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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von leichti Beitrag anzeigen
    Bitte stellt diese unnötige Zensur der Zeichenketten Ö V P, S P Ö usw. aus.
    das find ich auch mehr als lächerlich, es ist nun einmal ein politisches thema mit fundamentalem bezug zu einem ganz wesentlichen bergthema (nämlich dem zutritt zum wald / den bergen)... warum als eine pseudopolitikfreiheit vorgaukeln, wenn sämtliche hier relevanten entscheidungen von der politik getroffen werden? das löschen von parteibezeichnungen macht das thema auch nicht unpolitischer.. zumal es keine herausragenden intellektuellen fähigkeiten erfordert, die partei hinter den *** zu erkennen...

    Kommentar


    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

      Zitat von Steirerspur Beitrag anzeigen
      das find ich auch mehr als lächerlich, es ist nun einmal ein politisches thema mit fundamentalem bezug zu einem ganz wesentlichen bergthema (nämlich dem zutritt zum wald / den bergen)... warum als eine pseudopolitikfreiheit vorgaukeln, wenn sämtliche hier relevanten entscheidungen von der politik getroffen werden? das löschen von parteibezeichnungen macht das thema auch nicht unpolitischer.. zumal es keine herausragenden intellektuellen fähigkeiten erfordert, die partei hinter den *** zu erkennen...
      Ganz meine Meinung.
      Ich persönlich wähle die seit geraumer Zeit die *** (dort wo der ehemalige Vizekanzler nun der österreichische Oberjäger ist) nicht mehr, der Standpunkt dieser Partei bezüglich Wegefreiheit für Erholungssuchende ist dabei sicherlich nicht entscheidend für meine Entscheidung, aber bestärkt mich dabei ungemein.

      LG Hans
      Zuletzt geändert von GrazerHans; 24.11.2014, 08:44.
      Nach uns die Sintflut.

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      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

        Sorry Link war falsch, darum nochmals:
        Von großem Interesse getragen war eine Diskussion am 21. November in Reichenau an der Rax, die von den Naturfreunden veranstaltet worden war: 250 Zuhörer und Diskutanten erhofften sich Licht am Ende des Tunnels beim Thema Mountainbiken auf Forststraßen. Nach zweieinhalb Stunden war jedoch der letzte Hoffnungsschimmer gestorben.
        Obersenatsrat Andreas Januskovecz, der Forstdirektor der Stadt Wien, wagte sich in die Höhle des Löwen im Schloss Reichenau. Weiter hier: http://www.upmove.eu/die-hoffnung-st...86d16e705.html
        legal biken - auch in Österreich:
        800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
        mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
        Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
        www.upmove.eu/legalbiken

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        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

          Die Geschichte der Haftung für Wegeerhalter ist eine Geschichte voller Missverständnisse und Irrtümer :-)


          Das beliebte Thema Haftung, mit dem man uns Biker so gerne aus dem Wald ausschließen möchte, hier einmal ganz kurz und knackig präsentiert.
          Übrigens: In den meisten Bundesländern kann jeder Grundbesitzer/Wegerhalter seinen Weg kostenlos für Radfahrer Haftpflicht versichern lassen (womit auch der letzte Rest weggeräumt sein sollte)




          siehe hier: https://www.tirol.gv.at/fileadmin/th...gehandbuch.pdf (Kapitel 7)


          siehe hier: http://www.upmove.eu/uploads/faq_dow...ownloadweb.pdf
          legal biken - auch in Österreich:
          800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
          mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
          Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
          www.upmove.eu/legalbiken

          Kommentar


          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

            Das scheint echt eine der zentralen Sorgen der Grundbesitzer zu sein (und bei manchen sicher auch ein vorgeschobene Begrühndung), danke für die Aufbereitung!

            Kommentar


            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

              Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen


              Übrigens: In den meisten Bundesländern kann jeder Grundbesitzer/Wegerhalter seinen Weg kostenlos für Radfahrer Haftpflicht versichern lassen (womit auch der letzte Rest weggeräumt sein sollte)
              Was sind die "meisten" Bundesländer? Die größte Perversität ist wohl, dass jede Provinz eine eigene Rechtslage hat.

              Und warum sollte ein Grundbesitzer ein Haftungsrisiko übernehmen, für eine Gruppe, die er ja gar nicht auf seinem Grund haben will.

              Die oben ausgeführte Wegehalterhaftung bietet noch immer genug Interpretationsspielraum für findige Anwälte, unterbeschäftigte Gerichte etc...

              Der einzig gangbare Weg kann wohl nur dahin gehen, dass Eigenverantwortung vom Mountainbiker eingefordert, bzw. auch übernommen wird.
              Zuletzt geändert von feiN; 26.11.2014, 00:20.
              It's hard to fly like an eagle when you work with turkeys.

              Norbert

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              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                Ich habe kürzlich zufällig ein Schild gesehen "Privatweg, Nutzung auf eigene Gefahr". Da musste ich an euch denken.

                Kommentar


                • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                  Zitat von feiN Beitrag anzeigen
                  Was sind die "meisten" Bundesländer? Die größte Perversität ist wohl, dass jede Provinz eine eigene Rechtslage hat.
                  Bis auf NÖ,W und BGLD weiß ich von allen, dass es so was gibt.
                  Weitere Informationen bitte jederzeit Willkommen.
                  Die Rechtslage ist bundesweit, nur der angebotene Versicherungsschutz wird von den Bundesländern einzeln angeboten.

                  Zitat von feiN Beitrag anzeigen
                  Und warum sollte ein Grundbesitzer ein Haftungsrisiko übernehmen, für eine Gruppe, die er ja gar nicht auf seinem Grund haben will.
                  Normalerweise wird von seiten der Grundbesitzer argumentiert "Mir wär's ja egal, aber die Haftung".
                  Dieses Argument ad absurdum zu führen, ist das Anliegen der Information über die Haftung.
                  Die von dir gestellte Frage ist natürlich berechtigt, und führt direkt zu unserem Anliegen: "gebt auch Radfahren die gesetzlich Grundlage, Forststraßen und Wege auf eigene Gefahr zu nützen!"

                  Zitat von feiN Beitrag anzeigen
                  Die oben ausgeführte Wegehalterhaftung bietet noch immer genug Interpretationsspielraum für findige Anwälte, unterbeschäftigte Gerichte etc...
                  Die Praxis wiederlegt dieses Argumnet.
                  Es gibt KEINE Fälle, wo die Wegerhalterhaftung missbräuchlich gegen den Wegerhalter interpretiert wurde.
                  Ein Beispiel wo ein Grundbesitzer ZURECHT wegen der Haftung verurteilt wurde:
                  Wegerehalter (Verein, "X") bemerkt brüchiges Geäst über Weg.
                  X fragt bei Grundbesitzer "Y" an ob brüchiges Geäst entfernt werden kann.
                  Y sagt, auf meinen Grund arbeite nur ich an meinen Bäumen.
                  X weißt Y mehrmals auf Gefärdung hin, und bietet wiederholt selbstständige Beseitigung des Mangels an.
                  Y kommt wiederholt Aufforderung nicht nach.
                  Brüchiges Geäst führt zu Unfall.
                  Y muss haften, da er hier grob Fahrlässig gehandelt wurde.
                  Begründung: hatte Kenntnis vom Mangel, Mangel wurde wiederholt urgiert, hat Hilfe bei Beseitigung des Mangels ausgeschlagen.

                  Zitat von feiN Beitrag anzeigen
                  Der einzig gangbare Weg kann wohl nur dahin gehen, dass Eigenverantwortung vom Mountainbiker eingefordert, bzw. auch übernommen wird.
                  Genau diese Eigenverantwortung will man den Radfahreren anscheinend nicht geben.
                  Zuletzt geändert von AndiPS; 26.11.2014, 09:33.
                  legal biken - auch in Österreich:
                  800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                  mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                  Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                  www.upmove.eu/legalbiken

                  Kommentar


                  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                    Zitat von feiN Beitrag anzeigen
                    Der einzig gangbare Weg kann wohl nur dahin gehen, dass Eigenverantwortung vom Mountainbiker eingefordert, bzw. auch übernommen wird.


                    Siehe Bayern: "darf auf geeigneten Wegen fahren." Der Radler muss selber entscheiden, ist der Weg "geeignet", kann ICH den fahren?

                    Ich fand z.B. den Weg am Wochenende geeignet...

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                    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                      Zitat von FloImSchnee Beitrag anzeigen


                      Siehe Bayern: "darf auf geeigneten Wegen fahren." Der Radler muss selber entscheiden, ist der Weg "geeignet", kann ICH den fahren?
                      Betrifft das auch die Bayrischen Staatsforste?
                      Ab April 2015 wird es zu einen Führungswechsel bei der ÖBF AG geben. Der derzeitige Vorstandsvorsitzende der Bayrischen Staatsforste, Dr. Rodolf Freidhager, wird Vorstandsvorsitzender der ÖBF werden.
                      http://www.bundesforste.at/service-p...-vorstand.html

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                      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                        Bezirksblätter NÖ


                        Wir haben ja schon immer gewusst: die absolute Mehrheit will "legal biken - auch in Österreich!" :-)

                        Spaß beiseite, dass wichtigste für unser künftiges Auftreten ist, dass wir unsere wichtigsten Fair Play Punkte: "nur auf Wegen, alle anderen Wegenutzer haben Vortritt" noch eingängiger präsentieren!

                        www.upmove.eu/legalbiken
                        Zuletzt geändert von AndiPS; 28.11.2014, 23:05.
                        legal biken - auch in Österreich:
                        800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                        mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                        Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                        www.upmove.eu/legalbiken

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                        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker



                          Der oberösterreichische Landeshauptmann, Dr. Josef Pühringer, bittet um Mitteilung, durch welche Gesetze wir uns belästigt fühlen. Wir wissen da was...
                          Wir haben ihm folgendes geschrieben:


                          Das Forstgesetz mit §33 verbietet in der jetzigen Leseart das Mountainbiken auf Forststraßen!

                          Dies beschränkt die Freizeitqualität von vielen Erholungssuchenden und die Entwicklungsmöglichkeiten von Tourismusregionen.

                          800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich Forststraßen und Wege legal befahren.

                          Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.

                          Wir biken “Fair Play” nur auf Wegen und Straßen.
                          Allen anderen Wegenutzern lassen wir den Vortritt.


                          Der Erfüllung dieses Wunsches stehen keine vernünftigen Gründe entgegen!

                          Du willst das selbe machen? So geht es:

                          Hier gibt es das Online-Formular

                          Drücke zwei mal auf “Weiter >”, so kommst du zur Seite:
                          “Welche konkreten Anregungen und Verbesserungsvorschläge haben Sie? Worüber haben Sie sich geärgert? Wo glauben Sie, sind wir überreguliert? Welche Regelungen halten Sie für unnötig?”

                          Hier fügst du obigen Text ein, nochmals “Weiter >”, dann “Senden”,zwei mal auf “Beenden” - fertig!

                          (PS: Wir glauben, hier ist die Meinung aller gefragt, die in Oberösterreich einmal Mountainbiken gehen wollen, egal wo sie wohnen)
                          Zuletzt geändert von AndiPS; 01.12.2014, 17:53.
                          legal biken - auch in Österreich:
                          800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                          mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                          Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                          www.upmove.eu/legalbiken

                          Kommentar


                          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                            Sollten das auch Nicht-Oberösterreicher machen?

                            Kommentar


                            • @leichti: da es ein bundesgesetz ist, schadets nicht, wenn auch nicht-oö-feedbacks kommen.. viell. leitets der LH ja ans ministerium weiter... ich denk, bei jeder gelegenheit drauf hinweisen (auch bei unzustandigen stellen) kann nicht falsch sein,... steter tropfen usw....

                              Kommentar


                              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                                Bei dieser Gelegenheit kann man auch den § 8 Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 anführen, welcher Mountainbiken auf (Wander-)wegen über einer Meereshöhe von 1200 m verbietet (wenn ich es richtig lese).

                                https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...ummer=20000147

                                Vorschlag: Änderung auf einspurige Kraftfahzeuge

                                Kommentar

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