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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    zur Illustration ein Foto, auch wenn wir von der Mondlandung schon schärfere Bilder gehabt haben


    Als upmove nehmen wir jede Möglichkeit wahr über #legalbiken zu referieren oder zu berichten.
    Letzten Samstag(08.11.14) beim österreichischen Radsportverband ÖRV.
    Eigentlich sollte man meinen, dass der ÖRV zu 100 % für uns Radler (auch Mountainbiker) eintritt.
    Das dies zumindest noch nicht so Ganz ist war uns klar.
    Der ÖRV ist im Prinzip für den Rennsport da. Punkt.
    Für jene die MTB als erholungsbringende Freizeitaktivität betreiben gibt es upmove.
    Unser 'Präsi' Andreas Pfaffenbichler hat den Vortrag für upmove gehalten.
    Den Bericht von Martin Budweiser, MTB Ausbildungleiter von upmove, findest du hier!
    legal biken - auch in Österreich:
    800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
    mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
    Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
    www.upmove.eu/legalbiken

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    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

      Was ich nicht ganz in Ordnung finde ist, dass beim Rennradfahren (Trainingsfahrten, die aber nicht näher definiert werden) nahezu keine Beschränkungen gelten:
      Das RR braucht kein Licht, keine Klingel, keine Rückstrahler, keine Speichenreflektoren. Und Rennradfahrer dürfen nebeneinander fahren.
      Ein Mountainbike, das bis auf geländetaugliche Bereifung, einem Rennrad sehr ähnlich ausgestattet ist, darf aber so nicht auf der Straße gefahren werden, es entspricht nicht der STVO.
      Im Gelände darf es aber auch nur auf wenigen Strecken legal benutzt werden.
      Nun ist es aber so, dass eben nicht jeder Radfahrer den gleichen Geschmack hat, was Fahrräder betrifft. Der eine bevorzugt eben das Rennrad, ein anderer ein STVO- konformes Trekkingbike, andere wieder fahren gerne Mountainbike.
      Und eben genau jene werden meiner Ansicht nach benachteiligt. Kann man nicht auch versuchen auf Basis der "Gleichbehandlung" diese Ungerechtigkeit abzustellen?

      Bitte den obigen Beitrag nicht falsch verstehen, ein paar meiner Freunde sind Rennradler, also soll das kein Gefluche auf die Rennradler sein!
      Ich will nur die Ungerechtigkeit der Gesetzgebung verurteilen.
      Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

      Kommentar


      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

        Es ist in der Tat skurril, dass man mit einem 11,99 kg "Renn"rad mit Mindestfelgendurchmesser und Rennlenker ohne Reflektoren tagsüber fahren darf, und mit einem 9kg MTB Hardtail nicht und auf dem Weg zum Berg Gefahr läuft, gestraft zu werden.

        (wobei der Felgendurchmesser mittlerweile von den 29ern erreicht wird, nur der "Rennlenker" halt nicht oder nur von John Tomac... )

        Allerdings würde ich vermuten, dass das Thema zu einer Verzettelung der upmove-Aktiven führen könnte bzw. womöglich sogar das Thema negativ beeinflussen könnte, nach dem Motto, "zwar geben wir hier (Forststraßen) nicht nach, aber dafür dort (StVO)...".
        (auch wenn das unterschiedliche Ministerien sind)

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        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

          Bleibt immer noch die Möglichkeit, dass wir als EU- Bürger uns in unserem Land gegenüber den Bürgern in anderen Ländern benachteiligt fühlen können.
          Wir dürfen EU- weit überall hinfahren zum arbeiten, oder Kinderkriegen, aber sobald wir unsere Freizeit geniessen wollen, gelten in unserem Land andere Regeln...
          Obwohl...auch hier könnte der Schuss nach hinten losgehen, indem es dann vielleicht heißt: Gut, dann dürft ihr eben in KEINEM EU- Land mehr abseits der Straßen, ausser auf gekennzeichneten Radwegen fahren...

          Was ich noch nirgends in Erfahrung bringen konnte: Ob es auch von Seiten der Reiter Bestrebungen gibt, das Reitverbot auf gewissen Strecken aufzuheben...
          Könnte mir vorstellen, in den Reitern auch interessierte "Mitstreiter" zu finden...
          Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

          Kommentar


          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

            Lasst die Reiter weg.
            Das sind alles tiefkonservative Clubs, die mit uns Revoluzzern nix zu tun haben wollen!

            Erfahrungen der letzten Tage
            Zuletzt geändert von AndiPS; 12.11.2014, 22:44.
            legal biken - auch in Österreich:
            800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
            mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
            Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
            www.upmove.eu/legalbiken

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            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

              Wichtig Ist: Die Botschaft verbreiten und Unterstützer finden!
              DIe Sache liegt in unserer Hand, sind wir laut genug, wird's gelingen:
              Die Sache schaut ganz gut aus!
              legal biken - auch in Österreich:
              800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
              mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
              Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
              www.upmove.eu/legalbiken

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              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
                Lasst die Reiter weg.
                Das sind alles tiefkonservative Clubs, die mit uns Revoluzzern nix zu tun haben wollen!

                Erfahrungen der letzten Tage ;
                kannst so nicht sagen (tausche selbst manchmal den drahtesel gegen was felliges).
                nur ist die situation eine andere: die meisten ausreiter sind in der nahen umgebung ihres stalles unterwegs. die arrangieren sich oft mit den grundbesitzern, damit sie manche wege, wälder oder abgeerntete felder nutzen dürfen.
                selten packt wer seinen gaul ein und reitet irgendwo anders aus. und wenn, dann in dezitiert pferdefreundliche gegenden wie z.b. das mühlviertel, wo es offenbar ein dichtes reitwegenetz gibt und die reiter mittlerweile eine rolle in der tourismusstatistik spielen.
                oder er flüchtet genauso wie wir biker ins benachbarte ausland, ein wahres paradies soll ungarn sein.

                ambitionen z.b. über den hochschwab drüberzureiten hat anscheinend niemand (ausser mir, aber meine reiterlichen skills erlauben derzeit nur S0-trails).
                live your life - dream your dream

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                • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                  Danke füe die Aufklärung!
                  legal biken - auch in Österreich:
                  800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                  mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                  Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                  www.upmove.eu/legalbiken

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                  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                    Zitat von Roland P Beitrag anzeigen
                    Was ich nicht ganz in Ordnung finde ist, dass beim Rennradfahren (Trainingsfahrten, die aber nicht näher definiert werden) nahezu keine Beschränkungen gelten:
                    Das RR braucht kein Licht, keine Klingel, keine Rückstrahler, keine Speichenreflektoren. Und Rennradfahrer dürfen nebeneinander fahren.
                    Ein Mountainbike, das bis auf geländetaugliche Bereifung, einem Rennrad sehr ähnlich ausgestattet ist, darf aber so nicht auf der Straße gefahren werden, es entspricht nicht der STVO.
                    Im Gelände darf es aber auch nur auf wenigen Strecken legal benutzt werden.
                    Nun ist es aber so, dass eben nicht jeder Radfahrer den gleichen Geschmack hat, was Fahrräder betrifft. Der eine bevorzugt eben das Rennrad, ein anderer ein STVO- konformes Trekkingbike, andere wieder fahren gerne Mountainbike.
                    Und eben genau jene werden meiner Ansicht nach benachteiligt. Kann man nicht auch versuchen auf Basis der "Gleichbehandlung" diese Ungerechtigkeit abzustellen?

                    Bitte den obigen Beitrag nicht falsch verstehen, ein paar meiner Freunde sind Rennradler, also soll das kein Gefluche auf die Rennradler sein!
                    Ich will nur die Ungerechtigkeit der Gesetzgebung verurteilen.
                    1. in anderen ländern heissts nicht rennrad, sondern roadbike. das beschreibt genau, wo das ding fahren soll. nicht am radweg oder ähnlichen unglücklichen meist verwahrlosten anlagen, sondern auf der straße.
                    2. ein mountainbike gehört dann wohin? in frankreich heissts vtt - vélo tout terrain. also eher nicht auf die straße.
                    3. klingel bei rr: vll in mundlistan auf der donauinsel. aber za was brauch i auf der freilandstraße a klingel? hallo? das ist ein rennrad und kein omabike mit teletubbylenker.
                    4. wenns finster ist, brauchst auch am rr licht. nur im hellen nicht, wozu auch? punkt und aus. wer zu deppert ist, sich mit reflektoren und brauchbarer lichtquelle auszustatten, wenns mal finster wird, kann gerne abgestraft werden.
                    5. nebeneinander: oft sicherer als hintereinander, weil sich autofahrer da nicht mit null seitenabstand mit 100km/h vorbeiquetschen, sondern wie bei einem von der geschwindigkeit mit rennradlern vergleichbaren traktor überholen müssen, also warten bis kein gegenverkehr kommt, die sicht passt, die kurve aus ist usw. zusätzlich, bei rudelausfahrten: was is leichter zu überholen? ein pulk oder eine 200m lange schlange? oder alle 50m ein radler? der gesetzgeber hat sich dabei schon was gedacht.
                    7. was ist daran ungerecht? es ist nicht ungerecht, dass wir uns täglich ein schnitzerl leisten können, sondern ungerecht, dass andere hungern.
                    8. nochmal: ein mtb auf der straße hat sich verirrt.
                    9. conclusio: kindergartenargumentation, die der sache nicht dienlich ist.

                    zur klarstellung: ich fahre rennrad und mtb. und auto auch.

                    Zitat von bernhardw Beitrag anzeigen
                    kannst so nicht sagen (tausche selbst manchmal den drahtesel gegen was felliges).
                    nur ist die situation eine andere: die meisten ausreiter sind in der nahen umgebung ihres stalles unterwegs. die arrangieren sich oft mit den grundbesitzern, damit sie manche wege, wälder oder abgeerntete felder nutzen dürfen.
                    selten packt wer seinen gaul ein und reitet irgendwo anders aus. und wenn, dann in dezitiert pferdefreundliche gegenden wie z.b. das mühlviertel, wo es offenbar ein dichtes reitwegenetz gibt und die reiter mittlerweile eine rolle in der tourismusstatistik spielen.
                    oder er flüchtet genauso wie wir biker ins benachbarte ausland, ein wahres paradies soll ungarn sein.

                    ambitionen z.b. über den hochschwab drüberzureiten hat anscheinend niemand (ausser mir, aber meine reiterlichen skills erlauben derzeit nur S0-trails).
                    hihi, gestern, als wir des abends vom schöckl runterkamen, mit nicht stvo-konformer, weil zu heller beleuchtung, hat eine tussi, als wir beim pferdestall wie am schild aufgefordert, vorbeischoben, rausgemault: die depperten radlfoahra gehn ma scho sou am oarsch! amoi spaunn i a saal ibern weg, owa weiter oben, wo s nu foahrn derfn."

                    ich: "hab alles gehört. und i hau s nächste mal an schweizer kracher in dein stall eine..."
                    tus eh net, weil mir die viecher leid tan.
                    Zuletzt geändert von pivo; 13.11.2014, 09:19.
                    mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                    bürstelt wird nur flüssiges

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                    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                      Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                      wer zu deppert ist, sich mit reflektoren und brauchbarer lichtquelle auszustatten, wenns mal finster wird, kann gerne abgestraft werden.
                      Momentan ist die Gesetzeslage so, dass dich ein Polizist, der dir lästig sein will, für jedes fehlende Reflektorlein am MTB auch tagsüber eine Strafe aufbrummen kann. 10 Euro fürn Frontreflektor, 10 Euro für die linken Pedalreflektoren, 10 Euro für die rechten usw...
                      Kein Riesenproblem, aber seltsam, dass das bei RRs anders ist.
                      Wer bei Nacht ohne Licht fährt ist ein Volltrottel, völlig deiner Meinung.


                      Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                      mit nicht stvo-konformer, weil zu heller beleuchtung
                      Das ist zum Glück ein rein deutsches Problem, wo die Stvzo Beleuchtung >5W verbietet.
                      Bei uns darf man auch starke Lampen fahren, sie müssen nur blendfrei eingestellt sein (auch im Sinne der eigenen Sicherheit empfehlenswert -- ein geblendeter Autofahrer kann den Abstand zum Radler nur viel schlechter einschätzen) und fix mit dem Radl verbunden sein. (also nicht nur am Helm)

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                      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                        Zitat von FloImSchnee Beitrag anzeigen
                        Momentan ist die Gesetzeslage so, dass dich ein Polizist, der dir lästig sein will, für jedes fehlende Reflektorlein am MTB auch tagsüber eine Strafe aufbrummen kann. 10 Euro fürn Frontreflektor, 10 Euro für die linken Pedalreflektoren, 10 Euro für die rechten usw...
                        mein mtb wird kaum polizeikontakt haben, außer der jaga ruft diese herbei. ich bin prolo, ich fahr mitn auto bis dorthin, wo der trail beginnt. und dann trag ich mein rad. ich halte ja nur das (eine, das andere nicht...) gesetz ein, ich darf ja nicht mitn bike auf der straße fahren. und auf der straße tragen?
                        aber es ist eh hinlänglich bekannt, dass mtbs in ö eigentlich nur auf eigengrund benutzt werden dürfen...

                        Zitat von FloImSchnee Beitrag anzeigen
                        Das ist zum Glück ein rein deutsches Problem, wo die Stvzo Beleuchtung >5W verbietet.
                        Bei uns darf man auch starke Lampen fahren, sie müssen nur blendfrei eingestellt sein (auch im Sinne der eigenen Sicherheit empfehlenswert -- ein geblendeter Autofahrer kann den Abstand zum Radler nur viel schlechter einschätzen) und fix mit dem Radl verbunden sein. (also nicht nur am Helm)
                        echt? na dann...
                        dazu was anderes: mich hat mal in graz, als dort noch studierte, bei der keplerbrücke ein kieberer verwarnt, weil ich nachts eine warnweste trug. diese sei nicht dafür zugelassen und würde die autofahrer irritieren. dass mein licht eine nutzlose funzen war, war ihm egal, das hat schon gepasst.
                        mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                        bürstelt wird nur flüssiges

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                        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                          @pivo: Keine Angst, wenn mein Radl auf der Straße unterwegs ist, hat es sich nicht verirrt, weil manchmal werden Feldwege und Trails von Straßen unterbrochen.
                          Da fahr ich halt dann trotzdem weiter und hol nicht mein Auto...
                          Und wenn mich dann ein Kieb..äh ein Polizist anhält und straft, weil ich keine g´schissenen Reflektoren drauf hab, fühl ich mich schon a wengerl gefrotzelt, weil das "Roadbike" ohne Verwendung von Reflektoren trotzdem legal unterwegs ist...
                          Dass ich im Dunkeln mit Licht fahr, ist eigentlich logisch, Rücklicht ist fix am Radl, das Frontlicht kommt bei Bedarf aus dem Rucksack. Was aber wieder nicht legal ist, weil das auch fest mit dem Rad verbunden sein müsste.
                          Wieder ein strafbarer "Tatbestand", der bei gekrümmtem Lenker und schmalen Pneu´s keiner wäre...

                          Bitte versteh das nicht falsch, mich zipft´s nicht an, dass "die Rennradler" das dürfen und ich nicht.
                          Was mir auf den Sack geht, ist die Gesetzeslage, die das Mountainbike im Vergleich mit Rennradln und anderen "STVO- konformen" Rädern zu einem illegalen Sportgerät macht.

                          Zur Warnweste: Der hat Dich echt deswegen angepisst!? Wie viele Motorradfahrer sind denn inzwischen auch schon mit Warnweste unterwegs, damit sie besser gesehen werden? Ist das schon lange her?
                          Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

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                          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                            @Pivo: ich freu mich immer, wenn ich ohne Auto bei einer Tour auskomme. Macht dann auch eine bessere "Gesamtökobilanz" als beim Großteil der Wanderer, der zwangsläufig mit dem Auto anreisen muss.

                            Zur Warnweste: unvorstellbar dummer Polizist.

                            Mir iss halt zu deppert, auf einen Freerider Reflektoren drauf zu picken. Dennoch schau ich im Eigeninteresse, dass ich immer gut gesehen werde. Habe daher für dunkle Landstraßenheimfahrten zusätzlich zum Licht immer breite Reflektorenbandl im Rucksack, die dann um Knöchel und Rucksack kommen.


                            Zitat von Roland P Beitrag anzeigen
                            Dass ich im Dunkeln mit Licht fahr, ist eigentlich logisch, Rücklicht ist fix am Radl, das Frontlicht kommt bei Bedarf aus dem Rucksack. Was aber wieder nicht legal ist, weil das auch fest mit dem Rad verbunden sein müsste.
                            Wieder ein strafbarer "Tatbestand", der bei gekrümmtem Lenker und schmalen Pneu´s keiner wäre...
                            Doch, das ist legal. Das Licht muss nicht permanent montiert sein, bei Tag braucht kein Licht oben sein. Reflektoren müssen allerdings immer oben sein, wenn man auf öffentl. Straßen fahren will.

                            Was tatsächlich strenggenommen nicht legal ist, ist, so wie's viele machen, das Rücklicht an den Rucksack zu hängen. Das hab ich aber eh noch nie verstanden, warum das soviele Bergradler machen. Da leuchtet's nämlich dann meist irgendwo hin, aber nicht maximal sichtbar geradeaus, leicht nach unten geneigt nach hinten.

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                            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                              Danke, für den Hinweis!

                              Da bin ich offensichtlich noch auf (ur) altem Stand gewesen!

                              So ist´s richtig:

                              "Die wesentlichen Verpflichtungen der Fahrradverordnung

                              Inverkehrbringen (verkaufen):

                              Fahrräder (auch Mountainbikes!) dürfen nur mit folgender Ausrüstung verkauft werden:

                              zwei unabhängigen Bremsen
                              Rückstrahlern nach Vorne (weiß) und Hinten (rot): diese dürfen auch in den Scheinwerfer oder das Rücklicht integriert sein;
                              seitlichen Rückstrahlern (gelb) oder reflektierenden Reifen (weiß oder gelb);
                              Rückstrahlern an den Pedalen (gelb) oder etwa an den Pedalkurbeln;
                              Glocke, Hupe oder ähnlichem.
                              Es gibt allerdings keine Bestimmung, dass Fahrräder fertig montiert verkauft werden müssen - das bloße Beipacken zum Beispiel der Rückstrahler wäre zulässig.
                              Verwenden:

                              Fahrräder müssen weiters mit Scheinwerfer und Rücklicht ausgestattet sein:
                              Das Rücklicht darf auch ein Blinklicht sein; Scheinwerfer und Rücklicht können auch aufsteckbar und/oder batteriebetrieben sein; nicht zulässig sind aber Scheinwerfer und Rücklichter, die am Körper getragen werden.

                              Bei Tageslicht und guter Sicht müssen Scheinwerfer und Rücklicht nicht mitgeführt werden. Alle anderen der oben angeführten Ausrüstungsgegenstände müssen aber immer am Fahrrad angebracht sein - dies gilt auch für die Rückstrahler. Sind die Rückstrahler in Scheinwerfer oder Rücklicht integriert, müssen letztere folglich auch tagsüber mitgeführt werden. Bei schlechter Sicht oder Dunkelheit müssen natürlich - wie bisher - Scheinwerfer und Rücklicht am Fahrrad angebracht sein und es ist mit Licht zu fahren. Diese Bestimmungen gelten auch für Mountainbikes!

                              Ausnahmen:

                              Rennräder (Gewicht maximal 12 Kilogramm, Rennlenker, äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 Millimeter, äußere Felgenbreite maximal 23 Millimeter) dürfen - abgesehen von den Bremsen - ohne Sicherheitsausrüstung verkauft und - wie bisher - bei Tageslicht und guter Sicht auch ohne diese Ausrüstung verwendet werden."

                              Da war ich im Irrtum, mea culpa!

                              Ändert aber nichts an der Tatsache, dass man am RR keine Reflektoren braucht, am MTB aber schon.
                              Ergo bist mit dem MTB, so wie es die meisten wohl verwenden (ohne Reflektoren) strafbar, mit den RR nicht.
                              Ob Reflektoren am Rad der Sicherheit dienen, oder nicht, kann jeder selbst beurteilen. Hab ich´s aber drauf gehabt und sie gehen im Gelände verloren, dürfte ich meinen Heimweg nur noch im Gelände fortsetzen, wo ich aber auch wieder nicht fahren darf...

                              Versteht´s ich will nicht sudern, wer was darf und wer nicht.
                              Ich will einfach mit dem MTB legal unterwegs sein, egal ob auf dem Trail, dem Forstweg, oder auf der Straße.

                              Nicht mehr und nicht weniger wünsch´ ich mir...

                              @pivo: Übrigens, das Radl- Tragen ist ein klasse Sache!
                              Beim letzten "Kontakt" mit einem Jäger hat er mir erklärt, dass ich hier (Wechselgebiet) zwar wandern dürfte, aber nicht radfahren.
                              Darauf hab ich das Rad geschultert und ihm gesagt, ich wander jetzt den Berg rauf und drüben fahr ich auf der Mautstraße wieder runter, weil ich zu faul zum gehen bin...
                              Zuletzt geändert von Roland P; 14.11.2014, 11:03.
                              Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

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                              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                                Das mit den Rennrädern geht auf eine Gesetzesänderung aus den - ich glaube 70er jahren - zurück. davor wollte man auch die Rennräder mit Licht/REflektoren usw auch tagsüber zwangsverpflichten und das nichtbenützen unter Strafe stellen. es ist dann aber gott sei dank nicht so weit gekommen.
                                man kann also beim MTB auch nur über eine Änderung des bestehenden Gesetzes hoffen, aber da mahlen die Mühlen bei uns ja bekanntlich immer besonders schnell....
                                tagsüber bei gutem WEtter brauchts einfach keine Reflektoren/Licht usw!
                                ich bin zwar noch nie mit dem MTB angehalten worden aber wenn den sherriffs mal gar langweilig ist soll es bei uns auch schon vorgekommen sein dass sie sich an einem Sonntag am Drauradweg positionieren und auch abstrafen...
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                                the future is just written

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