von Klaus Kleber Beitrag anzeigen
            Mal eine Frage zu Eurer Situation: In Tirol ist Mountainbiken völlig normal, während es in Oberösterreich und der Steiermark fast kriminell zu sein scheint. Ist das nur mein persönlicher Eindruck oder gibt es da unterschiedliches Landesrecht?
            Auch dort gibt's Probleme.
            Ad hoc fällt mir da ein schwerer Unfall eines 13jährigen Radlers ein, der gegen einen in Brust/Hals/Kopfhöhe gespannten Draht gefahren ist, nahe Innsbruck.

            Kommentar


            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

              bitte solche Sachen hier

              legalbiken.wikispaces.com

              dokumentieren!

              keine anmeldung erforderlich!

              DANKE!
              Zuletzt geändert von AndiPS; 23.09.2014, 14:33.
              legal biken - auch in Österreich:
              800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
              mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
              Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
              www.upmove.eu/legalbiken

              Kommentar


              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                Zitat von FloImSchnee Beitrag anzeigen
                Auch dort gibt's Probleme.
                Ad hoc fällt mir da ein schwerer Unfall eines 13jährigen Radlers ein, der gegen einen in Brust/Hals/Kopfhöhe gespannten Draht gefahren ist, nahe Innsbruck.
                Also ich radl oft im Rofan/Karwendel/Wetterstein, Probleme hatte ich da noch nie und wenn das angeblich offiziell verboten ist, wundert es mich, dass es offiziell ausgeschilderte Routen gibt, wie z.B. rund ums Sonnwendjoch, "Tirol Vital" durchs Gaistal usw.

                aber gut, ich fahr auch normalerweise keine Trails, höchstens mal unfreiwillig ins Unterholz
                Kaklakariada

                Kommentar


                • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker



                  upmove hat sich mit einem Forstschutzorgan vulgo Forstssheriff unterhalten.
                  Er als Forstschutzorgan betrachtet es als seine staatsbürgerliche Pflicht das Bundesforstgesetz (seiner Meinung nach eines der besten - weil strengsten - Gesetze Österreichs) durchzusetzen.

                  Wir haben uns Geschichten von der zielführenden Auflösung von Problemsituationen unter Einhaltung taktischer Grundsätze erzählen lassen:

                  Alle ein, zwei Wochen erwischt er Radfahrer auf "seiner" Forststraße.
                  Er zeigt nicht alle an.
                  Sind die Radfahrer höflich, geständig und reumütig kommen sie mit einer Abmahnung und der Unterschrift einer Unterlassungserklärung davon.
                  Das Rad muss aber dann zum Ausgang der Forststraße geschoben werden. Ist der Radfahrer aber nicht geständig, aufmüpfig oder lügt er gar, so wird er angezeigt und das Strafausmaß, je nach dem, angepasst.
                  Er lässt ohnehin viel zu oft Gnade vor Recht ergehen, was er eigentlich - laut Gesetz - gar nicht dürfe.
                  Er erkennt ob jemand lügt zum Beispiel daran, dass er die Radler beim studieren des Fahrverbotes fotografiert. So braucht ‘oben’ dann niemand mehr abstreiten, dass er die Schilder nicht gesehen hat.

                  www.upmove.eu/trutzpartie
                  #legalbiken

                  BITTE WEITERSAGEN!



                  legal biken - auch in Österreich:
                  800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                  mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                  Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                  www.upmove.eu/legalbiken

                  Kommentar


                  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                    Nau prack. Da habe ich mit "meinen" Förstern/Jägern ja bis jetzt richtiges Glück gehabt.
                    Echte Statistik gesehener "Waldinsassen" 3/2013 - 9/2014 bei ca. 100 MTB-Ausfahrten: 11 Förster/Jäger (davon 100% im Auto); Wild: 3 Rehe. Wanderer: >100 (Probleme 0).
                    Da ich immer weit nach bzw. vor Dämmerung unterwegs bin, und ich den "Dunkelgrünen" klarmachen konnte, dass ich auch auf ihre "Bedürfnisse" Rücksicht nehme, ging es immer positiv aus. Hoffe es bleibt so.

                    Kommentar


                    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                      @thomsn:

                      es liegt auch an dir die Lage zu verbessern: www.upmove.eu/legalbiken
                      oder deinen Protest auszudrücken: www.upmove.eu/trutzpartie
                      legal biken - auch in Österreich:
                      800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                      mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                      Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                      www.upmove.eu/legalbiken

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                      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                        1. Die Besitzstörungsklage muss binnen 30 Tagen eingebracht werden. Wenn die Tat am 4.8. begangen wurde wäre eine Klage am 5.9. jedenfalls zu spät.

                        2. 120 € für ein Brieferl? In welchem Paralleluniversum lebt der Anwalt, bzw. von welchem Streitwert geht er aus? Auch egal, selbst im Millionenbereich gebührt für die "Verfassung und Abfertigung von einfachen Schreiben" nie mehr als 77,70 € (das aber erst ab einem Streitwert von > 45T oder so) gem. Tarifpost 5 des Rechtsanwaltstarifgesetzes. [1]

                        3. Die Höchststrafe beträgt 150 €. Bei unbescholtenen Ersttätern erscheinen ca. 53% der Höchsstrafe für ein erstes Vergehen unverhältnismäßig hoch.

                        4. Sehr fragwürdig erscheint mir auch, dass ein Beamter, eine Behörde (!), sich zu Lasten des Beschuldigten von einem Rechtsanwalt vertreten lässt. Kann sich jemand vorstellen, dass mir der RA des Bürgermeisters òder Bezirkshauptmanns schreibt (und zwar nicht in privaten Angelegenheiten)?

                        5. Die Strafverfügung wurde, nehme ich an, von der BH ausgestellt? Verletzt es nicht eigentlich das Amtsgeheimnis, wenn das "Forstaufsichtsorgan" einem nicht am Verfahren beteiligten die Anzeige übergibt? Ob § 310 StGB einschlägig ist, kann sich ja dann der Staatsanwalt überlegen.

                        Aber versuchen wird mans ja noch dürfen.

                        [1] Der Streitwert bei Besitzstörungsklagen beträgt (für Zwecke der Honorarberechnung) 580 €. Bei einer einfachen Klage (RATG, TPA 3A) bekommt der RA also 77,70 € + 60% = 124,32 €. Es kann doch nicht sein, dass er für das Nicht-Einbringen der Klage das Doppelte bekommt ... Für das Gericht beträgt der Streitwert etwas mehr, so dass die Gerichtsgebühren 102 € ausmachen würden. Es wäre zu überprüfen, inwiefern das Anbieten eines sog. "prätorischen Unterlassungsvergleichs" die Klagsführung überhaupt unzulässig machen würde, aber das führt an dieser Stelle zu weit.
                        Zuletzt geändert von ingmar; 24.09.2014, 10:08.
                        Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                          Herrlich find ich in dem Kursprogramm ja den Punkt

                          "Der erfolgreiche Rückzug"

                          Am besten wär`s wenn die im Anlassfall gleich mal damit beginnen
                          Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

                          Kommentar


                          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                            wieder mal sattental?
                            mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                            bürstelt wird nur flüssiges

                            Kommentar


                            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                              Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                              3. Die Höchststrafe beträgt 150 €. Bei unbescholtenen Ersttätern erscheinen ~53% der Höchsstrafe für ein erstes Vergehen unverhältnismäßig hoch.
                              Beim Befahren einer Forststraße beträgt der Strafrahmen bis zu € 730.- (§ 174 (3) 2.)

                              Interessanter Weise ist das Befahren des Waldes selbst (§ 174 (3) 1.) mit bis zu € 150.- deutlich günstiger......
                              Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

                              Kommentar


                              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                                Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                                wieder mal sattental?
                                Das Sattental reicht bei uns aber von Bregenz bis Hainburg
                                Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

                                Kommentar

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