Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt!
Der Fall Kuno Kaserer hat die Südtiroler Bergführer fünf Jahre lang verunsichert. Kaserer war in zweiter Instanz verurteilt worden, im Schnalstal fahrlässig eine Lawine ausgelöst zu haben. Der OGH in Rom hat das Urteil bestätigt.
Lawine ausgelöst:
Der Oberste Gerichtshof in Rom hat nun in letzter Instanz das Urteil, acht Monate Haft auf Bewährung, bestätigt. Die Bergführer fragen sich nun, ob sie nach Unglücken in den Bergen künftig als Verbrecher dastehen werden.
Bergführer Kaserer aus Partschins ist für aufregende Extremabfahrten bekannt. Vor fünf Jahren hatte Kaserer im Schnalstal bei einer Skiabfahrt in einer Felsrinne eine Lawine ausgelöst. Die Schneemassen stürzten auf die darunter liegende, zu dem Zeitpunkt gesperrte Schmugglerpiste. Verletzt wurde niemand.
Bei der Suche nach möglichen Verschütteten wurden Kaserer die Handschellen angelegt. Zwei Tage saß er in Untersuchungshaft.
Bergführer Kuno Kaserer: " Es war ein psychischer Schlag."
Rechtlich komplizierter Sachverhalt:
Dann baute sich ein rechtlich komplizierter Sachverhalt zusammen. Vom Bezirksgericht in Schlanders wurde Kaserer in erster Instanz freigesprochen. Der Richter berief sich auf Expertengutachten. Die sagten aus, dass Kaserer den Lawinenabgang nicht vorhersehen konnte.
Ganz anders das Berufungsgericht:
Die Experten waren nicht angehört worden, der Hausverstand hätte dem Bergführer sagen müssen, dass es gefährlich ist, befand der Richter. Acht Monate auf Bewährung und die Prozesskosten von rund 40.000 Euro wurden Kaserer aufgebrummt. Dieses Urteil wurde nun vom Kassationsgericht bestätigt.
Selbstverantwortung jedes Einzelnen:
Eine Lawinentafel, die damals auch an der Zufahrt zum Felshang stand, gilt international als Hinweisschild. Der Richter machte daraus ein Verbotsschild - zum Nachteil Kaserers.
Michael Larcher aus Innsbruck, Sicherheitsbeauftrager im Oesterreichischen Alpenverein, zeigte sich in Bozen enttäuscht über das Urteil und appelliert einmal mehr an die Selbstverantwortung jedes Einzelnen in den Bergen.
Risikobereitschaft:
Michael Larcher, OeAV-Sicherheitsbeauftrager: "Die Risikobereitschaft gehört zur Grundausstattung und gehört auch dazu, wenn wir in der Freizeit unterwegs sind, um uns zu erholen und Abenteuer zu suchen. Dafür müssen wir die Fähigkeit entwickeln und diese Selbstverantwortung mehr in den Mittelpunkt stellen."
Berg kein rechtsfreier Raum:
Dass der Berg nicht als rechtsfreier Raum gelten kann, das sehen die Bergführer ein. Dass Gerichte aber das Chaos in der Natur bändigen wollen, dafür gibt es bei Kuno Kaserer und bei seinen Bergführer-Kollegen nur Kopfschütteln.
Quelle: orf.at
Der Fall Kuno Kaserer hat die Südtiroler Bergführer fünf Jahre lang verunsichert. Kaserer war in zweiter Instanz verurteilt worden, im Schnalstal fahrlässig eine Lawine ausgelöst zu haben. Der OGH in Rom hat das Urteil bestätigt.
Lawine ausgelöst:
Der Oberste Gerichtshof in Rom hat nun in letzter Instanz das Urteil, acht Monate Haft auf Bewährung, bestätigt. Die Bergführer fragen sich nun, ob sie nach Unglücken in den Bergen künftig als Verbrecher dastehen werden.
Bergführer Kaserer aus Partschins ist für aufregende Extremabfahrten bekannt. Vor fünf Jahren hatte Kaserer im Schnalstal bei einer Skiabfahrt in einer Felsrinne eine Lawine ausgelöst. Die Schneemassen stürzten auf die darunter liegende, zu dem Zeitpunkt gesperrte Schmugglerpiste. Verletzt wurde niemand.
Bei der Suche nach möglichen Verschütteten wurden Kaserer die Handschellen angelegt. Zwei Tage saß er in Untersuchungshaft.
Bergführer Kuno Kaserer: " Es war ein psychischer Schlag."
Rechtlich komplizierter Sachverhalt:
Dann baute sich ein rechtlich komplizierter Sachverhalt zusammen. Vom Bezirksgericht in Schlanders wurde Kaserer in erster Instanz freigesprochen. Der Richter berief sich auf Expertengutachten. Die sagten aus, dass Kaserer den Lawinenabgang nicht vorhersehen konnte.
Ganz anders das Berufungsgericht:
Die Experten waren nicht angehört worden, der Hausverstand hätte dem Bergführer sagen müssen, dass es gefährlich ist, befand der Richter. Acht Monate auf Bewährung und die Prozesskosten von rund 40.000 Euro wurden Kaserer aufgebrummt. Dieses Urteil wurde nun vom Kassationsgericht bestätigt.
Selbstverantwortung jedes Einzelnen:
Eine Lawinentafel, die damals auch an der Zufahrt zum Felshang stand, gilt international als Hinweisschild. Der Richter machte daraus ein Verbotsschild - zum Nachteil Kaserers.
Michael Larcher aus Innsbruck, Sicherheitsbeauftrager im Oesterreichischen Alpenverein, zeigte sich in Bozen enttäuscht über das Urteil und appelliert einmal mehr an die Selbstverantwortung jedes Einzelnen in den Bergen.
Risikobereitschaft:
Michael Larcher, OeAV-Sicherheitsbeauftrager: "Die Risikobereitschaft gehört zur Grundausstattung und gehört auch dazu, wenn wir in der Freizeit unterwegs sind, um uns zu erholen und Abenteuer zu suchen. Dafür müssen wir die Fähigkeit entwickeln und diese Selbstverantwortung mehr in den Mittelpunkt stellen."
Berg kein rechtsfreier Raum:
Dass der Berg nicht als rechtsfreier Raum gelten kann, das sehen die Bergführer ein. Dass Gerichte aber das Chaos in der Natur bändigen wollen, dafür gibt es bei Kuno Kaserer und bei seinen Bergführer-Kollegen nur Kopfschütteln.
Quelle: orf.at
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