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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Folgendes Bild passt zwar nicht zum Thema, allerdings zum Wegerecht schon wieder irgenwie...
    Nur...was will uns der "Aufsteller" dieser Tafeln mit dem 2. Taferl sagen?
    Keine großen Schritte machen? Beim gehen nicht mit den Armen schwingen? Nicht gebückt gehen?
    Gar nicht gehen? Ein "Gehverbot" auf einem Wanderweg? Kurios...

    DSC06288.JPG
    Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

    Kommentar


    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

      Also so kurios finde ich das nicht. Anscheinend ist das eine Langlaufloipe. Und da ists schon gut wenn keine Fußspuren drin sind.

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      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

        Zumindest scheint das Befahren der Loipe mit dem Radl gestattet zu sein :-)

        Kommentar


        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

          Zitat von Reddo Beitrag anzeigen
          Zumindest scheint das Befahren der Loipe mit dem Radl gestattet zu sein :-)
          "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

          https://www.instagram.com/grandcapucin38/

          Kommentar


          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

            Nun ja, dennoch finde ich es etwas merkwürdig, denn eine Loipen- Markierung kann ich nicht sehen, eine Wanderweg- Markierung allerdings schon. Der Weg ist mit 02 markiert...
            Reddo, schau ganz oben links
            Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

            Kommentar


            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

              Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
              Was soll ich sagen? Wie (in diesem Zusammenhang) üblich: umstritten. Die Naturfreunde sagen es ist generell verboten (wo nicht erlaubt), andere Stimmen sehen das anders. Persönlich halte ich Radfahren einfach für eine neuartige Form der Nutzung: wenn der Gesetzgeber aber sagt, dass das "Ödland oberhalb der Baumgrenze ... für den Touristenverkehr frei [ist]", [1] dann heißt das zunächst nicht, dass Radfahren oder meinetwegen Reiten (oder, unstrittig, Skifahren und Paragleiten, auch wenn hier das Luftfahrrecht noch dazu kommt) nicht darunter fallen soll. Nur das Vorarlberger Straßengesetz spricht ausdrücklich von "Fußgängern", die Grundstücke "auch ohne Einverständnis des Grundeigentümers jederzeit betreten und zum Schifahren oder Rodeln" benützen dürfen. In T gibt's gar nix, da hilft uns nur Gewohnheitsrecht. Sich am gesatzten Recht anderer Bundesländer zu orientieren ist in so einem Fall aber selten verkehrt.

              [1] So oder so ähnlich in S, St, K, OÖ
              danke ingmar für deine ausführungen. das würde bedeuten, dass es sich mithilfe einer halbwegs gewieften rechtsfreundlichen vertretung durchaus auszahlen könnte, das im falle des falles durchzustreiten. natürlich auch mit der möglichen konsequenz, dass das schwammig formulierte gesetz zu unseren ungunsten geändert wird.
              live your life - dream your dream

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              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                Zitat von Roland P Beitrag anzeigen
                Folgendes Bild passt zwar nicht zum Thema, allerdings zum Wegerecht schon wieder irgenwie...
                Nur...was will uns der "Aufsteller" dieser Tafeln mit dem 2. Taferl sagen?
                Keine großen Schritte machen? Beim gehen nicht mit den Armen schwingen? Nicht gebückt gehen?
                Gar nicht gehen? Ein "Gehverbot" auf einem Wanderweg? Kurios...

                [ATTACH]532765[/ATTACH]
                Hund bergab und Wanderer bergaufwärts dürfen sich nicht begegnen !

                Kommentar


                • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                  Zitat von Roland P Beitrag anzeigen
                  Folgendes Bild passt zwar nicht zum Thema, allerdings zum Wegerecht schon wieder irgenwie...
                  Nur...was will uns der "Aufsteller" dieser Tafeln mit dem 2. Taferl sagen?
                  Keine großen Schritte machen? Beim gehen nicht mit den Armen schwingen? Nicht gebückt gehen?
                  Gar nicht gehen? Ein "Gehverbot" auf einem Wanderweg? Kurios...

                  [ATTACH]532765[/ATTACH]

                  Wenn an immer die dümmste aller Möglichkeiten aussucht ist man....entweder ein abgehauster Moderator, Politiker oder Österreicher.

                  tch

                  Kommentar


                  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                    Zitat von tch Beitrag anzeigen
                    Wenn an immer die dümmste aller Möglichkeiten aussucht ist man....entweder ein abgehauster Moderator, Politiker oder Österreicher.

                    tch
                    Was willst Du uns/mir damit sagen?
                    Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

                    Kommentar


                    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                      Zitat von Roland P Beitrag anzeigen
                      Was willst Du uns/mir damit sagen?
                      Wer von den drei genannten bist Du?

                      tch

                      Kommentar


                      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                        Zähle mich zu den letztgenannten.
                        Bleiben für Dich nur noch die restlichen Arschkarten.

                        Davon abgesehen trägt Dein Beitrag zwar zur Vergiftung des Klimas bei, aber nichts zur Aufklärung meiner Frage...
                        Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

                        Kommentar


                        • der wanderweg geht links rauf, die loipe ist rechts geradeaus... so schwer?

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                          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                            Rechts als Loipe zu benutzen fänd ich nicht so schlau...da ist Splitt gestreut, weil es nämlich die Straße über den Feistritz- Sattel ist.
                            Dass der Wanderweg links raufführt hab ich schon bemerkt...meine einzige Erklärung wäre, dass der Wanderweg bei Schneelage als Loipe benutzt wird und während dieser Zeit nicht als Wanderweg benutzt werden "darf".
                            Aber egal, da es eh am eigentlichen Thema vorbei geht, lassma das lieber...wenn der Schnee weg ist, werden die Taferl auch wieder weg sein.
                            Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

                            Kommentar


                            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                              Mountainbiker Österreichs, und was ist los mit EUCH?
                              http://www.mtb-news.de/news/2016/02/...-los-mit-euch/
                              legal biken - auch in Österreich:
                              800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                              mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                              Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                              www.upmove.eu/legalbiken

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                              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                                [QUOTE=Bassist;921391]Deiner Logik folgend müßte man das Autofahren dort ganz verbieten, weil schon wer mit 200 statt mit 100 gefahren ist.
                                Aber wie schon zum Rauchverbot geschrieben - es macht überhaupt keinen Sinn Regelungen zu treffen, die nicht vernünftig handhabbar sind. Selbst Forststraßen gibt es in unterschiedlichsten Ausführungen, breiten und Qualitäten, bis hin zu Rückegassen. Ein BRD-Bundesland fordert zum Fahren eine Mindestbreite von 1,5 m. Wo sind die zu messen? Im Durchschnitt? An der engsten Stelle? Vorher alles abgehen und nachsehen ob....... alles Käse, das gibt nur sinnlose Diskussionen.
                                QUOTE]

                                Im konkreten Beispiel von bahunepatti sollte einfaches Fair Play ausreichen:
                                Nur geeignete Wege befahren.
                                Fahre nicht querfeldein, um Erosionsschäden zu vermeiden. Benütze nur geeignete Straßen und Wege und respektiere lokale Sperrungen und Regelungen, um Konflikten mit Grundeigentümern, Wegehaltern und anderen Naturnutzern vorzubeugen.

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