Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

5 € Gebühr für Tourengeher

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #61
    AW: Parkgebühr - Pistennutzung

    Zitat von blackpanther
    Sicher gibts viele, oder sagen wir besser einige, andere lohnende Aufstiege auf den Schneeberg, aber warum soll sich jemand von dort vertreiben lassen, nur weil plötzlich einer auf die Idee kommt, sich in Schulden zu stürzen, einen Lift, der vorher schon defizitär war, auf einen noch größeren Lift ausbaut, der noch defizitärer sein muß, und nun plötzlich Geld dafür verlangt, weil die Leute ihre Autos dort hinstellen, wo sie sie schon 30 Jahre lang hinstellen?
    Ist das jetzt auf den Parkplatz der Talstation Losenheim bezogen wirklich schon Realtität oder nur Zukunftsvision ?

    lg, Jo

    Kommentar


    • #62
      Parken

      noch zahlt man in Losenheim nicht fürs parken (zumindest am 14./15. 1 wars gratis)

      ----------------

      Es muss jedem Autofahrer klar sein, dass er mit seiner Kiste Kosten verursacht und dass er beim Parken Raum braucht.
      In vielen Städten (oder auch am Land, wo ich jetzt wohne) MUSS man zu einer neuen Wohnung einen Parkplatz dazumieten, ob man will oder nicht.
      WEIL es ungerecht wäre, von Steuergeld (UST / EST etc...) für die Autofahrer Parkplätze zu bauen. Das müsste aus den Steuern kommen, die auf Benzin / Diesel liegen. (Mineralölsteuer)

      Das Problem ist, dass es keine gesetzliche Regelung gibt, wie grundsätzlich mit anströmenden Autokolonnen umzugehen ist. Das fängt damit an, wenn jemand vor seinem Kaffeehaus zwei Sessel auf die Fahrbahn stellt, damit er mit dem Wagen parken kann, wenn er aus dem Metro mit den Kaffeepackeln kommt - hat mit Privatbesitz (Grund& Boden) - Gemeineigentum (gehört der Wald den Bundesforsten oder...) etc. zu tun.
      Im Augenblick gibt es überall nur individuelle, für einen Platz gültige Lösungen, die zum Teil gesetzeswidrig, zum Teil mit Duldung, zum Teil zum Abkassieren verwendet werden. usw...
      Hängt halt davon ab, ob sich irgendwo die Gemeinde durchsetzt und einen Parkplatz errichtet oder oder ....
      Wenn man als Ortsfremder seinen Wagen am Straßenrand in einer Wiese abstellt, weiß man ja nicht, wem die gehört. Und wenn das nicht zu viele Leute sind, wird das halt geduldet, obwohl es Eigentumsrecht verletzt.
      USW USW...

      Das heißt:

      Entweder, der AV und andere Vereine tun sich mit den Autofahrervereinigungen zusammen und versuchen eine österreichweit gültige Lösung zu finden - das wäre ein Gesetz - da gehts auch drum, wer bezahlt für die Parkplätze (die Gemeinde, das Land, durch Gebühr etc....)

      ODER der AV/Naturfreunde etc. kämpft in jedem einzelnen Fall mit Taktieren und lokalen Verhandlungen mit den einzelnen Gemeinden und Liftbetreibern und Bauern und Bundesforsten etc... um Parkraum.

      JETZT schaut zum Beispiel der Hüttenpächter von Hütte A, dass er unten im Tal vom Bauern ein Stück Wiese für die Gästeautos kriegt - dort wiederum ist die Gemeinde daran interessiert, Menschen anzulocken - im Fall Nationalpark Kalkalpen zB versuchen alpine Vereine, Gemeinde, Forst, Naturschutz, Jagdpächter und Land OÖ gemeinsam Lösungen zu finden (tlw. eben mit Parkgebührenautomaten)

      ------
      Wenn ein Privater auf seinem Grund Autos parken lässt, kann er dafür verlangen, so viel er will. das muss auch klar sein.

      a
      runter gehts oft schnell.

      Kommentar


      • #63
        AW: 5 € Gebühr für Tourengeher

        Zitat von pauli
        war ja schon seit 30 jahren ein schigebiet
        einmal nur noch: asche auf mein haupt. die erste mechanische aufstiegshilfe gabs in losenheim schon mitte der fünfzigerjahre bis ca 1962. die talstation wurde damals durch eine lawine weggerissen und befand sich auf höhe der jetzigen bergrettungshütte. also: schigebiet seit 50 (fünzig in worten) jahren. na was sagts.

        Kommentar


        • #64
          AW: 5 € Gebühr für Tourengeher

          und ich behaupte, dass der große parkplatz NUR dort ist, WEIL es das schigebiet gab.

          a
          runter gehts oft schnell.

          Kommentar


          • #65
            AW: 5 € Gebühr für Tourengeher

            Ein super Beispiel ist die Mutterer Alm-Bahn in der Nähe von Innsbruck. Einige Jahre außer Betrieb und hunderte Tourengeher tummelten sich an den Wochenenden. Seit ein paar Wochen ist eine neue Bahn in Betrieb und nun herrscht ziemlicher Verdrängungswettbewerb zwischen Skifahrern und Tourengehern.

            Die Bahn hat eine eigene Aufstiegsspur für die Tourengeher angelegt, welche auch sehr gut angenommen wird. Ein eigener Parkplatz für die Tourengeher existiert auch, der Preis ist bei 2,50 EUR.

            Man kann nur hoffen, dass auch viele Touristen auf diesen Boom aufspringen, dann hört sich die Erschließungsspirale sowieso auf.
            Tourenliste: http://spreadsheets.google.com/ccc?k...0yUrvsEA&hl=en

            Picasa-Link:
            http://picasaweb.google.com/onhopper

            Kommentar


            • #66
              AW: 5 € Gebühr für Tourengeher

              Wenn man dem folgenden Artikel aus der "Presse" glauben schenkt, dürfte zumindest für Tirol eine akzeptable? Lösung für die Benützung von Pisten durch Schitourengeher gefunden worden sein.

              Wem gehören die Felswände? Streit Sportler-Grundbesitzer
              VON ROBERT BENEDIKT (Die Presse) 20.10.2006

              Alpenverein. Judikatur könnte Klettern in freier Natur gefährden.

              .........In Tirol wurde jetzt ein Gentlemen-Agreement mit Seilbahn-Betreibern, Bergrettung und dem zuständigen Amt der Tiroler Landesregierung geschlossen. Der Zehn-Punkte-Katalog tritt mit Winterbeginn in Kraft. Darin verpflichten sich Tourengeher, die Pisten nur bis 22.30 Uhr zu benützen, um die Präparierung nicht zu behindern. Parkplatzgebühren der Seilbahn-Unternehmer werden akzeptiert.

              Mit einer 75.000 € teuren Kampagne sollen Sportler und Mitarbeiter der Seilbahnunternehmen über die neuen Richtlinien informiert werden. "Damit sind Gebühren für die Tourengeher zumindest in Tirol vom Tisch", zeigt sich Ermacora im Gespräch mit der "Presse" erleichtert. Der ÖAV hofft, nach dem Tiroler Vorbild auch in anderen Bundesländern Abmachungen mit Seilbahn-Betreibern zustande zu bringen. ...........


              der komplette Artikel findet sich unter:

              http://www.diepresse.com/Artikel.asp...rt=w&id=593600

              lg! Gerhard
              PS: fragt sich natürlich was in diesem 10 Punkte Programm sonst noch enthalten ist
              Zuletzt geändert von Geri73; 20.10.2006, 15:21.

              Kommentar


              • #67
                AW: 5 € Gebühr für Tourengeher

                Habe gerade einen Zeitungsartikel über dieses Thema gelesen.

                Unter diesen Umständen finde ich diese Gebühr gerechtfertigt.
                Ein eigener beschneiter Streifen für die Tourengeher, ist vor allem in dieser bisher schneelosen Saison voll okay.

                lg, spirit
                Zuletzt geändert von Spirit; 07.01.2007, 16:55.

                Kommentar


                • #68
                  AW: 5 € Gebühr für Tourengeher

                  Also der beschneite Streifen für Tourengeher ist echt super! Ich bin auch in so einer Situation, dass mein Sohn lieber Piste fährt und ich lieber Skitouren mache. So könnten wir beide auf unsere Rechnung kommen! Fein, dass ich diese Info hier gefunden habe!

                  Kommentar


                  • #69
                    AW: 5 € Gebühr für Tourengeher

                    Ein gutes Beispiel für den "kommerziellen" Tourensport ist mittlerweile das aufgelassene Skigebiet Sattelberg. Dort hat der Wirt der Sattelbergalm voll auf die Tourengeher gesetzt - zum Teil präpariert er die Pisten extra für sie!!

                    Mit Erfolg: letzten Sonntag waren bei schönen Bedingungen mehrere Hundert Sportler unterwegs. Die Parkplätze waren sogar ausgelastet - die Hütte war voll! Das Spektakel kostete die Tourengeher jedoch GAR NIX! Es ist sogar geplant, mehrere Aufstiegsrouten abseits der Piste anzulegen - den Sommerweg gibt es bereits. Eine Chance für den sanften Tourismus?
                    Tourenliste: http://spreadsheets.google.com/ccc?k...0yUrvsEA&hl=en

                    Picasa-Link:
                    http://picasaweb.google.com/onhopper

                    Kommentar


                    • #70
                      AW: 5 € Gebühr für Tourengeher

                      Wenn man sich die Beiträge so durchliest, muß man annehmen, dass 50% der sogenannten "Tourengeher" eigentlich Pistengeher sind. Anders kann ich mir das nicht erklären.
                      Ich kenn die Gegebenheiten in Tirol, Salzburg etc. kann aber von der Obersteiermark sprechen. Hier gibt es so viele Tourenmöglichkeiten, dass es absolut unnötig ist, eine überfüllte Piste hinaufzukeuchen. Daher ist es mir so was von egal ob ein Pistentourer 2,50 5,- oder 50,- an einen Parksheriff abdrückt. Das Geld wär in einem der unzähligen neuerschienenen Tourenführer wohl besser angelegt. Bei den 100en Tourenmöglichkeiten brauch ich dann auch nicht gerade die Tour auswählen die zufällig irgendwo beim Liftparkplatz startet. Andererseits je mehr Tourengeher auf der Piste, desto weniger im Gelände und mehr unverspurte Hänge für mich.
                      www.chri-leitinger.at
                      https://www.facebook.com/Chri.Leitinger.Guide

                      Kommentar


                      • #71
                        AW: 5 € Gebühr für Tourengeher

                        Habt Ihr schon Erfahrungen wie weit solche Regelungen mittlerweile schon Verbreitung gefunden haben? Sind schon viele Regionen diesem und anderen Beispielen gefolgt?

                        LG,

                        grissemann

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X