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Suchhilfen im Forum Gipfeltreffen
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen
Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!
1) Registrierung
Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.
2) Hausrecht
Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.
3) Haftung
Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.
4) Umgangston
Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.
5) Thementreue
Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.
6) Verboten ist/sind:
- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;
7) Moderation:
Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.
Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.
Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.
Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.
8) Profil/Signatur
Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.
9) Werbung
Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.
10) Gemeinschaftstouren/Bazar
Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.
11) Regelwidriges Verhalten
User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.
Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.
12) Information
Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.
13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen
Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
1) Registrierung
Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.
2) Hausrecht
Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.
3) Haftung
Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.
4) Umgangston
Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.
5) Thementreue
Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.
6) Verboten ist/sind:
- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;
7) Moderation:
Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.
Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.
Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.
Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.
8) Profil/Signatur
Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.
9) Werbung
Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.
10) Gemeinschaftstouren/Bazar
Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.
11) Regelwidriges Verhalten
User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.
Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.
12) Information
Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.
13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen
Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker
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Das ist ein wichtiges Thema.
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
Zitat von Roland P Beitrag anzeigenKein Thema, did it!legal biken - auch in Österreich:
800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
www.upmove.eu/legalbiken
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
Steiermark Tourismus: Eine Frage des Geldes
Bedenken kommen auch von Seiten des Steiermark Tourismus: Rechtlich gesehen muss jeder einzelne Waldbesitzer einwilligen, dass der Radfahrer durch seinen Besitz fahren darf. Der Steiermark Tourismus hätte kein Budget für eine landesweite Lösung, und natürlich sei auch die Haftungsfrage ein zentrales Thema, so Steiermark-Tourismus Erich Neuhold: „Es gibt eine Polizze, die kann jeder Verband, jede Gemeinde beantragen, und mit diesem Formular kann man die Freigabe einer Wegstrecke beantragen - das ist sehr unbürokratisch“.
Alpenverein für freies Befahren des Waldes
Dem Alpenverein Steiermark ist das allerdings zu bürokratisch. Norbert Hafner, Vorsitzender des Alpenvereins Steiermark, fordert wie in anderen Bundesländern ein landesweites Versicherungsmodell, bei dem dann auch eine Art Kilometergeld an den Waldbesitzer gezahlt wird, „wo über eine entsprechende Abteilung der Landesregierung für alle Forstwege ein entsprechender Vertrag gilt, so dass die Grundbesitzer ein Entgelt bekommen und außerdem aus der rechtlichen Haftung entlassen werden“.
Außerdem soll neben dem freien Betreten auch das freie Befahren des Waldes gelten: „Wir sehen das in der gleichen Art und Weise, wie das bundesweite Forstgesetz das freie Betreten für die Fußgänger regelt und erlaubt, dass man zu Erholungszwecken die Forststraßen, die vorhanden sind, nutzen können sollte“, so Hafner.
Allerdings nur den zweiten Absatz.
Dieser steht für mich in keinem Zusammenhang mit dem ersten, eher im Widerspruch.legal biken - auch in Österreich:
800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
www.upmove.eu/legalbiken
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
na spannend - die Logik des Tourismusverbandes ist ja eigenartig. Wenn Forstraßen generell offen wären, dann bräuchten sie ja gar kein Geld. Im übrigen steckt in jeder Forstraße bereits jetzt einiges an öffentlichem Geld über Förderungen etc.
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
zu eurer Info ein aktueller "Pressespiegel"
Auf
eine Ankündigung für die nächsten Trutztpartien:
Fahrverbot – gilt auch für Radfahrer
(es wird auch besonders auf die wiener Demo am Samstag den 25.April hinweisen, leider fehlt der Link zum Event)
Auf
Respektvolles Miteinander in Österreich: Die World of MTB-Story zum Wegerecht,
ein interessanter Artikel aus deutscher Sicht geschrieben.
"legal biken - auch in Österreich!" wird vorgestellt.
Leider wird die Haftungunsproblematik unklar und missverständlich skizziert.
Interview mit Harald Philipp, hier ein Auszug:
Zuletzt geändert von AndiPS; 17.03.2015, 09:37.legal biken - auch in Österreich:
800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
www.upmove.eu/legalbiken
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
gelöschtZuletzt geändert von AndiPS; 18.03.2015, 14:04.legal biken - auch in Österreich:
800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
www.upmove.eu/legalbiken
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
Siehe auch:
http://www.gipfeltreffen.at/showthre...ingeschr%E4nkt!
Eigentlich spannend, ob derzeit Radfahrer bis Ghf. Riesachsfall fahren dürften, z.B. Schi aufs Radl und reinfahren. Immerhin besteht ja ein allgemeines Fahrverbot. Bin aber überzeugt, dass hier keine Chance ausgelassen wird, jemandem Anwaltsbriefe zu schicken.
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
@tauernfuchs:
Wenn man was positives herauslesen will:
so was ist zumindest eine gute Gelegenheit, die Kollegen auf die allgemeine Misere im österreichischen Betretungsrecht hinzuweisen, und dabei für 'legal biken - auch in Österreich!' zu werben... :-/legal biken - auch in Österreich:
800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
www.upmove.eu/legalbiken
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
Gefunden auf Seite 9, Die Zeitschrift als PDF.
Herr Ök.-Rat RUDOLF ROSENSTATTER, Obmann Waldverband Österreich, meint in der aktuelle Ausgabe von "Waldverbandaktuell" unter anderem:
"Neben einem lebhaften Holzmarkt werden uns aber
auch andere Herausforderungen im Jahr 2015 erwarten,
die das Eigentum an sich betreffen. Wenn eine
generelle Öffnung des Waldes für Mountainbiker angestrebt
wird, so ist dies grundsätzlich abzulehnen,
denn Forststraßen dienen nicht als Erholungsraum
sondern vor allem als Betriebsstätte und Arbeitsplatz
für die Waldbewirtschaftung".
Dazu seinen uns zwei Anmerkungen gestattet:
1) Das Forstgesetz von 1975 klärt eindeutig, das der Wald neben der Nutzfunktion auch eine Schutz-,Wohlfahrts- und eine Erhholungsfunktion hat. Weiter sind Forststraßen als Teil des Waldes anzusehen.
2) Wenn Radfahrer auf Forststraßen zu den größten Herausforderungen der heimischen Waldbesitzer gehören, zeigt das auch die Größe der Probleme auf, die die Waldbesitzer plagt.Zuletzt geändert von AndiPS; 22.03.2015, 16:22.legal biken - auch in Österreich:
800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
www.upmove.eu/legalbiken
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
Zitat von AndiPS Beitrag anzeigenGefunden auf Seite 9, Die Zeitschrift als PDF.
Herr Ök.-Rat RUDOLF ROSENSTATTER, Obmann Waldverband Österreich, meint in der aktuelle Ausgabe von "Waldverbandaktuell" unter anderem:
"Neben einem lebhaften Holzmarkt werden uns aber
auch andere Herausforderungen im Jahr 2015 erwarten,
die das Eigentum an sich betreffen. Wenn eine
generelle Öffnung des Waldes für Mountainbiker angestrebt
wird, so ist dies grundsätzlich abzulehnen,
denn Forststraßen dienen nicht als Erholungsraum
sondern vor allem als Betriebsstätte und Arbeitsplatz
für die Waldbewirtschaftung".
Dazu seinen uns zwei Anmerkungen gestattet:
1) Das Forstgesetz von 1975 klärt eindeutig, das der Wald neben der Nutzfunktion auch eine Schutz-,Wohlfahrts- und eine Erhholungsfunktion hat. Weiter sind Forststraßen als Teil des Waldes anzusehen.
2) Wenn Radfahrer auf Forststraßen zu den größten Herausforderungen der heimischen Waldbesitzer gehören, zeigt das auch die Größe der Probleme auf, die die Waldbesitzer plagt.
tch
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
Zitat von tch Beitrag anzeigenWo genau im Artikel steht etwas von "größten Herausforderungen"
tch
1) lebhafter Holzmarkt
und
2) Freigabe des Waldes für Mountainbiker.
Ich nehme an, dass dies die größten Herausforderungen sind, weil:
um was sonst soll sich ein Spitzenfunktionär kümmern.legal biken - auch in Österreich:
800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
14 Seiten "Wegefreiheit für Mounatinbiker"!
"Land der Berge" 02/2015
BIKE & BERG
5€, jetzt in der Trafik deines Vertrauens!
Zuletzt geändert von AndiPS; 27.03.2015, 14:40.legal biken - auch in Österreich:
800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
www.upmove.eu/legalbiken
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
Passt zum Thema :-)
Die Bösen sind immer die anderen...
Freizeitsportler riskieren viel in Martinswand
Die Straßenmeisterei Zirl appelliert an Freizeitsportler, die Sperre von Teilen der Martinswand und der vorbeiführenden Tiroler Straße einzuhalten. Straße und Teile des Klettergebietes sind gesperrt, immer wieder würden Radfahrer und Kletterer die Gefahr aber ignorieren.
Seit fast vier Wochen ist zwischen Zirl und Kranebitten die Tiroler Straße nach einem Felssturz gesperrt - mehr dazu in Zirl: B 171 bleibt ein Monat gesperrt. Auch ein Teil der Martinswand ist für Kletterer derzeit nicht zugänglich.
Hinweisschild Kletterverbot Martinswand
Zeitungsfoto.at
Auch das kleinere Hinweisschild an der Absperrung warnt vor Steinschlag auf den Fußgängerwegen
Diese Sperre werde aber oft ignoriert, heißt es von der Straßenmeisterei Zirl. Dabei sei die Situation nach wie vor gefährlich. Erst am Donnerstag wurde ein Arbeiter, der in der Wand mit dem Ausräumen von losem Gestein beschäftigt war, von einem herabfallenden Stein getroffen und verletzt.
Kletterer in der Martinswand bei Zirl
Zeitungsfoto.at
Keine Angst vor herabfallenden Steinen hatten diese Kletterer am Samstag.
„Täglich stellen wir das fest, dass das Verbot komplett ignoriert wird, von Kletterern und Radfahrern. Der Appell wäre, dass man die Absperrungen ernst nimmt und nicht ignoriert. Wir bemühen uns, die Arbeiten bis Ostern abzuschließen“, sagt Straßenmeister Herbert Schöpf.
Um brüchiges Gestein nach dem Felststurz aus der Wand zu schaffen, wurde zwei Mal eine Sprengung durchgeführt - mehr dazu in Zweite Sprengung an der Martinswand.
Quelle:http://tirol.orf.at/news/stories/2702362/
tch
Kommentar
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
Ansage des Tages:
Naturfreund 2/2015
Leitartikel von Mag. Andreas Schieder, Vorsitzender Naturfreunde Österreich
Ja zum Biken auf Forststraßen!
...
Deshalb fordern die Naturfreunde Österreichs eine generelle Freigabe der Forststraßen fürs Radfahren, ...
ganzes Heft hier
Zuletzt geändert von AndiPS; 03.04.2015, 10:06.legal biken - auch in Österreich:
800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
www.upmove.eu/legalbiken
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AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
Zitat von AndiPS Beitrag anzeigenupmover Sonny hat sich die Mühe gemacht, den Herrn Seitinger, Persch und Wörhy einen Brief zu schreiben.
Hier könnt ihr den Brief von Sonny nachlesen!
Sehr geehrter Herr Zöschg!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Ihren Argumenten ist nichts hinzuzufügen. Erfreulicherweise bekommen wir viele positive Rückmeldungen zur Freigabe der Forststrecken. In der Politik braucht es aber noch viel Überzeugungsarbeit. Nicht nur S P Ö und Ö V P, auch F P Ö und K P Ö sind gegen die Öffnung der Forststraßen. Wir wollen das Thema jedenfalls auch im Landtagswahlkampf ansprechen und im neuen Landtag gleich wieder eine Initiative starten.
Wir bleiben dran, bis sich etwas ändert!
LG und nochmals DANKE!
Landtagsklub der Grünenlegal biken - auch in Österreich:
800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
www.upmove.eu/legalbiken
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