Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Wegefreiheit für Mountainbiker

Einklappen
Das ist ein wichtiges Thema.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Neuer Bericht auf http://salzburg.orf.at/

    Biker: Ö V P gegen offene Forststraßen

    Eine generelle Freigabe aller Forststraßen für Mountainbiker ist nicht in Sicht. Auf die aktuelle Forderung von Naturfreunden, Alpenverein und vielen Bikern gibt es besonders aus der *** und von Grundbesitzern kein positives Echo.

    Die Lösung mit Einzelverträgen für jeden Grundbesitzer funktioniere gut, Änderungen seien nicht nötig, heißt es aus der Volkspartei. Aktueller Anlass für die Diskussion in Salzburg ist eine Protestaktion von Naturfreunden und Mountainbikern am Donnerstagabend beim Latschenwirt am Fuß des Untersberges.

    Weiter hier: http://salzburg.orf.at/news/stories/2721413/
    Zuletzt geändert von AndiPS; 15.07.2015, 21:11.
    legal biken - auch in Österreich:
    800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
    mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
    Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
    www.upmove.eu/legalbiken

    Kommentar


    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

      Artikel in den Salzburger Nachrichten

      http://www.salzburg.com/nachrichten/...ahrbar-157948/
      so weit woar i no nie

      Kommentar


      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

        Zitat von auon Beitrag anzeigen
        artikel in den salzburger nachrichten

        http://www.salzburg.com/nachrichten/...ahrbar-157948/
        supa!
        Zuletzt geändert von AndiPS; 15.07.2015, 22:55.
        legal biken - auch in Österreich:
        800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
        mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
        Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
        www.upmove.eu/legalbiken

        Kommentar


        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

          Nachdem von Seiten der Grundbesitzer oft Wort Enteignung fällt, ein interessanter Fall in:

          http://www.kaerntner-jaegerschaft.at...ber_11_web.pdf

          Es sind dort OGH Urteile zum Thema Störung des Wildes gesammelt (auch ein MTB Fall)

          Auf Seite 13 ist folgendes OGH Urteil:

          Ein Grundbesitzer erlaubt einem Paintballverein seinen Wald zu benützen, der OGH entscheidet das nicht genügt, es muß auch der nutzungsberechtigte Jagdausübende zustimmen...

          kb05
          Ein Stein ins Wasser zerstört keinen Spiegel

          Kommentar


          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

            Das Fahren mit E-Bikes soll natürlich auch erlaubt werden. Natürlich nur solange die E-Bikes als Fahrräder gelten (Zusatzleistung bis max 25 km/h).

            Kommentar


            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

              zur Enteignung ist abzuwarten was sich wohl aus dem entwickeln wird

              "Jagen-ja-aber-bitte-nicht-bei-mir"

              http://diepresse.com/home/panorama/o...-nicht-bei-mir
              so weit woar i no nie

              Kommentar


              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                Zitat von mrb_martin Beitrag anzeigen
                Und wie schaut es deiner Meinung nach mit E-Bikes aus? Erlauben, oder nicht erlauben?
                E-Bikes nein, Pedelecs ja.

                Und mehr werden Pedelec-Fahrer auf Forststraßen wegen einer Freigabe auch nicht werden. Dass die meisten Forststraßen verboten sind, weiß der typische Pedelec-Fahrer meiner Einschätzung nach sowieso nicht. Und selbst wenn: wurscht. (weil sich's über's ganze Land verteilt)

                Kommentar


                • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                  In Östereich darf ein Pedelec 600W haben in Deutschland nur 250W.

                  Mit 600W kann man schon die steilsten Forststrassen oder auch Trails rauf

                  Aber warum soll man auch untrainierte Normalbürger gegenüber durchtrainierten Kraftprotzen benachteiligen...
                  Zuletzt geändert von kb05; 16.07.2015, 00:10.
                  Ein Stein ins Wasser zerstört keinen Spiegel

                  Kommentar


                  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                    Theoretisch.
                    Praktisch haben nahezu alle Pedelecs 250W. (und sind auf 25 km/h begrenzt)


                    Aber eigentlich will ich die Diskussion jetzt nicht auf Pedelecs ablenken...
                    ...werde mir auch selbst vor meinem 80. Geburtstag keines kaufen.

                    Kommentar


                    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                      Zitat von mrb_martin Beitrag anzeigen
                      ... provokante Trutzpartien ...
                      Geh bitte. Ich bin selbst kein Mountainbiker, könnte mir also wurscht sein, aber das muss man schon anmerken: Ohne ein bisschen Aktionismus wären die MTBler weiterhin, wie bisher, abgeschasselt worden. Wenn man in Ö etwas verändern will, führt der einzige Weg über die öffentliche Wahrnehmung, und genau das tut Upmove, nichts anderes. Wenn das provokant ist: auch gut, es erfüllt seinen Zweck.

                      Das Tiroler Mountainbike Modell 2.0
                      Ja, super. Wenn man aber nicht mit tausend anderen unterwegs sein will? Würdest Du Dich als Wanderer auf "vertraglich freigegebene Strecken" beschränken lassen? Ich nicht.
                      Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                      Kommentar


                      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                        Zitat von Walter Beitrag anzeigen
                        Forststrassen OK, aber alle Wege?
                        Warum nicht, wenn sie breit genug sind? Aber die Entscheidung sollte man getrost dem Fahrer überlassen können (auf eigenes Risiko).

                        Dann folgt Ausweitung auf E-Bikes
                        Wer sagt das? Woraus folgt das?

                        dann Mopeds, dann Enduros oder Moto-Cross-Maschinen und später Quads und Geländewagen.
                        Blödsinn. Es war in diesem Zusammenhang noch nie von Kraftfahrzeugen die Rede. Niemand fordert das, nur die Gegner zerren dieses Scheinargument regelmäßig hervor.

                        Im Winter Schneemobile.
                        Sind Landessache, und in den meisten Ländern verboten, dh nicht einmal der Grundeigentümer darf (anders als mit Motorrad und Jeep) auf seinem Grund ohne Genehmigung damit fahren.

                        Am Semmering macht die Bergrettung sogar im Sommer Dienst - fast nur für Mountainbiker.
                        Der Semmering ist ein so ein geschützes Gebiet, für die relativ kleine Gruppe der Downhiller (rauf mit dem Lift, versteht sich).
                        Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                        Kommentar


                        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                          Zitat von auon Beitrag anzeigen
                          Artikel in den Salzburger Nachrichten

                          http://www.salzburg.com/nachrichten/...ahrbar-157948/
                          Der Vorteil ist natürlich, dass die Trutzpartie-Teilnehmer nicht schieben müssen, sondern auch fahren dürfen
                          Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                          Kommentar


                          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                            Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                            Der Vorteil ist natürlich, dass die Trutzpartie-Teilnehmer nicht schieben müssen, sondern auch fahren dürfen
                            Wir werden, um unseren Stil zu pflegen, natürlich trutzdem schieben
                            legal biken - auch in Österreich:
                            800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                            mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                            Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                            www.upmove.eu/legalbiken

                            Kommentar


                            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                              http://www.salzburg.com/nachrichten/...ahrbar-157948/

                              Meine Bitte an 'upmove' / 'AndiPS'

                              Schickt bitte an Herrn Max Mayr-Melnhof ein Dankschreiben und bietet ihm eine "Ehrenmitgliedschaft" bei 'upmove' an:

                              Warum ?

                              a) Das Argument "Lärmentwicklung" ist damit hinfällig
                              b) Das Argument "Staubentwicklung" ist damit hinfällig
                              c) Das Argument "Spurrillen" ist damit hinfällig
                              d) Das Argument "Haftung" ist damit hinfällig

                              Danke, Danke, Danke !

                              Kommentar


                              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                                Solche Sympathieträger auf Quads, Geländewagen und Geländemotorradln engagiert der Möchtegern/Ex-Adelige Max Mayr-Melnhof, um eine Demonstration von Radlfahrern mit einem mords Lärm zu stören (wie war das nochmal mitm Naturschutz?), und einen schwachsinnigen Konnex zwischen Radfahrern und Motorrädern herzustellen...

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X