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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

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Schon wieder eine Gebühr/Maut

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  • Schon wieder eine Gebühr/Maut

    Gemeinden bei "Loipenmaut" unter Zugzwang
    Das Loipennetz in OÖ sorgt immer öfter für Ärger. Bei der Landwirtschaftskammer mehren sich Beschwerden von Bauern, die auf ihren Grundstücken plötzlich Loipen vorfinden, ohne informiert worden zu sein.

    Die Gemeinde Zwettl an der Rodl (Bezirk Urfahr-Umgebung) hat im heurigen Winter ein Problem. In der so genannten Rodltal-Loipe klafft eine Lücke, ein knapper Kilometer wurde nicht gespurt.

    Der Grund: Ein Landwirt verlangte Geld für die Benutzung seines Grundstücks. Eine Forderung, die er verstehe, so Bürgermeister Arnold Weixelbaumer, die aber keinesfalls erfüllt werden könne: "Man muss sich vorstellen, wenn für jeden Weg, jeden Wanderweg, jeden Reitweg und für jede Loipe bezahlt werden muss, dann wird das System der Freizeitgestaltung zusammenbrechen."

    Weixelbaumer fürchtet einen Dominoeffekt: Bekommt ein Grundstücksbesitzer Geld für die Loipe, werden auch alle anderen - wie er meint zu Recht - finanzielle Forderungen erheben. Solche Sorgen plagen aber nicht nur die Zwettler - ähnliche Fälle werden auch aus anderen Gemeinden berichtet.

    Laut Rechtsabteilung der Landwirtschaftskammer kann ein Grundstückseigentümer so viel Pacht verlangen, wie er will. Theoretisch könnte ein Loipenbetreiber - meist die Gemeinde - bei Gericht dagegen ankämpfen, wenn die Loipe als touristisch besonders bedeutsam eingestuft wird. Laut Landwirtschaftskammer ist ein solcher Fall aber nicht bekannt.

    Bei der Bauernvertretung mehren sich heuer übrigens die Beschwerden von Grundstücksbesitzern: Sie ärgern sich über Langlaufloipen, die ohne ihr Wissen angelegt wurden.

    "Loipenmaut nicht möglich"
    Zurück zum Problem in Zwettl: Pacht für die Langlaufloipe zu zahlen und sich das Geld von den Langläufern in Form einer Benützungsgebühr zurück zu holen, kommt für den Zwettler Bürgermeister Weixelbaumer nicht in Frage: "Diese Möglichkeiten haben wir sehr wohl ins Auge gefasst, nur ist das Problem, dass wir sehr viele Einstiegsmöglichkeiten in die Loipen haben und ein System der Loipenmaut daher nicht möglich ist."

    Ganz müssen Langläufer auf die Rodltal-Loipe übrigens nicht verzichten: Einige Sportler haben mit ihren Skiern eine Spur über das strittige Grundstück gezogen. Das ist nämlich juristisch erlaubt.

    Quelle: orf.at

    Vorallem der letzte Absatz klingt interessant --> TOURENGEBÜHR (nicht Parkplatzgebühr !!)
    Mein Lieblingssong - [B]Lied 16 [/B]...

  • #2
    AW: Schon wieder eine Gebühr/Maut

    Zitat von mitleser
    Gemeinden bei "Loipenmaut" unter Zugzwang
    Das Loipennetz in OÖ sorgt immer öfter für Ärger. Bei der Landwirtschaftskammer mehren sich Beschwerden von Bauern, die auf ihren Grundstücken plötzlich Loipen vorfinden, ohne informiert worden zu sein.

    Die Gemeinde Zwettl an der Rodl (Bezirk Urfahr-Umgebung) hat im heurigen Winter ein Problem. In der so genannten Rodltal-Loipe klafft eine Lücke, ein knapper Kilometer wurde nicht gespurt.

    Der Grund: Ein Landwirt verlangte Geld für die Benutzung seines Grundstücks. Eine Forderung, die er verstehe, so Bürgermeister Arnold Weixelbaumer, die aber keinesfalls erfüllt werden könne: "Man muss sich vorstellen, wenn für jeden Weg, jeden Wanderweg, jeden Reitweg und für jede Loipe bezahlt werden muss, dann wird das System der Freizeitgestaltung zusammenbrechen."

    Weixelbaumer fürchtet einen Dominoeffekt: Bekommt ein Grundstücksbesitzer Geld für die Loipe, werden auch alle anderen - wie er meint zu Recht - finanzielle Forderungen erheben. Solche Sorgen plagen aber nicht nur die Zwettler - ähnliche Fälle werden auch aus anderen Gemeinden berichtet.

    Laut Rechtsabteilung der Landwirtschaftskammer kann ein Grundstückseigentümer so viel Pacht verlangen, wie er will. Theoretisch könnte ein Loipenbetreiber - meist die Gemeinde - bei Gericht dagegen ankämpfen, wenn die Loipe als touristisch besonders bedeutsam eingestuft wird. Laut Landwirtschaftskammer ist ein solcher Fall aber nicht bekannt.

    Bei der Bauernvertretung mehren sich heuer übrigens die Beschwerden von Grundstücksbesitzern: Sie ärgern sich über Langlaufloipen, die ohne ihr Wissen angelegt wurden.

    "Loipenmaut nicht möglich"
    Zurück zum Problem in Zwettl: Pacht für die Langlaufloipe zu zahlen und sich das Geld von den Langläufern in Form einer Benützungsgebühr zurück zu holen, kommt für den Zwettler Bürgermeister Weixelbaumer nicht in Frage: "Diese Möglichkeiten haben wir sehr wohl ins Auge gefasst, nur ist das Problem, dass wir sehr viele Einstiegsmöglichkeiten in die Loipen haben und ein System der Loipenmaut daher nicht möglich ist."

    Ganz müssen Langläufer auf die Rodltal-Loipe übrigens nicht verzichten: Einige Sportler haben mit ihren Skiern eine Spur über das strittige Grundstück gezogen. Das ist nämlich juristisch erlaubt.

    Quelle: orf.at

    Vorallem der letzte Absatz klingt interessant --> TOURENGEBÜHR (nicht Parkplatzgebühr !!)

    Das eröffnet auch für Tourengeher völlig neue Aspekte zur Einkommensaufbesserung:

    Mit dem Grundstückseigentümer ein Beteiligungs- oder Pachtmodell aushandeln, dann einfach eine Aufstiegsspur anlegen, am Beginn der Route ein Zelt aufstellen und dort bei allen vorbeikommenden Tourengehern Benützungsentgelte einheben, falls diese die Spur benützen möchten, sonst müssen die halt eine eigene Spur anlegen, für die sie selber ein Entgelt verlangen können so sie das mit dem Eigentümer vereinbart haben. Ich seh schon bei allen Modetouren ganze Zeltstädte mit zugehörigen mobilen Würstelbuden und fliegenden Tourenausrüstungshändlern vor meinem geistigen Auge entstehen.
    Be Edenistic!

    Kommentar


    • #3
      AW: Schon wieder eine Gebühr/Maut

      für schipisten wird grundsätzlich pacht an die grundbesitzer bezahlt (meist agrargemeinschaften). warum soll das nicht für loipen gehen?
      servus, andré
      http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

      Kommentar


      • #4
        AW: Schon wieder eine Gebühr/Maut

        Es ist natürlich verständlich dass die Landwirte mit Grundstücksbesitz außerhalb von Skipisten auch am Kuchen der Fremdenverkehrswirtschaft mitschneiden wollen und hier ein Mittel gefunden haben, welches Sie zu Ihrem Vorteil nutzen könnten.

        Zitat von a666
        für schipisten wird grundsätzlich pacht an die grundbesitzer bezahlt (meist agrargemeinschaften). warum soll das nicht für loipen gehen?
        Die Pacht welche die Liftbetreiber an die Grundstückseigentümer bezahlen resultiert aus der Einräumung des Rechtes der gewerblichen Nutzung eines fremden Grundstücks. Die Weiterverrechnung der Pacht ist ja bei Liften ganz einfach: kassieren für die Aufstiegshilfe.

        Für das reine Fahren oder Gehen über die Piste ist es derzeit meist nicht möglich Geld zu kassieren. Freies Wegerecht und so... Daher auch Parkplatzgebühr (auf Privatgrund) für Tourengeher auf Pisten.

        Der Grundstückseigentümer kann zwar Pacht für die Anlage einer ständigen Loipe fordern, aber kein Entgelt für die Begehung oder Befahrung auf Skiern des Ackerlandes oder Waldes. Der Unterhalter der Loipe wird sich aber schwer tun, das Entgeld für die Anlage der Loipe direkt wieder hereinzubekommen.

        Denn was willst du bei einer Loipe kassieren? Für Loipen gilt genauso wie für Skipisten das freie Wegerecht, soweit diese nicht über eingezäunte Privatgrundstücke führen.
        Be Edenistic!

        Kommentar


        • #5
          AW: Schon wieder eine Gebühr/Maut

          Loipen mit Gebühr sind nicht unüblich, z.B. ist die gesamte Semmering-Wechsel-Panoramaloipe gebührenpflichtig. Wird angeblich auch kontrolliert. Verständlich in diesem Fall - Aufwand fürs Spuren, etc.

          Auch bei den Mountainbike-Wegenetzen bekommen die Grundstückseigentümer für die auf ihren Grundstücken errichteten Strecken einen Obolus (pro m und Zeitraum).

          Durch den Wald kann jeder gehen, in dem Fall führten die Loipen anscheinend über Felder. Sicher - was solls schaden, wenn der Boden darunter ordentlich durchgefroren ist.

          Wohl eine (bisher?) nur halb oder nicht ausgemacht oder stillschweigend geduldete Lösung. Schade wenn sich jemand querlegt, dann wird es wohl kaum anders gehen aber wenn eine Gebühr zu zahlen ist, gehört schon eine ordentliche Lösung her - dh. auch eine nachvollziehbare Streckenerhaltung (inkl. Beaufsichtigung daß niemand hineinhatscht).

          Das Thema Gebühr ist halt heikel.... Auch die Frage, wenn ich auf die Loipe pfeife und mich 10 m daneben bewege, dann schauen die Betreiber wohl durch die finger...
          Grüße
          Bernd

          Kommentar


          • #6
            AW: Schon wieder eine Gebühr/Maut

            ich bin ja schon gespannt auf die ersten gerichtsurteile betreffend "pistenschwarzgehern".

            wie ist das eigentlich: allgemeines anhalterecht nach 86StPO liegt ja hier nicht vor. haben solche pistensecurities nach dem forstgesetz irgendwelche sonderbefugnisse? wenn nicht, wäre das beste diese wegzolleintreiber einfach links liegen zu lassen. welches auto auf dem parkplatz zu einem tourengeher gehört, sollen die erst mal herausfinden bzw. nachweisen.

            so, das war jetzt eigentlich offtopic, da es ja hier um loipen geht. andererseits auch wieder nicht, denn die problematik ist die selbe. wenn jemand das bedürfnis hat, auf seinem grund (oder auch auf fremdem) mit einem pistengerät spazieren zu fahren bzw. eine Loipe maschinell anzulegen, dann soll er das machen. aber ich zahle dafür nicht.

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            • #7
              AW: Schon wieder eine Gebühr/Maut

              für den langläufer gilt das freie wegerecht, klar*. nicht aber für den betreiber, der muss ja mit einem gerät über den grund fahren (noch dazu meist abseits der wege) und das deckt das forstgesetz sicher nicht. so kommt es halt zum kuriosum des ungespurten kilometers in OÖ. die loipenerhalter könnten den umpräparierten teil aber wenigstens mit stangen markieren oder "menschlich" spuren.

              *) so eindeutig ist das nimmer seit in NÖ tourengeher eine verwaltungsstrafe abbekommen haben, denn schifahren ist im forstgesetzt nicht ausdrücklich erlaubt (und angeblich wurden jungbäume geschädigt). ich traue unseren beamten auch zu langlaufschier als löwenzahnschädlich einzustufen...
              servus, andré
              http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

              Kommentar


              • #8
                AW: Schon wieder eine Gebühr/Maut

                Zitat von a666
                die loipenerhalter könnten den umpräparierten teil aber wenigstens mit stangen markieren oder "menschlich" spuren.
                Ja genau, so seh ich das auch. Der Gemeindesekretär und der Obmann des Fremdenverkehrsverbandes machen sich ein Dienstradl aus, und spuren die Loipe unentgeltlich in Ihrer Freizeit. Daneben steht der Bauersmann in grünem Loden mit der Schrotflinte: Wanns ma mein Winterwoaz zamtrets ober dann!
                Be Edenistic!

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                • #9
                  AW: Schon wieder eine Gebühr/Maut

                  Zitat von a666
                  so eindeutig ist das nimmer seit in NÖ tourengeher eine verwaltungsstrafe abbekommen haben, denn schifahren ist im forstgesetzt nicht ausdrücklich erlaubt (und angeblich wurden jungbäume geschädigt). ich traue unseren beamten auch zu langlaufschier als löwenzahnschädlich einzustufen...
                  Das interessiert mich jetzt sehr, und klingt auch tatsächlich gefährlich. Ist Dir bekannt um welchen Fall es sich handelt? Daten usw? Wie kommt es hier zu einer Verwaltungsstrafe? Denn das würde bedeuten Touren gehen ist wie parken in der Kurzparkzone ohne Parkschein.

                  Meiner Meinung nach wäre ein Schadenersatz für geschädigte Jungbäume nur zivilrechtlich einklagbar(neuer Einfall: eigentlich ein Haftpflichtschaden und daher auch versicherbar), aber ich bin selber kein Jurist und habe nur den Hausjuristen im Bücherregal. Nachdem hierzulande die amerikanischen Verhältnisse schön langsam auch Einzug halten (Jeder klagt jeden, und wenn das nicht hilft, Browning, Beretta und Bazooka helfen immer ) sollte man outdoormäßig sattelfest sein, sobald man das Trottoire verlässt. Daher meine Frage, um den Weihnachtsjungbaumbeamten im Falle des Falles ungestraft in den Graben werfen, äh... nein auf ein nettes unverbindliches (Stichwort: Mediation) aber dann doch Fronten klärendes Gespräch bitten zu dürfen.
                  Zuletzt geändert von philomont; 13.01.2006, 01:56. Grund: Da fällt mir noch was ein...
                  Be Edenistic!

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                  • #10
                    AW: Schon wieder eine Gebühr/Maut

                    Zitat von philomont
                    Das interessiert mich jetzt sehr, und klingt auch tatsächlich gefährlich. Ist Dir bekannt um welchen Fall es sich handelt? Daten usw? Wie kommt es hier zu einer Verwaltungsstrafe?
                    Das wurde hier diskutiert http://www.gipfeltreffen.at/showthread.php?t=7766
                    bzw. findet sich dort auch der Link zu dem Beitrag in den OeAV Nachrichten.
                    Zu den obigen Texten: es gibt kein allgemeines Wegerecht für das Betreten von Grundstücken, nur eines das auf Waldgebiete beschränkt ist (geregelt im Forstgesetz). Ausnahme ist u.a. das "Ersitzen" eines Wegerechts, da muss man aber nachweislich 30 Jahre lang (persönlich oder die "Allgemeinheit") durch das Grundstück latschen, für markierte Wanderwege gilt das zumeist - bei Streitereien vor Gericht wird da z.B. eine alte Wanderkarte als Beweis vorgelegt.
                    Jeder Naturliebhaber sollte mindestens einmal in seinem Leben das wunderschöne Sattental besuchen, Sommer oder Winter, immer eine Reise wert.

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                    • #11
                      AW: Schon wieder eine Gebühr/Maut

                      Zitat von alex.m
                      Ein bedenklicher Fall. Es ist natürlich nicht richtig fremdes Eigentum, egal ob Jungbäume oder andere Bäume, zu beschädigen. Und der wahre Sachverhalt scheint nicht ganz klar zu sein. Dass hier zusätzlich mit Verwaltungsstrafen (abgesehen von Schadenersatzforderungen) zu rechnen ist, war mir bisher nicht bewusst.

                      Aber hier gehts ja um die Loipengebühr.
                      Be Edenistic!

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