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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Der Anwalt vom Anwalt ist wohl zart besaitet. "...der Ton des Schreibens war bestimmend"
    Weinviertelradler

    Kommentar


    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

      Kadaver?

      Kommentar


      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

        Das BIKE Magazin berichtet über "Muckenkogel 2.0":

        Das völlig veraltete Forstgesetz ist es, dass das Fahren im Wald generell verbietet, nicht der klagefreundliche Herr Dr. Gürtler. Und so ist es vollkommen verfehlt, den Kläger als moralisch Verantwortlichen zu sehen. Will man das Problem beseitigen, ist die einzige Möglichkeit dazu, das geltende Recht zu ändern. Der Weg dahin führt nur über aktive Teilnahme an der Politik und über Interessensgemeinschaften wie beispielsweise die Upmove Community. Wer also wirklich etwas gegen die Lage in Österreich unternehmen will, der sollte hier ansetzen.
        http://www.bike-magazin.de/mtb_news/...el/a30751.html
        legal biken - auch in Österreich:
        800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
        mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
        Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
        www.upmove.eu/legalbiken

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        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

          Eine kurze Geschichte zum Thema "Wanderer vs. Mountainbiker"
          La Palma, Samstag 5.3.2016
          Eine geführte MTB - eines lokalen Veranstalters. Am Plan steht die technisch anspruchsvolle und lange Abfahrt vom Roque de los Muchachos, 2426m. Ich selbst fahre an diesem Tag die zweite, leichtere Tour ganz in der Nähe.
          Gegen Ende der Tour kommen wir zum Kiosk El Tieme, wo wir auf den Bus des Veranstalters treffen. Dort erfahren wir die Schockmeldung: ein Schweizer, Teilnehmer der Roque-Tour, hat sich eine Bizepssehne gerissen. Natürlich denken wir sofort alle das selbe:"Risikosport MTB, so etwas musste ja mal passieren."
          Am Abend dann die unglaubliche Geschichte, was wirklich geschehen ist. Die Roque - Partie kam gut und problemlos bergab bis sie auf einen verletzten Wanderer trafen. Der Schweizer Biker beschloss, dass man ihm helfen sollte. Der Wanderer konnte nicht mehr selbstständig gehen, so wurde er abwärts getragen. Die Hauptlast trug der Biker aus der Schweiz, der sich dabei leider am Bizeps verletzte.
          Heute fliegt er nach Hause und ich wünsche ihm alles Gute für die OP.
          Vielleicht helfen diese paar Zeilen, die Partnerschaft zwischen Wanderern und Bikern auf den Wegen zu verbessern.
          LG Alex.
          Zuletzt geändert von baum; 07.03.2016, 09:43.

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          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

            neuer Artikel im upmove - legal biken Magazin:

            Klassenkampf im Wald! Die "Land und Forstbetriebe Österreich" (Land & Forst) laden zu einer ´Fachtagung Eigentum … Spannungsfeld zwischen Grundrechten und "öffentlichem Interesse"´.
            Auszug aus der Ausschreibung:
            War vor wenigen Jahren die Besitzgrenze noch eine anerkannte gesetzliche und moralische Schwelle, die dem jeweiligen Eigentümer klare und planbare Rechte und Pflichten für sein Gut vorschrieb, so scheint es heute genau umgekehrt zu sein. Jene ohne Verantwortung für diese Flächen versuchen ihre zumeist eindimensionalen Interessen daran politisch durchzusetzen und der Gesetzgeber erliegt regelmäßig der Versuchung, Einzelinteressen vor einem nachhaltigen und ganzheitlichen Ansatz zu berücksichtigen.

            Der Wald zählt im Bewusstsein vieler Bürger zum Gemeineigentum, das jeder nach seiner Vorliebe nutzen kann. Das Interesse am Wald gilt als ausreichend für wohlmeinende Eingriffe in das Eigentum, sei es durch den reglementierenden Staat oder sei es durch den Bürger in Form souveräner Selbstermächtigung.

            Das hat unseren Kollegen Stefan neugierig gemacht. Ist doch Land & Forst neben der Landwirtschaftskammer der hauptsächlich öffentlich agierende Gegner der Erweiterung des bestehenden Betretungsrechts auf Radfahrer. Dabei bedienen sich diese Organisationen immer wieder der Argumentation, dass eine solche Liberalisierung eine "Enteignung" wäre. Stefan hat darauf hin zum "Eigentum Wald" recherchiert. Hier präsentieren wir euch sein Ergebnis : Wem gehört der Wald?
            legal biken - auch in Österreich:
            800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
            mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
            Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
            www.upmove.eu/legalbiken

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            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

              Mir kommen gleich die Tränen. Ich hoffe nicht, dass das nun ein Grund dafür ist, dass alle Wege in den Wäldern und Bergen geöffnet werden für die MTBler.

              Jeder Mensch hat grundsätzlich einen anderen in Not, so weit er kann zu helfen. Das habe ich auch bei einem mir nicht geliebten MTB machen müssen, wie der in zeitlupe um die Bäume geschlichen ist, und dann umgestürtzt ist.

              Nur gibt es bei der Hilfe auch ein Gesetz. Man muss aufpassen, dass man nicht selbst geschädigt wird.

              Lg
              Rainer

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              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                Zitat von raintom Beitrag anzeigen
                Nur gibt es bei der Hilfe auch ein Gesetz. Man muss aufpassen, dass man nicht selbst geschädigt wird.
                Du schreibst wirres Zeug.
                Berge von unten, Kirchen von aussen, Wirtshäuser von innen.

                Kommentar


                • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                  Wenn man eine 20 Jahre alte Statistik bemüht, erfährt sogar Jörg Haider eine Reinkarnation :-)

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                  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                    Zitat von raintom Beitrag anzeigen
                    Jeder Mensch hat grundsätzlich einen anderen in Not, so weit er kann zu helfen.
                    Ist das ein moralischer oder ein juristischer Imperativ? Ganz soweit geht nämlich der Gesetzgeber dann doch nicht.

                    Nur gibt es bei der Hilfe auch ein Gesetz. Man muss aufpassen, dass man nicht selbst geschädigt wird.
                    Oder so ähnlich.
                    Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                    Kommentar


                    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                      Zitat von raintom Beitrag anzeigen
                      Nur gibt es bei der Hilfe auch ein Gesetz. Man muss aufpassen, dass man nicht selbst geschädigt wird.
                      Eh klar, der böse Mountainbiker hat sich wieder nicht an das Gesetz gehalten als er sich bei der Hilfe verletzt hat

                      Kommentar


                      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                        Zitat von bike&ski Beitrag anzeigen
                        Eh klar, der böse Mountainbiker hat sich wieder nicht an das Gesetz gehalten als er sich bei der Hilfe verletzt hat
                        Hier bin ich allerdings von einem Naturgesetz ausgegangen. Kein einigermassen normaler Mensch opfert freiwillig seine Gesundheit oder sein Leben für einen Unbekannten. Außer die "Gutmenschen == MTB"!

                        Mir ist schon klar, dass MTBler keinen "natürlichen Verstand" haben. Ansonsten würden sie sich im Wald und Berg nicht so verhalten.

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                        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                          Zitat von raintom Beitrag anzeigen
                          Hier bin ich allerdings von einem Naturgesetz ausgegangen. Kein einigermassen normaler Mensch opfert freiwillig seine Gesundheit oder sein Leben für einen Unbekannten. Außer die "Gutmenschen == MTB"!

                          Mir ist schon klar, dass MTBler keinen "natürlichen Verstand" haben. Ansonsten würden sie sich im Wald und Berg nicht so verhalten.

                          Ist das jetzt Dein 'coming-out' ? War sicher schwierig, aber Du hast es geschafft !
                          Zuletzt geändert von w56; 08.03.2016, 12:20.

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                          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                            Zitat von raintom Beitrag anzeigen
                            Mir ist schon klar, dass MTBler keinen "natürlichen Verstand" haben. Ansonsten würden sie sich im Wald und Berg nicht so verhalten.
                            sonst gehts dir eh gut?
                            mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                            bürstelt wird nur flüssiges

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                            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                              Zitat von raintom Beitrag anzeigen
                              Hier bin ich allerdings von einem Naturgesetz ausgegangen. Kein einigermassen normaler Mensch opfert freiwillig seine Gesundheit oder sein Leben für einen Unbekannten. Außer die "Gutmenschen == MTB"!

                              Mir ist schon klar, dass MTBler keinen "natürlichen Verstand" haben. Ansonsten würden sie sich im Wald und Berg nicht so verhalten.
                              Jetzt ergibt alles Sinn.

                              In dem Fall brauche ich wohl mein Sarkasmus-Schild.
                              "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

                              https://www.instagram.com/grandcapucin38/

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                              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                                Zitat von raintom Beitrag anzeigen
                                Nur gibt es bei der Hilfe auch ein Gesetz. Man muss aufpassen, dass man nicht selbst geschädigt wird.
                                Du dürftest in der Vergangenheit extrem hilfsbereit gewesen sein.
                                Weinviertelradler

                                Kommentar

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