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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen
Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!
1) Registrierung
Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.
2) Hausrecht
Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.
3) Haftung
Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.
4) Umgangston
Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.
5) Thementreue
Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.
6) Verboten ist/sind:
- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;
7) Moderation:
Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.
Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.
Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.
Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.
8) Profil/Signatur
Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.
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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.
10) Gemeinschaftstouren/Bazar
Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.
11) Regelwidriges Verhalten
User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.
Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.
12) Information
Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.
13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen
Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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12) Information
Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
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13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen
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Wegefreiheit für Mountainbiker
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Das ist ein wichtiges Thema.
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
legal biken - auch in Österreich:
800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
www.upmove.eu/legalbiken
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
Quelle: ORF
Mountainbiker kämpfen für freie Fahrt
Im Wald ist weniger erlaubt, als viele glauben. Mit einem Mountainbike auf Forst- und Geländewegen zu fahren ist laut Gesetz verboten. Nachdem Mountainbiker sogar dafür gestraft wurden, fordert eine Bergsportinitiative jetzt Änderungen.
Nach den Buchstaben des Gesetzes darf tatsächlich nur auf Geländewegen, die in Wander- oder Mountainbike-Führern verzeichnet sind, mit Mountainbikes gefahren werden. Auf allen anderen darf das Rad nur geschoben werden, zum Fahren braucht es die Zustimmung des Grundeigentümers.
Freies Wegerecht für Radfahrer
Der Bergsportinitiative „upmove“ aus Kremsmünster ist das eindeutig zu wenig, sie will das Kavaliersdelikt erlauben, sagt Präsident Andreas Pfaffenbichler aus Steyr und fordert das freie Wegerecht für Radfahrer auf Forststraßen und Wanderwegen, allerdings auf eigene Gefahr.
Derzeit fahren die Mountainbiker auf diesen Wegen, obwohl sie das eigentlich nicht dürften, was immer wieder zu Konflikte mit Wanderern und Spaziergängern führt. Pfaffenbichler spricht hierbei von Einzelfällen, „die nicht auf eine ganze Bevölkerungsgruppe umgelegt“ werden könne: „Wir reden hier von 800.000 Mountainbikern in Österreich.“
Anzeigen gegen Mountainbiker
Österreichs Mountainbiker wollen wie in Bayern auch auf den österreichischen Geländewegen fahren wollen. So könnten sie Anzeigen entgehen, die es laut Bergsportinitiative in Niederösterreich und in Schladming in der Steiermark bereits von Jägern oder Förstern gegeben hat. In Schladming übrigens obwohl dort regelmäßig internationale Mountainbike-Rennen stattfanden.
Verhandlungen mit dem Landwirtschaftsministerium
Anfang November verhandelt die Bergsportinitiative mit dem für das Gesetz zuständigen Landwirtschaftsministerium. Ende Oktober möchten die Mountainbiker in einer öffentlichen Aktion in Schladming ihre Räder bewusst schieben um ihre Forderung zu unterstreichen.Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
das war eine schöne gute Nacht Geschichte vorm trutzen! :-)
bin vor Ort in Schladming:
Schnee iim Tal ist fast weg,
ordentlich Schuhe, warmes Gewand!
bis morgen!legal biken - auch in Österreich:
800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
www.upmove.eu/legalbiken
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
SCHLADMING. Mountainbiker demonstrieren morgen in Schladming für ihr freies Wegerecht auf Forststraßen und Wanderwegen. Die Tempomacher der Bewegung kommen aus Oberösterreich.
Er sei zu 100 Prozent illegal unterwegs, gesteht Michael Steiner, der Präsident des Windischgarstner Gebirgsradvereins. Dabei will er das gar nicht sein. "Aber ich will meinen Sport ausüben, und da stehe ich eigentlich mit einem Fuß vor dem Richter." Wie ein Kirchdorfer Stadtrat, dessen Mountainbike-Ausfahrt mit einem vom Grundstückseigentümer aufgestochenen Reifen endete – ein Verfahren läuft.
Die beiden sind zwei von geschätzten 800.000 Mountainbikern in Österreich, die hierzulande nur auf wenigen zugelassenen Strecken radeln dürften. Das Forstgesetz 1975 macht Wanderwege und Forststraßen zur Tabu-Zone zum Radfahren (Rad tragen wäre erlaubt). Das Betretungsrecht des Waldes für Erholungssuchende gilt für Wanderer und Skitourengeher hingegen schon.
Die Waldbesitzer könnten ihre Wege freigeben, doch die Haftungsfrage schreckt viele davor ab. Immer wieder kommt es folglich zu Konflikten zwischen Mountainbikern, Grundbesitzern, Jägern, Forstwirten oder Wanderern. Sie enden oft mit Besitzstörungs- oder Unterlassungsklagen. Dabei wäre ein Nebeneinander gut möglich, sagen viele Seiten.
"Der Sport wird in die Illegalität gedrängt, wir fühlen uns nicht selten wie Kriminelle behandelt. Eine derart rückständige Situation wie in Österreich gibt es in ganz Europa nicht", sagt Dietmar Gruber vom Verein Upmove.
Gruber gründete vor vier Jahren die Interessenvertretung mit Sitz in Kremsmünster, die auch rechtliche Fälle vertritt. 25.000 Personen schlossen sich der Kampagne "Legal biken" bisher an. Mithilfe einer parlamentarischen Bürgerinitiative will man die Regierung dazu bewegen, das Thema im Parlament zu behandeln – und das Gesetz abzuändern. Ein langer Behördenweg, weiß Gruber. "Wir haben schon viele Gespräche geführt und sind auf Verständnis gestoßen. Aber es folgten nie Taten."
Die Mountainbiker werden offensiv. Heute starten sie beim Riesachfall nahe Schladming zur zweiten Trutzpartie. Demonstrativ schieben sie bei dieser Aktion das Rad hinauf – das ist ja legal – und fordern die Wegefreiheit ein.
Sperrzone Wurzeralm
In der Pyhrn-Priel-Region bewegt sich hinter den Kulissen langsam etwas. "Ein Nebeneinander ist vielerorts gut möglich", sagt Franz Humpl von der Jagdgenossenschaft Spital am Pyhrn. Gemeinsam mit allen Interessenvertretern werde eine Karte ausgearbeitet, in der die touristische Nutzung von Rosenau bis zum Bosruck eingezeichnet werde, sagt er: "Es gibt aber Projekte, die mit dem Naturschutz nicht vereinbar sind. Eine grenzenlose Freiheit können wir auch nicht gutheißen."
Dem Bürgermeister aus Spital am Pyhrn, Aegidius Exenberger, reicht es längst. "Es ist absurd, dass mit öffentlichen Mitteln geförderte Forststraßen für jeden Schwerverkehr befestigt wurden – und mit dem Rad darf man nicht fahren!" Spätestens nächstes Jahr will er die Wurzeralm als Mountainbike-Gebiet sehen. In dieser Woche habe er sich an den zuständigen Minister Andrä Rupprechter gewandt. "Es kann nicht sein, dass wir dort von einem einzigen Jagdpächter diktiert werden", sagt Exenberger. Er würde weit gehen: "Ich werde eine Arbeitsgruppe gründen. Und jeden Tag zur Dämmerung werden wir mit einer Trillerpfeife zu Fuß losziehen – dann werden wir sehen, ob die Jäger noch etwas schießen."
Daten und Fakten rund um das Mountainbike
1975: Aus diesem Jahr, als Mountainbikes noch Fahrräder waren, stammt das Bundes-Forstgesetz. Es ermächtigt alle, den Wald zu Erholungszwecken zu betreten und zu verweilen. Erlaubt ist, was weitgehend unter „Gehen“ fällt: Wandern, Klettern, Skifahren und Langlaufen. Das Befahren mit Rad oder Auto, Reiten und Zelten sind ohne Zustimmung des Eigentümers verboten. Forststraßen gehören rechtlich zum Wald.
800.000 Mountainbiker sind Schätzungen zufolge auf Österreichs Bergwegen unterwegs. Mehr oder weniger legal. Ein Miteinander mit Wanderern und der Natur müsste möglich sein.
2300 Kilometer Mountainbikerouten hat Oberösterreich Tourismus für das Salzkammergut und den Nationalpark Kalkalpen ausgewiesen. In der Pyhrn-Priel-Region sind es nur vier offizielle Touren.
Quelle : OÖNZuletzt geändert von daKoarl; 25.10.2014, 11:20.ACHTUNG : Posting kann Spuren von Ironie enthalten !
Vor einer Erleuchtung muß man Holz hacken - danach auch. (Zen-Weisheit)
Etwaige Rechtschreibfehler sind als Vorwegnahme künftiger Rechtschreibreformen zu werten.
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
Lässig wars - auch weil ich den Grazer Hans und seine Frau kennen gelernt hab
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IMG_1490.jpgDen Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
Quelle: ORF
Mountainbiker für legales Biken auf Forststraßen
Für eine Freigabe der Forststraßen haben am Wochenende Mountainbiker in Schladming-Rohrmoos demonstriert. Sie fordern klare Richtlinien für das Radeln in der Natur, was letztlich auch ein wichtiger Tourismusfaktor sei.
Radeln auf dem Berg oder in den Wäldern ist in vielen Teilen Österreichs verboten - ganz im Gegensatz zu anderen Ländern, wo man das Mountainbiken längst als Breitensport und Wirtschaftsfaktor erkannt hätte, so das Argument der Initiatoren von „Legal Biken“ - eine Plattform, der sich bereits mehr als 24.000 Mountainbiker angeschlossen haben.
Trutzpartie in Schladming
Dutzende Radler haben sich am Samstag daher in Schladming-Rohrmoos zu einem Demo-Radeln getroffen, denn gerade in dieser Region werbe man offensiv, um auch Mountainbiker als Gäste zu locken. Doch gerade hier soll die Gangart durch den verstärkten Einsatz von Forstaufsichtsorganen verschärft werden - für viele drohe der Urlaub daher, mit Anzeigen oder Besitzstörungsklagen zu enden.
Friedliches Nebeneinander gefordert
Die Initiative fordert deshalb österreichweit die Freigabe von Forststraßen auch für die Mountainbiker und klare Richtlinien für ein Nebeneinander von Natur, Wanderern, Radsportlern, Jägern und Förstern, ohne Haftung für Grundeigentümer. Nicht zuletzt auch im Sinne des Tourismus, denn jedes Jahr würden an die 800.000 Mountainbiker zum Radeln in der Natur nach Österreich kommen.Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont
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Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
Super war's bei der Trutzpartie!
Gut 100 bestgelaunte und motivierte Biker, die den winterlichen Verhältnissen (bis zu 40 cm Schnee) "tro(u)tzten" und die Räder brav bis zum Riesachsee schoben.
Danke Andi, Dietmar + Team für euer Engagement!
Auch eure weiteren Pläne klingen vielversprechend - diese Initiative könnte wirklich endlich was weiterbringen!
Bin sicher wieder dabei bei der nächsten Trutzpartie!
Bericht von steiermark.orf.at:
....hab gerade gesehen, Bassist war schneller...Zuletzt geändert von whitewater; 26.10.2014, 21:44.
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
Zitat von whitewater Beitrag anzeigenSuper war's bei der Trutzpartie!
Danke für die Organisation und den Einsatz bei allen.
Griaß di Bassist, war nett einmal ein Treffen Aug in Aug und nicht nur in der virtuellen Welt.
Zitat von ORF.....denn gerade in dieser Region werbe man offensiv, um auch Mountainbiker als Gäste zu locken. Doch gerade hier soll die Gangart durch den verstärkten Einsatz von Forstaufsichtsorganen verschärft werden - für viele drohe der Urlaub daher, mit Anzeigen oder Besitzstörungsklagen zu enden.....
Dies ist eine davon, die Anfahrt zum Startpunkt der Trutzpartie:
Sie ist gelistet als Tour 18, die Fakten laut Beschreibung: 22.3 km Asphalt, 3.2km Schotter, 96 Höhenmeter. So siehts in der Realität aus, das „Top-Mountain-Biking“ der Schladminger Touristiker.
Hinten am riesigen Parkplatz endet dann Asphaltstraße und auch das legale Bikevergnügen.
Die Aufffahrt zum Riesachsee und weiter zur Kotalm, wo jetzt mit Verwaltungsstrafe und Besitzstörungsklage gegen die Radlfahrer vorgegangen wird, ist im Mountainbike-Führer von R. Auferbauer aus dem Jahr 2000 noch als Bike-Tour (Nr. 9 "Einsames Sterben?") drinnen.
Jetzt bleibt dem gesetzestreuen Bike-Touristen nur mehr, am Parkplatz umzudrehen und wieder zurückzufahren. Der Dachstein-Panoramablick ist eh nett, aber unter „Mountainbiken“ stellt man sich doch was anderes vor:
Das Bike-Vergnügen hält sich also in Grenzen, aber wir haben aufgrund des Wintereinbruchs auch die Schi mitgehabt und starten unsere erste Tour der Saison direkt vom Eliashof, unserem Quartier in Rohrmoos, auf die Hochwurzen, die gottlob noch nicht in Betrieb ist.
Zuerst noch kurz die Schi tragen bis zur Piste rüber, anfangs noch in Begleitung des jungen Rehbocks „Fipsy“:
Noch ist er ja ein putziges Tierchen, aber mit zunehmendem Alter könnte er problematisch werden, so wie der Artgenosse im Triebental, mit dem wir vor einigen Jahren Bekanntschaft gemacht hatten:
https://www.youtube.com/watch?v=RZAittwyHoM
Teilweise schon präpariert, aber die Piste unter der Seilbahn hat uns noch unberührtes Abfahrtsvergnügen geboten, der Pulver ist halt schon einige Tage Vergangenheit aber abschnittsweise hats geschmiert wie perfekter Frühjahrsfirn:
LG HansZuletzt geändert von GrazerHans; 27.10.2014, 10:21.Nach uns die Sintflut.
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
Grüß euch!
Ich möchte mich zuerst für euer aller Engagement in dieser Sache bedanken und werde - sofern es meine Zeit zulässt - mich einer künftigen Trutzpartie anschließen.
Erst kürzlich habe ich gelesen dass in Bad Mitetrndorf die Gangart gegen MTBler verschärft werden soll:
Bekanntmachung
Da in letzter Zeit vermehrt Radfahrer in die Ödernalm zur Steinbrecherhütte fah-
ren, darf ich darauf aufmerksam machen, dass die Forststraße ab dem
Rechenplatz in Fahrtrichtung Ödernalm
keine freigegebene Radstrecke
ist.
Somit macht sich jeder Radfahrer strafbar -
Übertretung des Forstgesetzes §
33
„durch das unerlaubte Befahren einer Forststraße ohne Zustimmung des
Grundeigentümers“. Dieses Fahrverbot gilt auch für alle anderen Forststraßen
der ÖBf AG, welche nicht offiziell für das Radfahren freigegeben und als solche
gekennzeichnet sind.
Bis dato wurde versucht die Radfahrer aufmerksam zu machen, dass sie eine
Gesetzesübertretung begangen haben. In diesem Zug wurden sie ersucht
umzudrehen oder das Fahrrad zu schieben. (von Besitzstörungsklagen und
Anzeigen wurde abgesehen). Der positive Zuspruch und die Aufklärungs
arbeit
haben zum größten Teil keine Wirkung gezeigt. Von Seiten der radfahrenden
Bevölkerung und Urlauber im Raum Bad Mitterndorf kommt es trotz der
Information zu einer Ignoranz der Fahrverbote.
Wir sehen uns daher gezwungen in Zukunft alle rechtlich möglichen Schritte
gegen jene Personen einzuleiten, welche Forststraßen ohne Zustimmung des
Grundeigentümers befahren (nicht nur Radfahrer auch PKW, Motorräder, etc).
http://www.ausseerland.net/archiv/20...st_18_2014.pdf
lg
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
Zitat von dulidulieh Beitrag anzeigenGrüß euch!
Ich möchte mich zuerst für euer aller Engagement in dieser Sache bedanken und werde - sofern es meine Zeit zulässt - mich einer künftigen Trutzpartie anschließen.
Erst kürzlich habe ich gelesen dass in Bad Mitetrndorf die Gangart gegen MTBler verschärft werden soll:
Quelle: Alpenpost 18/2014 - Seite 10
http://www.ausseerland.net/archiv/20...st_18_2014.pdf
lg
BITTE alle solchen Vorkommnisse hier dokumentieren - Danke kein Login erforderlich(!)Zuletzt geändert von AndiPS; 27.10.2014, 10:26.legal biken - auch in Österreich:
800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
www.upmove.eu/legalbiken
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
Vielen Dank nochmals für Eure Teilnahme an der 2.Trutzpartie in Rohrmoos-Untertal.
Die zahlreiche Teilnahme und die positive Stimmung ist die beste Motivation für uns die Kampagne "legal biken - auch in Österreich" weiter erfolgreich zu gestalten.
Das Medienecho war wieder entsprechend, in den nächsten Tagen werden sicherlich noch viele Beiträge folgen. Diese könnt Ihr unter www.upmove.eu/presse abrufen.
Außerdem haben wir unter folgendem Link alle Fotos von Manuela (upmove) und Rene (bikefex) zum Download bereit gestellt.
https://drive.google.com/folderview?...1U&usp=sharing
Jetzt bleibt uns nur noch die große Bitte unser gemeinsames Anliegen weiterhin zu unterstützen. Dies ist auf vielfache Weise möglich:
- Werde Fan auf unser upmove Facebook Seite , www.facebook.com/upmovemtb, lade deine Freunde ein dies ebenfalls zu tun
- registriere dich kostenlos auf www.upmove.eu/legalbiken, lade deine Freunde ein dies ebenfalls zu tun
- Informiere uns über Vorkommnisse in deiner Region zum Thema Mountainbike, egal ob positiv oder negativ. Sende uns dazu eine e-mail auf [email protected]
- Verteile die "legal biken" Flugblätter und Aufkleber
- Lebe die "Fair Play" Regeln und vermittle diese deinen Kollegen, aber auch Wanderern und anderen Nutzungsgruppen
- Werde upmove Vollmitglied, damit unterstützt du die Aktion ³legal biken² auch finanziell und du hast einen umfangreichen Versicherungsschutz (Rechtsschutz, Haftpflicht, Unfall/Berge) sowie einen Preisvorteil auf alle Produkte im upmove Webshop und bei Partnern www.upmove.eu/shop
- Hol dir die "legal biken" Produkte http://www.upmove.eu/de/shop/legal-b...te/705j74.html Dabei hast Du auch die Möglichkeit zu spenden.
In den nächsten Tagen findest du eine Zusammenfassung über die 2.Trutzpartie unter folgendem Link: http://www.upmove.eu/de/magazin/news...en/886d16.html
An alle Steirer, beobachtet heute und in den nächsten Tagen ein wenig die Presse und schickt uns Artikel betreffend ³legal biken² auf [email protected].
DANKE NOCHMAL FÜR EUERE MITWIRKUNG - KLASS WARS AM RIESACHSEE
Liebe Grüße Dietmar und AndiZuletzt geändert von AndiPS; 27.10.2014, 10:56.legal biken - auch in Österreich:
800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
www.upmove.eu/legalbiken
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