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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Mountainbiker von Förster mit Auto angefahren

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  • #46
    AW: Mountainbiker von Förster mit Auto angefahren

    genau, so läufts sicherlich
    Waldfreak

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    • #47
      AW: Mountainbiker von Förster mit Auto angefahren

      bin auch nicht für eine politische Diskussion.
      Aber wenn wir momentan keine Lobby haben, warum nicht eine bilden. Der Bundesforst beispielweise verpflichtet sich in jeder zweiten Zeile seines Geschäftsberichtes, der Bevölkerung Erholungsraum zu geben ( nicht nur den Wanderern, sondern auch den Bikern, Reitern, Loipenfreaks ) . Wenn man dann anfragt, wird die Bevölkerung mit - Ihr seit für uns finanziell uninteressant und stört nur ( die Aussage ist ziemlich autentisch und nicht übertrieben, leider ) - abgewiesen. Also die Reiter werden sich das definitiv nicht gefallen lassen und mein Bikerherz ebenfalls nicht. Und eine öffentliche Diskussion beispielsweise über den Umgang des Bundesforstes mit der Bevölkerung tut seinem Image sicher nicht gut !!!

      Vielleicht können wir uns ja verbünden, dann ist allen geholfen, besonders - um zu verhindern, daß noch mehr Unfälle passieren.


      Waldfreak

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      • #48
        AW: Mountainbiker von Förster mit Auto angefahren

        Zuerst müsste man mal die Haftungsfrage eindeutig klären, damit mit dieser Grauzone endlich Schluss is.

        Solang für einen Grundbesitzer die Gefahr der Haftung besteht wenn sich a Biker auf seiner Forststrasse darennt seh ich keine Chance dass sich da in nächster Zeit viel tun wird - blöd wärens die Grundbesitzer.

        lg Joker

        Kommentar


        • #49
          AW: Mountainbiker von Förster mit Auto angefahren

          Zitat von Joker
          Zuerst müsste man mal die Haftungsfrage eindeutig klären, damit mit dieser Grauzone endlich Schluss is.

          Solang für einen Grundbesitzer die Gefahr der Haftung besteht wenn sich a Biker auf seiner Forststrasse darennt seh ich keine Chance dass sich da in nächster Zeit viel tun wird - blöd wärens die Grundbesitzer.
          und wo ist da das Problem?
          "keine Haftung für Forststraßenbenutzer - jeder fährt auf eigene Gefahr" und das Problem wäre gelöst!!!
          Da hab ich eher das Gefühl, man beläst es bewußt so wie es ist und erlaubt die Befahrung nur in Ausnahmefällen (freigegebene Strecken)
          neue Homepage: www.berg1.at.tf

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          • #50
            AW: Mountainbiker von Förster mit Auto angefahren

            Zitat von bergpeter
            "keine Haftung für Forststraßenbenutzer - jeder fährt auf eigene Gefahr" und das Problem wäre gelöst!!!


            an sowas in der Art hab ich auch gedacht

            lg Joker

            Kommentar


            • #51
              AW: Mountainbiker von Förster mit Auto angefahren

              Zitat von bergpeter
              "keine Haftung für Forststraßenbenutzer - jeder fährt auf eigene Gefahr" und das Problem wäre gelöst!!!
              Ganz so einfach ist das mit der Juristerei leider nicht.
              Mit obigem Satz könnte ein mißgünstiger Sabotierer dann z.B. ein Nagelbrett hinter einer unübersichtlichen Kurve plazieren, und wenns dich aufhaut mit zwei Patschen und du verletzt dich, bist selber schuld, obwohl eindeutig Fremdverschulden vorliegt.
              Aber ich gebe dir recht, für die Experten wäre es sicher ein Leichtes, eine entsprechende Formulierung zu finden.
              LG, bp
              [SIZE="2"][SIZE="1"]Good bye ...[/SIZE][/SIZE]

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              • #52
                AW: Mountainbiker von Förster mit Auto angefahren

                Als Mountainbiker darf ich mich auch zu Wort melden: Weg mit dem Adel, die Forstrassen öffnen!!!

                Kommentar


                • #53
                  AW: Mountainbiker von Förster mit Auto angefahren

                  Zitat von bergpeter
                  und wo ist da das Problem?
                  "keine Haftung für Forststraßenbenutzer - jeder fährt auf eigene Gefahr" und das Problem wäre gelöst!!!
                  Da hab ich eher das Gefühl, man beläst es bewußt so wie es ist und erlaubt die Befahrung nur in Ausnahmefällen (freigegebene Strecken)
                  Stimmt. Ich meine sogar das ist der letzte Strohalm an dem sich diese Lobby klammert.
                  Mitglied der Wöthawara
                  Skylandair
                  Mut kann man nicht kaufen. Höchstens mit dem Leben bezahlen. (Skylandair)

                  Kommentar


                  • #54
                    AW: Mountainbiker von Förster mit Auto angefahren

                    Es ist tatsächlich oft eine Haftungsfrage. Eine Bekannte von mir in der Mariazeller Gegend besitzt ziemlich viel Wald und etliche Forststraßen - sie läßt dort niemanden biken, reiten, etc. mit dem Argument, daß sie zahlen muß, wenn was passiert. Ausnahmen gelten nur für persönliche Bekannte bzw. Freunde (ich hätt sehr wohl dort reiten dürfen ). Hinter dieser Haftungsfrage verschanzen sich mit Freude auch die BF, weil so können sie ja gar nicht anders agieren.
                    LG, Eli

                    Kommentar


                    • #55
                      AW: Mountainbiker von Förster mit Auto angefahren

                      Hallo Leute,
                      Ja, das mit der Haftung ist so eine Sache.
                      Da stellt sich mir die Frage, weil ich am Sonntag mit Werner darüber geredet habe:
                      Zb. das Höllental ist ja auch im Besitz eines Eigentümers (logisch ).
                      Wenn ich jetzt reingeh und einfach anfang auf einem Felsen Bohrhaken zu setzen müßte ich ja eigentlich erst den Eigentümer um Erlaubnis fragen (bei jeder Erstbegehung irgentwo auf einem Felsen) ??
                      Wird das normal gemacht ??

                      LG, Peter
                      7+ geht daweil net, aber sonst alles Paletti ! - Klettern im Höllenthal

                      Kommentar


                      • #56
                        AW: Mountainbiker von Förster mit Auto angefahren

                        Zitat von Skylandair
                        Stimmt. Ich meine sogar das ist der letzte Strohalm an dem sich diese Lobby klammert.
                        Der Alpenverein hat vor ein paar Jahren zu diesem Thema vorgeschlagen, einfach den Passus mit der 'auf eigene Gefahr' einzuführen.
                        Da hat dann von Forstseite sofort ein Geschrei angehoben, das sei Enteignung....

                        Also alles Larifari!

                        Weil der Herby da was von NAgelbrett hinter der Kurve geschrieben hat: Vorsatz ist immer haftbar und in diesem Fall wäre der Grundeigentümer auch nicht haftbar.

                        gerhard

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                        • #57
                          AW: Mountainbiker von Förster mit Auto angefahren

                          Zitat von PeterFiedler
                          Hallo Leute,
                          Ja, das mit der Haftung ist so eine Sache.
                          Da stellt sich mir die Frage, weil ich am Sonntag mit Werner darüber geredet habe:
                          Zb. das Höllental ist ja auch im Besitz eines Eigentümers (logisch ).
                          Wenn ich jetzt reingeh und einfach anfang auf einem Felsen Bohrhaken zu setzen müßte ich ja eigentlich erst den Eigentümer um Erlaubnis fragen (bei jeder Erstbegehung irgentwo auf einem Felsen) ??
                          Wird das normal gemacht ??
                          in dem fall müsste man nichtmal fragen...obwohl fragen ab und zu nicht schadet

                          aber am besten im "Berg&Steigen" 2/2004 beim "Mizzi-Langer"-Urteil nachlesen
                          Da steht was über die Rechtslage bei Kletterroutenerschließungen.

                          lg Joker


                          PS: das Berg&Steigen sollte aber sowieso jeder regelmäßig und standardmäßig lesen der am Berg unterwegs ist bzw. bekommen es die AV-Lehrwarte sowieso zugeschickt.

                          Kommentar


                          • #58
                            AW: Mountainbiker von Förster mit Auto angefahren

                            Hallo,
                            Ah ja, sollt ich mir mal ansehen
                            Ich denk mal so, der Fels gehört ja wem, ist irgentjemandes Eigentum. Wenn ich daran Veränderungen vornehme, ohne den Eigentümer vorher zu fragen, könnte er mich ja nachher im schlimmstenfalls wegen Beschädigung oder Mißachtung seines Eigentums klagen ??
                            Ist eine interessante Frage

                            Lg, Peter
                            7+ geht daweil net, aber sonst alles Paletti ! - Klettern im Höllenthal

                            Kommentar


                            • #59
                              AW: Mountainbiker von Förster mit Auto angefahren

                              Hallo Peter
                              In der CH ist es zumindest so, dass der Grundeigentümer gefragt wird - wobei wir auch schon die "lustige" Situation hatten, dass der Eigentümer des Grundstückes, auf dem der Wandfuss steht, ein Einbohren nicht erlauben wollte. Glücklicherweise hatte aber der darüberliegende Eigentümer nichts dagegen und da der Fels ziemlich stark überhängend ist, konnte so dennoch ein neuer Klettergarten entstehen

                              lg local

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                              • #60
                                AW: Mountainbiker von Förster mit Auto angefahren

                                Hallo,
                                Na witzig ! Sachen gibts,

                                Lg, Peter
                                7+ geht daweil net, aber sonst alles Paletti ! - Klettern im Höllenthal

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