Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Ehrenamtlich gegen den Lawinentod

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Ehrenamtlich gegen den Lawinentod

    Der Öffentlichkeit ist die Arbeit dieser 600 Salzburger kaum bekannt. Ehrenamtlich engagieren sie sich in 60 Lawinen-Warnkommissionen der Gemeinden, beurteilen Gefahren und und sperren bedrohte Straßen, Pisten und Siedlungsräume.

    In den letzten Tagen wurde in Obertauern für 70 Mitarbeiter von Lawinenwarnkommissionen eine Spezialschulung durchgeführt.

    Gleichzeitig feiert dieser Tage die örtliche Warnkommission der Skiregion Obertauern ihr 50-Jahr-Bestandsjubiläum.

    Eine der gefährlichsten Bergstraßen


    Dieses Szenario gab es bis vor vierzig bzw. fünfzig Jahren zwischen Untertauern (Pongau), Obertauern (Passhöhe) und Tweng im Lungau oft.

    Der Radstädter Tauern war eine der gefährlichsten Bergstraßen Europas.

    Die vielen Toten erzeugten über Jahrzehnte enormen Druck auf Verantwortliche bei Gemeinden, Bezirken, in der Landes- und Bundesregierung. Es mussten nachhaltige Lösungen gesucht werden.

    Die Entschärfung der Lage markiert den Beginn des hochmodernen und sehr teuren Lawinenschutzes im Land Salzburg - mit Hilfe neuer und dezentral organisierter Kommissionen in Gemeinden, zahlreicher technischer Investitionen an den Straßen sowie der Förderung eines zeitgemäßen Bergrettungsdienstes.

    Viele Erfahrungen aus Obertauern strahlten auf andere Siedlungsräume aus und wirkten flächendeckend innovativ - zum Beispiel ins Gasteiner Tal, wo auf der Straße ins Nassfeld auch immer wieder Menschen umkamen.



    Tote Schweden und viele mehr
    Bis die Bundesstraße zwischen Ennspongau und Lungau in den sechziger und siebziger Jahren mit modernen Schutzbauten versehen wurde, ereigneten sich fast jeden Winter schwere Unfälle - zum Beispiel 1965, als 14 Schweden in der "Weißlahn" bei der Gnadenalm umkamen (Bild oben).

    Sie waren in einem Postbus von Radstadt nach Obertauern unterwegs.

    Aus der Arbeit heutiger Warnkommissionen ist der Hubschrauber nicht wegzudenken, weil der Blick von oben und von der Seite auf den Steilhang in manchen Fällen erst die entscheidenden Kriterien liefert, ob und wann eine Straße, eine Seilbahn-, ein Lift- oder Gemeindegebiet gesperrt bzw. evakuiert werden muss.

    Für diese Zwecke stehen den Kommissionen die Maschinen des Innenministeriums zur Verfügung, die auf den Flugeinsatzstellen der Bundesländer stationiert sind.

    Quelle: http://salzburg.orf.at/magazin/leben/stories/82380/
    Mein Lieblingssong - [B]Lied 16 [/B]...

  • #2
    AW: Ehrenamtlich gegen den Lawinentod

    Der Winter wird bald kommen. Da werden die Leute von den Lawinen-Warnkommissionen wieder einiges zu tun haben.
    Zuletzt geändert von mitleser; 07.11.2008, 18:13.
    Mein Lieblingssong - [B]Lied 16 [/B]...

    Kommentar


    • #3
      AW: Ehrenamtlich gegen den Lawinentod

      Hier wird wirklich Großartiges geleistet, wofür sich jeder, der auch im Winter gerne "auf Tour ist", nur herzlichst bedanken kann

      Ein (oder mehrere) Blick(e) auf die Seite http://www.lawinen.at/austria/ ist für mich den ganzen Winter über Fixbestandteil der Tourenplanung.

      Urspünglich sollte die Seite ab 01.12. wieder ständig aktuelle Situationsberichte liefern. Wie ich eben gesehen habe, sind die Salzburger schon wieder aktiv
      Leuchtende Tage - nicht weinen, dass sie vergangen, sondern lächeln, dass sie gewesen!

      Kommentar

      Lädt...
      X