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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    Beim Befahren einer Forststraße beträgt der Strafrahmen bis zu € 730.- (§ 174 (3) 2.)
    Das ist Auslegungssache. Ich finde nicht, dass man dem Gesetzgeber guten Gewissens unterstellen kann, er wollte das Befahren einer Forststraße mit dem Fahrrad strenger ahnden als das Befahren des Waldes an sich. Insofern würde ich den Anwendungsbereich der Z. 2 teleologisch auf Kraftfahrzeuge reduzieren. Aber das führt hier zu weit
    Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

      aus der einladung zum seminar:
      .....und erhöht die chance, nach einem ereignisreichen tag als organ der öffentlichen aufsicht wohlbehalten nach hause zurückzukehren.
      bitte? da wird ja dem radfahrer und schwammersucher gewaltbereitschaft fast schon zugesprochen.
      des is aber nimma lächerlich, des is a riesensauerei.

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      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

        Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
        Das ist Auslegungssache. Ich finde nicht, dass man dem Gesetzgeber guten Gewissens unterstellen kann, er wollte das Befahren einer Forststraße mit dem Fahrrad strenger ahnden als das Befahren des Waldes an sich. Insofern würde ich den Anwendungsbereich der Z. 2 teleologisch auf Kraftfahrzeuge reduzieren. Aber das führt hier zu weit
        überdies war zum zeitpunkt des entstehens des forstgesetzes (1975 beschlossen), das befahren sowohl des waldes als auch der (damals noch spärlich vorhandenen) forststraßen mit rädern kein thema. mtb gabs noch nicht, und die paar waffenräder, die autolose schwammerlsucher im flachland den weg zur beute erleichterten, werden keinen eingang in die debatten gefunden haben. ohne die entsprechenden protokolle etc im kopf zu haben, gehe ich ungschauter davon aus, dass das befahren des waldes mit fahrrädern damals nicht wirklich diskutiert wurde und es um das befahren mit kfz bzw reiten ging.

        der rest darüber hinaus ist das ergebnis mehr oder weniger gelungener interpretation bzw offensichtlicher einflussnahme.
        mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

        bürstelt wird nur flüssiges

        Kommentar


        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

          @ingmar: danke, habe deine Ideen an die Rechtsanwälte weiter geleitet!

          @pivo: sattental? was ist da los? habe hier noch nix gefunden: http://legalbiken.wikispaces.com
          legal biken - auch in Österreich:
          800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
          mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
          Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
          www.upmove.eu/legalbiken

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          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

            Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
            sattental? was ist da los?

            Guckst du hier.gif
            Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

            Kommentar


            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

              thx: anderes Werkzeug, gleiche Baustelle
              legal biken - auch in Österreich:
              800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
              mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
              Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
              www.upmove.eu/legalbiken

              Kommentar


              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                2. 120 € für ein Brieferl? In welchem Paralleluniversum lebt der Anwalt, bzw. von welchem Streitwert geht er aus?
                Das haben vor gut 10 Jahren die - ich glaube 20-25 - Mitglieder eines Radvereins aus dem Salzkammergut auch als Bearbeitungsgebühr für das Schreiben des Anwalts eines gewissen Prinzen aus DE bezahlt (jeder davon!), nachdem sie in der Grünau auf einer Forststraße Radfahren waren. Also, 130 Euro waren's sogar.

                Mit der Unterzeichnung des Schreibens haben sie zugestimmt, dort nicht mehr zu fahren, weil sie anderenfalls eine Besitzstörungsklage erhalten hätten...

                Schon net deppert, wenn du als Anwalt 3200 Euro einnimmst, für einen Serienbrief, den deine Sektretärin rausgeschickt hat...



                (Mein Bruder war damals als 16jähriger (Schüler) mit dabei. Mein Vater hat daraufhin beim Anwalt angerufen und gemeint, dass er doch nicht wegen so etwas 130 Euro von einem 16jährigen ohne Einkommen verlangen kannn. Der Anwalt daraufhin, "haben's Recht, überweisen's einen Hunderter....")

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                • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                  Zitat von FloImSchnee Beitrag anzeigen
                  Das haben vor gut 10 Jahren die - ich glaube 20-25 - Mitglieder eines Radvereins aus dem Salzkammergut auch als Bearbeitungsgebühr für das Schreiben des Anwalts eines gewissen Prinzen aus DE bezahlt (jeder davon!), nachdem sie in der Grünau auf einer Forststraße Radfahren waren. Also, 130 Euro waren's sogar.

                  Mit der Unterzeichnung des Schreibens haben sie zugestimmt, dort nicht mehr zu fahren, weil sie anderenfalls eine Besitzstörungsklage erhalten hätten...

                  Schon net deppert, wenn du als Anwalt 3200 Euro einnimmst, für einen Serienbrief, den deine Sektretärin rausgeschickt hat...



                  (Mein Bruder war damals als 16jähriger (Schüler) mit dabei. Mein Vater hat daraufhin beim Anwalt angerufen und gemeint, dass er doch nicht wegen so etwas 130 Euro von einem 16jährigen ohne Einkommen verlangen kannn. Der Anwalt daraufhin, "haben's Recht, überweisen's einen Hunderter....")
                  bitte solche sachen hier: http://legalbiken.wikispaces.com dokumentieren!
                  legal biken - auch in Österreich:
                  800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                  mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                  Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                  www.upmove.eu/legalbiken

                  Kommentar


                  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                    Und wer sich interessiert, wie so ein Hilfsheriff-Einsatz aussieht, zu dem man in Pichl ausgebildet wird, wer vielleicht auch ein wenig Lachen will (falls es ihm nicht vergeht...), kann das hier/siehe 11. Posting:

                    http://www.gipfeltreffen.at/showthre...s-Singletrails

                    tun.
                    Mir ist es ein Rätsel, dass diverse Bürgermeister bekannter Ulaubsregionen nicht schon längst gegen dieses Treiben einschreiten und weiterhin zulassen, dass sich das Image ihrer womöglich als "radfahrfreundlich" bezeichneten Region durch solche Aktionen immer mehr verschlechtert. Bitte welcher Radfahrer, der hier im Forum so etwas liest, wird gerne dort Urlaub machen?

                    LG

                    Kommentar


                    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                      Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
                      Und wer sich interessiert, wie so ein Hilfsheriff-Einsatz aussieht, zu dem man in Pichl ausgebildet wird, wer vielleicht auch ein wenig Lachen will (falls es ihm nicht vergeht...), kann das hier/siehe 11. Posting:

                      http://www.gipfeltreffen.at/showthre...s-Singletrails

                      tun.
                      Mir ist es ein Rätsel, dass diverse Bürgermeister bekannter Ulaubsregionen nicht schon längst gegen dieses Treiben einschreiten und weiterhin zulassen, dass sich das Image ihrer womöglich als "radfahrfreundlich" bezeichneten Region durch solche Aktionen immer mehr verschlechtert. Bitte welcher Radfahrer, der hier im Forum so etwas liest, wird gerne dort Urlaub machen?

                      LG
                      bitte solche sachen hier: http://legalbiken.wikispaces.com dokumentieren!

                      und übrigens: vorliegnder Fall war auch in einer Fremdenverkehrsregion, die wir auch bei unsere Trutzpartie besuchen werden.
                      (Wir müssen mit Details zur Zeit noch sparen)
                      legal biken - auch in Österreich:
                      800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                      mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                      Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                      www.upmove.eu/legalbiken

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                      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                        Mich haben's im Gemeindegebiet Alland (Bundesforste), auf einer Forststraße zur sogenannten Umkehreiche erwischt. Der dortige "Jagdaufseher" ist ein ganz scharfer Hund.
                        Auch im Gebiet rund um den Roßgipfel (Forstverwaltung Stift Heiligenkreuz) laufen die Waldschrate oft und gern Amok und machen Jagd auf MTBler.
                        Wohne in Grub im Wienerwald und habe hier leider keinerlei offizielle MTB-Strecken. Muss leider immer "illegal" unterwegs sein ....

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                        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                          Zitat von gogosch Beitrag anzeigen
                          Mich haben's im Gemeindegebiet Alland (Bundesforste), auf einer Forststraße zur sogenannten Umkehreiche erwischt. Der dortige "Jagdaufseher" ist ein ganz scharfer Hund.
                          Auch im Gebiet rund um den Roßgipfel (Forstverwaltung Stift Heiligenkreuz) laufen die Waldschrate oft und gern Amok und machen Jagd auf MTBler.
                          Wohne in Grub im Wienerwald und habe hier leider keinerlei offizielle MTB-Strecken. Muss leider immer "illegal" unterwegs sein ....
                          BITTE BITTE solche sachen hier: http://legalbiken.wikispaces.com dokumentieren! DANKE!
                          legal biken - auch in Österreich:
                          800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                          mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                          Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                          www.upmove.eu/legalbiken

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                          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                            Na, wie´s ausschaut, müssma alle die Jagdprüfung machen, dann benutzen wir eben unsere Räder als Jagdfahrzeuge...

                            Da fällt mir noch ein: Wenn ein "allgemeines Fahrverbot" ausgeschildert ist, und keinerlei Zusatztafeln eine Ausnahme für Jäger kennzeichnen, dann ist doch auch der Fahrer des "Jagdwagens" illegal unterwegs, oder etwa nicht?

                            Wäre schon peinlich, wenn der Jagdpächter selber wegen unerlaubtem befahren einer Forststraße angezeigt würde...
                            Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

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                            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                              HINWEIS: in http://legalbiken.wikispaces.com ist KEIN login nötig!
                              legal biken - auch in Österreich:
                              800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                              mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                              Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                              www.upmove.eu/legalbiken

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                              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                                Zitat von Roland P Beitrag anzeigen
                                Na, wie´s ausschaut, müssma alle die Jagdprüfung machen, dann benutzen wir eben unsere Räder als Jagdfahrzeuge...

                                Da fällt mir noch ein: Wenn ein "allgemeines Fahrverbot" ausgeschildert ist, und keinerlei Zusatztafeln eine Ausnahme für Jäger kennzeichnen, dann ist doch auch der Fahrer des "Jagdwagens" illegal unterwegs, oder etwa nicht?

                                Wäre schon peinlich, wenn der Jagdpächter selber wegen unerlaubtem befahren einer Forststraße angezeigt würde...
                                Hallo! weiß jemand von euch wie das mit der Dienstzeit der Jäger geregelt ist ? Dürfen die immer im Wald herumfahren oder nur wenn sie zur Jagd fahren? Ich zb. darf meine Firma nur während meiner Dienstzeit betreten.
                                Mir fällt nämlich auf, dass die Jäger am Sonntag Mittag mit dem Auto auf meinem Hausberg zur Hütte Mittagessen fahren, oder zb. wie´s am Muckenkogel war, sind die Jäger mit dem Auto zur Bergmesse gefahren - privat - da waren sie sicher nicht dienstlich unterwegs. Würde mich interessieren obs da Regelungen gibt.

                                Leider auch Forststrassen-Schwarzfahrer Alpinfredi
                                [B] MENSCHEN, die die Berge lieben, widerspiegeln Sonnenlicht.
                                Die anderen, die im Tal geblieben, verstehen ihre Sprache nicht![CENTER][/CENTER][/B]

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