AW: Wegefreiheit für Mountainbiker
"Ganz zu schweigen von ..." ist hier unpassend, in diesem thread geht es seit 2014 um diese Regel und um die Bestrebungen diese zu ändern.
Ein Brechen dieser Regel, mit Umsicht den Wanderern gegenüber,
kann ich vor dem Hintergrund des Zustandekommens des Grundbesitzes durchaus etwas abgewinnen.
Zitat aus dem verlinkten Presse artikel:
Doch wie kam es überhaupt zu derartigen Riesengütern, die für Geld praktisch nicht zu kaufen sind?
„Ein klein wenig kann man ihre Entstehungsgeschichte durchaus mit der Mentalität des Wilden Westens vergleichen“, sagt Wilhelm Brauneder, Vorstand des Instituts für Rechts- und Verfassungsgeschichte der Universität Wien. Motto: Wer zuerst kommt, ist im Recht. Und als Erstes waren – zumindest ihrer eigenen Auffassung nach – die Kaiser und Könige da, die das Land als Lehen an Adel und Klöster weitergaben, beruhend auf der Fiktion, dass alles Land Kaiser oder König gehöre. So geschah es auch im November 996 mit der Region Ostarrîchi, die Kaiser OttoIII. ans Bistum Freising abgab. Den solcherart Belehnten kam umgekehrt die Pflicht zu, Wald und Land entsprechend zu pflegen und für den Regenten im Fall des Falles da zu sein. Weil die Güter jedoch riesig waren, verpachteten die Grundherren Flächen an einfache Bauern. Erst viel später fiel ein Teil der Flächen durch die sogenannte Grundablöse von den Grundherren an die Bauern – allerdings nur dann, wenn die Ländereien zuvor als Erbpacht vergeben worden waren. Land in Zeitpacht ging vollständig an den Adel zurück. Von der Grundablöse ausgenommen war Forstbesitz. Das erklärt, warum die größten Ländereien ehemaliger Adeliger noch heute überwiegend aus Wald bestehen.
Das Ändern so mancher Regel hat eben seine Zeit samt Regelbruch gebraucht, und in Ö. machmal etwas länger,
so fand die "Aufhebung der bäuerlichen Untertänigkeit" erst 1848 statt, da kann ich mich ja fast noch daran erinnern.
Zitat von Die Waldfee
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Ein Brechen dieser Regel, mit Umsicht den Wanderern gegenüber,
kann ich vor dem Hintergrund des Zustandekommens des Grundbesitzes durchaus etwas abgewinnen.
Zitat aus dem verlinkten Presse artikel:
Doch wie kam es überhaupt zu derartigen Riesengütern, die für Geld praktisch nicht zu kaufen sind?
„Ein klein wenig kann man ihre Entstehungsgeschichte durchaus mit der Mentalität des Wilden Westens vergleichen“, sagt Wilhelm Brauneder, Vorstand des Instituts für Rechts- und Verfassungsgeschichte der Universität Wien. Motto: Wer zuerst kommt, ist im Recht. Und als Erstes waren – zumindest ihrer eigenen Auffassung nach – die Kaiser und Könige da, die das Land als Lehen an Adel und Klöster weitergaben, beruhend auf der Fiktion, dass alles Land Kaiser oder König gehöre. So geschah es auch im November 996 mit der Region Ostarrîchi, die Kaiser OttoIII. ans Bistum Freising abgab. Den solcherart Belehnten kam umgekehrt die Pflicht zu, Wald und Land entsprechend zu pflegen und für den Regenten im Fall des Falles da zu sein. Weil die Güter jedoch riesig waren, verpachteten die Grundherren Flächen an einfache Bauern. Erst viel später fiel ein Teil der Flächen durch die sogenannte Grundablöse von den Grundherren an die Bauern – allerdings nur dann, wenn die Ländereien zuvor als Erbpacht vergeben worden waren. Land in Zeitpacht ging vollständig an den Adel zurück. Von der Grundablöse ausgenommen war Forstbesitz. Das erklärt, warum die größten Ländereien ehemaliger Adeliger noch heute überwiegend aus Wald bestehen.
Das Ändern so mancher Regel hat eben seine Zeit samt Regelbruch gebraucht, und in Ö. machmal etwas länger,
so fand die "Aufhebung der bäuerlichen Untertänigkeit" erst 1848 statt, da kann ich mich ja fast noch daran erinnern.
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