Ich habe meinen Ohren nicht getraut, nach dem ab 1.6. 2014 gültigen oberösterreichischen Naturschutzgesetz würde eine zuständige Verwaltungsbehörde die klassische Nordwandroute am Eiger als Klettergarten einstufen da dort Sicherungsmittel vorhanden sind, ja der Amtsschimmel wiehert, was für ein Glück dass der Eiger nicht in Oberösterreich steht!
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen
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Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.
Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.
Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.
Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.
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Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.
12) Information
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Ist die Eigernordwand jetzt ein Klettersteig oder ein Klettergarten
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AW: Ist die Eigernordwand jetzt ein Klettersteig oder ein Klettergarten
Wenn man dann noch davon ausgeht, dass die Eiger-Nordwand ein Naturschutzgebiet wäre, dann wären dort gar keine Neuerschließungen mehr erlaubt.
...nur mal so weitergesponnen...
Viele Liebe Grüße von climbyMeine Nachbarn hören Metal, ob sie wollen oder nicht
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AW: Ist die Eigernordwand jetzt ein Klettersteig oder ein Klettergarten
....die würden dort ein paar Hobbyvogelkundler hinschicken, diese würden dann ein Brutgebiet der seltenen und vom Aussterben bedrohten "Rotschwanzfelsmeise" ausfindig machen und die Behörde würde den Rückbau sämtlicher Routen veranlassen, ob sie nun die Eisfelder auch wegtauen würden?.....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!
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AW: Ist die Eigernordwand jetzt ein Klettersteig oder ein Klettergarten
Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigenIch habe meinen Ohren nicht getraut, nach dem ab 1.6. 2014 gültigen oberösterreichischen Naturschutzgesetz würde eine zuständige Verwaltungsbehörde die klassische Nordwandroute am Eiger als Klettergarten einstufen da dort Sicherungsmittel vorhanden sind, ja der Amtsschimmel wiehert, was für ein Glück dass der Eiger nicht in Oberösterreich steht!
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AW: Ist die Eigernordwand jetzt ein Klettersteig oder ein Klettergarten
12190114_873784666038619_7705371870039354847_n.jpg"Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend
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AW: Ist die Eigernordwand jetzt ein Klettersteig oder ein Klettergarten
Im § 5 von diesem O.Ö. Naturschutzgesetzt geht es um die künftige (also ab 1.6.2014) Bewilligungspflicht bei der Errichtung von neuen Klettergärten und Klettersteigen, von Kletterrouten ist dort keine Rede, also stellt sich die Beamtin die Frage ob am Beispiel der klassischen Route durch die Eigernordwand, die müßte sie eigentlich doch kennen, diese ein Klettergarten oder ein Klettersteig sein könnte! echt coole Logik
Habe dieses Thema aufgegriffen da unsere geschätzten Juristen ihre liebe Not mit den im Klettersport gebräuchlichen Grundbegriffen haben dürften und man hier herinnen seriöse Definitionen sammeln könnte.
zu peinlichen Verwechslungen ist es ja schon mehrfach gekommen, so wurde beispielsweise ein bekannter Bergführer von einem Forstbetrieb sehr schroff aufgefordert einen illegal errichteten Klettersteig abzubauen, nun es stellte sich dieser Klettersteig als Kletterroute heraus.........Zuletzt geändert von oidmosavoda; 09.11.2015, 12:08......Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!
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AW: Ist die Eigernordwand jetzt ein Klettersteig oder ein Klettergarten
Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigen....die würden dort ein paar Hobbyvogelkundler hinschicken, diese würden dann ein Brutgebiet der seltenen und vom Aussterben bedrohten "Rotschwanzfelsmeise" ausfindig machen und die Behörde würde den Rückbau sämtlicher Routen veranlassen, ob sie nun die Eisfelder auch wegtauen würden?Weinviertelradler
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AW: Ist die Eigernordwand jetzt ein Klettersteig oder ein Klettergarten
Also recht gute und klare Definitionen finden sich im Tiroler Kletterhandbuch, ebenso in "Klettern & Recht" Auckenthaler/Hofer, ISBN 978-3-214-00435-4, für meine Begriffe vermittelt dieses Werk eine sehr gute Übersicht über Begriffe und die vorliegenden Judikate!.....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!
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AW: Ist die Eigernordwand jetzt ein Klettersteig oder ein Klettergarten
also, grundsätzlich ist die Bewilligungspflicht gemäß § 5 Zi 5 OÖ NSchG i.d.g.F (bewilligungspflichtige Vorhaben im Grünland) eine Bewilligungspflicht abhängig von Flächenausmaß und Ausmaß der Bodenversiegelung.
Was als Klettergarten und Kletteranlage bzw. Klettersteig im Sinne dieses Gesetzes zu verstehen ist, ist z.B. im jeweiligen Kommentar um Naturschutzgesetz (welcher für eine seriöse Interpretation des Gesetzes jedenfalls gelesen werden sollte) festgelegt, und auch für Jedermann/ Jederfrau nachzulesen: https://www.land-oberoesterreich.gv....eihe_N_WEB.pdf
Ich persönlich bin froh, dass dies im neuen Naturschutzgesetz präzisiert wurde, denn es ist nur eine Präzisierung (Sport- und Freizeitanlagen - und dazu zählen auch Klettergärten waren auch nach dem "alten" Naturschutzgesetz immer schon bewilligungspflichtig bei entspr. Flächenausmaß oder Grad der Versiegelung).
Ein bisserl Respekt vor der Flora und Fauna im Fels tut uns glaub ich allen gut.
Das Bewusstsein zu schaffen, dass Felsbiotope teilweise hochsensibel sind, und Eingriffe nicht "einfach so" in unbegrenztem Ausmaß möglich sein sollen, find ich persönlich auch OK.
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AW: Ist die Eigernordwand jetzt ein Klettersteig oder ein Klettergarten
zunächst herzlichen Dank für die Antwort, dieser Thread richtet sich keineswegs gegen sinnvollen Naturschutz, auch möchte ich nicht die Bewilligungspflicht von Sportanlagen wie richtigen Klettergärten und Steigen in Frage stellen, aber er sollte einmal aufzeigen wie seltsam Gesetzestexte und ihre Erläuterungen ausgelegt werden können! Es wird kaum einen seriösen Alpinisten geben der die klassische Nordwandführe am Eiger oder den Steinerweg durch die Dachsteinsüdwand als Klettergarten oder Klettersteig bezeichnen würde, derartige Auslegungen juristischer Texte sind völlig absurd.Zuletzt geändert von oidmosavoda; 10.11.2015, 11:57......Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!
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AW: Ist die Eigernordwand jetzt ein Klettersteig oder ein Klettergarten
*lach* mhm, die Absurdität ist schon manchmal recht spaßig.....
gleichzeitig kann man aber auch drüber nachdenken, warum es diese Absurditäten braucht.... weil Mann/Frau halt immer öfter die Grenzen des Guten "übersieht", "vergisst"... um nicht zu sagen "ignoriert" und dann juristisch reglementiert werden muss. Eh schad eigentlich.
Wollt nicht herumgscheiteln, bin dahingehend ein bisserl "vorbelastet" sozusagen.. quasi im Thema mittendrin
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AW: Ist die Eigernordwand jetzt ein Klettersteig oder ein Klettergarten
Zitat von Bellis Beitrag anzeigen*lach* mhm, die Absurdität ist schon manchmal recht spaßig.....
gleichzeitig kann man aber auch drüber nachdenken, warum es diese Absurditäten braucht.... weil Mann/Frau halt immer öfter die Grenzen des Guten "übersieht", "vergisst"... um nicht zu sagen "ignoriert" und dann juristisch reglementiert werden muss. Eh schad eigentlich.
Wollt nicht herumgscheiteln, bin dahingehend ein bisserl "vorbelastet" sozusagen.. quasi im Thema mittendrin
zum einen wie wir Bergsteiger mit der Natur umgehen und mit unserem eigenen Tun maßhalten, eigentlich unverständlich dass manche Bergsteiger die eine beachtliche Maßlosigkeit vorgelebt haben noch von öffentlicher Seite ausgezeichnet werden!
eine stärker werdende Rücksichtslosigkeit in der menschlichen Wohlstandsgesellschaft gegenüber anderen Interessen, läßt sich u.a. eindeutig im heutigen Bergsteigen feststellen, ist wohl eher ein kulturelles Problem.
verzweifelte juristische Versuche alles zu regeln zu müssen, mögen schon vertretbare Gedanken dahinterstehen, welche aber aufgrund von unglücklichen Formulierungen zum Scheitern verurteilt sind und eine immer undurchsichtiger werdende Verwirrung schaffen. Folglich natürlich bedauernswerte Beamte die mit dem daraus entstehenden Aufgaben überfordert sind und Kletterer die sich bemühen diese Regelungen praktisch österreichisch anzuwenden indem sie diese einfach ignorieren bzw. diese Regelungen gar nicht kennen.
dann wären noch die vielen oft fragwürdigen neuen Klettersteige an denen einzelne Personen zuerst am Bau, später am Rückbau verdienen wollen.
die reisserisch dargestellten Halbwahrheiten in diversen Zeitschriften aus denen Jagd- und Forstleute oftmals ihr Wissen beziehen.
dann haben wir noch die begeisterten Publizisten, die absolut alles veröffentlichen müssen und glauben die Allgemeinheit über jeden Furz informieren zu müssen, jedes vergessene Steigerl in´s Net stellen oder im Alleingang Führerliteratur schreiben ohne die örtlichen Randbedingungen zu berücksichtigen.
ja, und wer vertritt nun eigentlich uns Kletterer, die alpinen Vereine oder sollten wir uns selber organisieren.
naja und da bliebe auch eine kleine Elite die hier verbissen versuchen könnte das Wegerecht systematisch durch andere Gesetze einzuschränken.......
.....und nicht zuletzt noch viele verschiedene Fälle in denen ein Nebeneinander verschiedenster Interessen recht gut funktioniert, genau an denen sollten wir uns meiner Meinung nach orientieren!
liebe Grüße
ReiniZuletzt geändert von oidmosavoda; 11.11.2015, 09:40......Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!
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AW: Ist die Eigernordwand jetzt ein Klettersteig oder ein Klettergarten
Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigenGesetzestexte und ihre Erläuterungen
Zitat von OÖ Naturschutzgesetz§ 5
Bewilligungspflichtige Vorhaben im Grünland
Folgende Vorhaben bedürfen im Grünland(1)(§ 3 Z 6) unbeschadet nach
anderen Gesetzen erforderlicher behördlicher Genehmigungen - wenn
nicht die §§ 9 oder 10 anzuwenden sind - zu ihrer Ausführung einer
Bewilligung der Behörde:
[...]
5. die Anlage von Klettergärten und Klettersteigen sowie die Errichtung
von Sport- und Freizeitanlagen mit einer Fläche von mehr als 20.000
m², die Erweiterung bestehender Sport- und Freizeitanlagen über
dieses Flächenausmaß hinaus; unabhängig von einem Flächenausmaß
die Errichtung oder Erweiterung solcher Anlagen, wenn dafür eine
Bodenversiegelung, wie Asphaltierung, Betonierung und dgl. auf einer
Fläche von insgesamt mehr als 1.000 m² Grundfläche erforderlich ist;
[...]Zitat von Kommentar zum NaturschutzrechtKlettergärten sind Kletteranlagen an natürlichen Felswänden, die mit
Bohrhaken, Umlenkern und anderen Sicherungsmitteln so präpariert sind, dass sich
Sportkletterer mit geringem Aufwand sichern können. Klettersteige sind in den Bergen über
natürlichen Fels führende Steige verschiedener Schwierigkeitsgrade, welche mit
(permanenten) Steighilfen (Leitern, Stahlseilen, Tritthilfen aus Eisenklammern, ...)
ausgerüstet sind.
Klettergärten und Klettersteige erfreuen sich in Oberösterreich im Rahmen der sportiven
Freizeitnutzung zunehmender Beliebtheit. Diese Klettergärten und Klettersteige stellen aber
nicht nur im hochalpinen Gelände, sondern auf Grund der zunehmenden Häufigkeit auch
unterhalb einer Höhenlage von 1.200 m ein Problem dar, und zwar hinsichtlich ihrer
Störungswirkung auf einzelne Tierarten, insbesondere Vögel, aber auch auf Grund der
allgemeinen Eingriffswirkung in den Naturhaushalt in dem betreffenden Bereich.
Durch die Neuregelung werden Klettergärten und Klettersteige unabhängig von ihrer
Höhenlage und ihrem Flächenausmaß einer naturschutzbehördlichen Bewilligungspflicht
unterworfen.
Bzgl. Klettergarten ist das Wort "Umlenker" ein wichtiges. Der Definition fehlt m.M. nach noch eine Erweiterung bzgl. der Anzahl/räumliche Nähe der Routen. Sonst fällt mir da nicht mehr so viel ein dazu...
Daraus wird sich für eine alpine Route niemals Klettergarten oder -Steig ableiten lassen. Und wenn doch, so ist es einfach fachlich falsch.
Die Diskussion darüber finde ich sehr wichtig und danke für den Anstoß dazu!Zuletzt geändert von schrutkaBua; 11.11.2015, 09:57.----
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AW: Ist die Eigernordwand jetzt ein Klettersteig oder ein Klettergarten
Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigenAlso recht gute und klare Definitionen finden sich im Tiroler Kletterhandbuch, ebenso in "Klettern & Recht" Auckenthaler/Hofer, ISBN 978-3-214-00435-4, für meine Begriffe vermittelt dieses Werk eine sehr gute Übersicht über Begriffe und die vorliegenden Judikate!----
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AW: Ist die Eigernordwand jetzt ein Klettersteig oder ein Klettergarten
folgt ein bisserl später damit keine Verwirrung entsteht, deckt sich aber großteils mit den hier angeführten Definitionen und herzlichen Dank für den kompletten Text, ich glaube wir sollten ihn einmal so stehen und wirken lassen, als das bei uns in O.Ö. in erster Linie geltende Landesgesetz hat es sowieso oberste Prioritätsstufe!
l.g. ReiniZuletzt geändert von oidmosavoda; 11.11.2015, 10:30......Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!
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