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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
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Keine Skitouren auf Pisten der Turrach, am Stuhleck etc.

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  • AW: Keine Skitouren auf der Turrach

    Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
    Das kann natürlich sein. Prinzipiell ist es (freundlich gesagt) problematisch, sich an den "rohen" Gesetzestext zu klammern...
    Ja - bevor wie gesagt ein (OGH?)Urteil endgültige Klärung bringt können wir, bzw. ich nur interpretieren und spekulieren.

    Für mich stellt sich die Sache derzeit so dar:

    Erlaubt das Forstgesetz, welches das freie Betreten des Waldes erlaubt, auch das von Pisten?
    Nein, da auf Pisten nicht anwendbar da diese keine dem Wald zugehörigen Flächen sind.

    Bestehen auf Pisten Wegerechte, zB durch Gewohnheitsrechte?
    Auf vielen ja - auf allen: nein.

    Besteht an Pisten Gemeingebrauch:
    Vermutlich ja.

    Schließt das auch das Recht auf Tourengehen ein?
    Nicht unbedingt, da das Recht auf Gemeingebrauch auch nicht schrankenlos ist.

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    • AW: Keine Skitouren auf Pisten der Turrach, am Stuhleck etc.

      Nur mal so eine anmerkung zum gewohnheitsrecht: "die Entstehung von Gewohnheitsrecht gegen gesetztes Recht ist nicht möglich"(quelle: RIS) Nur stellt sich halt die frage, welches recht nun wirklich anwendung findet...

      Es bräuchte halt mal wirklich eine eindeutige gesetzeslage. Problematisch wirds aber sicher, wenn man auf einem wanderweg rauf geht(die kreuzen ja zieml oft skipisten).

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      • also, ich brauche und will keine neuen gesetze wegen so einem pippifax.. wenns wen freut, soll ers ausjudizieren... sollte/n der bundesgesetzgeber/die landesgesetzgeber das ganze paket angreifen, kommt vmtl. eine einschränkung auch in bereichen raus, die bisher angenehm ungeregelt waren... ich wiederhol mich: wer hätt die bessere lobby? die grundbesitzer, waldbesitzer o. die alpinen vereine, "die tourengeher"

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        • AW: Keine Skitouren auf der Turrach

          Zitat von Mittagstein Beitrag anzeigen
          Besteht an Pisten Gemeingebrauch: Vermutlich ja.
          Ich bin nicht sicher, dass das in dieser Form zutrifft. Aber wenn ...

          Schließt das auch das Recht auf Tourengehen ein?
          ... ist davon natürlich auch das Pistenaufsteigen umfasst, da es rechtlich nichts anderes als Fußgehen ist. Zumindest zu Fuß darf man gemeinfreie Flächen in jedem Fall betreten, eine weniger eingriffsintensive Nutzung ist ja gar nicht denkbar.

          Zitat von albertros753 Beitrag anzeigen
          Nur mal so eine anmerkung zum gewohnheitsrecht: "die Entstehung von Gewohnheitsrecht gegen gesetztes Recht ist nicht möglich"
          Ja, eh, das hat ja auch niemand behauptet. Gewohnheitsrecht als Rechtsquelle ist einigermaßen esoterisch, und wurde bzw. wird in fast allen Bereichen vom gesatzten Recht verdrängt, aber manchmal finden sich eben doch noch Reste. In Salzburg, Kärnten und der Steiermark gibt es ein Gesetz zur Wegfreiheit im Bergland, in Oberösterreich das (inhaltlich gleiche) Tourismusgesetz, in Vorarlberg das Straßengesetz, in Niederösterreich gibt es auch was, in Wien und im Burgenland werden wir es nicht brauchen: bleibt Tirol. Woraus ergibt sich, dass man in Tirol (oberhalb des Waldes) wandern, klettern etc. darf? Was spricht dagegen, dass der Eigentümer eines Tiroler Berggipfels (fast überall [noch] die Republik, daher eher ein theoretisches Problem) sagt: ich bin der Eigentümer, § 354 ABGB, betreten verboten? Die Antwort, s.o., Gewohnheitsrecht.

          Es bräuchte halt mal wirklich eine eindeutige gesetzeslage. Problematisch wirds aber sicher, wenn man auf einem wanderweg rauf geht(die kreuzen ja zieml oft skipisten).
          Das halte ich nun wieder für völlig unproblematisch. Wer mit Berg- oder Schneeschuhen wandern geht und dabei die Piste kreuzt (und sich dabei hoffentlich an die FIS-Regeln [=möglicherweise auch Gewohnheitsrecht, sehr umstritten] hält) hat sicherlich kein Problem.
          Zuletzt geändert von ingmar; 07.01.2016, 19:01.
          Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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          • AW: Keine Skitouren auf Pisten der Turrach, am Stuhleck etc.

            die heli-schneelieferung in Brixen hat jetzt übrigens ein rechtliches nachspiel:
            1. Hats keine Genehmigung gegeben
            2. War die Piste nicht ausreichend gesperrt
            3. Hätt der Heli seine Route so wählen müssen, dass er Liftanlagen+Skifahrer umfliegt

            Quelle: http://tirol.orf.at/news/stories/2751358/

            Endlich hat so ein Schwachsinn mal ein Nachspiel. Wenns zu warm ist, dann sollt man den Betrieb einfach einstellen und nicht alles unternehmen um doch Schnee auf die Wiesen zu bringen! Die Betreiber tun mir zwar leid, aber mit einer plötzlichen Eiszeit ist wohl nicht zu rechnen...

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            • AW: Keine Skitouren auf Pisten der Turrach, am Stuhleck etc.

              http://www.lawine.salzburg.at/tour/index3.php?id=77930
              Kaklakariada

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              • AW: Keine Skitouren auf Pisten der Turrach, am Stuhleck etc.

                is auf der Turrach das verbot eigentlich noch aktuell? bzw weiß wer ob es beibehalten wird? Auf der webcam schaut die schneelage ja schon langsam besser aus...

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                • AW: Keine Skitouren auf Pisten der Turrach, am Stuhleck etc.

                  Ist schon schade für die Betreiber der Lifte und die Urlauber, die vielfach schon vor länger Zeit einen Skiurlaub gebucht haben. Da kann man schon verstehen dass die alles dran setzen die Pisten befahrbar zu machen.
                  Wie hoch ist der Abschnitt dort im Brixental? Ist der wirklich zwingend zu befahren? ich denke das ist die Talanfahrt wahrscheinlich und auch per sessellift bazufahren.
                  Wenn das diese Talabfahrt (1400 bis runter auf 800m) ist, die war doch eh problematisch, bin da mal vor ein paar Jahren runtergefahren Ende Februar, da gabs schon stellenweise keinen Schnee mehr. Die müssen sich halt die Frage gefallenlassen ob sie nicht einfach die Realität ignorieren und die letzten zehn Jahre falsch gehandelt haben (In Anbetracht der Höhenlage, Exposition (Süd) und der absehbaren Entwicklung).

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                  • AW: Keine Skitouren auf Pisten der Turrach, am Stuhleck etc.

                    .....ist nicht die Talabfahrt.

                    Ist die Abfahrt Zinsberg bis Hochbrixen (1600hm bis 1290hm), an der Stelle gibt es bei Sonne oder Frühjahr auch immer gleich Schneemangel, oder mind. braun gefärbte Piste.

                    Am besten paßt hier der Skiwelt eigene, seit Jahren verwendete Werbespruch "irrsinnig" (groß, Spaß, toll...............(echt irrsinnig irrsinng)

                    Übrigens hatten wir über Jahre hinweg immer Saisonkarten, die sich nur unter meiner wohlwollenden Hinzurechnung von Pistentouren rentiert haben. Auch heuer haben wir 4 Saisonskipässe gekauft, und dann hat die Skiwelt einfach im Nachhinein die Leistungen eingeschränkt. Das waren heuer die Letzten!
                    Zuletzt geändert von 3tom; 14.01.2016, 07:04.

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                    • AW: Keine Skitouren auf Pisten der Turrach, am Stuhleck etc.

                      hab mal eine frage an alle "anwälte" unter euch:

                      wie schauts eigentlich grundlätzlich mit den betriebszulassungen von liftbetreibern aus? Ist die "beförderung" nicht eigentlich ihre hauptleistung? Können sie überhaupt das begehen der pisten einschränken, wenn man eine karte hat? Sind die FIS regeln rechtlich überhaupt wirksam oder einfach nur eine empfehlung?

                      danke mal

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                      • AW: Keine Skitouren auf Pisten der Turrach, am Stuhleck etc.

                        Zitat von albertros753 Beitrag anzeigen
                        wie schauts eigentlich grundlätzlich mit den betriebszulassungen von liftbetreibern aus?
                        Verwaltungsrecht, ein Bescheid nach dem Eisenbahngesetz, würde ich vermuten, vielleicht noch was Landesrechtliches. Ich prüfe das jetzt nicht im Detail -- was willst Du zivilrechtlich daraus gewinnen?

                        Ist die "beförderung" nicht eigentlich ihre hauptleistung?
                        Natürlich, aber erneut, daraus lässt sich für unbeteiligte Dritte, die gerade keinen Vertrag mit dem Liftunternehmen haben, nichts gewinnen. Die Hauptleistungspflicht oder vielleicht treffender der Unternehmenszweck von Billa, Hofer & Co. ist der Einzelhandel: trotzdem ist es völlig unstrittig zulässig, das Parken auf dem Supermarktparkplatz auf (potentielle) Kunden zu beschränken.

                        Können sie überhaupt das begehen der pisten einschränken, wenn man eine karte hat?
                        Das ist eine interessante Frage: ich gehe an sich davon aus, dass die Mehrzahl der Pistenaufsteiger keine Karte hat. Für Karteninhaber ließe sich das Benutzen der Piste entgegen der (Abfahrts-)Richtung wahrscheinlich in den AGB oder einer Betriebsordnung oder so regeln, aber das ist mW bisher nirgendwo der Fall. Es geht auch in den öffentlich Diskussionen eigtl. immer nur um die "Gratisblitzer".

                        Sind die FIS regeln rechtlich überhaupt wirksam oder einfach nur eine empfehlung?
                        Noch eine gute Frage. Zunächst ist das Pistengehen nach den FIS-Regeln nicht verboten, nur reglementiert. Die Frage nach der Rechtsnatur der FIS-Regeln ist damit aber nicht geklärt.

                        Meist wird heute die Auffassung vertreten, dass die FIS-Regeln zwar keine Rechtsnormen sind, ihnen aber insofern rechtliche Bedeutung zukommt, als es sich um eine Zusammenstellung natürlicher, die Sorgfaltspflicht umfassender Grundsätze handelt. Oder anders formuliert:

                        Bedeutung für die Rechtsanwendung erlangen sie aufgrund des Umstandes, dass infolge ihrer jahrzehntelangen Geltung und Beachtung seitens aller Wintersportler der Verkehrsablauf durch sie in so typischer Weise geprägt wird, dass von einem allgemeinen Vertrauen auf ihre Einhaltung auszugehen ist. Damit konkretisieren die FIS-Regeln für den Bereich des Wintersports das allgemein bestehende Gebot neminem laedere (Niemand zu verletzen/schaden, Anm.) und geben so Maß und Umfang der konkreten Pflichten für Skifahrer vor.
                        Alles klar?
                        Zuletzt geändert von ingmar; 14.01.2016, 13:01.
                        Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                        • AW: Keine Skitouren auf Pisten der Turrach, am Stuhleck etc.

                          gut geklärt alles

                          mir stellt sich nur noch die frage wies jetzt mit der pacht aussieht. Im grunde sprechen die liftbetreiber, durch ihre pacht, eine betretungserlaubnis des grundes für die liftkartenbesitzer aus? Natürlich wird das wohl im pachtvertrag stehen... aber nehm mal an dass es so aussieht. Damit könnten sie mEn wirkl ein verbot bewirken, außer es gibt wegerechte....

                          Mich ärgert ja eigentlich die sperre am stuhleck. Letztes jahr hat man eine 1-fahrt-karte gekauft und durfte somit rauf gehen. Das ganze war quasi so geregelt, dass es eine "besitzstörungsklage" geben könnte, wenn man den parkplatz ohne karte nutzt. Find ich zulässig. Dieses jahr war ich noch nicht dort -> schneemangel, aber ich frag mich ob sie das raufgehen wirklich einfach, für liftkartenbesitzer, untersagen können. AGB hab ich leider nur für die e-tickets gefunden: http://www.stuhleck.at/html/D/nutzun...gen.asp?pass=x aber dort steht eigentlich absolut NIX übers skifahren drin. Weder übers raufgehen noch runterfahren.

                          Mal abgesehen davon, dass diese Verbote sowieso nicht geahndet werden, stellt sich mir einfach die frage, ob man solche verbote ignorieren kann(auch geknüpft an gewisse bedingungen, zb Liftkartenkauf) oder ob man dann vlt sogar mit besitzstörungsklagen...teuer... rechnen muss.

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                          • AW: Keine Skitouren auf Pisten der Turrach, am Stuhleck etc.

                            Zitat von 3tom Beitrag anzeigen
                            und dann hat die Skiwelt einfach im Nachhinein die Leistungen eingeschränkt!
                            inwiefern?

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                            • AW: Keine Skitouren auf der Turrach

                              Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                              ... ist davon natürlich auch das Pistenaufsteigen umfasst, da es rechtlich nichts anderes als Fußgehen ist. Zumindest zu Fuß darf man gemeinfreie Flächen in jedem Fall betreten, eine weniger eingriffsintensive Nutzung ist ja gar nicht denkbar.
                              Das klingt natürlich logisch, führt mich aber dennoch zur Frage:
                              Sind nicht Situationen denkbar, wo das Zufußgehen mit dem eigentlichen Verwendungszweck sowenig verträglich ist dass es dann doch wieder zu eingriffsintensiv ist - vergleichbar mit Zufußgehen auf (ebenfalls dem Gemeingebrauch dienenden) Autobahnen und Schnellstraßen?
                              Gut, dort gibt es eine StVO, aber...?

                              Kommentar


                              • AW: Keine Skitouren auf der Turrach

                                Zitat von Mittagstein Beitrag anzeigen
                                Das klingt natürlich logisch, führt mich aber dennoch zur Frage:
                                Sind nicht Situationen denkbar, wo das Zufußgehen mit dem eigentlichen Verwendungszweck sowenig verträglich ist dass es dann doch wieder zu eingriffsintensiv ist ...
                                Dort, wo bereits ein Wegerecht (ein markierter Wanderweg) vorliegt, wird dieses nicht durch einen neuen Verwendungszweck außer Kraft gesetzt. In gar nicht seltenen Fällen bedeutet dies meiner Meinung nach, dass ein Recht auf einen Pistenaufstieg zu Fuß besteht - wenn auch oft nicht entlang oder über die gesamte Pistenstrecke.

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