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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
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- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Nicht schlecht, das Umfrageergebnis: http://www.noen.at/nachrichten/noe/m...t104933,676416
    Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker



      "Die Wogen gehen hoch! Heftigste Diskussionen werden geführt, Freundschaften gekündigt – die Rede ist sogar vom „Abwehrkampf“! Die Rhetorik erinnert teilweise an längst vergangene Zeiten! Und gehen tut es dabei ums Radlfahren!?" So leitet DI Peter Kapelari (stv. Generalsekretär, Leiter der Abteilung "Hütten, Wege und Kartographie", Leiter "Bergwaldprojekt", des ÖAV) eine aktuelle Bestandsaufnahme zum Thema in den Nachrichten des Alpenverein Graz, Ausgabe 3/2015, ein.

      Wir fassen zusammen und zeigen weitere Hintergründe auf: http://goo.gl/Qrk3Mt
      legal biken - auch in Österreich:
      800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
      mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
      Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
      www.upmove.eu/legalbiken

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      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

        In den OÖN fand sich vorigen Freitag (23.10) dieses Inserat des OÖ Landesjagdverbandes.

        Es will erklären, warum die Jagd im Allgemeinen aus dem Tierschutzgesetz ausgenommen ist, und dass "die für den Menschen so dramatisch erscheinende Treibjagd" im besonderen "für den Tierbestand nicht so schlimm ist".

        Warum ich dieses Inserat für Erwähnenswert halte, ist aber die Erklärung, dass Tiere natürliche "Strategien zur Feindvermeidung" haben.
        Diese wenden sie gegen Störungen an, "egal ob sie nun durch Jäger, Spaziergänger, Hundeführer oder durch andere Tiere verursacht werden".
        Ich meine, in dieser Auflistung fehlen die Radfahrer!

        Zuletzt geändert von AndiPS; 29.10.2015, 11:56.
        legal biken - auch in Österreich:
        800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
        mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
        Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
        www.upmove.eu/legalbiken

        Kommentar


        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

          Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
          Ich meine, in dieser Auflistung fehlen die Radfahrer!
          ..."andere tiere":
          eh klar: radfahrer, die in eine treibjagd gelangen, sind jagdbares wild
          mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

          bürstelt wird nur flüssiges

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          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

            Vor zwei Tagen hatte ich das "seltene Glück" mit einem MTB- Fahrer, und andere, in einer Hütte zu sitzen. Seine Vorstellungen, wo er überall fahren darf, haben auch den Hüttenwirt im Hintergrund erregt.

            Der MTB- Fahrer ist um ca. 1800 Uhr gekommen (Sonnenuntergang ca. 1645 Uhr) und um ca. 2000 Uhr gefahren. Natürlich nicht den Fahrweg, den der Hüttenwirt auch nimmt, sondern den verbotenen durch den Wald. Überall hängen Tafeln, dass man im Oktober den Bereich bei der Hütte nur bis 1700 Uhr mit einem Rad befahren darf.

            Es ist egal, ob in der Stadt oder im Wald, die Radfahrer machen was sie wollen. Sie sind Spielverderber, da sie sich an keine "Regeln", die in einer Gemeinschaft notwendig sind, halten. Und dabei noch mehr fordern.

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            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

              spielverderber?
              von welchem spiel ist hier die rede?

              darf ich mitspielen?

              @regentommy: deine beiträge sind wahrhaftig entzückend. brauch ich nichtmal mehr die sonntagskrone fladern, um sowas zu lesen - weisst eh, radlfahrer halten sich an keine regeln...
              mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

              bürstelt wird nur flüssiges

              Kommentar


              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                Das war, ein Radfahrer. Von ihm allgemein auf "die Radfahrer" zu schließen entbehrt einer gewissen Logik.
                Wie, Wann und Wo sind die Wanderer hinauf und hinunter gekommen?
                Welche Hütte?
                legal biken - auch in Österreich:
                800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                www.upmove.eu/legalbiken

                Kommentar


                • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                  War der Radler vielleicht auch noch ohne Licht unterwegs?

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                  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                    Zitat von chfrey Beitrag anzeigen
                    War der Radler vielleicht auch noch ohne Licht unterwegs?
                    Nein, er hatte sogar eine stärkere als ich.

                    Kommentar


                    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                      Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
                      Das war, ein Radfahrer. Von ihm allgemein auf "die Radfahrer" zu schließen entbehrt einer gewissen Logik.
                      Wie, Wann und Wo sind die Wanderer hinauf und hinunter gekommen?
                      Welche Hütte?
                      Wanderer gehen in der Regel, außer sie verirren sich, auf gekennzeichneten Wanderwegen und Forststraßen. Querfeld ein, ist meisten keine gute Option.

                      Für die lieben Radfahrer hat der ÖBf sogar schönere Wegweiser in den Wald gestellt, als die Wanderer durch die Wanderorganisation meistens vorfinden.

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                      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                        Zitat von raintom Beitrag anzeigen
                        Wanderer gehen in der Regel, außer sie verirren sich, auf gekennzeichneten Wanderwegen und Forststraßen. Querfeld ein, ist meisten keine gute Option.

                        Für die lieben Radfahrer hat der ÖBf sogar schönere Wegweiser in den Wald gestellt, als die Wanderer durch die Wanderorganisation meistens vorfinden.
                        "Querfeldein" (ohne Weg) ist mit Rädern nicht einmal eine schlechte Idee, sondern defacto unmöglich.
                        Darf ich um Antwort auf meine Fragen bitten?
                        legal biken - auch in Österreich:
                        800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                        mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                        Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                        www.upmove.eu/legalbiken

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                        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                          Zitat von AndiPS Beitrag anzeigen
                          "Querfeldein" (ohne Weg) ist mit Rädern nicht einmal eine schlechte Idee, sondern defacto unmöglich.
                          Darf ich um Antwort auf meine Fragen bitten?
                          Das halte ich für ein Gerücht. Man sieht es immer wieder, wenn sie über die Wiesen fahren. Im Wald braucht man nur die seltsame Verbreiterung und die Vermehrung der Abkürzungen der Wanderwege anschauen.

                          Letztens habe ich eine MTBler, der Slalom um die Bäume gefahren ist, und dabei an Geschwindigkeit verlor, aufgefangen. Man kann solche Unnütze Personen doch auch nicht seinem Schicksal überlassen. Also die Physik ist den Herr neben den Spielregeln auch nicht sehr bekannt.

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                          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                            Nachdem du meine Aussagen als Gerücht abtust, gestatte mir gleich mit deinen zu verfahren.
                            Da du mir auch die Beantwortung meiner Fragen verwehrst, scheint mir ein konstruktiver Austausch doppelt unmöglich.
                            Zuletzt geändert von AndiPS; 29.10.2015, 18:38.
                            legal biken - auch in Österreich:
                            800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                            mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                            Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                            www.upmove.eu/legalbiken

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                            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                              Also raintom, hattest Du insgesamt 2 unangenehme Zusammentreffen mit "den Radfahrern"...und daraus schließt Du automatisch dass auch der Rest der Radfahrer sich entgegen "der Regeln" verhält...

                              Da Du aus Wien kommst, soll ich nun annehmen alle Wiener wären vorschnell im Verurteilen "unnützer Personen" ?
                              Nein, das nehme ich nicht an, weil ich genügend Wiener kenne, mit denen mich eine sehr gute Freundschaft verbindet.
                              Deshalb rate ich Dir Deinen Bekanntenkreis um ein paar Radfahrer zu erweitern, damit Du etwas Einblick in die "andere Szene" bekommst.
                              Solltest Du Schwierigkeiten haben, Dich mit solchen unnötigen Personen anzufreunden, biete ich Dir an, mich auf eine MTB- Tour zu begleiten, am Besten an einem Wochenende, wo viele Wanderer unterwegs sind, dann können wir beide uns mit den Wanderern über Radfahrer unterhalten.
                              Du wärst erstaunt, was Du da zu hören bekommen würdest...

                              Gepflegte, höfliche Konversation DRAUSSEN an Ort und Stelle ist immer aussagekräftiger, als Konfrontation am Stammtisch...
                              Deshalb hier nochmals meine Einladung, mich zu begleiten! PN wird gerne beantwortet.
                              Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

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                              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                                Zitat von raintom Beitrag anzeigen
                                Vor zwei Tagen hatte ich das "seltene Glück" mit einem MTB- Fahrer, und andere, in einer Hütte zu sitzen. Seine Vorstellungen, wo er überall fahren darf, haben auch den Hüttenwirt im Hintergrund erregt.

                                Der MTB- Fahrer ist um ca. 1800 Uhr gekommen (Sonnenuntergang ca. 1645 Uhr) und um ca. 2000 Uhr gefahren. Natürlich nicht den Fahrweg, den der Hüttenwirt auch nimmt, sondern den verbotenen durch den Wald. Überall hängen Tafeln, dass man im Oktober den Bereich bei der Hütte nur bis 1700 Uhr mit einem Rad befahren darf.

                                Es ist egal, ob in der Stadt oder im Wald, die Radfahrer machen was sie wollen. Sie sind Spielverderber, da sie sich an keine "Regeln", die in einer Gemeinschaft notwendig sind, halten. Und dabei noch mehr fordern.
                                Bitte ins Hüttenquiz verlagern!

                                Welche Hütte im Wienerwald hat bis 20Uhr offen?

                                Anninger - nein
                                Lindkogel - nein
                                Vöslauerhütte - nein
                                Prokschhütte- ja aber derzeit geschlossen
                                Harzberg - eventuell
                                Kammersteiner - nein
                                Seehütte - ?
                                Kugelwiese - ?
                                Wienerblick - ?
                                ...
                                Zuletzt geändert von kb05; 29.10.2015, 19:06.
                                Ein Stein ins Wasser zerstört keinen Spiegel

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