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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    ich möchte nochmals bemerken das es zur Zeit keinen einzigen Kilometer legal befahrbarerer Mountainbikestrecken gibt

    in diesem Lebensministeriumslink sind für alle Bundesländer Links drinnen

    für die (meine Lieblingsstrecke) komplexeste Strecke, die zur Mountainbikestrecke konnte ich noch nirgends Doku finden

    http://www.bmlfuw.gv.at/forst/wald-g...renimwald.html
    so weit woar i no nie

    Kommentar


    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

      Zitat von bike&ski Beitrag anzeigen
      Vielleicht sollte man sich auch an das Sportministerium wenden.
      Gute Idee!
      Ich wundere mich eigentlich eh immer, wie und wo die Mountainbike-Elite trainiert, die bei diversen internationalen Meisterschaften mehr oder weniger erfolgreich ist.
      Im Prinzip trainieren sie in Österreich alle illegal...
      Zuletzt geändert von whitewater; 06.11.2014, 01:16.

      Kommentar


      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

        sind uns eh die Briten vorgefahren,
        in unserer Paradediszipin der Abfahrt
        Zuletzt geändert von auon; 06.11.2014, 01:36.
        so weit woar i no nie

        Kommentar


        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

          Text



          I. ABSCHNITT

          WALD, ALLGEMEINES

          Nachhaltigkeit

          § 1. (1) Der Wald mit seinen Wirkungen auf den Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen ist eine wesentliche Grundlage für die ökologische, ökonomische und soziale Entwicklung Österreichs. Seine nachhaltige Bewirtschaftung, Pflege und sein Schutz sind Grundlage zur Sicherung seiner multifunktionellen Wirkungen hinsichtlich Nutzung, Schutz, Wohlfahrt und Erholung.

          (2) Ziel dieses Bundesgesetzes ist



          1.

          die Erhaltung des Waldes und des Waldbodens,


          2.

          die Sicherstellung einer Waldbehandlung, dass die Produktionskraft des Bodens erhalten und seine Wirkungen im Sinne des § 6 Abs. 2 nachhaltig gesichert bleiben und


          3.

          die Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung.


          (3) Nachhaltige Waldbewirtschaftung im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet die Pflege und Nutzung der Wälder auf eine Art und in einem Umfang, dass deren biologische Vielfalt, Produktivität, Regenerationsvermögen, Vitalität sowie Potenzial dauerhaft erhalten wird, um derzeit und in Zukunft ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Funktionen auf lokaler, nationaler und globaler Ebene, ohne andere Ökosysteme zu schädigen, zu erfüllen. Insbesondere ist bei Nutzung des Waldes unter Berücksichtigung des langfristigen forstlichen Erzeugungszeitraumes und allenfalls vorhandener Planungen vorzusorgen, dass Nutzungen entsprechend der forstlichen Zielsetzung den nachfolgenden Generationen vorbehalten bleiben.
          .





          Begriffsbestimmungen

          § 1a. (1) Wald im Sinne dieses Bundesgesetzes sind mit Holzgewächsen der im Anhang angeführten Arten (forstlicher Bewuchs) bestockt Grundflächen, soweit die Bestockung mindestens eine Fläche von 1 000 m2 und eine durchschnittliche Breite von 10 m erreicht.

          (2) Wald im Sinne des Abs. 1 sind auch Grundflächen, deren forstlicher Bewuchs infolge Nutzung oder aus sonstigem Anlaß vorübergehend vermindert oder beseitigt ist.

          (3) Unbeschadet ihrer besonderen Nutzung gelten als Wald im Sinne des Abs. 1 auch dauernd unbestockte Grundflächen, insoweit sie in einem unmittelbaren räumlichen und forstbetrieblichen Zusammenhang mit Wald stehen und unmittelbar dessen Bewirtschaftung dienen (wie forstliche Bringungsanlagen, Holzlagerplätze, Waldschneisen und Rückewege).

          (4) Nicht als Wald im Sinne des Abs. 1 gelten



          a)

          unbeschadet anderer Bestimmungen dieses Bundesgesetzes Grundflächen, die anders als forstlich genutzt werden und deren Bewuchs mit einem Alter von wenigstens 60 Jahren eine Überschirmung von drei Zehntel nicht erreicht hat,


          b)

          bestockte Flächen, die infolge des parkmäßigen Aufbaues ihres Bewuchses überwiegend anderen als Zwecken der Waldwirtschaft dienen,


          c)

          forstlich nicht genutzte Strauchflächen mit Ausnahme solcher, die als Niederwald bewirtschaftet wurden oder für welche die Schutzwaldeigenschaft festgestellt (§ 23) oder die Bannlegung ausgesprochen (§ 30) wurde,


          d)

          Baumreihen, soweit es sich nicht um Windschutzanlagen (§ 2 Abs. 3) handelt,


          e)

          Grenzflächen im Sinne des § 1 Z 2 des Staatsgrenzgesetzes, BGBl. Nr. 9/1974, soweit sie auf Grund von Staatsverträgen, die die Vermessung und Vermarkung der Staatsgrenze regeln, von Bewuchs freizuhalten sind.


          Die Bestimmungen der §§ 43 bis 46 finden Anwendung.


          (5) Nicht als Wald im Sinne des Abs. 1 gelten auch Flächen, die im Kurzumtrieb mit einer Umtriebszeit bis zu 30 Jahren genutzt werden, sowie Forstgärten, Forstsamenplantagen, Christbaumkulturen und Plantagen von Holzgewächsen zum Zwecke der Gewinnung von Früchten wie Walnuß oder Edelkastanie, soweit sie nicht auf Waldboden angelegt wurden und ihre Inhaber die beabsichtigte Betriebsform der Behörde binnen 10 Jahren nach Durchführung der Aufforstung oder Errichtung dieser Anlagen gemeldet haben. Erfolgt eine solche Meldung nicht, findet § 4 Anwendung.

          (6) Auf die im Abs. 5 erster Satz angeführten Anlagen finden die Bestimmungen der §§ 43 bis 45, auf Forstgärten und Forstsamenplantagen überdies jene des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes Anwendung.

          (7) Wald, dessen Bewuchs eine Überschirmung von weniger als drei Zehnteln aufweist, wird als Räumde, Waldboden ohne jeglichen Bewuchs als Kahlfläche bezeichnet.

          to be continued
          Zuletzt geändert von auon; 06.11.2014, 05:08.
          so weit woar i no nie

          Kommentar


          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker



            Mountainbiker von Polizeiaufgebot verfolgt - Niederösterreich Bezirk Lilienfeld kommt nicht zur Ruhe. Stift Lilienfeld, wieder mitten drinnen statt nur dabei.
            Helmut Friessenbichler, Gründer und langjähriger Chefredakteur des Outdoor-Magazines „Land der Berge“ plaudert

            http://www.upmove.eu/de/mountainbike...84d16e701.html

            Darf in diesem zusammenhang wieder einmal Werbung machen:
            Wir wollen auch in Österreich endlich #legalbiken und werden da auch nicht mehr locker lassen.
            Fälle wie dieser zeigen, es ist höchste Zeit etwas zu tun.
            Darum MACH AUCH DU MIT bei www.upmove.eu/lealbiken
            legal biken - auch in Österreich:
            800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
            mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
            Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
            www.upmove.eu/legalbiken

            Kommentar


            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

              Zitat von whitewater Beitrag anzeigen
              .....Ich wundere mich eigentlich eh immer, wie und wo die Mountainbike-Elite trainiert, die bei diversen internationalen Meisterschaften mehr oder weniger erfolgreich ist.
              Im Prinzip trainieren sie in Österreich alle illegal...
              ...vielleicht in den Apotheken

              Kommentar


              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                hihi.


                Edit:
                Der darauf folgende Beitrag wurde wegen zu parteipolitischen Inhalts gelöscht.
                Lg, Wolfgang A. (für die Moderatoren)
                Zuletzt geändert von Wolfgang A.; 06.11.2014, 21:06. Grund: Edit hinzugefügt
                mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                bürstelt wird nur flüssiges

                Kommentar


                • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                  Das muss a Scherz sein nicht zu glauben viel Spaß noch Freunde

                  Kommentar


                  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                    Mist, hätt pivo sein Kommentar nur zu gern glesn

                    Nebenbei: netter Leserbrief in der Kleinen Zeitung - da ist ein Herr aus St. Stefan (oder so) ziemlich traurig und verärgert, dass der Passus der Jägerpolizei nun doch nicht kommt....
                    -_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-
                    Es gibt imma an, dem gehts oascha... (Helmi, Kabarett Simpl)

                    Kommentar


                    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                      Zitat von Schnapsflaschl Beitrag anzeigen
                      Mist, hätt pivo sein Kommentar nur zu gern glesn
                      mein hat er eh net gelöscht.

                      und der folgende kommentar von wem auch immer war eh net das wahre highlight, sondern übliches wirtshausgedudel. hat scha passt, das löschen.
                      mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                      bürstelt wird nur flüssiges

                      Kommentar


                      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                        Zitat von Schnapsflaschl Beitrag anzeigen
                        Mist, hätt pivo sein Kommentar nur zu gern glesn

                        Nebenbei: netter Leserbrief in der Kleinen Zeitung - da ist ein Herr aus St. Stefan (oder so) ziemlich traurig und verärgert, dass der Passus der Jägerpolizei nun doch nicht kommt....
                        ...wo doch der arme so viel geld für die wildfütterung ausgeben muss, um das natürliche gleichgewicht im wald zu garantieren und dann kommen die wildgewordenen und machen sein ganzes hab und gut kaputt - oder so ähnlich. musst schon verstehen!
                        live your life - dream your dream

                        Kommentar


                        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                          mist.
                          i hab des pfarrblattl net.
                          i lies die salzburger.
                          mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                          bürstelt wird nur flüssiges

                          Kommentar


                          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                            Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                            mist.
                            i hab des pfarrblattl net.
                            i lies die salzburger.
                            I a net - i lies die Wiener Zeitung

                            Kann vielleicht wer von dem geistigen Erguss in der Kleinen Zeitung einen scan machen und hier einstellen, wär echt fesch, schon wegen der Gaudi
                            Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

                            Kommentar


                            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                              Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
                              Mountainbiker von Polizeiaufgebot verfolgt - Niederösterreich Bezirk Lilienfeld kommt nicht zur Ruhe. Stift Lilienfeld, wieder mitten drinnen statt nur dabei.
                              Da jammern die Polizisten selbst dauernd ob ihrer Überlastung nach der schließung diverser Wachzimmer .. ähhhh ...Polizeiinspektionen, wie das jetzt heißt, und dann habens Zeit, dass mit 2 Streifenwagen einen (!) Mountainbiker verfolgen? Und ihn nicht mal erwischen???

                              Bravo Kottan!!!!

                              Mir scheint, da wurde ein bislang verschollenes Gemeinschaftswerk von Helmut Zenker, Peter Patzak, Ernst Hinterberger und Felix Mitterer (Die Mountainbike Saga - eine Farce aus Österreich) ausgegraben, oder ist das doch österreichische Realität?
                              Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

                              Kommentar


                              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                                @pivo: aso, kloa, wer lesen kann is klar im Vorteil *hüstel* steht eh "der nachfolgende Beitrag" *ggg*
                                -_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-
                                Es gibt imma an, dem gehts oascha... (Helmi, Kabarett Simpl)

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