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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
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7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    krone leserbrief.
    da muss mindestens einmal gscheit argumentiert werden.


    mit angepasstem text:

    bestrafe mich (2x)
    wort wird Gold
    und Gold muss sein
    deine Größe macht mich klein
    du darfst mein Bestrafer sein
    ja

    Der pöbel nimmt
    der adel gibt

    Bestrafe mich (2x)
    du meinst ja
    und ich denk nein
    schließ mich ein in dein Gebet
    bevor der Wind noch kälter weht

    Deine Größe macht mich klein
    du darfst mein Bestrafer sein (2x)

    Deine Größe macht mich klein
    du darfst mein Bestrafer sein (3x)
    deine Größe macht ihn klein
    du wirst meine Strafe sein

    Der pöbel nimmt
    der adel gibt
    doch gibt er nur dem
    den er auch liebt
    bestrafe mich (8x)


    melde mich freiwillig mit bereits entblößtem oberkörper zur geißelung:

    Zuletzt geändert von pivo; 03.02.2016, 09:42.
    mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

    bürstelt wird nur flüssiges

    Kommentar


    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

      unsachgemäße Wanderwegbefahrung 20€
      Touristenschrecken 5-500€
      Klingel unter 6 Gramm 80€
      so weit woar i no nie

      Kommentar


      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

        Spannend find ich schon, dass es anscheinend Hüttenwirte gibt - wie offensichtlich "bahunepatti" - die Mountainbiker nicht als Kundschaft akzeptieren können/wollen. Zwischen den Zeilen lese ich heraus, dass dort recht viele Radler untewegs sind.

        Kommentar


        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

          Woraus erkennst Du,das ein Hüttenwirt keine Radler mag ??? Bei ihm (war lange dort) sind Radler alltäglich gern gesehene Gäste-siehe selbst gebaute Radlständer -für mehrere Räder !!!-das Schild gilt dem Schutz des Gipfelweges-zum radeln eh ungeeignet !!Aber--siehe Diskussion

          Kommentar


          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

            Bitte sei endlich konkret, damit wir wissen worüber wir reden!
            legal biken - auch in Österreich:
            800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
            mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
            Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
            www.upmove.eu/legalbiken

            Kommentar


            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

              Zitat von bahunepatti Beitrag anzeigen
              Woraus erkennst Du,das ein Hüttenwirt keine Radler mag ??? Bei ihm (war lange dort) sind Radler alltäglich gern gesehene Gäste-siehe selbst gebaute Radlständer -für mehrere Räder !!!-das Schild gilt dem Schutz des Gipfelweges-zum radeln eh ungeeignet !!Aber--siehe Diskussion
              Gegenfrage: Woran erkennst Du, dass der Weg zum Mountainbiken ungeeignet ist? Ist es ein versicherter Klettersteig?
              Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

              Kommentar


              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                ich denke schon,das alles verständlich ist,hast den Beitrag gelesen-da stand nix vom Hüttenwirt,welcher keine Radler mag-sondern von Radlern,welche das Schild übersehen,welches den Gipfelweg schützt

                Kommentar


                • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                  Zitat von Roland P Beitrag anzeigen
                  Gegenfrage: Woran erkennst Du, dass der Weg zum Mountainbiken ungeeignet ist? Ist es ein versicherter Klettersteig?
                  lieber- RolandP- wir sind alle schon groß-gell ?

                  Kommentar


                  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                    Anscheinend sind nicht alle der selben Meinung bezüglich des Schilds im Hinblick auf den Weg.
                    Wenn du uns sagst um welche Hütte/welchen Weg es sich handelt, können wir ausdiskutieren, ob das Schild gerechtfertigt ist, oder vielleicht nicht.
                    legal biken - auch in Österreich:
                    800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                    mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                    Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                    www.upmove.eu/legalbiken

                    Kommentar


                    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                      möcht etwas dazu schreiben:Thema hier :Wegefreiheit für Radler - der Weg bis zur Hütte ist ein schöner Forstweg und für ALLE frei- der Steig zum Hausberg ist ....siehe oben....was ich sagen wollte :Radler und Wanderer auf Wegen welche für beide nebeneinander geeignet sind-na logo ! aber -zurück zum oben genannten Steig :die Radlständer stehen dort,damit das gute Rad eben nicht zu 80% raufgetragen sein muß um danach mehr schlecht als recht meterweise runterzurollen

                      Kommentar


                      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                        Wo ist das?
                        legal biken - auch in Österreich:
                        800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                        mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                        Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                        www.upmove.eu/legalbiken

                        Kommentar


                        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                          Zitat von bahunepatti Beitrag anzeigen
                          lieber- RolandP- wir sind alle schon groß-gell ?
                          Ich kann natürlich nur für mich sprechen, wenn ich sage JA, ich bin "groß" bzw. alt genug. Auch um selbst zu beurteilen, was für mich fahrbar ist und was nicht.
                          Nachdem Du aber nicht konkret auf unsere Fragen eingehst, sondern nur recht allgemein bleibst, fällt mir die Beurteilung der dortigen Situation etwas schwer...
                          Schilder gibt es viele, manche recht fantasievoll, oft auch ohne jede rechtliche Grundlage. Dazu sei noch angemerkt, dass in einigen Bundesländern das biken oberhalb der Baumgrenze nicht verboten ist.
                          Wenn es nun jemanden danach gelüstet, sein Rad dort rauf zu schleppen, dann sehe ich auch keinen Grund, das nicht zu tun.
                          Auch ein bereitstehender Radständer ist für mich kein Grund, das Bike stehen zu lassen, wenn die Weiterfahrt nicht ausdrücklich untersagt ist.
                          Oder lässt Du Dein Auto am erstbesten Parkplatz stehen, obwohl Du eigentlich ganz wo anders hin willst?
                          Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

                          Kommentar


                          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                            Zitat von Roland P Beitrag anzeigen
                            ... dass in einigen Bundesländern das biken oberhalb der Baumgrenze nicht verboten ist...
                            gutes stichwort!
                            hat das schon jemand genauer recherchiert?
                            in der steiermark z.b. ist das "alpine ödland" für den "touristenverkehr frei".
                            ist das ausjudiziert, was touristenverkehr ist? fussgeher? biker? holländer mit wohnwagen?

                            gibts da vielleicht (z.b. von den abmuflern) schon eíne zusammenstellung der rechtlichen lage je bundesland?

                            nur im wirkungsbereich der forstgesetze rumzuradeln ist ja eh fad.
                            live your life - dream your dream

                            Kommentar


                            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                              Zitat von bernhardw Beitrag anzeigen
                              ... schon eíne zusammenstellung der rechtlichen lage je bundesland? nur im wirkungsbereich der forstgesetze rumzuradeln ist ja eh fad.
                              Was soll ich sagen? Wie (in diesem Zusammenhang) üblich: umstritten. Die Naturfreunde sagen es ist generell verboten (wo nicht erlaubt), andere Stimmen sehen das anders. Persönlich halte ich Radfahren einfach für eine neuartige Form der Nutzung: wenn der Gesetzgeber aber sagt, dass das "Ödland oberhalb der Baumgrenze ... für den Touristenverkehr frei [ist]", [1] dann heißt das zunächst nicht, dass Radfahren oder meinetwegen Reiten (oder, unstrittig, Skifahren und Paragleiten, auch wenn hier das Luftfahrrecht noch dazu kommt) nicht darunter fallen soll. Nur das Vorarlberger Straßengesetz spricht ausdrücklich von "Fußgängern", die Grundstücke "auch ohne Einverständnis des Grundeigentümers jederzeit betreten und zum Schifahren oder Rodeln" benützen dürfen. In T gibt's gar nix, da hilft uns nur Gewohnheitsrecht. Sich am gesatzten Recht anderer Bundesländer zu orientieren ist in so einem Fall aber selten verkehrt.

                              [1] So oder so ähnlich in S, St, K, OÖ
                              Zuletzt geändert von ingmar; 06.02.2016, 16:00.
                              Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                              Kommentar


                              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                                Zitat von Roland P Beitrag anzeigen
                                ... dass in einigen Bundesländern das biken oberhalb der Baumgrenze nicht verboten ist....
                                Zitat von bernhardw Beitrag anzeigen
                                gutes stichwort!
                                hat das schon jemand genauer recherchiert?
                                ....in der steiermark z.b. ist das "alpine ödland" für den "touristenverkehr frei". ...
                                ....
                                Interessantes Thema
                                und wo ist das alpine ödland genau?
                                in Salzburg zB "... land- und forstwirtschaftlich nicht kultiviertes Gebiet oberhalb der Zone des geschlossenen Waldes...."

                                heißt womöglich: wo kuhflade = kein Ödland
                                Die google anfrage "alpines ödland" führt zB zu diesem Überblick:
                                alpenverein.at ....Gesetzliche-Grundlagen_Wegefreiheit.pdf

                                Wegefreiheit heißt ja leider nicht, dass mit dem Fahrrad gefahren werden darf, wie wir von der Wegefreiheit im Forstgesetz wissen. Woher kommt die Bikefreiheit über der Baumgrenze? aus dem Desinteresse der Grundeigentümer (Bundesforste?)

                                Der Alpenverein ist ja auch ein nicht ganz kleiner Grundeigentümer wie hier zu erfahren ist.
                                Presse grundbesitz.jpg


                                Wie hält's der mit MTB auf seinem Grund, (oder ist das hauptsächlich eine zum befahren "ungeeignete" Gipfelsammlung)?

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