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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
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- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    ich zitiere aus den Salzburger Nachrichten eine Aussage des oben genannten
    http://www.salzburg.com/nachrichten/...rassen-158138/


    "Golf spielen Sie ja auch nur auf einem Golfplatz."

    welch glorreiche Idee, eine neue Trendsportart Golf im Wald zu spielen, da bekommt das 2er Holz eine ganz neue Bedeutung,

    Geocachegolf

    ;o)
    Zuletzt geändert von auon; 17.07.2015, 00:24.
    so weit woar i no nie

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    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

      Zitat von FloImSchnee Beitrag anzeigen
      Solche Sympathieträger auf Quads, Geländewagen und Geländemotorradln engagiert der Möchtegern/Ex-Adelige Max Mayr-Melnhof, um eine Demonstration von Radlfahrern mit einem mords Lärm zu stören (wie war das nochmal mitm Naturschutz?), und einen schwachsinnigen Konnex zwischen Radfahrern und Motorrädern herzustellen...

      Wie froh werden alle sein, wenn nach diesem "DONNERstag" wieder nur Wanderer, vereinzelte "berechtigte" SUV´s und natürlich die "bösen" Mountainbiker unterwegs sein werden...

      Dann werden sie die Stille wieder zu schätzen wissen und vielleicht ein paar Fahrrädern gegenüber gar nicht mehr so abgeneigt sein...
      Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

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      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

        Zitat von FloImSchnee Beitrag anzeigen
        Solche Sympathieträger auf Quads, Geländewagen und Geländemotorradln engagiert der Möchtegern/Ex-Adelige Max Mayr-Melnhof, um eine Demonstration von Radlfahrern mit einem mords Lärm zu stören ......
        Der Herr von und zu hätte doch nix Besseres tun können, als freiwillig einen derartigen Mentalstriptease hinzulegen.
        Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

        Kommentar


        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

          so hat jedes Bundesland seine Eigenarten
          (denke an Annaberg)

          bin schon gespannt was sie sich im Murtal einfallen lassen

          Forstsrassenpolo wär mal was
          Zuletzt geändert von auon; 17.07.2015, 01:27.
          so weit woar i no nie

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          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

            Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
            Der Herr von und zu hätte doch nix Besseres tun können, als freiwillig einen derartigen Mentalstriptease hinzulegen.
            Ich sehe die Aktion vom Mayr-Melnhof so:
            Der Herr hätte ja auf die Trutzpartie mit nobler Zurückhaltung reagieren können unter dem Motto: Was kümmern mich die paar Würschtln mit ihren lächerlichen Demos, die sie Trutzpartien nennen.

            Nein, da hat einer echt Angst, dass sich etwas zu seinen Ungunsten bewegt und vollens die Nerven verloren. Die Publicity, die er der Mountainbikelegalisierung damit gebracht hat, ist immens.
            Solche Angstreaktionen zeigen, dass schon viel mehr erreicht wurde, als ich in meinen bescheidenen Erwartungen als gelernter Österreicher zu hoffen gewagt habe.

            Weiter so!

            (Ich denke ja nach wie vor, dass ichs nicht mehr erleben werde, dass ich meine Touren bei mir zu Hause in der Steiermark legal fahren kann, aber vielleicht meine Kinder, wäre auch ein Erfolg.)

            LG Hans
            Nach uns die Sintflut.

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            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

              Ich finde dass das Upmove sehr gut macht, ein solches Engagement würde ich mir vom OeAV wünschen, also weiter so!
              Mit höflicher Zurückhaltung und "tu-ich-dir-nix-tust-du-mir-nix" wirst in diesem Lande nix erreichen, die Politiker machen Abseits ihrer eigenen Interessen nur etwas wenns wirklich "weh" tut.
              Früher oder später wird die Wegefreiheit für MTB Realität werden, spätestens dann wenn auf Grund der klimatischen Veränderungen der Wintertourismus einbrechen wird, das wird zwar noch dauern, aber die Vorboten sind ja bereits in Form von sterbenden kleineren Skigebieten vorhanden. Irgendwann wirds mal ein größeres Skigebiet erwischen, dann wird man sich auf Alternativen für den Tourismus besinnen müssen, in 10, 20, 30 oder 50 Jahren ...
              Bierinduziertes Brainstorming
              setxkbmap -option ctrl:nocaps

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              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                Zitat von mrb_martin Beitrag anzeigen

                jaja ... der "legale" Biker, und der "böse" Jäger ...
                Das sind halt Geschichten, die das Leben so schreibt
                fällt schon auf dass es immer einige ganz wenige schwarze schafe auf beiden seiten gibt, meine letzte Begegnung mit einem jäger: hund und herrl bereiten sich bei einem riesigen grünen geländewagen auf den pirschgang vor, die katastrophe scheint unausweichlich, jagdbefürworter hund und jäger auf der einen seite, bergsportler auf der anderen, eindeutig in der schwächeren verhandlungsposition, die dem gruß folgende frage ob ihn meine Gegenwart im revier störe bzw. ich ihm und seiner potentiellen beute aus dem weg gehen könnte, beantwortete der jäger "wast wos, i bin kana von de deppaten", hilfreich auch in solchen Situationen ausreichend gekühltes bier dabei zu haben......
                .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

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                • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                  Trutzpartie Untersberg.

                  Wie Ihr in dem Video sehen könnt war das mehr als skurril.
                  Ja es war auch gefährlich.
                  Nachdem sich Max May-Melnhof jun. bei den Motocross fahren bedankt hat, kann man davon ausgehen, dass diese engagiert waren.
                  Offensichtlich war auch Max Mayr-Melnhof selbst unter den Motocrossfahren.
                  Er kam nach dem Ende der Demo nochmals zur Einfahrt der umstrittenen Forststraße mit einem schwarzen Audi R8 Cabrio vorbei und entstieg diesem mit einer Motocrosshose.
                  Wohl nicht die adäquate Bekleidung für dieses Fahrzeug.
                  Aber es zeigt sich immer mehr, Radfahren auf Forststraßen und Wegen provoziert Anzeigen, Besitz-und Unterlassungsklagen.
                  Das Radschieben provoziert aber offensichtlich noch viel mehr, vielleicht weil es legal ist?
                  legal biken - auch in Österreich:
                  800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                  mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                  Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                  www.upmove.eu/legalbiken

                  Kommentar


                  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                    http://salzburg.orf.at/news/stories/2721819/

                    Mich würde nur interessieren, von welchem Konsens Herr MMM spricht?
                    Meint er vielleicht diesen:
                    Radfahrer ‎dürfen‬ ja fragen ob sie fahren dürfenund Grundbesitzer dürfen nein sagen, und die Radfahrer dürfen ihnen nicht böse sein wenn sie dann angezeigt und auf Besitzstörung verklagt werden.
                    legal biken - auch in Österreich:
                    800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                    mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                    Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                    www.upmove.eu/legalbiken

                    Kommentar


                    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                      wenn einem Motocrossfahrer das rauf und runter auf einer Forststraße bespaßt wäre ein Tretroller die bessere Alternative
                      so weit woar i no nie

                      Kommentar


                      • Darf ein privater Grundstücksbesitzer überhaupt eine normalerweise gesperrte Strasse, nach Lust und Laune, für den Verkehr freigeben?



                        www.waldrauschen.at
                        Alle meine Beiträge im Tourenforum

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                        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                          forstgesetz: der Paragraph um den es geht: "befahren bedarf das Einverständnis des Grundeigentümers"

                          § 33. (1) Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des § 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten.

                          (2) Zu Erholungszwecken gemäß Abs. 1 dürfen nicht benützt werden:



                          a)

                          Waldflächen, für die die Behörde ein Betretungsverbot aus den Gründen des § 28 Abs. 3 lit. d, § 41 Abs. 2 oder § 44 Abs. 7 verfügt hat,


                          b)

                          Waldflächen mit forstbetrieblichen Einrichtungen, wie Forstgärten und Saatkämpe, Holzlager- und Holzausformungsplätze, Material- und Gerätelagerplätze, Gebäude, Betriebsstätten von Bringungsanlagen, ausgenommen Forststraßen, einschließlich ihres Gefährdungsbereiches,


                          c)

                          Wiederbewaldungsflächen sowie Neubewaldungsflächen, diese unbeschadet des § 4 Abs. 1, solange deren Bewuchs eine Höhe von drei Metern noch nicht erreicht hat.


                          (3) Eine über Abs. 1 hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig. Das Abfahren mit Schiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet. Schilanglaufen ohne Loipen ist unter Anwendung der nötigen Vorsicht gestattet; eine darüber hinausgehende Benützung des Waldes, wie das Anlegen und die Benützung von Loipen, ist jedoch nur mit Zustimmung des Waldeigentümers gestattet. Eine Zustimmung kann auf bestimmte Benützungsarten oder -zeiten eingeschränkt werden. Sie gilt als erteilt, wenn die Zulässigkeit der Benützung und deren Umfang im Sinne des § 34 Abs. 10 ersichtlich gemacht wurde.

                          (4) Soweit es die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Wälder zuläßt, hat der Erhalter der Forststraße deren Befahren durch Fahrzeuge im Rettungseinsatz oder zur Versorgung von über die Forststraße erreichbaren Schutzhütten zu dulden; einer Ersichtlichmachung im Sinne des § 34 Abs. 10 bedarf es nicht. Ist die Forststraße abgesperrt, so ist zwischen dem Erhalter der Forststraße und der für den Rettungseinsatz zuständigen Stelle eine für den Erhalter der Forststraße zumutbare Vereinbarung über die Zugänglichmachung der Forststraße zu treffen. Der Erhalter der Forststraße hat gegenüber dem Inhaber der Schutzhütte Anspruch auf eine dem Umfang der Benützung der Forststraße entsprechende Entschädigung für vermögensrechtliche Nachteile. Die Bestimmungen des § 14 Abs. 1 dritter bis sechster Satz sind sinngemäß anzuwenden.

                          (5) Durch die Benutzung des Waldes zu Erholungszwecken tritt eine Ersitzung (§§ 1452 ff. ABGB) nicht ein.

                          (6) Die Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen des Abs. 3 darf von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes wahrgenommen werden.
                          Zuletzt geändert von auon; 17.07.2015, 13:49.
                          so weit woar i no nie

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                          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                            Den Herrn mit dem Quad würd´ ich anzeigen...
                            Denn er demonstriert eine Art der Gefährdung, wie sie ja uns Radfahrern immer vorgeworfen wird...

                            Das Kennzeichen dürfte "S-322PB" lauten..., Beweismaterial, Zeugen, wäre ja alles vorhanden.

                            Fehlt nur jemand, der sich dadurch bedroht fühlte und es zur Anzeige bringt.
                            Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

                            Kommentar


                            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                              Fortstraßen unterliegen der Stvo, kannst ja den Sheriff spielen, jedermann könnte hier Anzeige einbringen,

                              ich erinnere an den Fall wo ein Fahrradfahrer nach Kollision mit Kuh im Spital personifiziert und bis zum OGH gebracht wurde, aus welchem Urteil resultierte das Mounteinbiker grundsätzlich das Wild stören

                              nach kurzer Nachdenkpause frage ich mich ob es sich hierbei um ein Delikt handelt welches angezeigt werden muss oder ob es reicht wenn ein Kontrollorgan es sieht und selbstständig Maßnahmen zu ergreifen hat

                              schick das Video mal zur Pozilei
                              Zuletzt geändert von auon; 17.07.2015, 14:35.
                              so weit woar i no nie

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                              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                                Habe ich bereits getan.

                                Wenn sich der Herr Großgrundbesitzer solche rücksichtslosen Handlanger zu Hilfe ruft, zeugt das schon von einer gewissen Hilflosigkeit...ich hoffe auf Konsequenzen für den Betreffenden, damit in Zukunft solche gefährlichen Aktionen ausbleiben.
                                Zuletzt geändert von Roland P; 17.07.2015, 14:24.
                                Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

                                Kommentar

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