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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

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10) Gemeinschaftstouren/Bazar

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • http://orf.at/#/stories/2441060/

    Schaut schlecht aus für die Biker.

    LG
    der 31.12.

    Kommentar


    • Hallo an alle Forumianerinnen und -ianer,

      Aus dem Thread Jägerschaft wissen manche eh schon meine Meinung und Position zu diesem Thema. Dazu habe ich brandaktuell eine Neuigkeit:

      Heute, um ca. 14:00 traf ich auf einer Forststraße im Innerhalbach, Gemeinde Kleinzell, NÖ (selbstverständlich mit Fahrverbot ausgeschildert) einen Mountainbiker, welcher auf dem Weg Richtung Reisalpe war. Als ich ihn ansprach, dass er hier nicht fahren dürfte stellte sich der Mann dumm. Meiner Aufforderung, umzudrehen widersetzte sich der Mann und fuhr einfach weiter.

      Soweit die Hard facts.

      Mountainbiken oder Radfahren, wie auch immer man das jetzt nennen mag, ist auf Forststraßen nur mit Zustimmung des Wegerhalters gestattet. Dies regelt das Forstgesetz. Dieser Mann hatte keine Erlaubnis, diese Forststraße zu befahren.

      Erneut meine Position zu diesem Thema: Wenn ich einen Mountainbiker auf einer Forststraße, auf der er nicht fahren darf, antreffe, weise ich ihn höflich darauf hin, dass er hier nicht fahren darf. Es ist verständlich, dass die Reisalpe mit ihrem 360° Ausblick einen Touristenmagnet darstellt, doch das Befahren der Forststraßen auf die Reisalpe, und zwar von allen Seiten ist - meinem Informationsstand nach - verboten! Da stellt die Forststraße vom Innerhalbach auch keine Ausnahme dar!

      Ich werde mich auch weiterhin um ein höfliches Gespräch bemühen. Doch mit jedem Mountainbiker, der meint, dass er fahren kann, wo es ihm passt und - dies wird an vielen Stellen im Forum versucht zu dementieren - seine Fehler nicht eingestehen kann, schwindet mein Vertrauen zunehmends. Und das finde ich schade, denn alle - Wanderer wie Mountainbiker - wollen hoffentlich nur eines: Die Natur genießen und von ihrer schönen Seite sehen.

      Nachsatz: Wenn das Gesetz abgeändert wird, und zwar so, dass Mountainbiker auf Forststraßen fahren dürfen, werde ich sicher kein Gegner dieser Abänderung sein. Ich versuche, mich jetzt an das Gesetz zu halten und werde das auch in Zukunft tun.

      LG
      Zuletzt geändert von Jgaordhelagenornres; 03.06.2018, 19:58.
      Alpine Vereine benötigen in den nächsten 5 Jahren 95 Millionen Euro zur Erhaltung ihrer Infrastruktur - bitte Petition unterstützen!


      My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

      Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist - denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)
      Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
      Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

      Kommentar


      • Zitat von Jgaordhelagenornres:

        Mountainbiken oder Radfahren, wie auch immer man das jetzt nennen mag, ist auf Forststraßen nur mit Zustimmung des Wegerhalters gestattet. Dies regelt das Forstgesetz. Dieser Mann hatte keine Erlaubnis, diese Forststraße zu befahren.

        So sehen es auch die Gericht, siehe:

        http://ooe.orf.at/news/stories/2916541/

        LG
        der 31.12.

        Kommentar


        • Hi, Jgaordherlagenornres,

          deine Position sei dir unbenommen.

          Mich würde interessieren, was durch deine Intervention gewonnen wurde.
          Ist ein Schaden entstanden, den du hättest verhindern wollen?
          Warst du zufrieden mit dem Ausgang? (offenbar nicht)
          Und wie hätte die Begegnung laufen können, damit du und der Biker beide zufrieden gewesen wären?
          Also: hätte es eine Win-win-Situation geben können?

          lG Martin.

          Kommentar


          • Zitat von Graograman Beitrag anzeigen
            Mich würde interessieren, was durch deine Intervention gewonnen wurde.
            Ist ein Schaden entstanden, den du hättest verhindern wollen?
            Warst du zufrieden mit dem Ausgang? (offenbar nicht)
            Und wie hätte die Begegnung laufen können, damit du und der Biker beide zufrieden gewesen wären?
            Also: hätte es eine Win-win-Situation geben können?
            Grias di,

            alles, was du mich fragst, beantworte ich mit nein.

            Ich sage nicht, dass das Gesetz wie es jetzt ist 100%ig passt. Doch es ist so: Nur weil ein paar Mountainbikern (sicher nicht alle!!!) dieses Gesetz nicht gefällt - mir gefallen auch manche Gesetze nicht - können sie nicht einfach sich darüber hinwegsetzen! : Und nur, um bei diesem konkreten Fall zu bleiben, weil ein Wanderwegsschild unten an der Landstraße montiert wurde, daraus zu schließen, dass auch Radfahrer fahren dürfen... (so hat der Mountainbiker versucht zu argumentieren)

            Noch zur Win-win-Situation: Mich persönlich stören die Radfahrer im Wald nicht. Nur das Gesetz verbietet das Radfahren auf Forststraßen. Die Wegefreiheit für Mountainbiker wird kommen, sicher, doch bis dahin begeht jeder Mountainbiker auf Forststraßen, welche nicht als Radwege ausgeschildert sind, eine Gesetzesübertretung. Doch ich sehe keinen Grund, wieso ich (jeden) Mountainbiker der Polizei melden soll. Jeder macht mal Fehler, auch ich niemand ist perfekt. Bevor Missverständnisse aufkommen: Ich habe noch KEINEN Biker der Polizei gemeldet.

            Leider gibt es halt immer wieder Sturschädln, auf beiden Seiten. Im Thread http://www.gipfeltreffen.at/forum/gi...C3%A4gerschaft wird über einen Jäger diskutiert, welcher einen Draht gespannt hat, in #2010 wird von einem Mountainbiker berichtet, der alle Rechtsmittel versucht hat auszuschöpfen. Wenn beide Seiten nur mit "ICH, ICH, ICH" kommen, wird man leider nie zu einer Einigung kommen

            LG
            Zuletzt geändert von Jgaordhelagenornres; 03.06.2018, 21:04.
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            • @Jgaordherlagenornres
              Bist Du dort als Jäger, Förster oder Privat unterwegs gewesen,
              bzw. ist es Dein Besitz?

              Lg
              Herbi

              Kommentar


              • Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
                Hallo an alle Forumianerinnen und -ianer,

                ....Wenn ich einen Mountainbiker auf einer Forststraße, auf der er nicht fahren darf, antreffe, weise ich ihn höflich darauf hin, dass er hier nicht fahren darf. ...

                LG

                Griass Di a,

                Ich kenn in Wien ein paar Kreuzungen wo fast mehr bei Rot drübergegangen wird als bei Grün, da könntest auch mal vorbeischauen.


                Kommentar


                • Kost aber 70 EUR, wennst in Flagranti erwischt wirst

                  LG Chris

                  Kommentar


                  • Zitat von herbi Beitrag anzeigen
                    Bist Du dort als Jäger, Förster oder Privat unterwegs gewesen, bzw. ist es Dein Besitz?
                    Grias di,

                    Jäger bin ich keiner, doch meiner Familie gehört ein Stück Grund dort.

                    Zitat von kokos Beitrag anzeigen
                    Ich kenn in Wien ein paar Kreuzungen wo fast mehr bei Rot drübergegangen wird als bei Grün, da könntest auch mal vorbeischauen.
                    Grias di,

                    das ganze weicht jetzt ein bisschen vom Thema ab:

                    Wenn die Verkehrsplanung es nicht schafft, mehrere Ampeln hintereinander zusammenzuschalten (eine Ampel schaltet auf Grün, die nächste auf Rot) - dann sind die selber schuld. Das ganze hat mit Verkehrspsychologie zu tun...doch das driftet zu weit ab. Ich rede hier nicht nur bezogen auf Wien, und ich will auch nichts unterstellen, doch das könnte der neueste Kassier-Modus sein, um die leeren Kassen Österreichs zu füllen.

                    LG
                    Alpine Vereine benötigen in den nächsten 5 Jahren 95 Millionen Euro zur Erhaltung ihrer Infrastruktur - bitte Petition unterstützen!


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                    Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
                    Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

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                    • Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
                      Als ich ihn ansprach, dass er hier nicht fahren dürfte stellte sich der Mann dumm. Meiner Aufforderung, umzudrehen....
                      Die einfachste Lösung wär gewesen (und das hab ich selbst schon oft mit Eigentümern, Förstern erlebt), wenn du sagst "Servus Biker, das ist meine Forststraße, und eigentlich ist ein Befahren nicht legal, aber wennst keine Wanderer niederscheibst und bis 18 Uhr wieder aus dem Wald heraussen bist, darfst gern weiterfahren" ... aber das verlangt halt schon etwas Größe...

                      Zuletzt geändert von Gamsi; 04.06.2018, 17:28.
                      carpe diem!
                      www.instagram.com/bildervondraussen/

                      Kommentar


                      • Das mit "haltet Euch doch ganz einfach ans Forstgesetz" ist in der Praxis oft kompliziert. Im Raum Leoben gibt es:

                        1) Oeffentliche Strassen - no na
                        2) Unbeschilderte Forststrassen (sehr selten)
                        3) Mit einem Fahrverbotsschild versehene Forststrassen (oefter)
                        4) Mit einem Fahrverbotsschild und Zusatzschild versehene Forststrassen (Zusatzschild "Forststrasse", oder "Gilt auch fuer Radfahrer") (oefter)
                        5) Mit einem Fahrverbotsschild, Zusatzschild und einem Zusatztext versehene Forststrassen (Im Zusatztext werden Klagen und Anzeigen angedroht) (nicht so oft)

                        Forststrassen davon mit und ohne Schranken.

                        Zu 1) auf einer solchen wurde ich schon mal von zwei Revierjaegern zum Umdrehen genoetigt, weil dieser der Meinung waren, dass ich mich auf den Weg in eine nicht erlaubte Forststrasse befinde. Seit diesem Zeitpunkt engagiere ich mich aktiv fuer die "Wegefreiheit".

                        Zu 2) Es hat im Raum Leoben mal den Versuch gegeben, einen Radfahrer auf so einer Strasse zu klagen. Die Klage wurde abgewiesen. Grund: Es war fuer den Radler nicht eindeutig erkennbar, ob er sich auf einer Forststrasse befindet. (Und das leuchtet fuer mich bei dem Schilderwald, den wir hier haben mehr als ein)

                        Zu 3) Diese Verbote gibt es auch deshalb, weil in Leoben faktisch alles verboten ist und einige Besitzer den Fahrradverkehr nicht auf ihren Wegen kanalisiert haben wollen. Einzelne Kandidaten am Radl werden zu moderaten Tageszeiten "toleriert".

                        Zu 4) Ich kenne einen Forstweg mit fettem Gatter wo Radfahrer zu moderaten Zeiten toleriert werden. Ist eine Zufahrt zu einer netten Alm mit Gastbetrieb. Da habe ich schon mal irrtuemlich umgedreht, weil ich mir auf Grund der fuerstlichen Erscheinung der Tafeln und Gatter sicher war, dass man hier nicht fahren darf.

                        Zu 5) Nach einem von Securities abgefangenen Radler hat es hier in einem sehr beliebten Wandergebiet ein Trutzpartie gegeben.

                        Ein freundliches Miteinander, Ruecksicht und auch einmal ein Auge zudruecken ohne Besserwisserei waere sicher ein moeglicher Weg um trotz sinnlosem, von einer kleinen Lobby gestuetzem Forststrassenverbot nebeneinander exisitieren zu koennen.

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                        • Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen

                          ... das ganze weicht jetzt ein bisschen vom Thema ab:......LG
                          vor allem weicht es Deine gesetzestreue Argumentation auf

                          Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen

                          ....Wenn die Verkehrsplanung es nicht schafft, ....................... dann sind die selber schuld. Das ganze hat mit Verkehrspsychologie zu tun........
                          bei der Kreuzung ist es wurscht, weil da wurden halt verkehrspsychologischer Erkenntisse missachtet (obwohl Du die Situation überhaupt nicht kennst), aber Hauptsache auf der Forststraße hat alles seine Ordnung.

                          Das wichtigste da und dort ist, und das hat schon Helmi gesagt: Ohren auf, Augen auf...

                          lg

                          Kommentar


                          • Zitat von radwanderer Beitrag anzeigen
                            Es hat im Raum Leoben mal den Versuch gegeben, einen Radfahrer auf so einer Strasse zu klagen. Die Klage wurde abgewiesen. Grund: Es war fuer den Radler nicht eindeutig erkennbar, ob er sich auf einer Forststrasse befindet.
                            Da sprichst du etwas an was ich schon öfters gedacht habe:
                            Woran erkennt man eigentlich definitiv dass irgendwo eine öffentliche Straße endet und eine Forststraße beginnt?

                            Schilder (das bekannte runde "Forststraße"*, oder "befristetes forstliches Sperrgebiet"): klar
                            Geschlossener Schranken: auch irgendwie klar
                            Offener Schranken: schon weniger klar; solche gibt es durchaus auch auf öffentlichen, nicht mautpflichtigen Straßen
                            Ende des Asphalts, Beginn oder Abzweigung einer nicht befestigten, geschotterten Fahrstraße: nicht eindeutig - auch öffentliche Straßen mit Schotterbelag existieren...

                            *) Obwohl, ein solches Schild kennt die StVO gar nicht; die Aussage ist jedoch relativ eindeutig.

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                            • Achtung! Am Beistein (Gemeinde Grafendorf / Steiermark) treibt ein Radgegner sein Unwerk.
                              Mehrfach wurden hier abgeschnittene Nägel in Wurzelstöcken gefunden, welche ca. 2,5 cm aus diesen herausragten - stellen also eine Gefährdung für jeglichen Waldbenützer inkl. Tiere dar. Die gefundenen Nägel wurden entfernt, einige Personen haben das Ganze auch schon bei der Polizei gemeldet.
                              Diese Vorfällen hatten sich vor einigen Jahren an nahezu derselben Stelle ereignet.
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                              • Zitat von regger Beitrag anzeigen
                                Achtung! Am Beistein (Gemeinde Grafendorf / Steiermark) treibt ein Radgegner sein Unwerk.
                                Mehrfach wurden hier abgeschnittene Nägel in Wurzelstöcken gefunden, welche ca. 2,5 cm aus diesen herausragten - stellen also eine Gefährdung für jeglichen Waldbenützer inkl. Tiere dar. Die gefundenen Nägel wurden entfernt, einige Personen haben das Ganze auch schon bei der Polizei gemeldet.
                                Diese Vorfällen hatten sich vor einigen Jahren an nahezu derselben Stelle ereignet.
                                Vorfälle dieser oder ähnlicher Art sind - im doppelten Wortsinn - zu verurteilen und unbedingt zu unterlassen!!!
                                Alpine Vereine benötigen in den nächsten 5 Jahren 95 Millionen Euro zur Erhaltung ihrer Infrastruktur - bitte Petition unterstützen!


                                My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

                                Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist - denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)
                                Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
                                Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

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