AW: Ist die Eigernordwand jetzt ein Klettersteig oder ein Klettergarten
Liebe Mitdiskutierer,
auch ich freue mich darüber, dass die Diskussion in Gang gekommen ist. Ich muss jetzt allerdings ein bisserl aufpassen, dass ich nicht komplett o.T. werde , und, ich muss auch aufpassen, dass - bei den vielen Gedanken, die mir grad durch den Kopf schwirren – keine Diplomarbeit aus meinem Posting wird
Ich würde gerne nochmal zurück zum Anfang gehen: first of all: ich oute mich gleich: ich bin nur ein fuzzikleines Kletterwürschlt, kein Erschließer oder sonstiger Vollprofi. Aber das Thema Klettern und Naturschutz taucht schon immer wieder bei mir auf, und löst – zugegebenerweise – zwiespältige Gefühle aus…
Kurz: Ich „steh“ auf Natur, Berge, Fels (am besten alles einsam und naturnah – aber auf´s Klettern „steh“ ich halt auch…. Und ich bin auch froh, wenn es da so manch fixes Hakerl gibt…. . Klettersteige, im modernen Sinne, find ich persönlich entbehrlich – aber da hat nicht jeder die gleichen Vorlieben.
@ climby: so ist meiner Ansicht nach die Rechtslage nicht. In einem Naturschutzgebiet ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich per Verordnung verboten ist – kann man also meiner Meinung nach nicht generalisieren, dass im NSchG „gar nix mehr geht“.
@“Rotschwanzfelsmeise“: also, ich persönlich würde auch überleben, wenn die Routen dort rückgebaut werden…. Ich würde vielleicht sogar ein gutes Gefühl haben, gerade WEIL dort ein vom Aussterben bedrohter Vogel geschützt wird…. Damit würde der Mensch endlich mal wieder nicht an 1. Stelle stehen.
@ „Seltsamkeit von Gesetzestexten“ – das sehe ich genau wie Reini. Aber, warum sind die Texte so wie sie sind? Zum einen meine ich, weil ja nicht der „Naturschützer“ alleine diese Gesetze macht – die gehen ja in zig Begutachtungen von zig Interessensvertretungen (Wirtschaft, Forst, Jagd….), gehen durch die Parteienlandschaft bis jeder seinen Senf hat einfließen lassen, anderen Senf hat rausstreichen lassen – und schlussendlich muss das Gesetz so formuliert sein, dass es eine Beschlussmehrheit erreicht (ein jahrelanger Prozess). Im Übrigen hat – soviel ich weiß – auch der AV eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des OÖ Naturschutzgesetzes abgegeben.
Zum zweiten Ist unsere Gesellschaft leider so gestrickt, dass es offensichtlich grad „lustig“ ist, in jedem Gesetz ein Schlupfloch zu suchen und dann – meist zum eigenen Vorteil – wenn es sein muss per Beschäftigungstherapie für unterschiedliche Gerichtsinstanzen – durchzuschlüpfen. Die Gesetzestexte müssen also so dicht gewebt sein, dass ein Durchschlüpfen schwierig besser unmöglich ist.
Zur Auslegung des §5 des OÖ Naturschutzgesetzes: Da stimme ich schrutkaBua vollinhaltlich zu. Ich glaube auch, dass es recht eindeutig ist.
Zu den aufgeworfenen Fragen von Reini … je mehr ich drüber nachdenke, umso mehr fallen sie bei mir in die Kategorie „philosophische Frage“… und ich glaube, da wär ich schwer „off Topic“.
Zurück zum Gesetz und zur zunehmenden Reglementierung unseres Seins:
Ich sehe es – am Beispiel Routen-Neueröffnung – so: betrete ich Privatgrund, würde ich als Erstes mit dem Besitzer Kontakt aufnehmen. Als zweites würde ich mich kundig machen, ob es ein Schutzgebiet o.Ä. dort gibt (die Infos sind im DORIS einfach zu kriegen). Wenn ich mir unsicher wäre ob ich darf oder nicht, würde ich die Bezirksbehörde fragen (Naturschutzbeauftragte helfen da schnell und unkompliziert).
Aber vor dem Ganzen würde ich mich fragen: Brauche ich das? Wünsche ich mir das? Oder Will ich das einfach (nur) tun…
Jetzt hör ich an diesem Punkt mal auf…
Lg
Renate
Liebe Mitdiskutierer,
auch ich freue mich darüber, dass die Diskussion in Gang gekommen ist. Ich muss jetzt allerdings ein bisserl aufpassen, dass ich nicht komplett o.T. werde , und, ich muss auch aufpassen, dass - bei den vielen Gedanken, die mir grad durch den Kopf schwirren – keine Diplomarbeit aus meinem Posting wird
Ich würde gerne nochmal zurück zum Anfang gehen: first of all: ich oute mich gleich: ich bin nur ein fuzzikleines Kletterwürschlt, kein Erschließer oder sonstiger Vollprofi. Aber das Thema Klettern und Naturschutz taucht schon immer wieder bei mir auf, und löst – zugegebenerweise – zwiespältige Gefühle aus…
Kurz: Ich „steh“ auf Natur, Berge, Fels (am besten alles einsam und naturnah – aber auf´s Klettern „steh“ ich halt auch…. Und ich bin auch froh, wenn es da so manch fixes Hakerl gibt…. . Klettersteige, im modernen Sinne, find ich persönlich entbehrlich – aber da hat nicht jeder die gleichen Vorlieben.
@ climby: so ist meiner Ansicht nach die Rechtslage nicht. In einem Naturschutzgebiet ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich per Verordnung verboten ist – kann man also meiner Meinung nach nicht generalisieren, dass im NSchG „gar nix mehr geht“.
@“Rotschwanzfelsmeise“: also, ich persönlich würde auch überleben, wenn die Routen dort rückgebaut werden…. Ich würde vielleicht sogar ein gutes Gefühl haben, gerade WEIL dort ein vom Aussterben bedrohter Vogel geschützt wird…. Damit würde der Mensch endlich mal wieder nicht an 1. Stelle stehen.
@ „Seltsamkeit von Gesetzestexten“ – das sehe ich genau wie Reini. Aber, warum sind die Texte so wie sie sind? Zum einen meine ich, weil ja nicht der „Naturschützer“ alleine diese Gesetze macht – die gehen ja in zig Begutachtungen von zig Interessensvertretungen (Wirtschaft, Forst, Jagd….), gehen durch die Parteienlandschaft bis jeder seinen Senf hat einfließen lassen, anderen Senf hat rausstreichen lassen – und schlussendlich muss das Gesetz so formuliert sein, dass es eine Beschlussmehrheit erreicht (ein jahrelanger Prozess). Im Übrigen hat – soviel ich weiß – auch der AV eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des OÖ Naturschutzgesetzes abgegeben.
Zum zweiten Ist unsere Gesellschaft leider so gestrickt, dass es offensichtlich grad „lustig“ ist, in jedem Gesetz ein Schlupfloch zu suchen und dann – meist zum eigenen Vorteil – wenn es sein muss per Beschäftigungstherapie für unterschiedliche Gerichtsinstanzen – durchzuschlüpfen. Die Gesetzestexte müssen also so dicht gewebt sein, dass ein Durchschlüpfen schwierig besser unmöglich ist.
Zur Auslegung des §5 des OÖ Naturschutzgesetzes: Da stimme ich schrutkaBua vollinhaltlich zu. Ich glaube auch, dass es recht eindeutig ist.
Zu den aufgeworfenen Fragen von Reini … je mehr ich drüber nachdenke, umso mehr fallen sie bei mir in die Kategorie „philosophische Frage“… und ich glaube, da wär ich schwer „off Topic“.
Zurück zum Gesetz und zur zunehmenden Reglementierung unseres Seins:
Ich sehe es – am Beispiel Routen-Neueröffnung – so: betrete ich Privatgrund, würde ich als Erstes mit dem Besitzer Kontakt aufnehmen. Als zweites würde ich mich kundig machen, ob es ein Schutzgebiet o.Ä. dort gibt (die Infos sind im DORIS einfach zu kriegen). Wenn ich mir unsicher wäre ob ich darf oder nicht, würde ich die Bezirksbehörde fragen (Naturschutzbeauftragte helfen da schnell und unkompliziert).
Aber vor dem Ganzen würde ich mich fragen: Brauche ich das? Wünsche ich mir das? Oder Will ich das einfach (nur) tun…
Jetzt hör ich an diesem Punkt mal auf…
Lg
Renate
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