AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
Erstmals danke für dein konstruktives Posting.
zu deinen Punkten:
* Haftung: Die Beschränkung der Haftung war zumindest bei Upmove immer in der Forderung berücksichtigt und soweit ich gelesen habe ist es auch bei den anderen alpinen Vereinen so. Grobe Fahrlässigkeit ist soweit ich weiß auch für Wanderer geltend; ich lasse mich gerne belehren, aber ich sehe es so, dass es nur für MTBer angeglichen werden soll. Im Übrigen haftet auch jetzt schon der Eigentümer bei grober Fahrlässigkeit, auch bei illegaler Befahrung.
* Schlusstrich: Warum soll der Wanderer auf exklusive Nutzung pochen? Faktum ist für mich, dass die ökologische Auswirkung zwischen Biker und Wanderer vergleichbar ist, bis auf den Unterschied, dass einer darf, der andere nicht. Aber ich sehe dein Problem: du befürchtest, dass Tür und Tor geöffnet wird. Andererseits: warum sollte der Wanderer/Jäger etc. ein exklusives Nutzungsrecht für etwas haben, was jeden in dieser angemessenen Art und Weise zu Erholungszwecken verfügbar sein sollte?
* Immer mehr Menschen wollen in den Wald: Da ist halt Faktum, es werden aber auch immer mehr Wanderer, Alpinisten, Tourengeher etc.
* Generelle Freigabe: Zeitlich befristetes und begründetes Sperren von Gebieten sollte auch später möglich sein (auch da hat upmove soweit ich weiß die gleiche Position). Dies sollte dann aber für alle gelten (auch für Wanderer!). Der Punkt ist aber: befristet und begründet!
* Querfeldein Fahren: Nicht tolerierbar! Dies wird auch von der Aktion dezidiert erklärt, dass ein Befahren von Forststraßen und Wegen erreicht werden soll. Auch da kann ich dir aus Erfahrung sagen, dass ein querfeldein Fahren äußerst unspannend ist. Hier ist weitere Information und Belehrung in der Community erforderlich.
Die anderen Punkte hast eh schon ausgeschlossen.
Erstmals danke für dein konstruktives Posting.
zu deinen Punkten:
* Haftung: Die Beschränkung der Haftung war zumindest bei Upmove immer in der Forderung berücksichtigt und soweit ich gelesen habe ist es auch bei den anderen alpinen Vereinen so. Grobe Fahrlässigkeit ist soweit ich weiß auch für Wanderer geltend; ich lasse mich gerne belehren, aber ich sehe es so, dass es nur für MTBer angeglichen werden soll. Im Übrigen haftet auch jetzt schon der Eigentümer bei grober Fahrlässigkeit, auch bei illegaler Befahrung.
* Schlusstrich: Warum soll der Wanderer auf exklusive Nutzung pochen? Faktum ist für mich, dass die ökologische Auswirkung zwischen Biker und Wanderer vergleichbar ist, bis auf den Unterschied, dass einer darf, der andere nicht. Aber ich sehe dein Problem: du befürchtest, dass Tür und Tor geöffnet wird. Andererseits: warum sollte der Wanderer/Jäger etc. ein exklusives Nutzungsrecht für etwas haben, was jeden in dieser angemessenen Art und Weise zu Erholungszwecken verfügbar sein sollte?
* Immer mehr Menschen wollen in den Wald: Da ist halt Faktum, es werden aber auch immer mehr Wanderer, Alpinisten, Tourengeher etc.
* Generelle Freigabe: Zeitlich befristetes und begründetes Sperren von Gebieten sollte auch später möglich sein (auch da hat upmove soweit ich weiß die gleiche Position). Dies sollte dann aber für alle gelten (auch für Wanderer!). Der Punkt ist aber: befristet und begründet!
* Querfeldein Fahren: Nicht tolerierbar! Dies wird auch von der Aktion dezidiert erklärt, dass ein Befahren von Forststraßen und Wegen erreicht werden soll. Auch da kann ich dir aus Erfahrung sagen, dass ein querfeldein Fahren äußerst unspannend ist. Hier ist weitere Information und Belehrung in der Community erforderlich.
Die anderen Punkte hast eh schon ausgeschlossen.
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