Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #31
    AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

    Ich möchte hier aber sehr wohl einen Qualitätsunterschied machen zwischen Leuten, die um die Gefahr wissen, die Tour nach bestem Wissen und Gewissen aussuchen und durchführen (oder auch umdrehen), und Leuten, die bar jeder Kenntnis über Lawinen gedankenlos in hochschwangere Riesenhänge einfahren, womöglich in Gruppen und alle gleichzeitig.
    Das ist das, was ich vorher meinte, daß meiner Ansicht nach bei uns mit dem Thema dem durchschnittlichen Touristen gegenüber nicht richtig umgegangen wird.

    Ich wäre z.B. als Pistentourist in irgendeinem Schigebiet, der auch auf Variantenabfahrten unterwegs ist, hocherfreut über eine Initiative meines Beherbergungsbetriebes, wenn dieser einen oder mehrere Abende mit Wissensvermittlung über Lawinen abhalten würde. Man könnte dazu einen Schilehrer einer lokalen Schischule gewinnen, und eventuell gewänne die Schischule auch neue zahlende Gäste für solche geführten Variantenabfahrten.
    So etwas würde sicher sehr gut ankommen unter den Gästen, und würde einen kleinen Beitrag zur Entkrampfung des Verhältnisses zwischen Schitourist und nicht-glatt-gewalztem Hang leisten.
    LG, bp
    Zuletzt geändert von blackpanther; 24.11.2005, 20:03.
    [SIZE="2"][SIZE="1"]Good bye ...[/SIZE][/SIZE]

    Kommentar


    • #32
      AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

      @joa

      versteh Deine geheimnistuerei noch nicht. kannst bitte ausführen, was fettgedrucktes lawienensicher oder so mit wien zu tun hat??

      lg


      gmpf

      Kommentar


      • #33
        AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

        Zitat von gmpf
        kannst bitte ausführen, was fettgedrucktes lawienensicher oder so mit wien zu tun hat??
        Ich nehme an, er hat gemeint, wenn der Hang ordentlich gewienert wurde, dann ist er nicht mehr lawienensicher.
        Ich bin mir da allerdings selber nicht lawienensicher, da der Ausdruck "wienern" eher aus dem norddeutschen kommt (hat nichts mit wiehern zu tun, aber das weiß wieder die Alice58 besser).
        Ist also alles reine Interpretation, vielleicht kann Joa das beriechtigen.

        LG, bp

        PS: (Man merkt, der Punschabend rückt näher).
        [SIZE="2"][SIZE="1"]Good bye ...[/SIZE][/SIZE]

        Kommentar


        • #34
          AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

          Zitat von Bergfex
          Bei der Suche nach möglichen Verschütteten wurden Kaserer die Handschellen angelegt. Zwei Tage saß er in Untersuchungshaft.
          ALLEIN DAS IST EINE BODENLOSE SAUEREI !

          Ich habe die Nachricht mit Entsetzen aus dem ORF vernommen.

          Ein Hohn ist zusätzlich,
          daß es irgendwelche Schreibtisch-Bürokraten fernab in Rom ( ! ) wagen,
          über so eine Angelegenheit zu entscheiden.

          JETZT HAB ICH MEIN ERSTE ENTRÜSTUNG ABGEBAUT
          UND WERDE NUN EURE STELLUNGANAHMEN LESEN !
          TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

          Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

          Kommentar


          • #35
            AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

            Zitat von gmpf
            @plackpanter

            ich finde es nicht verantwortungsvoll wenn jemand zehn lawinen
            (ich denke Du meinst richtige lawinen, nicht einen schneerutsch)
            ausgelöst hat und das auch noch offen kunttun muss!!!
            ich glaube es wäre zum vorteil aller,
            wenn Du uns mitteilen würdest wann und wo Du gedenkst auf tour zu gehen,
            damit wir dieses gebiet meiden können!!!

            Und ansonsten musst Du Dir mal überlegen wieso Du so heufig lawinen auslöst!!

            lg

            gmpf
            Zu Deiner Stellungname kann man nur sagen : GMPF !

            Ich habe mir erlaubt, Deine Lawinen wenigstens rechtschreibrichtig zu positionieren !
            Zuletzt geändert von Willy; 24.11.2005, 19:34.
            TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

            Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

            Kommentar


            • #36
              AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

              Zitat von gmpf
              @joa

              versteh Deine geheimnistuerei noch nicht. kannst bitte ausführen, was fettgedrucktes lawienensicher oder so mit wien zu tun hat??

              lg


              gmpf
              na ja das dürfte auf einen Heinz Fischer-Karvin Witz hinausgelaufen sein. Um es gleich vorweg zu nehmen, Heinz Fischer-Karvin war seinerzeit ein Moderator des ORF über dessen Witze angeblich nur er selbst gelacht haben soll, weil's die anderen nicht verstanden haben.

              Nun zu deiner Frage damit das Thema abgeschlossen wird.

              In dem Wort lawienensicher kommt doch wien vor oder ? Schreibt man es richtig, so etwa -> lawinensicher dann hat's mit Wien oder Wienern gar nichts mehr zu tun

              jetzt darf gelacht werden

              Ps.: Ich weiß, wer Rechtschreibfehler findet, darf sie normalerweise behalten, doch mein Zuhause quillt schon über, da muss ich sie aus Platzgründen einfach manchmal zurückgeben

              lg, Jo

              Kommentar


              • #37
                AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

                Zitat von Marc74
                Dazu auch noch konkret die Frage,
                welcher Straftatbestand hier eigentlich vorgeworfen wurde.

                Versuchte fahrlässige Körperverletzung an nicht anwesenden Personen....das geht nicht
                K Ö S T L I C H ! ! !

                Aber in Italien offenbar doch !

                Eine wichtige Frage hab ich noch :

                ein lawienensicher hang : ist das ein steiles gebiet, wo man vor wienan (ganz) sicher ist ?
                Zuletzt geändert von Willy; 24.11.2005, 19:45.
                TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

                Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

                Kommentar


                • #38
                  AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

                  Zitat von blackpanther
                  PS: (Man merkt, der Punschabend rückt näher).
                  ich beneide Dich um Deinen Trainingsvorsprung i kaun ned trainieren weu mir wird imma so schlecht dabei

                  Kommentar


                  • #39
                    AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

                    Zitat von Willy
                    Eine wichtige Frage hab ich noch :

                    ein lawienensicher hang : ist das ein steiles gebiet, wo man vor wienern (ganz) sicher ist ?
                    ja so ist es !

                    Kommentar


                    • #40
                      AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

                      Zitat von Maxx
                      Ein Kubikmeter Schnee (naß): 300 kg plus. Man möge mich berichtigen
                      Wenn ich mich richtig erinnere von der Ausbildung her, kann ein Kubikmeter Naßschnee in einem Lawinenkegel sogar bis zu 900 kg wiegen, also nur 10 % weniger als reines Wasser.

                      Da wird auch verständlich, warum manche Leute die beliebten roten und blauen Lawinenschaufeln aus Plastik nur mitleidig belächeln.
                      Wer schon mal mit einer Metallschaufel in so einem Preßkegel gegraben hat, weiß, daß man mit einer Plastikschaufel erst gar nicht anfangen braucht.

                      LG, bp
                      [SIZE="2"][SIZE="1"]Good bye ...[/SIZE][/SIZE]

                      Kommentar


                      • #41
                        AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

                        Zitat von blackpanther
                        Wenn ich mich richtig erinnere von der Ausbildung her, kann ein Kubikmeter Naßschnee in einem Lawinenkegel sogar bis zu 900 kg wiegen, also nur 10 % weniger als reines Wasser.

                        LG, bp
                        das ist auch der Grund, warum man in lawi(e)nengefärdeten Hängen niemals sein kleines Geschäft verrichten sollte, weil dann der saugfreudige Schnee noch schwerer wird, von der Verfärbung mal ganz abgesehen

                        Ps.: Jetzt hab ich doch noch zum trainieren angefangen

                        Kommentar


                        • #42
                          AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

                          Zitat von Joa
                          das ist auch der Grund, warum man in lawi(e)nengefärdeten Hängen niemals sein kleines Geschäft verrichten sollte, weil dann der saugfreudige Schnee noch schwerer wird, von der Verfärbung mal ganz abgesehen
                          Grausig, oiso pfuipfuipfui!
                          [modusTirol=on]Dass ischt ein ernstes Thema![modusTirol=off]
                          Fehlt noch ein Statement vom Hödlmoser.

                          Zitat von Joa
                          Ps.: Jetzt hab ich doch noch zum trainieren angefangen
                          Hoffentlich mit der richtigen Flüssigkeit!
                          Und hast am Schauerstein am Mittwoch eh nix abgetreten (außer die Sohlen der Schischuhe)? *NEID*

                          LG, bp
                          PS für die in der Erkennung heiterer Anmerkungen Eingeschränkten: Das war ein Witz.
                          Aufgrund kürzlicher Vorkommnisse sehe ich mich gezwungen, das ab nun bei allen nicht ernstgemeinten Postings von mir anzumerken.
                          Zuletzt geändert von blackpanther; 25.11.2005, 13:30.
                          [SIZE="2"][SIZE="1"]Good bye ...[/SIZE][/SIZE]

                          Kommentar


                          • #43
                            AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

                            Zitat von blackpanther
                            Und hast am Schauerstein am Mittwoch eh nix abgetreten (außer die Sohlen der Schischuhe)? *NEID*
                            Hey, looki looki auf's Büdl, ich war mit Schi oben, wie soll ich mir da die Sohlen abtreten

                            Zitat von blackpanther
                            Hoffentlich mit der richtigen Flüssigkeit!
                            um's mit den Worten eines bekannten Schauspielers, der ein Wiener Original darstellte zu sagen eh kloar

                            lg, Jo

                            Ps.: Sorry für OT
                            Angehängte Dateien

                            Kommentar


                            • #44
                              AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

                              Zitat von master0max
                              Ich kann es aber auch anders formulieren: Wenn der Bergführer die Lage nicht einschätzen kann, soll er seine Gäste gefälligst nicht in lawinengefährdete Steilrinnen oberhalb von Schipisten führen. War das jetzt deutlich genug?
                              Ich weiß nicht ob du Touren gehst od. nicht, falls schon würde ich dir empfehlen dich noch etwas mit dem Thema Lawinen auseinanderzusetzen. Das blöde an den Lawinen ist nämlich dass man sich nie 100%ig sicher sein kann (mal Situationen ausgenommenaußer dass kein Schnee, der Hang hat 20° etc.) - auch von einem Bergführer kann man nicht erwarten die Lawinensituation immer korrekt einschätzen zu können - alles was er machen kann ist eine Prognose und diese kann bzw muss sogar fehlerhaft sein. Es gilt die Fehlerquote so klein wie möglich zu halten.

                              Zum ursprünglichen Thema: Kritisch ist dass eine Skipiste in der Lawinenbahn lag - ich müsste mir schon sehr sicher sein um eine Steilrinne zu fahren die so gelegen ist. Also entw. war der Lawinenabgang wirklich nicht vorhersehbar (kann ich nicht beurteilen) od. der Bergführer hat, obwohl er es besser wissen hätte sollen, Scheiße gebaut.
                              Ich denke nicht dass wir uns irgendein Urteil (egal ob pos od. neg) über den Bergfahrer machen können - dafür kennen wir die Randbedingungen zu wenig.

                              Ahja sogar Werner Munter ist mal unter einer Lawine gelegen wenn ich mich richtig erinnere...

                              Kommentar


                              • #45
                                AW: Bergführer nach Lawinenabgang verurteilt

                                Hmm! Ist doch herrlich, Joa's eiskaltes Bild zu einem heißen Thema, das da die bekannt-genaue ital.Justiz uns beschert. Es ist zu hoffen, daß die Justiz hierzulande sorgfältiger vorgeht
                                lg snowfox

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X