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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Helikopterbergung notwendig?

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  • #46
    AW: Helikopterbergung notwendig?

    Zitat von daxy
    wieder ein schoenes beispiel.
    ein mann prallt am Klippitztörl gegen eine skidoo, erleidet serienrippenbrueche, prellung, bewusstlosigkeit.mkommt mit dem heli auf die intensivstation.
    versicherung zahlt nicht, da diese erst ab verletzungsgrad 4 zahlt ( verletzungen waren nur grad 3)
    rechnung vom ÖAMTC 4910.- € ( flugzeit etwa 15 minuten ins lkh)

    er konnte gar nicht entscheiden ob er einen heli will oder nicht, da bewusstlos - also muss er fuer die "gelben engel" vielleicht sollte man " goldene engel" sagen , zahlen...
    Ich würde es in so einem Fall auf einen Musterprozess ankommen lassen. Wenn ein Dritter - agal ob fachkundig oder nicht - für mich eine Leistung bestellt und mir eine Abwehr nicht zumutbar oder unmöglich ist, möcht ich sehen, wer da zahlt. Auch das Scheinargument, wer Schifahren geht, muss mit Unfällen rechnen und vorsorgen, zählt hier nicht. Denn, wenn einer kein Kamikaze ist und so wie ich rund 40 Jahre unfallfrei unterwegs ist, kann er annehmen, dass das Risiko minimal ist.

    (Dass ich selbst ausreichend versichert bin , hat mit der Sache nichts zu tun)
    Liebe Grüße Gerhard



    Zum Sterben zu jung
    Zum Arbeiten zu alt
    Zum Wandern und Reisen top fit

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    • #47
      AW: Helikopterbergung notwendig?

      Ad "ausreichend versichert": irgendwann wird es wohl auch den Versicherern zu viel und sie werden Kostenübernahme dann ebenfalls ablehnen....... oder die Prämien explodieren......
      Grüße
      Bernd

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      • #48
        AW: Helikopterbergung notwendig?

        Zitat von master0max
        Ich habe eine ganz blöde Frage eines Unwissenden: Welche Versicherung zahlt da nicht? Zahlt die ÖAV-Freizeitversicherung in so einem Fall?

        Danke,
        Thomas
        die freizeitversicherung ds AV zahlt, die des ÖAMTC auch -- aber hier geht es um grundsaetzliches!

        wie schon gesagt:
        eine indikationsliste gehoert her, die haftungsfrage abgeklaert etc.

        in Tirol gibt es mittlerweile 25 heli

        und die wollen natürlich alle verdienen-
        Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

        asti, asti bandar ko bakaro!
        Langsam, langsam fang den Affen!
        Indisches Sprichwort

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        • #49
          AW: Helikopterbergung notwendig?

          Zitat von daxy
          wieder ein schoenes beispiel.
          ein mann prallt am Klippitztörl gegen eine skidoo, erleidet serienrippenbrueche, prellung, bewusstlosigkeit.mkommt mit dem heli auf die intensivstation.
          versicherung zahlt nicht, da diese erst ab verletzungsgrad 4 zahlt ( verletzungen waren nur grad 3)
          rechnung vom ÖAMTC 4910.- € ( flugzeit etwa 15 minuten ins lkh)

          er konnte gar nicht entscheiden ob er einen heli will oder nicht, da bewusstlos - also muss er fuer die "gelben engel" vielleicht sollte man " goldene engel" sagen , zahlen...
          Die Bewustlosigkeit ist doch für den Helfer vor Ort eine eindeutige Indikation für die Anforderung eines Notarztes.
          Wenn der Verunfallte beim "auffinden" bewusstlos ist kann doch keiner 15 min warten und schauen ob er aufwacht nur damit es NACA 4 ist.

          wenn er nach 3min aufwacht waren es auch 15 min....

          tch

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          • #50
            AW: Helikopterbergung notwendig?

            was hilft es - die versicherung hat sich geweigert zu zahlen...
            da muss man offenbar schon halb tod sein.
            unterkuehlung, erfrierung, knochenbrueche zahelen nicht.

            und die rechnung vom ÖAMTC ist geschmalzen, wenn man bedenkt, dass max 15 flugminuten von klagenfurt aufs Klippitztoerl sind.
            Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

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            • #51
              AW: Helikopterbergung notwendig?

              Das die Versicherung sich weigert ist legitim, zumindest ein netter Versuch.
              Der hohe Rechnungsbetrag wundert mich auch nicht, ich habe ein paar Beträge im Kopf die sind allerdings fast schon mittelalterlich.... waren aber nicht wesentlich weniger.

              Trotzdem gilt , wenn ein Helfer der Meinung ist das der Heli notwendig ist, anfordern; da kann nichts dabei passieren ausser das hinterher einer den Moralfinger hebt, und die Frage der notwendigkeit stellt.
              Hilfreich ist dabei: lächeln, an Götz denken und dem Komiker darauf hinweisen das er sich auf die Stirn tätowieren lassen soll: Bitte keinen Notarzt.

              Ich weiss aus meinem Umfeld das, wenn es den Wappler dann selbst erwischt und er muss die Entscheidung treffen, Heli ja oder nein, ist immer ein ja rausgekommen.
              Wird experimentiert und/oder die anforderung verzögert so möchte ich nicht der Entscheidungsträger sein,....

              tch

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              • #52
                AW: Helikopterbergung notwendig?

                ...genau das ist nämlich die nächste Überlegung!

                Wenn man als Leihen-Helfer nun den Hubi nicht verständigt und der Verunfallte dadurch mehr Schaden erleidet (durch einen vielleicht nicht so schonungsvollen Abtransport, Schock usw.) oder wie bei manchen Schiunfällen (es handelt sich dabei meist um Hochgeschwindigkeitstraumen) ein Milz- oder Lebereinriss die Folge ist, welche von Aussen auch nicht leicht erkennbar sind, aber auf schnellstem Wege operiert werden müssen, da der Patient sonst unter Umständen verstirbt, dann möchte ich gar nicht ausdenken, was dann die Folge der Nichtverständigung sind.

                ...ja hättest damals...
                Es ist immer ein zweischneidiges Schwert. ...und hinterher ist jeder gscheider!
                Im Zweifelsfall würde ich immer für "Ja" entscheiden.



                Folgendes ist auf der ÖAMTC-Homepage zu lesen:

                Was bezahlt die Sozialversicherung?
                Wann bekommt der Patient eine Rechnung?.

                Nur nach Freizeitunfällen in alpinem Gelände bekommt der Patient eine Rechnung


                Was bezahlt die Sozialversicherung?

                In den Mustersatzungen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger ist geregelt, dass für medizinisch notwendige Notarzthubschraubereinsätze eine Pauschale direkt an den Christophorus Flugrettungsverein bezahlt wird. Diese Pauschale beträgt bei nichtalpinen Einsätzen 903,11 Euro und bei alpinen Einsätzen mit sehr schweren Verletzungen (z. B. Oberschenkelbruch, Beckenbruch, schweres Schädel-Hirn-Trauma) 852,31 Euro. Über die medizinische Notwendigkeit eines Einsatzes entscheidet der Chefarzt der jeweiligen Krankenkasse im nachhinein. So passiert es häufig, dass Einsätze bei Verletzungen, die zunächst schwerwiegender wirkten, als sie dann im Endeffekt waren, von den Krankenkassen nicht honoriert werden. Auch wenn der Patient noch an der Notfallstelle verstirbt, wird von der Krankenkasse die Bezahlung der Pauschale abgelehnt.

                Müssen die verbleibenden Restkosten vom Patienten bezahlt werden?

                Bei fast 90% der Unfälle und sonstigen Notfälle wird direkt mit der Sozialversicherung verrechnet bzw. verzichtet der ÖAMTC auf die Rechnungslegung. Der Patient erhält keine Rechnung.

                Nur bei Freizeit- und Sportunfällen in alpinem Gelände (rund 12 % aller Christophorus-Einsätze) sind die verbleibenden Restkosten (bzw. bei Ablehnung durch den Chefarzt die vollen Einsatzkosten) vom Patienten bzw. dessen privater Versicherung zu tragen. Rund 95 Prozent der Betroffenen sind versichert, u.a. beim Alpenverein, den Naturfreunden, beim Skiverband, bei Kreditkartenunternehmen, mit dem ÖAMTC-Schutzbrief, privaten Unfallversicherungen etc.

                Über zwei Drittel der Betroffenen sind Urlaubsgäste aus dem Ausland. "Würden wir keine Rechnung legen, würden wir damit vorwiegend ausländische Versicherungen mit Steuergeld von uns Österreichern bzw. mit Geld des Clubs unterstützen", erklärt ÖAMTC-Flugrettungschef Kurt Noé-Nordberg.

                Für Patienten, die keine entsprechende Versicherung haben, gibt es seit 1997 den ÖAMTC-Kulanzfonds, der auf freiwilliger Basis ohne Rechtsanspruch in Härtefällen die Zahlung für Christophorus-Notarzthubschraubereinsätze übernimmt und im Jahr 2004 rund € 200.000,-- ausbezahlt hat.



                ...wie das mit dem Kulanzfonds bei anderen Rettungshubschraubern (RK, Knaus, usw.) ist, bin ich jedoch überfragt.

                Mike

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                • #53
                  AW: Helikopterbergung notwendig?

                  prinzipiell kann ein laienhelfer nichts falsch machen - ausser er tut nichts.

                  was die verstaendigung des heli betrifft, glaube ich, wird es bald ein grundsatzurteil geben:

                  wenn ich an den letzten fall vom Klippitztörl denke:
                  schnittwunde am kopf, von 13.30.-16.30 mit der schirettung gestritten, ob er deswegen ins LKH fährt, dann hat jemand den heli verstaendigt und jetzt soll er womöglich € 5000.- zahlen, für eine leistung die er gar nicht wollte?


                  moechte wissen, was geschieht, wenn jemand sich weigert in den heli einzusteigen?
                  dann bleibt nämlich nut übrig die polizei zu verständigen, die muss den amtsarzt holen, der feststellt ob selbst - oder gemeingefährlichkeit auf grund einer geisteskrankheit vorliegt.
                  ist dies nicht der fall, kann man niemanden gegen seinen willen zwingen in den heli einzusteigen und dann nur wenn die polizei assistenz leistet.
                  Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

                  asti, asti bandar ko bakaro!
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                  • #54
                    AW: Helikopterbergung notwendig?

                    Zitat von daxy
                    wieder ein schoenes beispiel.
                    ein mann prallt am Klippitztörl gegen eine skidoo, erleidet serienrippenbrueche, prellung, bewusstlosigkeit.mkommt mit dem heli auf die intensivstation.
                    versicherung zahlt nicht, da diese erst ab verletzungsgrad 4 zahlt ( verletzungen waren nur grad 3)
                    rechnung vom ÖAMTC 4910.- € ( flugzeit etwa 15 minuten ins lkh)

                    er konnte gar nicht entscheiden ob er einen heli will oder nicht, da bewusstlos - also muss er fuer die "gelben engel" vielleicht sollte man " goldene engel" sagen , zahlen...

                    daxy


                    wenn ich an den letzten fall vom Klippitztörl denke:
                    schnittwunde am kopf, von 13.30.-16.30 mit der schirettung gestritten, ob er deswegen ins LKH fährt, dann hat jemand den heli verstaendigt und jetzt soll er womöglich € 5000.- zahlen, für eine leistung die er gar nicht wollte?

                    Der gleiche Unfall?

                    tch

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                    • #55
                      AW: Helikopterbergung notwendig?

                      nein, ein anderer.
                      der , der 4910.-€ zahlen soll, hatte serienrippenbrueche, prellungen und bewusstlosigkeit - su wenig fuer die versicherung...
                      Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

                      asti, asti bandar ko bakaro!
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