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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

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Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat von Reddo Beitrag anzeigen
    Man kann von der ganzen Aktion ja halten was man will, aber das Video gleich an die Polizei weiter zu leiten zeugt leider von einer gewissen Blockwartmentalität.....und die ist sicher nicht Konsens fördernd......
    Öffnungsgegner bringen immer wieder die Gefährdung "harmloser" Forstwegnutzer durch Radfahrer zur Sprache, den Drift des Quadfahrers sehe ich als tatsächliche Gefährdung an.
    Ob Blockwarte auch dieser Ansicht sind, kann ich Dir nicht sagen.
    Zuletzt geändert von Roland P; 18.07.2015, 12:53.
    Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

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    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

      ach ja generell


      dann geh mal zur Zeit auf den Schneeberg wo eine Autobusladung Touris mit Schneeschuhen bei -10 und oben sicht 0 und Sturm trotz Warnung nicht umkehrt
      so weit woar i no nie

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      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

        Zitat von Inem Beitrag anzeigen
        Wenn ich Blockwartmentalität schon lese... Das Totschlagargument - wenn jemand gemeingefährlich handelt, dann ist ignorieren nicht angebracht.
        Aber ja, ich hätte es nicht an die Polizei weitergeleitet sondern an die Staatsanwaltschaft, die ist nämlich zuständig.
        Wenn ich mir jetzt nur denn täglichen Straßenverkehr vor Augen halten, dann wirst du,um den eigenen moralischen Ansprüchen gerecht zu werden, mit Sicherheit schon eine Standleitung zu Staatsanwaltschaft haben......Leit gibt's. ......

        Kommentar


        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

          Zitat von auon Beitrag anzeigen
          ach ja generell


          dann geh mal zur Zeit auf den Schneeberg wo eine Autobusladung Touris mit Schneeschuhen bei -10 und oben sicht 0 und Sturm trotz Warnung nicht umkehrt
          zur Zeit gibts am Schneeberg kaum Schneeschuhgeher, die wenigen die derzeit oben sind könnten vom letzen Winter übrig sein....

          Was haben die Schneeschuhgeher mit dem Thema zu tun?


          tch

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          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

            danke für den Hinweis, du hast natürlich recht, es war nur wegen dem Hubschrauber in meinem Garten
            so weit woar i no nie

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            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

              Zitat von auon Beitrag anzeigen
              danke für den Hinweis, du hast natürlich recht, es war nur wegen dem Hubschrauber in meinem Garten
              ok...
              war es der rote?
              https://www.youtube.com/watch?v=6RzZ-6YXHLg

              tch

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              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                coole Bergüttenversetzungseinheit, war er nicht, der Autobus war ja nicht oben und mit Beton gefüllt auch nicht

                hat was von einer Pferdebremse


                der wars https://www.youtube.com/watch?v=NrJjwUWQU5M

                ganz bestimmt
                Zuletzt geändert von auon; 18.07.2015, 14:11.
                so weit woar i no nie

                Kommentar


                • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                  Zitat von Reddo Beitrag anzeigen
                  Wenn ich mir jetzt nur denn täglichen Straßenverkehr vor Augen halten,
                  der ist ja auch nicht bestellt worden, das macht den Unterschied

                  überhaupt find ich das der mit der Enduro es wesentlich weniger unter Kontrolle hatte

                  https://www.youtube.com/watch?v=R6j9UN0btIs

                  https://www.youtube.com/watch?v=Vdu81rOBUY8

                  https://www.youtube.com/watch?v=lxsG4nu-PxA

                  https://www.youtube.com/watch?v=X_tB6cTKVTM
                  Zuletzt geändert von auon; 18.07.2015, 19:17.
                  so weit woar i no nie

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                  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                    http://www.aktivnews.eu/berichte/ein...untersber.html

                    Kommentar


                    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                      Bravo & Danke an upmove naturfreunde & M.M.

                      M.M.M.'s Inszenierung von M.M. = Mad Max am Untersberg ... einfach großartig.

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                      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                        Zitat von Reddo Beitrag anzeigen
                        .....und die ist sicher nicht Konsens fördernd......
                        als ich das gelesen habe musste ich herzhaft lachen - für die meisten (so viele sinds eh nicht) Upmove Anhänger ist ein Konsens oder ein Kompromiss undenkbar. Lies dir nur hier die Beiträge durch. "Durch Kuschelei erreicht man nichts" "In Österreich kommt man nur über die harte Schiene weiter" usw.

                        PS: schade, denn vielfach wären Veränderungen hier wirklich nicht schlecht, doch mit diesem stupiden Feinddenken sowie einer ganz-oder-gar-nicht Einstellung wird man nichts erreichen können. Naja, wahrscheinlich war dann wieder das "System", der Staat Österreich oder die privilegierten Grundbesitzer schuld.
                        Zuletzt geändert von Fritz_Phantom; 18.07.2015, 20:47.
                        "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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                        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                          Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
                          als ich das gelesen habe musste ich herzhaft lachen - für die meisten (so viele sinds eh nicht) Upmove Anhänger ist ein Konsens oder ein Kompromiss undenkbar. Lies dir nur hier die Beiträge durch. "Durch Kuschelei erreicht man nichts" "In Österreich kommt man nur über die harte Schiene weiter" usw.

                          PS: schade, denn vielfach wären Veränderungen hier wirklich nicht schlecht, doch mit diesem stupiden Feinddenken sowie einer ganz-oder-gar-nicht Einstellung wird man nichts erreichen können. Naja, wahrscheinlich war dann wieder das "System", der Staat Österreich oder die privilegierten Grundbesitzer schuld.
                          Die MTBler bemühen sich seid rund 20 Jahren darum, in Österreich - so wie im Rest der Welt - Auf Straßen und Wegen im Wald radeln zu dürfen und scheitern genau so lang am konsquenten Njet der Grundeigentümer (deren sämtliche Bedenken sofort vom Tisch sind, wenn ihnen jemand den Hals mit Geld stopft). Wer hier kompromisslos ist, zeigt die Realität.

                          Mit dem "stupiden Feinddenken" hast allerdings Recht - wenn ich mir ansehe, was da motorisierte MC/Quad/SUV - Fahrer mit radschiebenden Fußgängern aufführen, ist den "privilegierten Grundeigentümern" offenbar auch bewußte Gefährdung Recht. Und da - ich geb Dir erneut Recht - gehört das "System" im "Staat Österreich", sprich das Forstgesetz geändert und dadurch an den internationalen Standard angeglichen.
                          Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                            Zitat von Roland P Beitrag anzeigen
                            .....
                            Immerhin waren dort Kinder (zu Fuß!) direkt gefährdet! ...
                            Kinder sind eh wurscht, aber das Wild wurde beunruhigt.

                            Läge der Untersberg in NÖ (in Sbg ist es vielleicht ähnlich) , dann könnte sich, entsprechend diesem link zur Zeitschrift kärntner jäger Nr 199/2011von kb05 posting #919 nach NÖ Jagdgesetz M.M.M. als Jagdberechtigter (der er wohl sein wird) nun selbst als Mad Max Grundstückseigentümer klagen wegen Beunruhigung des Wildes.

                            Aus kärntner jäger Nr 199/2011

                            Seite 11 mittlere Spalte

                            3.1.Der„Paintball-Fall“
                            Zuletzt hat der OGH mit Urteil vom 28.06.2011,GZ9Ob15/11p, einen Unterlassungsanspruch des Jagdberechtigten (Pächterin einer Genossenschaftsjagd) gegen Paintballspiele fest gestellt.
                            Ergangen ist dieses Urteil zu §97 Abs.1 desNÖ JG 1974,welcher §69 Abs.2 des K-JG2000 vergleichbar ist: nach §97 Abs.1 des NÖ JG 1974 ist...jagdfremdenPer-sonen,...,jede Verfolgung oder Beunruhigung des Wildes untersagt.
                            Nach §69 Abs. 2K-JG 2000 ist nicht berechtigten Personen das Ankirren von Wild, das Berühren oder Aufnehmen von Jungwild, ferner unbeschadet der Bestimmungen des §71 (Wildschadensverhütung), jede vorsätzliche Beunruhigungvon Wild sowie jede Verfolgung von Wild verboten. Dem Urteil lag folgender Sachverhaltzugrunde: Der beklagte Paintball-Verein hatte seine Aktivitäten auf einem etwa 5500-6000m² großen Grundstücksteil im Gebiet der von den drei klagenden Jagdpächtern gepachteten Genossenschaftsjagd entfaltet.
                            An ca. 25 bis 35 Spieltagen pro Jahr wurden im Schnitt zwischen 25.000 und 35.000 Schuss abgegeben.
                            Dadurch trat eine Beunruhigung des Wildes ein. Inwieweit die Reduktion des Wildbestands auf den Betrieb des Paint-ball-Spiels zurückzuführen war, konnte zwar nicht mit Sicherheit beurteilt werden,jedoch wurde die von diesem Spiel ausgehende Störung mancher Wildarten als erheblich eingestuft und als geeignet erachtet, eine Reduktion des Wildbestands im näheren Umfelddes Spielfelds herbeizuführen.Daher wurde dem Klagebegehren auf Unterlassung von Veranstaltungen oder den Betrieb von Paintball-Zusammenkünften, Paintball-Spielen oder ähnlichen Veranstaltungen auf einem bestimmten Grundstück im Rahmendes Jagdgebiets der Kläger auch zweitinstanzlich stattgegeben und diese Entscheidung Vom OGH be-stätigt. In diesem Zusammenhang hielt der OGH erneut fest, dass die Berechtigung zurAbwehr Störender Einflüsse auf das Jagdrevier auch dann gegeben ist,wenn eine konkrete Beunruhigung nicht nach gewiesen wurde, aber dem Verhalten die Eignung innewohnt,das Wild zu stören und damit den Jagdbetrieb zu beeinträchtigen. DerOGH verwies auf bereits ergangene Entscheidungen; in welchen etwa sowohl Nachtsafaris ,aber u.U.auch Mountainbikefahren als solche Verrichtungen angesehen wurden, (führte auch den„Modellflugbe-trieb-Fall“ alsweiteres Beispiel an; s.u.).und hielt explizit fest, dass Gegenteiliges auch nicht der„Forststraßen-Entscheidung (s.o.) entnommen werden könne,weil damals die beweispflichtigen Beklagten bereits eine Gewöhnung des Wildes an eine Forststraße und insoweit die mangelnde Eignung nachgewiesen hatten.


                            Zitat Seite 13: mittlere Spalte
                            4.ZUSTIMMUNG DES GRUNDEIGENTÜMERS GENÜGT NICHT
                            Im „Paintball-Fall“ (s.o.)wurden die Paintballspiele in einem Jagdgebiet auf dem Grundstück des Präsidenten des beklagten Vereins (und daher mit Zustimmung des Eigentümers) ausgetragen.



                            PS. Nicht, daß ich auch nur irgendwas für paintball spielchen oder gar wehrsportübungen über hätte
                            Zuletzt geändert von kokos; 19.07.2015, 01:30.

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                            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                              Streitschrift gegen "legal biken" und "freie fahrt" im Bauernjournal / Forst vom 15.7.2015.


                              Interessant sind die Beispiele für die von der Landwirtschaftskammer geforderte "Vetragslösung":
                              1) Tirol: wie schon mehrfach erwähnt, basiert das MTB-Modell auf dem Konzept "Bergwelt gemeinsam erleben", das unter anderem auf diesen Säulen fußt: Keine Sperren/keine Strafen, Lenkung durch hochqualitatives Angebot
                              2) Bad Kleinkirchheim: Emanuela Krainer von "Nockbike" ist eine klare befürworterin der Initiative "freie Fahrt" der Naturfreunde.

                              Für ausgeschilderte und beworbene Strecken kann (unserer Meinung nach) Entgelt bezahlt/verlangt werden.

                              Und zu den 27.000 km offiziellen MTB Strecken: in der Steiermark, wo es angeblich 5.000km geben soll, haben wir keine 300km gefunden die auf nicht für öffentlichen Verkehr bestimmten Straßen verlaufen.

                              legal biken - auch in Österreich:
                              800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                              mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                              Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                              www.upmove.eu/legalbiken

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                              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                                Rund um Innsbruck wird gebaut.
                                Bei Ballungsraümen sicher ein "Muss", um Wanderwege zu entlasten.

                                http://www.blogtirol.at/2015/07/drop...mountainbiker/
                                legal biken - auch in Österreich:
                                800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                                mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                                Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                                www.upmove.eu/legalbiken

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